﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963357</id><updated>2024-04-10T08:13:25Z</updated><additionalIndexing>diplomatischer Dienst;Arbeitsrecht;Fremdarbeiter/in</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4503</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K100201020105</key><name>diplomatischer Dienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020402</key><name>Arbeitsrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-10-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-09-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-06-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1996-10-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3357</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gegenwärtig sind etwa vierzig Verfahren wegen Arbeitsrechtsverletzungen gegenüber Botschaftspersonal hängig, darunter auch einige gravierende Fälle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die unabhängigen Schiedsstellen, die Bern und Genf bestellt haben, bemühen sich aufrichtig um die Lösung dieser Fälle, stossen aber immer wieder auf schier unüberwindliche Hindernisse und können oft wenig ausrichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das .Syndicat sans frontières., das bewundernswerte Arbeit leistet, gewinnt zwar die meisten Prozesse vor Arbeitsgericht, kann aber die Vollstreckung der Urteile nur selten durchsetzen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat muss energisch intervenieren, damit auf unserem Territorium die skandalösen Arbeitsrechtsverletzung aufhören, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausländischer Botschaften immer wieder ausgesetzt sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte verschiedene Male Gelegenheit, zur Frage der Hausangestellten diplomatischer Missionen Stellung zu nehmen, insbesondere anlässlich seiner Antwort auf die Motion Spielmann 92.3042 vom 2. März 1992 "Einhaltung der Wiener Konventionen durch die in der Schweiz akkreditierten diplomatischen Vertretungen" und auf die Interpellation Robert 93.3187 vom 19. März 1993 "Sklavenhalterei" in der Schweiz. Er hat damit in Erinnerung rufen können, dass er diesen Fragen grosse Bedeutung beimisst und sie weiterhin genau verfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die verschiedenen Kategorien von Personal sind in grundsätzlicher Weise voneinander zu unterscheiden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a) Die "Mitglieder des Personals der Mission" sind die Mitglieder des diplomatischen Personals, des Verwaltungs- und technischen Personals und des Dienstpersonals der Mission. Sie sind vom Entsendestaat angestellt und haben mit ihm verwaltungsrechtliche Verträge abgeschlossen. Das Lokalpersonal wird als Dienstpersonal betrachtet, obwohl es vom Entsendestaat auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrages angestellt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Staaten regeln die Anstellungsbedingungen der Missionsmitglieder in eigener Kompetenz, egal ob es sich dabei um diplomatisches Personal, Verwaltungs- und technisches Personal oder Dienstpersonal handelt. Wenn Missionsmitglieder mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitskonflikt haben, so müssen sie sich an die zuständigen Gerichte des Entsendestaates wenden, sofern ihr Arbeitsverhältnis über einen verwaltungsrechtlichen Vertrag geregelt ist. Was das Lokalpersonal anbelangt, das auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages angestellt ist, so ist das schweizerische Recht betreffend Arbeitsvertrag anwendbar. Der Arbeitgeber ist demzufolge verpflichtet, den Lohn und die Arbeitsbedingungen anzubieten, die den lokalen Gepflogenheiten und dem betreffenden Beruf entsprechen und der Arbeitnehmer kann für Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und seinem Arbeitgeber an die schweizerischen Gerichte gelangen. Gemäss der konstanten Rechtsprechung des Bundesgerichtes erstreckt sich die Immunität ausländischer Staaten von der Gerichtsbarkeit nicht auf privatrechtliche Arbeitsverträge, da diese als Akte "iure gestionis" gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b) Die "privaten Bediensteten" - oder Hausangestellten - sind die im häuslichen Dienst eines Mitglieds (diplomatisches Personal sowie Verwaltungs- und technisches Personal) beschäftigten Personen; sie sind nicht vom Entsendestaat angestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Gegensatz zur Immunität des Staates, welche relativ ist (Unterscheidung zwischen Akten "iure gestionis" und Akten "iure imperii"), muss die Immunität von der Gerichtsbarkeit, in deren Genuss die Mitglieder der Missionen stehen, immer aufgehoben werden, damit gegen sie ein persönliches Gerichtsverfahren eröffnet werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie er dies schon wiederholt ausgedrückt hat, ist sich der Bundesrat der schwierigen Situation bewusst, in welcher sich gewisse Hausangestellte infolge der Immunitäten befinden, die ihre Arbeitgeber in ihrer Eigenschaft als Mitglieder ausländischer Vertretungen in der Schweiz geniessen. Die Fälle von Misshandlung sind unzulässig. Jede Person, ob Hausangestellter oder Diplomat, hat Recht auf Respektierung seiner Persönlichkeit und seiner Würde, und der Bundesrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass er alles daran setzen werde, um die Respektierung dieses Rechts zu garantieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Genfer Kantonsbehörden haben im Einvernehmen mit den Bundesbehörden die Institution des "Amiable compositeur" eingerichtet, um die Beilegung von Arbeitskonflikten zwischen Diplomaten und Hausangestellten unter Respektierung des Rechts und unter Berücksichtigung des besonderen Status des Arbeitgebers in der Schweiz zu ermöglichen. Viele Fälle haben so eine für beide Parteien befriedigende Lösung gefunden, ohne dass es nötig war, das Arbeitsgericht anzurufen. Selbstverständlich gibt es immer hängige Fälle, und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten sucht mit allen Mitteln innerhalb der ihm durch das Völkerrecht auferlegten Einschränkungen die Parteien zu Gesprächen zu bewegen, um befriedigende Lösungen zu finden. Schliesslich sei noch einmal in Erinnerung gerufen, dass das Arbeitsgericht auf eine von einem Hausangestellten gegen seine diplomatischen Arbeitgeber eingereichte Klage erst eingehen kann, wenn die Immunität des Letzteren aufgehoben ist. Es ist aber alleinige Sache des Entsendestaates des Diplomaten, diesen Entscheid zu fällen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten tut sein möglichstes, damit die betreffenden Staaten in solchen Fällen der Aufhebung der Immunität zustimmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausser der Regelung von Einzelfällen durch den "Amiable compositeur" und durch bilaterale Demarchen strebt der Bundesrat danach, eine konkrete Basis zu finden, welche in Zukunft einen besseren Schutz der Rechte jedes einzelnen erlauben wird. Demzufolge sind gegenwärtig Gespräche mit den Genfer Gewerkschaften wie mit dem diplomatischen Komitee im Gange, um nach einer Verständigungsgrundlage zu suchen, die es ermöglichen wird, für die Hausangestellten vernünftige Arbeitsbedingungen festzulegen und Mittel und Wege zu finden, dass diese von beiden Seiten respektiert werden. Dabei soll auch der finanziellen Situation der Arbeitgeber, den einer internationalen Stadt wie Genf innewohnenden kulturellen Besonderheiten und dem geltenden schweizerischen Recht Rechnung getragen werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um der dramatischen Zunahme von skandalösen Verletzungen des Arbeitsrechts Einhalt zu gebieten, denen die Beschäftigten gewisser bei der Uno in Genf oder bei der Eidgenossenschaft in Bern akkreditierter ausländischer Botschaften ausgesetzt sind?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Personal ausländischer Botschaften. Missbräuche</value></text></texts><title>Personal ausländischer Botschaften. Missbräuche</title></affair>