{"id":19963339,"updated":"2024-04-10T10:21:13Z","additionalIndexing":"Spaltung von Unternehmen;Güterverkehr auf der Strasse;SBB;Güterverkehr auf der Schiene;Verkehrsunternehmen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4503"},"descriptors":[{"key":"L05K1801021103","name":"SBB","type":1},{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":1},{"key":"L05K0703010205","name":"Spaltung von Unternehmen","type":2},{"key":"L05K1801020203","name":"Güterverkehr auf der Schiene","type":2},{"key":"L04K18010211","name":"Verkehrsunternehmen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-11-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(835308000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(850431600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2281,"gender":"m","id":47,"name":"Comby Bernard","officialDenomination":"Comby"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2284,"gender":"m","id":60,"name":"Dettling Toni","officialDenomination":"Dettling"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2376,"gender":"f","id":312,"name":"Ducrot Rose-Marie","officialDenomination":"Ducrot"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2430,"gender":"m","id":366,"name":"Weigelt Peter","officialDenomination":"Weigelt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2348,"gender":"m","id":267,"name":"Schmid Samuel","officialDenomination":"Schmid Samuel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2384,"gender":"m","id":320,"name":"Filliez Jean-Jérôme","officialDenomination":"Filliez Jean-Jérôme"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2444,"gender":"m","id":380,"name":"Hasler Ernst","officialDenomination":"Hasler Ernst"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3339","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. In der schweizerischen Verkehrspolitik besteht seit längerem die Erkenntnis, dass der Stückguttransport durch die Bahn nur wirtschaftlich tragbar ist, wenn er international eingebettet werden kann. Auf Veranlassung der SBB hat die CDS dem Vernehmen nach Verhandlungen mit potentiellen ausländischen Partnern geführt. In diesem Zusammenhang soll die Firma Bahntrans (Thyssen-Gruppe) angeblich eine Absichtserklärung abgegeben haben.<\/p><p>2. Die SBB haben im Bereich des Cargo-Domizil-Geschäftes teilweise während Jahrzehnten mit privaten Strassentransporteuren zusammengearbeitet. Diese Partner wurden vom Verantwortlichen der SBB noch vor kurzem motiviert, weitere erhebliche finanzielle Mittel zu investieren. In diesem Zusammenhang gaben die SBB finanzielle Zusagen und Forderungsverzichte ab. Alsdann haben die SBB ihre Restforderungen an die CDS abgetreten.<\/p><p>3. Der Verwaltungsrat der SBB hat entschieden, dass das Vorkaufsrecht der CSS an den Aktien der CDS zu respektieren sei.<\/p><p>4. Die verschiedenen Regionalgesellschaften, die flächendeckend in der Schweiz etabliert wurden, waren mit der CDS durch einen detaillierten Franchisevertrag, welcher durch SBB-Verantwortliche ausgearbeitet worden ist, verbunden. Die CDS hat ihre Verpflichtungen aus diesem Franchisevertrag nicht erfüllen können. Einige Regionalgesellschaften stehen heute wegen der Misswirtschaft der CDS unmittelbar vor dem Konkurs.<\/p><p>5. Falls die Transvision die CDS tatsächlich übernimmt, können drei- bis vierhundert Arbeitnehmer von der neuen Trägerschaft nicht mehr weiterbeschäftigt werden. Dem Vernehmen nach sollen diese Arbeitnehmer wieder in die SBB integriert werden.<\/p><p>6. Der wirkliche Gesamtverlust der SBB aus dem Cargo-Domizil-Geschäft unter Leitung der CDS ist nirgends klar dokumentiert.<\/p><p>7. Im Zusammenhang mit der Privatisierung des Stückgutverkehrs gerieten Vertreter der SBB-Generaldirektion mehrfach negativ in die Schlagzeilen. Es wurden massive Vorwürfe erhoben, namentlich betreffend Misswirtschaft und eigenmächtigem Vorgehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Jahre 1977 hat das Parlament die Aufhebung der Beförderungspflicht im Stückgutverkehr beschlossen; diese Aufhebung ist auf den 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Zudem hat der Leistungsauftrag 1987 an die SBB den Cargo-Domizil-Dienst dem marktwirtschaftlichen Bereich zugewiesen. Darin werden die marktwirtschaftlichen Leistungen abschliessend wie folgt definiert:<\/p><p>a. Personenfernverkehr (einschliesslich Gepäcktransport);<\/p><p>b. Wagenladungsverkehr (einschliesslich Containerverkehr);<\/p><p>c. Stückgutverkehr (Art. 2 Abs. 1 LA 87).<\/p><p>Der Bund verzichtet darauf, auf die operationelle Abwicklung dieser Verkehrssparten Einfluss zu nehmen. Hingegen legt der Bundesrat gemäss Artikel 2 Absatz 3 LA 87 den Infrastrtukturbeitrag fest, den die SBB \"unter grössten unternehmerischen Anstrengungen\" mit diesen Verkehrssparten zu leisten imstande sind. Im übrigen aber beschränkt sich die Oberaufsicht des Bundesrates auf die rechtlich einwandfreie Abwicklung der Geschäfte durch die SBB und auf deren Globalergebnis.<\/p><p>Demgegenüber verlangte der Bund in den vergangenen Jahren eine wesentliche Verbesserung der Kostendeckung bei den SBB. Dies führte in der Folge zur Privatisierung von Cargo Domizil. Im Sinne der Oberaufsicht intervenierte der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes zweimal beim Verwaltungsrat der SBB, um eine rechtlich einwandfreie Abwicklung des Verkaufs der CDS AG sicherzustellen.<\/p><p>Zu den Fragen 1 bis 11 des Interpellanten nehmen die SBB wie folgt Stellung:<\/p><p>\"1. Während Monaten haben die SBB Interessenten für die Übernahme von CDS AG gesucht. Es haben sogar Kontakte mit ausländischen Firmen stattgefunden. Die einzige konkrete Offerte war diejenige, die Transvision eingereicht hat. Eine schweizerische Lösung erlaubt es, die Beschäftigung der bestehenden Camionnagedienste bestmöglich sicherzustellen.<\/p><p>2. Der Bundesrat und das Parlament verlangen seit Jahren von den SBB, dass sie den auf den Cargo-Domizil-Dienst zurückzuführenden Verlust beseitigen oder, falls dies nicht möglich sein sollte, dass sie sich aus diesem Tätigkeitsbereich zurückziehen. Dies ist nun mit dem Verkauf an die Firma Transvision erfolgt.<\/p><p>3. Die Camionnage-Domizildienste haben Gelegenheit gehabt, die Geschicke von Cargo Domizil auf den 1. Januar 1995 in die Hand zu nehmen. Ihr Anteil am Aktienkapital der CDS AG, den sie in Verbindung mit der CSS Luzern halten, war mit 34 Prozent höher als derjenige der SBB (33 Prozent). Das Ziel wurde leider nicht erreicht. Die finanzielle Lage eines grossen Teils der regionalen Cargo-Domizil-Unternehmungen, deren Aktionäre die Camionneure selbst sind, war leider so schlecht, dass eine Weiterführung ihrer Tätigkeit in diesem Rahmen nicht mehr möglich war.<\/p><p>4. Die SBB haben sich einverstanden erklärt, auf einen Teil ihrer Forderungen gegenüber den regionalen Unternehmungen, die sich in einer sehr schlechten finanziellen Lage befinden, zu verzichten. Dieser Verzicht erfolgte in der Form eines Sanierungsbeitrages über die CDS AG und einer Vereinbarung über einen gegenseitigen Verzicht auf Forderungen per saldo aller Konten.<\/p><p>5. Die Verträge betreffend die Detachierung des SBB-Personals, die Transporte und die Vermietung von Räumlichkeiten wurden zwischen den SBB und CDS AG abgeschlossen. Letztere ist somit Schuldnerin für beinahe alle von den SBB erbrachten Leistungen. Anschliessend stellt die CDS AG Rechnungen an jede regionale Unternehmung für deren Anteil. Dies erklärt den hohen Betrag, den diese Unternehmungen der CDS AG schulden.<\/p><p>6. Die SBB anerkennen das Vorkaufsrecht der CSS. Dieses Recht konnte bis am 27. August 1996 ausgeübt werden. Der Verwaltungsrat der SBB hat dies beschlossen. Die SBB haben mit der CDS-Gruppe eine schlechte Erfahrung gemacht. Es war kaum vorstellbar, dass mit den praktisch gleichen Strukturen und Teilnehmern ein Erfolg eintreten könne. Die SBB konnten nicht mehr das Risiko eingehen, mit einem Neustart auf einer unveränderten Basis wiederum grosse Summen zu verlieren.<\/p><p>7. Seitens der regionalen Unternehmungen wurden gegenüber der CDS AG bis heute keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht.<\/p><p>8. Die SBB haben alle nötigen Massnahmen ergriffen, damit dieses Geschäft gemäss dem gültigen Recht abgewickelt wurde.<\/p><p>9. Vor ihrem Verkauf verlor die CDS AG monatlich 2 bis 3 Millionen Franken. Im Falle eines Konkurses oder einer Liquidierung der CDS AG hätten die SBB einen grossen Teil ihrer Forderungen verloren. Eine rasche Beseitigung dieser Verlustquelle drängte sich somit auf.<\/p><p>10. Das detachierte Personal der SBB erwartete eine rasche Entscheidung bezüglich seiner beruflichen Zukunft. Mangels geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten stellte eine Rückkehr zur SBB jedoch Probleme.<\/p><p>11. Der Gesamtverlust der SBB aus dem Cargo-Domizil-Projekt ist im Geschäftsbericht 1995 der SBB ersichtlich: der Verlust belief sich im Jahre 1994, d. h. vor der Reorganisation, auf 119,3 Millionen Franken und im Jahre 1995 auf 77,1 Millionen Franken. Für das Jahr 1996 ist noch mit 30 bis 40 Millionen Franken zu rechnen.\"<\/p><p>Zu den zwei letzten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>12. Die von den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe Cargo Domizil hat ihren Bericht an die Finanz- und an die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte am 17. September 1996 verabschiedet. Der Bericht enthält u. a. die Empfehlung, eine Administrativuntersuchung zu eröffnen, um die Verantwortlichkeiten für den Misserfolg der CDS AG abzuklären. Der Vorsteher des EVED hat diese Administrativuntersuchung inzwischen eingeleitet.<\/p><p>13. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Administrativuntersuchung, die im Frühjahr 1997 vorliegen dürften, will sich der Bundesrat zu dieser Frage nicht äussern.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Weshalb wird das Bestreben, einen internationalen Partner für die SBB zu finden, nicht weiterverfolgt und statt dessen einem direkten Konkurrenten der SBB, der privaten Firma Transvision, der Stückgutverkehr abgetreten?<\/p><p>2. Steht der Entscheid der SBB, sich vom Cargo-Domizil-Projekt zu trennen, als Entscheid zu Lasten der Bahn und zugunsten der Strasse im Einklang mit der aktuellen schweizerischen Verkehrspolitik?<\/p><p>3. Weshalb werden langjährige Partner der SBB, die in guten Treuen in das Cargo-Domizil-Projekt wesentliche Summen investiert haben, mit dem Entscheid zugunsten der Transvision vor den Kopf gestossen?<\/p><p>4. Ist es richtig, dass die SBB gegenüber ihren langjährigen Partnern (privaten Transporteuren) in finanzieller Hinsicht Zusicherungen und Forderungsverzichte abgegeben haben?<\/p><p>5. Ist es richtig, dass die SBB alle ihre offenen Forderungen aus dem Cargo-Domizil-Geschäft an die CDS abgetreten haben?<\/p><p>6. Weshalb wird trotz des Verwaltungsratsentscheides der SBB, das Vorkaufsrecht der CSS an den Aktien der CDS zu respektieren, die prozessrechtliche Auseinandersetzung zwischen SBB und CSS mit aller Härte weitergeführt?<\/p><p>7. Ist es richtig, dass der von der CDS mit den Regionalgesellschaften abgeschlossene Franchisevertrag in wesentlichen Teilen nicht erfüllt wurde und dass daraus massive Schadenersatzforderungen seitens der Regionalgesellschaften gegenüber der CDS und den SBB resultieren?<\/p><p>8. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit nicht eine Prozesslawine auf den Bund zukommt?<\/p><p>9. Findet es der Bundesrat richtig, dass das CDS-Aktienpaket abgestossen wird, bevor die Sanierung der Regionalgesellschaften und die damit verbundene Einigung abgeschlossen ist?<\/p><p>10. Können die nach Veräusserung des CDS-Aktienpaketes freiwerdenden Arbeitnehmer, drei- bis vierhundert an der Zahl, von den SBB sinnvoll weiterbeschäftigt werden?<\/p><p>11. Wie hoch ist der wirkliche Gesamtverlust der SBB aus dem Cargo-Domizil-Projekt?<\/p><p>12. Wie stellt sich der Bundesrat zu den Vorwürfen gegenüber der SBB-Generaldirektion?<\/p><p>13. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die ganze Angelegenheit personelle Konsequenzen bei den SBB haben muss?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verkauf Cargo Domizil an private Transporteure durch die SBB"}],"title":"Verkauf Cargo Domizil an private Transporteure durch die SBB"}