{"id":19963364,"updated":"2024-04-10T18:39:08Z","additionalIndexing":"Tierwelt;Moratorium;Organverpflanzung;gentechnisch veränderte Organismen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-08-15T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":1},{"key":"L04K06030307","name":"Tierwelt","type":1},{"key":"L04K01050516","name":"Organverpflanzung","type":2},{"key":"L04K08020318","name":"Moratorium","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-09-26T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1996-09-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(840060000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(843688800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":19950044,"priorityCode":"N","shortId":"95.044"}],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"96.3364","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bis heute wurden in der Schweiz, wie auch weltweit, noch keine Organe von transgenen Tieren auf den Menschen transplantiert. Es wird wohl über die Jahrtausendwende hinaus dauern, bis die Forschung so weit ist, dass transgene Organe in klinischen Versuchen am Menschen eingesetzt werden können.<\/p><p>Unabhängig von der Frage, ob Xenotransplantationen aus ethischen und gesundheitlichen Gründen verantwortbar sind, kann festgestellt werden, dass sie in der medizinischen Forschung immer wichtiger werden. Dies vor allem deshalb, weil die Zahl der für eine Transplantation verfügbaren menschlichen Organe zu gering ist. Dass für schwerkranke Menschen angesichts dieses Mangels an verfügbaren menschlichen Organen die Xenotransplantation eine grosse Hoffnung darstellen kann, ist verständlich. Bei der Übertragung tierischer Organe in Menschen ist das Problem der Abstossung allerdings noch viel grösser als bei der herkömmlichen Transplantation von menschlichen Organen. Sämtliche der weltweit bisher ohne transgene Organe durchgeführten rund 30 Xenotransplantationen verliefen denn auch weitgehend erfolglos. Der Wissenschaft ist es nun aber offenbar gelungen, die Abwehrreaktionen des Menschen gegenüber artfremden Organen besser in den Griff zu bekommen. Durch genetische Modifikation können tierische Organe gleichsam \"menschenkompatibel\" gemacht werden, was bewirkt, dass die Abwehrreaktion gegenüber diesen transgenen Organen weniger heftig ausfällt. Zu beachten ist bei der Xenotransplantation aber auch das Risiko der Einführung neuer Krankheitserreger in den Menschen. Je ähnlicher sich die menschlichen und tierischen Organe sind, desto grösser ist auch die Gefahr, dass sie von denselben Viren infiziert werden können. Es gibt Viren, die in Tieren harmlos sind, für den Menschen aber sehr schädlich sein können.<\/p><p>Neben den medizinischen sind aber auch ethische Überlegungen anzustellen. Unter ethischen Gesichtspunkten ist zu fragen, ob es verantwortbar ist, Tiere in der Absicht zu züchten, dem Menschen als Organspender zu dienen. Es ist deshalb unbestritten, dass sich im Bereich der Xenotransplantationen zahlreiche Fragen und Probleme stellen, die einer Reflexion bedürfen.<\/p><p>Der Bundesrat ist mit zwei Motionen beauftragt worden, den Umgang mit Transplantaten umfassend zu regeln. Die Motion Onken verlangt, den kommerziellen Handel mit menschlichen Organen in der Schweiz zu verbieten; die Motion Huber fordert die Schaffung der verfassungs- und gesetzesmässigen Grundlagen zur Bewältigung der vielfältigen rechtlichen und organisatorischen Probleme der Transplantationsmedizin.<\/p><p>Der Bund verfügt bereits heute in Teilbereichen über verfassungsmässige Kompetenzen, um den Bereich der Transplantationsmedizin zu regeln. Für eine umfassende Regelung des Umgangs mit Transplantaten in der Schweiz ist indessen die Schaffung einer speziellen Verfassungsgrundlage nötig. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine solche Verfassungsbestimmung am 21. August 1996 in eine Vernehmlassung gegeben. Die Botschaft sollte auf Frühjahr 1997 verabschiedet werden können. Die Arbeiten am Transplantationsgesetz werden mit denjenigen an der Verfassungsbestimmung zu koordinieren sein. Die Botschaft zum Gesetz ist auf Mitte 1999 zu erwarten.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen Xenotransplantationen allenfalls zulässig sein sollen, im Rahmen der Erarbeitung des künftigen Transplantationsgesetzes zu prüfen sein wird. Dabei wird sich auch zeigen, ob in diesem Bereich allenfalls ein besonderer Handlungsbedarf besteht.<\/p><p>Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass der Infektionsschutz bei Xenotransplantationen heute bereits geregelt ist. Mit dem Bundesbeschluss vom 22. März 1996 über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten ist am 1. August 1996 eine Regelung in Kraft getreten, die auch für den Bereich der Xenotransplantationen von Bedeutung ist. Artikel 19 dieses Bundesbeschlusses schreibt eine Testpflicht in bezug auf Krankheitserreger vor, die namentlich auch für die Verwendung von tierischen Transplantaten gilt. In der Verordnung vom 26. Juni 1996 über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten wird diese Testpflicht konkretisiert. Artikel 25 Absatz 6 dieser Verordnung legt fest, dass bei Transplantationen die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Massnahmen zu treffen sind, um Zoonosen und Prionenerkrankungen auszuschliessen, die beim Menschen zu Infektionen führen können.<\/p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 14. August 1996 auf die Interpellation von Felten (96.3233; \"Xenotransplantationen in der Schweiz\") festgehalten hat, sieht er keinen Anlass, Massnahmen im Sinne eines Moratoriums im Bereich der Xenotransplantationen zu ergreifen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Vorkehrungen für ein Moratorium im Bereich der Xenotransplantationen zu treffen.<\/p><p>Die Transplantation von Organen und Organteilen von gentechnisch veränderten Tieren auf den Menschen ist für die nächsten zehn Jahre zu verbieten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Moratorium für Xenotransplantationen"}],"title":"Moratorium für Xenotransplantationen"}