﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963337</id><updated>2024-04-10T09:13:28Z</updated><additionalIndexing>Kanton;Finanzausgleich;Bund</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2337</code><gender>m</gender><id>22</id><name>Bloetzer Peter</name><officialDenomination>Bloetzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1996-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4503</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080202</key><name>Finanzausgleich</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020104</key><name>Bund</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1997-03-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-11-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2442</code><gender>m</gender><id>376</id><name>Respini Renzo</name><officialDenomination>Respini Renzo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2359</code><gender>m</gender><id>275</id><name>Maissen Theo</name><officialDenomination>Maissen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2207</code><gender>m</gender><id>53</id><name>Danioth Hans</name><officialDenomination>Danioth Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2443</code><gender>m</gender><id>372</id><name>Inderkum Hansheiri</name><officialDenomination>Inderkum</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2206</code><gender>m</gender><id>49</id><name>Cottier Anton</name><officialDenomination>Cottier Anton</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2208</code><gender>m</gender><id>59</id><name>Delalay Edouard</name><officialDenomination>Delalay</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2222</code><gender>m</gender><id>126</id><name>Küchler Niklaus</name><officialDenomination>Küchler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2257</code><gender>m</gender><id>194</id><name>Schiesser Fritz</name><officialDenomination>Schiesser</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2337</code><gender>m</gender><id>22</id><name>Bloetzer Peter</name><officialDenomination>Bloetzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3337</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit Beschluss vom 23. Oktober 1996 hat der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung zu den Grundzügen des neuen Finanzausgleichs Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er hat eine paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertretern zusammengesetzte Projektorganisation beauftragt, ihm bis Ende 1997 Vorschläge zu unterbreiten, wie die Grundzüge des neuen Finanzausgleichs in den einzelnen Aufgabenbereichen zu konkretisieren sind. Für diese Vertiefungsarbeiten hat der Bundesrat materielle Leitlinien vorgegeben. Diese sind identisch mit den im Bericht "Grundzüge" vom 1. Februar 1996 vorgeschlagenen Hauptstossrichtungen der Reform (Frage 1). Die Vertiefungsarbeiten sollen demzufolge auch den in den Fragen 8, 10 und 11 der Interpellation zum Ausdruck gebrachten Anliegen Rechnung tragen. Bezüglich der anvisierten Aufgaben- und Kompetenzentflechtungen zwischen Bund und Kantonen sind dem Bundesrat die nötigen Verfassungsänderungen und die Hauptelemente der Ausführungsgesetzgebung zu unterbreiten. Der Bericht soll soweit möglich auch die organisatorischen und finanziellen Konsequenzen der Lösungsvorschläge beinhalten (Frage 9). Hinsichtlich des neuen Finanzausgleichs im engeren Sinn erwartet der Bundesrat zudem die Gesetzesvorlagen im Detail. Anfang 1998 wird das konkretisierte Gesamtpaket in eine weitere, breite Vernehmlassung geschickt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Auffassung, der heutige horizontale und vertikale Finanzausgleich genüge dem Effektivitäts-, Effizienz- und Transparenzkriterium nicht mehr und sei grundlegend reformbedürftig (Fragen 2 und 4). Dies wird auch die Finanzausgleichsbilanz des Jahres 1995 bestätigen (Frage 3). Im speziellen beauftragte der Bundesrat die Projektorganisation denn auch, ihm detaillierte Vorschläge für ein gerechteres, effektiveres und politisch steuerbares Finanzausgleichssystem zu unterbreiten. Gemäss den Grundzügen des neuen Finanzausgleichs werden die Festlegung der vorgesehenen Mindestdotierung der Kantone mit frei verfügbaren Mitteln (Frage 4) wie auch die Bestimmung der Eckwerte des zu realisierenden Disparitätenabbaus (Frage 6) künftig Sache des Parlamentes sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit seinem Vorgehensentscheid bezüglich des neuen Finanzausgleichs hat der Bundesrat gleichzeitig die nötigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um die Koordination zwischen den laufenden Reformen und dem Finanzausgleichsprojekt sicherzustellen (Frage 5). Zudem sollen künftig Berichte über Reformen, die auch den neuen Finanzausgleich berühren, ein Kapitel "Verhältnis zum neuen Finanzausgleich" enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Frage des Zeitpunktes der Realisierung des neuen Finanzausgleichs (Fragen 6 und 7) kann der Bundesrat heute noch nicht Stellung nehmen. Es gilt nun vorerst, in allen Bereichen des neuen Finanzausgleichs fundierte Entscheidgrundlagen bereitzustellen; diesem Ziel dienen die nunmehr eingeleiteten Vertiefungsarbeiten. Bei Vorliegen dieser Entscheidgrundlagen wird sich dann auch klarer herausschälen, in welchen Zeiträumen das Paket zweckmässigerweise zu realisieren ist (Frage 7). Der Bundesrat wird dannzumal auch festlegen, wie allenfalls vorgezogene Massnahmen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs zu kompensieren sind (Frage 6).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 25. März 1996 in die Vernehmlassung gegebene Bericht "Grundzüge zum neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" ist in der Öffentlichkeit allgemein positiv aufgenommen worden. Dagegen hat die Tatsache, dass der Bundesrat vom Bericht "Grundzüge" nur Kenntnis genommen hat, zu einer allgemeinen Verunsicherung geführt, vor allem in der Bundesverwaltung, den Konferenzen kantonaler Direktoren sowie bei den Interessen- und Wirtschaftsverbänden. Der Bundesrat sollte deshalb möglichst rasch einen Konzeptentscheid zu den Grundzügen der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sowie zum weiteren Vorgehen für die Umsetzung treffen. In diesem Sinne unterbreite ich dem Bundesrat die folgenden Fragen zur Finanzausgleichsreform:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, nach Vorliegen der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über den Bericht "Grundzüge zum neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" möglichst rasch einen Konzeptentscheid zu den Grundzügen der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sowie zum weiteren Vorgehen für die Umsetzung zu treffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die geltende Finanzausgleichsordnung nicht nur ineffizient und wenig transparent ist, sondern auch das eigentliche Finanzausgleichsziel verfehlt, nämlich den Abbau der Finanzdisparitäten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen? Stimmt es, dass die Finanzdisparitäten in den letzten Jahren erneut zugenommen haben? Stimmt es, dass der finanzstärkste Kanton Zug höhere Transferleistungen des Bundes pro Kopf erhält als die anderen finanzstarken Kantone, mehrere finanzmittelstarke Kantone, ja sogar einige finanzschwache Kantone?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, den Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom Mai 1991 "über die Bilanz des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für die Rechnungsjahre 1970, 1976, 1982 und 1988" für die Jahre 1989 bis 1993 nachzuführen und zu veröffentlichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die bisherige Sparpolitik des Bundes - insbesondere die zeitlich befristeten linearen Subventionskürzungen - den bundesstaatlichen Finanzausgleich schwächt? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die zeitlich befristeten Subventionskürzungen mit dem Inkrafttreten der neuen Finanzausgleichsordnung aufgehoben werden sollten und die freigespielten Mittel für die Mindestdotierung eingesetzt werden müssten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die laufenden und künftigen gesetzgeberischen Arbeiten des Bundes von nun an grundsätzlich nach dem Konzept des neuen Bundesfinanzausgleichs auszurichten haben? Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass der Wegfall von Finanzkraftzuschlägen, wie beispielsweise beim neuen Fachhochschulgesetz und beim Vorentwurf des neuen Gewässerschutzgesetzes, über Massnahmen beim direkten Finanzausgleich zu korrigieren ist? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass, wenn dies bei dringlichen Vorhaben nicht möglich ist, wenigstens aufgezeigt werden sollte, wie die Lösungen im Rahmen der Neuordnung des Bundesfinanzausgleichs gestaltet werden können? Ist es nicht ein Widerspruch, wenn sich der Bund einerseits beim Gewässerschutz zwar finanziell entlasten will und die Kantone neu für diese Aufgabe verantwortlich gemacht werden, anderseits aber die Bundesvorschriften und -anforderungen nicht entsprechend reduziert und keine Massnahmen für den Belastungsausgleich zwischen Gebieten mit hohen und niedrigen Kosten für die Abwasserreinigung ergriffen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie beurteilt der Bundesrat die Frage der neuen interkantonalen Vereinbarung zur Hochschulfinanzierung ab 1999? Ist es richtig, dass einerseits von den Nichthochschulkantonen kostendeckende Studienbeiträge gefordert werden, anderseits aber die übrigen Elemente der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, wie der Ressourcenausgleich und der Belastungsausgleich für strukturelle Lasten einiger Kantone aus topographischen oder geographischen Gründen, noch nicht realisiert sind? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die interkantonalen Hochschulbeiträge erst dann erhöht werden dürfen, wenn auch der neue Finanzausgleich mit allen Elementen in Kraft steht? Betrachtet es der Bundesrat als zulässig, dass die Hochschulkantone bereits vor Inkrafttreten der neuen Finanzausgleichsordnung einseitig ein Element der Neuordnung vorzeitig herauspflücken wollen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die neue Finanzausgleichsordnung, insbesondere der neue Ressourcen- und Belastungsausgleich, verbunden mit der neuen Subventionsordnung (Global- und Pauschalbeiträge aufgrund von Zielvorgaben und Programmen), möglichst rasch, d. h. nach Möglichkeit bereits ab dem 1. Januar 1999, in einer ersten Etappe umgesetzt werden soll?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Kann der Bundesrat bestätigen, dass weder der Bund noch die Kantone ihre defizitären Haushalte einseitig zu Lasten der anderen Ebene sanieren dürfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Ist der Bundesrat bereit, die finanziellen Konsequenzen für die einzelnen Kantone, die sich aus der Neuordnung ergeben, für jeden Kanton detailliert aufzuzeigen und mit den Kantonen auszudiskutieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Garantie eines verstärkten Leistungs- und Steuerwettbewerbs unter den Kantonen im Rahmen der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zwingend einen verstärkten Ressourcen- und Lastenausgleich voraussetzt, damit der kantonale Wettbewerb unter fairen Bedingungen stattfinden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Ist der Bundesrat bereit, bei den Aufgabengebieten, wo die Verantwortung neu ganz den Kantonen übertragen werden soll, die Bundesvorschriften auf das absolute Minimum zurückzunehmen? Ist der Bundesrat bereit, den Bundeseinfluss auf die Aufgabenerfüllung auch in jenen Bereichen, die weiterhin im Verbund erbracht werden sollen, entsprechend dem Abbau der zweckgebundenen Beiträge ebenfalls erheblich zu reduzieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Konzeptentscheid des Bundesrates zur Finanzausgleichsreform</value></text></texts><title>Konzeptentscheid des Bundesrates zur Finanzausgleichsreform</title></affair>