{"id":19963231,"updated":"2024-04-10T08:19:13Z","additionalIndexing":"Staatssteuer;Kanton;Finanzausgleich;Steuerbelastung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L04K11070308","name":"Steuerbelastung","type":1},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":2},{"key":"L04K11070210","name":"Staatssteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-06-24T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1996-12-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(833925600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(898639200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2392,"gender":"f","id":329,"name":"Hilber Kathrin","officialDenomination":"Hilber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2366,"gender":"m","id":300,"name":"Alder Fredi","officialDenomination":"Alder Fredi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2290,"gender":"f","id":78,"name":"von Felten Margrith","officialDenomination":"von Felten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2083,"gender":"m","id":109,"name":"Herczog Andreas","officialDenomination":"Herczog"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3231","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Heute wird bei der Bemessung der Finanzkraft der Kantone die Steuerlast oder eben die Steuerbelastung auf zwei Arten berücksichtigt.<\/p><p><\/p><p>Erstens spielt die Steuerbelastung bei der Gewichtung der tatsächlichen Steuereinnahmen der Kantone, wie sie in der Masszahl \"Steuerkraft\" zum Ausdruck kommt, eine Rolle. Das heisst, die Steuerkraft drückt aus, wie hoch die Steuereinnahmen bei einer mittleren Steuerbelastung wären. Aufgrund dieser Masszahl lässt sich vermeiden, dass ein Kanton mit schwacher Steuerbelastung als finanzschwach erscheint und demnach in den Genuss hoher Finanzausgleichszahlungen kommt.<\/p><p><\/p><p>Zweitens bildet die Steuerbelastung (inverser Wert) selbst eine der vier Masszahlen für die Bemessung der Finanzkraft. Je geringer die Steuerlast eines Kantons ist, desto höher ist diese Masszahl und damit die Finanzkraft des Kantons. Zweck dieser Masszahl ist es einerseits, die Kantone mit einer geringen Steuerlast, das heisst also, die Kantone, die ihr Steuerpotential nicht voll ausschöpfen, nicht zu bevorteilen; denn durch sie erscheint ihr Finanzkraftindex höher. Andererseits werden die Kantone begünstigt, die sich einer grossen Belastung struktureller Natur) gegenüber sehen, da diese, so wird angenommen, eine hohe Steuerlast nach sich zieht.<\/p><p><\/p><p>2. Die Projektorganisation \"Neuer Finanzausgleich\" schlägt die Einführung eines neuen Indexes vor, der einzig an den Finanzierungspotentialen der Kantone zu messen ist. Der Bundesrat hat am 23. Oktober 1996 zum Gesamtprojekt Stellung genommen. Er hat eine erweiterte Projektorganisation beauftragt, die Arbeiten gemeinsam mit allen betroffenen Kreisen des Bundes und der Kantone fortzusetzen. Die Ergebnisse werden Ende 1997 in die Vernehmlassung gegeben; die eidgenössischen Räten dürften die Botschaft bis Ende 1998 erhalten.<\/p><p><\/p><p>Der neu vorgeschlagene Index stellt auf das Finanzierungs- oder Ressourcenpotential der Kantone ab. Er enthält weder Lastenelemente noch trägt er geographischen und topographischen Faktoren Rechnung (\"Berggebiet\"). Das Potential wird aufgrund eines Normtarifs berechnet, der dem Durchschnitt der kantonalen Tarife entspricht und damit im wesentlichen auf der harmonisierten Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer basiert. Der Index misst also nicht die tatsächlichen, sondern die theoretischen oder potentiellen Steuereinnahmen, die ein Kanton erzielen kann, wenn er die harmonisierte Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer und die Normsätze anwendet. Der neue Index beruht also auf dem gleichen Prinzip wie die Steuerkraft; nur die Berechnungsmethode ist klarer und transparenter und widerspiegelt somit die Wirklichkeit besser. Anstatt die tatsächlichen Steuereinnahmen global mit der Gesamtsteuerlast zu gewichten, werden die potentiellen Steuereinnahmen ausgehend von der Bemessungsgrundlage und einem Normtarif errechnet. Die Steuerlast wird demnach bei dieser Methode nicht berücksichtigt.<\/p><p><\/p><p>Damit ist der Ressourcenindex von der Fiskalpolitik der Kantone unabhängig. Schwankungen bei der Steuerbelastung der Kantone wirken sich nicht auf die Höhe seines Indexes oder auf die Einreihung der Kantone aus. Weder die Zunahme noch die Abnahme der Steuerlast beeinflusse die Höhe der Ausgleichstransfers. Auswirkungen auf den Ressourcenindex und damit auf die Ausgleichszahlungen haben einzig und allein die Politiken, die zu Veränderungen der Steuersubstanz, d. h. des Finanzierungspotentials führen, der Grösse also, die mit dem Index gemessen werden soll.<\/p><p><\/p><p>In der Vernehmlassung hat der neue Index hinsichtlich Grundsatz und Berechnungsmethode breite Zustimmung erhalten. Zwar müssen einige Fragen noch vertieft geprüft werden (Liste der berücksichtigten Steuern, Bemessung der juristischen Personen); doch kein einziger Kanton hat verlangt, die Steuerlast müsse als zusätzliche Masszahl in den neuen Index integriert werden.<\/p><p><\/p><p>3. Der Antrag des Motionärs, die Steuerbelastung als zusätzliche Masszahl in den Index zu integrieren, bringt mit sich, dass die Kantone mit schwacher Steuerbelastung bestraft und diejenigen mit hoher Steuerlast begünstigt wurden. Entsprechend würden der Indexwert und die Einreihung der Kantone durch die Höhe und die Schwankungen der Steuerlast beeinflusst.<\/p><p><\/p><p>Aufgrund der bisher geleisteten Arbeiten und der Vernehmlassungsergebnisse beantragt der Bundesrat, dieses Begehren abzulehnen. Seiner Auffassung nach ist es weder zweckmässig, dass die Kantone die Ausgleichszahlungen über ihre Fiskalpolitik steuern können, noch sinnvoll, dass der Finanzausgleich die Fiskalpolitik der Kantone beeinflusst. Nach ihm ist es denn auch nicht wünschbar, dass eine Steuererhöhung in einem Kanton (über die Senkung seines Indexes) zu höheren Transferzahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs führt, oder umgekehrt, dass ein Kanton, der die Steuern senkt, dafür bestraft wird und geringere Ausgleichszahlungen erhält. Eine Steuererhöhung automatisch zu belohnen käme einer Ungerechtigkeit gleich, vor allem, wenn der Kanton diese im Hinblick auf eine Ausgabensteigerung beschliesst. Mit der Bindung der Transfers an die Ausgaben würde ein falscher Anreiz geschaffen. Deshalb muss sich der Finanzausgleich vielmehr auf strukturelle Finanzkennzahlen stützen. Er darf sich nicht über die Finanzpolitiken der Kantone manipulieren lassen.<\/p><p><\/p><p>Das Ziel des Ressourcenausgleichs ist die Solidarität unter den Kantonen. Die Disparitäten zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Kantonen sollen abgebaut werden. Zudem sollen die finanzschwachen Kantone mit genügend Finanzmitteln ausgestattet werden, so dass sie ihre Grundaufgaben erfüllen können. Aus dem Blickwinkel der öffentlichen Finanzen lässt sich die Finanzschwäche oder -stärke eines Kantons anhand des strukturellen Finanzierungspotentials am direktesten messen. Jeder Kanton muss aber frei sein, dieses Potential zu nutzen oder nicht; wesentlich ist einzig, dass dies keinen Einfluss auf die Ausgleichszahlungen hat. Deshalb ist es nicht notwendig, die Steuerlast als zusätzliche Masszahl hinzuzuziehen.<\/p><p><\/p><p>Mit anderen Finanzausgleichsinstrumenten wie den normalen Subventionen oder dem künftigen Belastungsausgleich sollen gezielt die strukturellen oder spezifischen Lasten der Kantone ausgeglichen werden.<\/p><p><\/p><p>4. Der Bundesrat wünscht, dass zu gegebener Zeit politisch bestimmt wird, wieviel interkantonalen Ressourcenausgleich man will. Deshalb wird er wahrscheinlich vorschlagen, dass die quantitativen Ziele der neuen Ausgleichsmechanismen sowie die Komponenten des Ressourcenindexes ausdrücklich im neuen Gesetz über den Finanzausgleich verankert werden. Die eidgenössischen Räte werden also letztlich Gelegenheit haben, alle Elemente zu bestimmen, die für den neuen Finanzausgleich des Bundes zu berücksichtigen sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bericht vom 1. Februar 1996 über den neuen Finanzausgleich sieht vor, dass sich der Ressourcenausgleich ausschliesslich auf einen Index abstützt. Dieser Index beruht auf dem Steuerpotential der Kantone. Die Steuerbelastung der Kantone, d. h. die proportional zu diesen Ressourcen reell erhobenen Steuern, sollten jedoch genauso in Rechnung gezogen werden, und zwar auch im Sinne der Subsidiaritätslogik des Berichtes. Ich ersuche den Bundesrat deshalb, die Steuerbelastung als zweites Kriterium für den Ressourcenausgleich in den definitiven Entwurf aufzunehmen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerbelastung als Kriterium für den interkantonalen Finanzausgleich"}],"title":"Steuerbelastung als Kriterium für den interkantonalen Finanzausgleich"}