﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963305</id><updated>2024-04-10T09:44:47Z</updated><additionalIndexing>Bürgerkrieg;Ruanda;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;ethnische Diskriminierung;Entwicklungszusammenarbeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-03-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2373</code><gender>m</gender><id>309</id><name>Cavalli Franco</name><officialDenomination>Cavalli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2394</code><gender>f</gender><id>331</id><name>Hubmann 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vom 8.3.1993 und behauptet, diese Kommission habe bestätigt, dass "sowohl der rwandische Staat wie der FPR sich grosser Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben, die als .Akt des Völkermordes. gelten". In Wahrheit hat aber diese internationale Kommission im Zusammenhang mit dem FPR nie den Begriff "Völkermord" gebraucht, sondern nur gesagt, er habe .sich Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht". Die Einschätzung, welche dieselbe internationale Kommission vor dem Völkermord von 1994 von der Regierung von Habyarimana macht, ist hingegen von extremer Härte:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Die entsetzliche Wirklichkeit, wie sie die Kommission hat beobachten können, macht eigentlich die juristische Debatte darüber, ob es sich nun um Völkermord handelt oder nicht, überflüssig. Zahlreiche Tutsis sind aus dem alleinigen Grunde, dieser Bevölkerungsgruppe anzugehören, umgekommen, verschwunden, schwer verletzt, verstümmelt oder ihrer Güter beraubt worden, haben aus ihren angestammten Lebensräumen fliehen müssen und sind nun gezwungen, im Versteckten zu leben; die Überlebenden sind in ständiger grosser Angst."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch beunruhigender ist der Bericht Voyame allerdings an denjenigen Stellen, an denen er von den Ereignissen von 1994 spricht. Auf Seite 155 erwähnt er das systematische Massaker an Tutsis und Hutus, die sich gegen das Regime stellen; fast eine Million Menschen sind so ums Leben gekommen. Gleich anschliessend kommt der Bericht auf die Offensive der Armée Patriotique Rwandaise (APR) von April bis Juni 1994 zu sprechen, durch die .Hunderttausende. von Menschen .getötet wurden oder schweren Misshandlungen durch die Truppen des FPR ausgesetzt waren..&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf Seite 158 legt der Bericht Voyame dar, dass die Bevölkerung in Rwanda zahlenmässig beträchtlich reduziert wurde, und er nennt dafür drei Gründe:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den Völkermord vom Frühjahr 1994&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die "daraufhin von der APR begangenen Massaker"&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Flucht von zwei Millionen Personen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Darstellung des Berichts Voyame soll im Zusammenhang mit dem Völkermord vom Frühling 1994 die Armee des FPR Massaker begangen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die internationalen Beobachter haben nun aber nie solche Massaker festgestellt. Die Militäroffensive der APR hat natürlich vielen Menschen das Leben gekostet. Doch der Völkermord, den die ehemaligen Machthaber begangen haben, kann weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht mit dem Krieg des FPR verglichen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das heisst, nach dem Bericht Voyame sind das Regime Habyarimana und der FPR zu gleichen Teilen für den rwandischen Völkermord verantwortlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Einschätzung widerspricht aber die Tatsache des Genozids an einer Million Menschen, und ebenso widersprechen ihr die Beweggründe der UNO und der internationalen Staatengemeinschaft für die Schaffung eines internationalen Tribunals für Kriegsverbrecher in Rwanda.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine den Völkermord negierende Haltung kommt nicht nur dadurch zum Ausdruck, dass die Verbrechen nicht als solche eingestuft werden, sondern auch dadurch, dass sie heruntergespielt werden. Der Bericht Voyame verwischt die Verantwortlichkeiten und versucht, den Opfern einen Teil der Verantwortung zuzuschieben. Damit verharmlost er tendenziell den Völkermord.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dieser Darstellung des Völkermordes bringt die Studiengruppe Voyame auch klar zum Ausdruck, dass sie die aktuelle Regierung von Rwanda unter der Führung des FPR sehr negativ beurteilt. Es ist natürlich unmöglich, einer Regierung die Verantwortung für ein Massaker vom Ausmass eines Völkermordes zuzuschreiben und ihr gleichzeitig Vertrauen entgegenzubringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Kritik an der aktuellen Regierung von Rwanda führt die Studiengruppe Voyame beispielsweise an, dass das Rechtssystem für die Verurteilung der Urheber und Verantwortlichen des Genozids völlig unzureichend sei. Wie können die Schweizer Experten nur "vergessen", dass die rwandischen Richter in den Massakern umgekommen sind, "vergessen", dass Richter nicht in ein paar Monaten ausgebildet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hat während vielen Jahren mit einem politischen Regime zusammengearbeitet, von dem sich nun gezeigt hat, dass es Verbrechen begangen und einen Völkermord zu verantworten hat. Wäre es jetzt nicht angebracht, sich mit der Regierung, die dieses Regime abgelöst hat, solidarisch zu erklären und alles zu tun, um sie bei der Lösung ihrer riesigen Probleme zu unterstützen, statt sie zu beschuldigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Regime Habyarimana, mit dem die Schweiz so lange zusammengearbeitet hat, hatte die Unterscheidung und Diskriminierung der ethnischen Gruppen zu einem seiner Grundsätze erhoben. Die aktuellen politischen Machthaber von Rwanda erklären hingegen, dass sie die ethnischen Diskriminierungen abschaffen und wieder eine Gesellschaft ohne Rassenunterschiede aufbauen wollen. Sollte nach einem Genozid, der einer Million Männern, Frauen und Kindern das Leben gekostet hat, ein solches Ziel wie die Abschaffung der Rassenunterschiede nicht unterstützt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Aus den zur Zeit zur Verfügung stehenden Informationen geht die Tatsache klar hervor, dass der Genozid und die Massaker von 1994 das Resultat einer totalitären Ideologie gewesen sind, die jede Opposition Feinden gleichstellte, die als Kollaborateure des Front Patriotique Rwandais (FPR) getötet werden mussten, ungeachtet ob es sich dabei um die Tutsi-Bevölkerung oder um Teile der Hutu-Bevölkerung handelt, die als der legalen Opposition zum Regime der alten Einheitspartei nahestehend erachtet worden sind. Die so begangenen Verbrechen sind noch zusätzlich durch eine Tradition begünstigt worden, die im Kampf um politische und ökonomische Macht wiederholt auf die Ethniziät zurückgreift und die in Rwanda begangenen Menschenrechtsverletzungen unbestraft geschehen lässt. Es ist Sache der rwandischen Justiz und des Internationalen Strafgerichts für Rwanda, das aufgrund der Resolution 855 des Sicherheitsrates vom 8. November gebildet worden ist, die Verantwortlichkeiten festzustellen und die Urheber des Genozids und der Verletzungen des internationalen humanitären Rechts, die 1994 in Rwanda gegangen worden sind, zu verurteilen. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft verpflichtet ist, die Verurteilung der Verantwortlichen des Genozids und der Massaker durch das Internationale Strafgericht und durch die rwandische Justiz zu fördern. Um das Risiko zu vermeiden, dass sich solche Ereignisse in Zukunft wiederholen, muss die internationale Gemeinschaft auch am Aufbau eines Rechtsstaates mitarbeiten, der die Menschenrechte garantiert und die in diesem Land existierende Kultur der Straflosigkeit beendet. Die heute in Rwanda begangenen Menschenrechtsverletzungen können in keinem Fall die Urheber des 1994 begangenen Genozids und der Massaker entschuldigen; umgekehrt kann der Schrecken der Verbrechen, die durch die Urheber des Genozids und der Massaker begangen worden sind, die heutigen Partner von Rwanda nicht davon abhalten, sich für den Respekt der Menschenrechte und des Rechtsstaates in diesem Land einzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Studiengruppe, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten im Oktober 1994 eingesetzt hatte, bekam den Auftrag, die schweizerische Zusammenarbeit in Rwanda im Verlauf ihrer 34 Jahre dauernden Präsenz, einschliesslich jener im Kontext des Bürgerkrieges, die das Land seit 1990 erlebte, zu beurteilen. Die Studiengruppe war nicht beauftragt, die Entwicklung des rwandischen Konfliktes seit Oktober 1990 und die Umstände des Genozids und der Massaker von 1994 zu analysieren. Die Mitglieder der Studiengruppe haben übrigens diese Punkte nur im Rahmen eines historischen Überblickes behandelt, der ihre Analyse der Leistungen der schweizerischen Zusammenarbeit begleitet. Die Studiengruppe arbeitete hiebei völlig unabhängig, und die in ihrem Bericht vorgelegten Meinungen bringen nicht den Gesichtspunkt der Bundesbehörden bezüglich der in Rwanda erfolgten Ereignisse oder der aktuellen Situation in diesem Land zum Ausdruck. Es ist deshalb nicht Sache des Bundesrates, diese zu kommentieren, noch sie zu rechtfertigen oder zu bestreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welchen Beitrag soll die Schweiz leisten, damit gegenüber den Verantwortlichen des Genozids Recht geschaffen wird und damit den Opfern oder ihren Überlebenden Wiedergutmachung gewährt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zur Zeit von der Schweiz in Rwanda geleistete Unterstützung ist gekennzeichnet durch konkrete Leistungen namentlich in den Bereichen der Justiz, Gesundheit und Landwirtschaft, die ebenfalls zugunsten der Überlebenden des Genozids und der Massaker erfolgen. Im Bereich der Justiz beteiligt sich die Schweiz seit Ende 1994 am Wiederaufbau des rwandischen Justizsystems. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und mit Nicht-Regierungsorganisationen in folgenden Bereichen: Wiederaufbau eines Ausbildungszentrums, Organisation der Ausbildung von Richtern für Juristen und Nicht-Juristen, von Gefängnis- und Gerichtsbeamten usw., und allgemein auf dem Gebiet der Logistik. Überdies beteiligt sich die Schweiz entschlossen an den Anstrengungen, die die internationale Gemeinschaft unternimmt, um die Verantwortlichen des Genozids und der Verletzungen des internationalen humanitären Rechts von 1994 zu richten und zu verurteilen. So unterstützt sie seit 1994 das Internationale Strafgericht, indem sie Untersuchungsrichter und Experten zur Verfügung stellt, finanzielle Unterstützung leistet und bei den im Gange befindlichen Untersuchungen, die verhaftete Verdächtige betreffen, eng zusammenarbeitet. Gestützt auf nationales Recht hat die schweizerische Militärjustiz bis dahin zwei Strafverfahren eröffnet, die sich gegen Personen richten, die der Verletzung des humanitären Völkerrechtes im Zusammenhang mit dem Genozid in Rwanda verdächtig sind. Eines davon wurde gestützt auf ein Begehren des Internationalen Strafgerichtes für Rwanda mit Entscheid des Militärkassationsgerichtes vom 8. Juli 1996 an dieses Tribunal abgetreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In welcher Art und in welchem Geist beabsichtigt die Schweiz, mit der gegenwärtigen Regierung von Rwanda zusammenzuarbeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gegenwärtige Schweizer Unterstützung des Programmes "Nationale Versöhnung, Wiederaufbau und Entwicklung", das die rwandische Regierung umsetzt, reiht sich in die kontinuierlichen Anstrengungen ein, die die Schweiz seit 1990 für eine dauerhafte Lösung der Krise in Rwanda, für die Förderung des Rechtsstaates, die Respektierung der Menschenrechte und für Fortschritte in der Demokratisierung dieses Landes unternimmt. Verschiedenen Mitglieder der Übergangsregierung von Premierministerin Agathe Uwilingiyimana, einschliesslich Frau Uwilingiyimana selber, sind von den Urhebern des Genozids und der Massaker 1994 getötet worden. Es ist deshalb nicht korrekt, alle alten Machthaber von Rwanda mit den Verantwortlichen des Genozids gleichzustellen. Zudem besetzen Personen, die seit 1992 Ministerposten in den Übergangsregierungen innehatten, heute entsprechende Funktionen in der Regierung der nationalen Einheit, die im Juli 1994 in Kigali gebildet worden ist. In Rwanda gehen der Demokratisierungsprozess und die Anstrengungen zur Förderung des Rechtsstaates den Ereignissen von 1994 voraus. Rwanderinnen und Rwander haben sich seit 1990 für Fortschritte in diesen Bereichen eingesetzt, mit Unterstützung von bestimmten ausländischen Partnern, darunter der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die humanitäre Hilfe, die Hilfe zum Wiederaufbau und die Unterstützung von Massnahmen, die darauf abzielen, den Rechtsstaat und die Beachtung der Menschenrechte zu verstärken, bilden seit Sommer 1994 die Pfeiler der beträchtlichen Anstrengungen, die die Schweiz zugunsten von Rwanda unternimmt. Diese werden konsolidiert weiterverfolgt. Die Situation im Landesinnern ist noch unstabil und die Voraussetzungen für eine langfristige Entwicklungszusammenarbeit, die auf soliden Strukturen und langfristigen Visionen der Regierung und der Gesellschaft aufbauen muss, sind noch nicht wieder gegeben. Begrenzte Programme, die auf die Befriedigung unmittelbarer Bedürfnisse hinzielen, werden ins Auge gefasst. Der Bundesrat wird zum gegebenen Zeitpunkt seine Meinung über Form und Inhalt des schweizerischen Engagements zugunsten von Rwanda, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit äussern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wie beurteilt der Bundesrat die Verantwortlichkeiten für den Völkermord, der von April bis Juni 1994 in Rwanda begangen worden ist? Wäre es nicht angebracht, die Analyse des Voyame-Berichts zu korrigieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was trägt die Schweiz dazu bei, dass die für den Genozid Verantwortlichen gerichtlich verfolgt werden und dass die Opfer oder deren Angehörige, die überlebt haben, in den Genuss von Reparationen kommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In welchem Geist und nach welchen Modalitäten will die Schweiz mit der heutigen Regierung von Rwanda zusammenarbeiten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Völkermord in Rwanda. Täter und Opfer</value></text></texts><title>Völkermord in Rwanda. Täter und Opfer</title></affair>