{"id":19963222,"updated":"2024-04-10T12:05:55Z","additionalIndexing":"Klein- und mittleres Unternehmen;Wirtschaftsförderung;Technologietransfer;Arbeitszeitmodell","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L05K0704010112","name":"Wirtschaftsförderung","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L06K070205030201","name":"Arbeitszeitmodell","type":2},{"key":"L05K0706010511","name":"Technologietransfer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(833839200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(834962400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2038,"gender":"m","id":50,"name":"Couchepin Pascal","officialDenomination":"Couchepin Pascal"},"type":"speaker"}],"shortId":"96.3222","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat stellt als erstes mit Genugtuung fest, dass die von ihm seit geraumer Zeit verfolgte Wirtschaftspolitik auf die Zustimmung der Interpellanten stösst. Sie stellt die Stärkung der Wachstumskräfte ins Zentrum. In diesem Sinne hat sich der Bundesrat beispielsweise in seinem Bericht vom 13. Juni 1994 über weitere Reformen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung oder im Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995-1999, im Bericht des EVD an die Regierungsparteien vom 9. Mai 1996 oder in seinem Brief an die Fraktionen der Bundesversammlung vom 22. Mai 1996 geäussert.<\/p><p>Seine zweite Feststellung bezieht sich auf die von den Interpellanten als besonders wichtig eingestuften Bereiche mit wirtschaftspolitischem Handlungsbedarf: Zwei von drei Bereichen hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 bereits thematisiert. Möglicherweise ist es ihm dabei mit Blick auf die gewünschte Kürze des Berichtes nicht gelungen, seine Absichten mit aller Klarheit darzulegen.<\/p><p>Ziel der nachstehenden Ausführungen ist es denn auch in erster Linie, die bereits gemachten Ausführungen zu ergänzen, auf die nächsten Schritte, aber auch auf Grenzen hinzuweisen, um falschen Erwartungen vorzubeugen.<\/p><p>1. Kleine und mittlere Unternehmungen<\/p><p>1.1 Regelungsdichte<\/p><p>Aufgrund von Untersuchungen und Umfragen stellt die administrative Belastung von KMU durch behördliche Auflagen ein besonderes Problem dar. Zum Teil handelt es sich um pauschale Urteile, zum Teil werden konkrete Tatbestände moniert. Kostenmässig am stärksten ins Gewicht fallen die administrativen Belastungen - wegen ihres Fixkostencharakters - für Klein- und Kleinstbetriebe. Verbesserungen in den Abläufen wie z. B. effizientere Koordination, Verzicht auf Perfektionismus, benutzerfreundlichere Formulare, gezieltere Ausschöpfung technischer Möglichkeiten dürften für sich allein nicht genügen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich der Abbau der Regelungsdichte - wie die anderen Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung - letztlich auch in Änderungen von Gesetzen und Verordnungen niederschlagen wird.<\/p><p>Es geht somit darum, diese administrativen Belastungen zu identifizieren, die für sie verantwortlichen Rechtserlasse zu bestimmen und entsprechende Anpassungen zu beschliessen oder in die Wege zu leiten. Dieses Vorgehen auf zwei Ebenen - Vereinfachung der Abläufe und Überprüfung der Regulationen - bestimmt den Zeithorizont, in welchem die KMU mit Entlastungen rechnen können. An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass viele der die KMU belastenden Regulationen ihre Grundlage in kantonalen und kommunalen Erlassen haben. Nichts hindert die nachgelagerten Gebietskörperschaften daran, hier eigenständig voranzugehen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund leitet der Bundesrat unmittelbar nach der Sommersession folgendes Vorgehen ein:<\/p><p>- Die Vielfalt administrativer Verfahren und Regulationen auf so verschiedenen Gebieten wie dem Arbeits- und Sozialrecht, den Bewilligungsverfahren, den Normen, dem Steuerrecht und den Zollformalitäten usw. erfordert einen departementsübergreifenden Ansatz analog der marktwirtschaftlichen Erneuerung. Zu diesem Zwecke setzt er eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein.<\/p><p>- Diese wird zur Vereinfachung administrativer Abläufe Praktiker von ausserhalb der Verwaltung beiziehen.<\/p><p>- Der Bundesrat wird über die ihm zur Verfügung stehenden Kanäle die Kantone sensibilisieren, die in ihrem Kompetenzbereich liegenden Möglichkeiten auszuschöpfen.<\/p><p>Dies vorausgeschickt, wird der Bundesrat dem Parlament bis zum Dezember 1996 einen Bericht über die Ergebnisse dieser Arbeiten vorlegen und bis Juni 1997 in einer Botschaft die notwendig werdenden gesetzlichen Änderungen vorschlagen.<\/p><p>1.2 Bewilligungsverfahren<\/p><p>Die eidgenössischen Räte haben in der vergangenen Legislatur eine Änderung des Raumplanungsgesetzes beschlossen. Zum Teil sind diese Änderungen auf den 1. April 1996 in Kraft getreten, und zum Teil werden sie auf den Beginn des nächsten Jahres in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Kantone für die Behandlung von Gesuchen Fristen setzen müssen und die Verfahren zu koordinieren haben. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass, soweit Bewilligungen Baubewilligungen betreffen, vor allem die Kantone angesprochen sind. Der Bund ist nur zum Erlass der Rahmengesetzgebung ermächtigt.<\/p><p>Ebenfalls mit dem Ziel einer Beschleunigung der Bewilligungsverfahren hat der Bundesrat die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.<\/p><p>Was Bewilligungen für den Beizug ausländischer Kader und Spezialisten betrifft, so hat der Bundesrat bereits vor drei Jahren die Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer angepasst, welche die Unternehmen davon befreit, aufwendige Nachweise beibringen zu müssen.<\/p><p>1.3 Bereitstellung von Risikokapital<\/p><p>Der Bundesrat wird noch vor den Sommerferien eine Vorlage in die Vernehmlassung geben, welche Reformen des Unternehmenssteuerrechtes zum Gegenstand hat. Darunter befindet sich der Vorschlag, die Freigrenze der Emissionsabgabe auf eine Million Franken anzuheben.<\/p><p>Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) hat mit der konkreten Umsetzung ihrer Initiative begonnen, Forscher bzw. Forschergruppen zu unterstützen, die ihre Resultate über neu zu gründende Unternehmen selber industriell verwerten wollen. Vierzig solcher Vorhaben werden derzeit durch die KTI bearbeitet. Dabei zeigt sich, dass die Beschaffung von sogenanntem \"seed money\" respektive von Risikokapital zwar ein Problem, aber bei weitem nicht den allein bestimmenden Erfolgsfaktor darstellt. In enger Kooperation mit der Wirtschaft baut die KTI deshalb ein Netzwerk auf, um die verschiedenen erfolgsbestimmenden Elemente (wie z. B. Projektbeurteilung, Marktbezug, Management-Expertise, Begleitung usw.) zusammenzubringen, damit die Chancen für solche Start-up-Unternehmen verbessert werden.<\/p><p>Zur Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen gibt es eine Reihe von Instrumenten (Bürgschaftswesen, Finanzierungsbeihilfen), welche allerdings nicht unmittelbar auf die Risikokapitalproblematik zugeschnitten sind. Zudem ist im Rahmen der revidierten Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von Arbeitslosen geschaffen worden, die eine Tätigkeit als Selbständigerwerbende aufnehmen wollen.<\/p><p>Die WAK-N hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, ihr Vorschläge zu einer schnelleren und umfangreicheren Mobilisierung von Risikokapital in unserem Lande zu unterbreiten. Die zuständigen Fachstellen der Bundesverwaltung arbeiten eng mit dieser Arbeitsgruppe zusammen.<\/p><p>2. Arbeitspolitik<\/p><p>Die Revision des Arbeitsgesetzes, gegen die das Referendum ergriffen wurde, hat u. a. zum Ziel, die mit Blick auf die hohe Kapitalintensität in einzelnen Branchen erforderliche Flexibilität zu schaffen.<\/p><p>Änderungen in den Werthaltungen, welche sich in neuen Arbeitszeitmodellen niederschlagen, sind nach Auffassung des Bundesrates in erster Linie von den Sozialpartnern umzusetzen. Die Arbeitsbedingungen werden in der Schweiz durch die Sozialpartner geregelt. Die Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen finden zudem im Vergleich zu unseren Nachbarländern auf einem sehr dezentralisierten Niveau statt. Die Rolle des Staates in diesem Prozess ist beschränkt. Er hat darauf zu achten, dass er mit seinem Recht die Spielräume und die Möglichkeiten für neue Lösungen nicht verbaut.<\/p><p>Der Bundesrat hat bereits neue Modelle flexibler Arbeitszeitregelung eingeführt. In erster Linie handelt es sich dabei um das Bandbreitenmodell und die Jahresarbeitszeit, welche - gerade auch abgestimmt auf das Arbeitsaufkommen - eine hohe Flexibilität erlauben. Er prüft weiterhin aufmerksam neue Modelle der Arbeitszeitregelung und fördert die Einführung verschiedener neuer Formen der Arbeitszeit in der Bundesverwaltung. Bei den PTT und den SBB wurden ähnliche Schritte unternommen. Bei der Post beschäftigt sich zurzeit eine Arbeitsgruppe mit weiter gehenden Massnahmen.<\/p><p>3. Technologietransfer<\/p><p>Schlüsselinstrument des bundesstaatlich geförderten Technologietransfers im nationalen und grenzüberschreitenden Rahmen (Eureka) ist die KTI. Die eidgenössischen Räte haben der KTI für die Periode 1996-1999 einen Rahmenkredit von 220 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Wie der Bundesrat in seinen Legislaturzielen vom 18. März 1996 ausführt, wird die KTI ihre Anstrengungen schwerpunktmässig auf die besonderen Bedürfnisse der KMU ausrichten. So soll erstens der Anteil der KMU an den von der KTI geförderten Verbundprojekten auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Auch in den Forschungsförderungsprogrammen des EDI weist der Anteil der KMU markante Zuwachsraten auf, beispielsweise bei den Schwerpunktprogrammen voraussichtlich 40 Prozent. Zweitens arbeitet die KTI an der Umsetzung einer ganzen Reihe KMU-relevanter Initiativen wie z. B. Projektverbund Werkzeugmaschinenindustrie, Software in der Industrie, Effizienzpotentiale in der Bauwirtschaft usw.<\/p><p>Eine wichtige Rolle wird auch den Fachhochschulen zukommen. Ihr Leistungsauftrag beschränkt sich nicht auf den Unterricht; sie werden sich auch in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung und im Wissens- und Technologietransfer zugunsten der KMU engagieren.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Wirtschaftsstandort Schweiz steht aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte vor grossen Herausforderungen. Die vermehrte Marktöffnung hat sowohl für die einzelnen Unternehmungen als auch für die gesamte Volkswirtschaft zu einem verschärften Wettbewerb geführt. Dieser zwingt den privaten wie den öffentlichen Sektor zu einer beschleunigten Anpassung der Strukturen. Rasche und an die Wurzel gehende Reformen sind angesichts des massiv unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstums unseres Landes sowie der absehbaren Entwicklungstendenzen unerlässlich. Der Stärkung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik Priorität einzuräumen.<\/p><p>Wir ersuchen den Bundesrat um Stellungnahme zu den folgenden, für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes entscheidenden Themen:<\/p><p>Kleine und mittlere Unternehmungen (KMU): Leistungsstarke kleinere und mittlere Unternehmungen bilden eine wichtige Voraussetzung für die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz und im besonderen Mass für die Beschäftigungsentwicklung.<\/p><p>Mit welchen Massnahmen, insbesondere in den Bereichen Regelungsdichte, Bewilligungsverfahren, Bereitstellung von Risikokapital, gedenkt der Bundesrat die Rahmenbedingungen für die KMU zu verbessern?<\/p><p>Arbeitspolitik: Um den wirtschaftlichen Wandel erfolgreich bewältigen zu können, sind vermehrt Arbeitszeitmodelle zu fördern, die eine gemessen an der hohen Kapitalintensität stärkere Flexibilität gewährleisten und die neuen Werthaltungen in der Bevölkerung entgegenkommen.<\/p><p>Beabsichtigt der Bundesrat, liberale Teilzeitarbeitsmodelle auch in der Bundesverwaltung vermehrt anzuwenden?<\/p><p>Technologietransfer: Dem ständigen Austausch von Know-how zwischen den Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft ist insbesondere angesichts der hohen Anzahl von kleinen und mittleren Unternehmungen ein hoher Stellenwert einzuräumen. Der effizienten Nutzung der Forschungseinrichtungen kommt mit Blick auf die weiter zunehmende Globalisierung hohe Bedeutung zu.<\/p><p>Welche Massnahmen plant der Bund zusammen mit den Kantonen und der Wirtschaft, um den Technologietransfer zu stärken? Wie kann der internationale Technologietransfer gefördert werden? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass angesichts der Abwanderung von Forschungsplätzen aus der Schweiz ins Ausland in der Frage der Gentechnologie rasch Lösungen gefunden werden müssen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Voraussetzungen für den Aufschwung: Massnahmen im Bereich der KMU, der Arbeitspolitik und Technologietransfer"}],"title":"Voraussetzungen für den Aufschwung: Massnahmen im Bereich der KMU, der Arbeitspolitik und Technologietransfer"}