{"id":19963327,"updated":"2024-04-10T14:50:27Z","additionalIndexing":"Heimarbeit;Vereinigungsfreiheit;Sozialrecht;IAO;Kinderarbeit;Arbeitsrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L04K15040303","name":"IAO","type":1},{"key":"L04K01040212","name":"Sozialrecht","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":2},{"key":"L05K0702030209","name":"Kinderarbeit","type":2},{"key":"L05K0702050307","name":"Heimarbeit","type":2},{"key":"L04K05020106","name":"Vereinigungsfreiheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-10-04T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-08-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(835221600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(844380000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"speaker"}],"shortId":"96.3327","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>An der soeben zu Ende gegangenen Internationalen Arbeitskonferenz in Genf hat die schweizerische Regierungsdelegation unter Leitung von Biga-Direktor Nordmann die Abstimmung über die IAO-Konvention über die Heimarbeit mit einer taktisch motivierten Stimmenthaltung sabotiert und sich im Gegensatz zu den USA und vielen anderen Staaten gegen den Grundsatz von Wirtschaftssanktionen im Falle der Verletzung elementarer Sozialrechte (Verbot der Kinderarbeit) ausgesprochen.<\/p><p>Mit der abgegebenen Erklärung begibt sich die Biga-Direktion in Widerspruch zur Politik des Bundesrates, der sich anlässlich der WTO-Ministerkonferenz von Marrakesch zusammen mit den USA für die Verbindung von Welthandel und Sozialrechten einsetzte. Inzwischen hat auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU diese Haltung übernommen.<\/p><p>Auch hielt es die Bundesverwaltung bis jetzt nicht für opportun, Bundesrat und Parlament die IAO-Konventionen Nr. 98 (Gewerkschaftsfreiheit) und Nr. 138 (Verbot der Kinderarbeit) zur Ratifizierung vorzulegen. Diese Konventionen betreffen elementare Sozialrechte. Zu ihrer glaubwürdigen Durchsetzung ist die IAO auf eine hohe Anzahl ratifizierender Länder angewiesen. Ein letztjähriger Appell des IAO-Generaldirektors zur Ratifizierung bewog zahlreiche Länder zum Handeln - in der Schweiz verhallte er ungehört.<\/p><p>Die Nachlässigkeit, mit der die Schweiz die IAO und ihren Rechtsetzungsprozess behandelt, verträgt sich schlecht mit der Tatsache, dass unser Land seit 1919 Sitzland dieser Organisation ist und es - trotz prominenter Abwerbungsversuche - auch bleiben will.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat sieht keinen Widerspruch zwischen seiner Politik und der Rede des Leiters der schweizerischen Regierungsdelegation zur Kinderarbeit anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz (IAO). Es ist richtig, dass sowohl der schweizerische Delegationschef an der Konferenz von Marrakesch (15. April 1994) als auch der Bundesrat in seiner Gatt-Botschaft (15. September 1994) der Ansicht waren, es könnte nützlich sein, im Zusammenhang mit der Globalisierung die Frage der grundlegenden Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu untersuchen. Kein schweizerischer Regierungsvertreter hat jedoch Wirtschaftssanktionen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Arbeitsnormen befürwortet. Im übrigen hat sich die internationale Gemeinschaft im Nachgang zum Weltsozialgipfel für die Förderung der grundlegenden Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäss den Grundsätzen der IAO ausgesprochen. Mangels Konsens wurde darauf verzichtet, die Anliegen der Sozialklausel mit der Anwendung von Wirtschaftssanktionen zu verknüpfen. Der Bundesrat ist nach wie vor der Überzeugung, dass Wirtschaftssanktionen nicht das richtige Mittel zur Förderung der grundlegenden Normen der IAO sind. Dies gilt besonders für die Kinderarbeit, die im übrigen weit häufiger in rein binnenwirtschaftlichen Bereichen als in Exportsektoren anzutreffen ist. Der Bundesrat begrüsst die Initiative der IAO, ein neues Übereinkommen auszuarbeiten, welches spezifisch die schlimmsten Formen der Ausbeutung der Kinderarbeit bekämpfen möchte.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, es sei Sache der IAO darüber zu wachen, wie die einzelnen Vertragsstaaten die eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der Arbeitsnormen einhalten. Deshalb unterstützt er die Initiativen der IAO, welche die Ratifikation dieser Normen durch technische Zusammenarbeit oder Beratungstätigkeiten fördern. Ebenfalls stellt er sich hinter das Kontrollsystem der IAO bezüglich der Normenanwendung und befürwortet eine Verstärkung der bestehenden Mechanismen im Beschwerdeverfahren bei den Kontrollorganen der IAO.<\/p><p>2. Anlässlich der Konferenz von Singapur möchte der Bundesrat zu einem Grundkonsens bezüglich der Wechselwirkungen zwischen Arbeitsnormen und Handel beitragen. Fest steht, dass derzeit innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) grosser Widerstand besteht, eine Arbeitsgruppe zu besagtem Fragenkomplex einzusetzen. Entschieden dagegen sind die Entwicklungsländer, aber auch einige entwickelte Länder. Sie sind der Ansicht, Handelsmassnahmen im Zusammenhang mit Arbeitsnormen führten zu unkontrollierbaren protektionistischen Handelsverzerrungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, es wäre nützlich, diese Frage noch näher auszuleuchten. Dies könnte innerhalb der WTO mittels informeller Konsultationen geschehen. Ziel wäre eine konsensfähige Situationsanalyse sowie gegebenenfalls die Einsetzung einer WTO-internen Arbeitsgruppe über die Beziehungen zwischen Handel und Arbeitsnormen.<\/p><p>3. Als der Bundesrat am 15. Mai 1996 die schweizerische Delegation für die Arbeitskonferenz bestimmte, wusste er, dass die Arbeitgeber den Entwurf zum Übereinkommen über die Heimarbeit vehement ablehnten. Selber legte er sich bezüglich der Schlussabstimmung über dieses Übereinkommen noch nicht fest. Bereits 1995 enthielt sich jedoch die schweizerische Regierungsdelegation anlässlich der Schlussabstimmung der Stimme. Es gab keinen Grund, sich bei der diesjährigen, zweiten Abstimmung anders zu verhalten. Das Übereinkommen über die Heimarbeit enthält Bedingungen, welche nicht der schweizerischen Gesetzgebung und Praxis entsprechen. Die schweizerische Regierungsdelegation verfolgte somit nicht die Taktik, die Annahme des Übereinkommens über die Heimarbeit zu verhindern, sondern wollte zeigen, dass unser Land besagtes Übereinkommen weder unterstützte noch ablehnte.<\/p><p>4. Es ist nicht Sache des Bundesrates, die Haltung anderer Mitgliedsstaaten der IAO zu beurteilen oder ihnen Vorschriften bezüglich der Annahme von Übereinkommen zu machen. Seit der Gründung der IAO 1919 stimmen die Regierungen in voller Souveränität für oder gegen die vorgeschlagenen Instrumente oder enthalten sich der Stimme. Dies hat bislang weder der Rechtsetzungstätigkeit der IAO noch ihren anderen Aufgaben in irgendeiner Art und Weise geschadet.<\/p><p>5. In seiner Antwort vom 19. Mai 1996 auf die Motion Ziegler vom 5. März 1996 hat der Bundesrat die Gründe dargelegt, die es gemäss einer Analyse der Bundesverwaltung nicht ermöglichen, das IAO-Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter zur Zulassung zur Beschäftigung zu ratifizieren. Wenn er offiziell von dieser Analyse Kenntnis nehmen wird, wird sich der Bundesrat entscheiden, ob es dennoch opportun wäre, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Das Dossier bezüglich der Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 98 zum Vereinigungsrecht befindet sich zurzeit in der Konsultation innerhalb der Bundesverwaltung. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch vor Ende dieses Jahres bezüglich der Ratifikation entscheiden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Zum Verhalten der schweizerischen Regierungsdelegation an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass widersprüchliche Äusserungen zur Sozialklausel dem Ansehen der Schweiz schaden? Auffällig ist insbesondere der Widerspruch zwischen der Erklärung von Bundespräsident Delamuraz in Marrakesch und der bundesrätlichen Gatt-Botschaft einerseits und der Rede von Biga-Direktor Nordmann vor der IAO zur Kinderarbeit anderseits.<\/p><p>2. Welche Haltung bezüglich Sozialklausel gedenkt der Bundesrat an der WTO-Konferenz von Singapur einzunehmen?<\/p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Stimmenthaltung der Schweiz das Zustandekommen der IAO-Konvention über die Heimarbeit beinahe verhindert hätte? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es ehrlicher gewesen wäre, \"nein\" zu stimmen, falls die Delegation die Konvention ablehnte, anstatt mit einer Stimmenthaltung zu versuchen, das Erreichen des für einen Beschluss nötigen Quorums zu verhindern? Ist der Bundesrat aber nicht auch der Meinung, dass eine Zustimmung für unser Land richtig gewesen wäre?<\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es das Ende der IAO und ihrer Aufgabe der Fortentwicklung des internationalen Sozial- und Arbeitsrechts bedeuten würde, wenn jedes Land neuen Konventionen nur nach Massgabe der bereits verwirklichten Gesetzgebung im eigenen Land zustimmte?<\/p><p>5. Wann gedenkt der Bundesrat dem eidgenössischen Parlament die IAO-Konventionen Nr. 98 (Gewerkschaftsfreiheit) und Nr. 138 (Verbot der Kinderarbeit) zur Ratifizierung vorzulegen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verhalten der Schweiz an der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)"}],"title":"Verhalten der Schweiz an der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)"}