{"id":19963390,"updated":"2024-04-10T13:46:08Z","additionalIndexing":"Dumping;Krankenversicherung;Versicherungsprämie;Finanzlage","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2038,"gender":"m","id":50,"name":"Couchepin Pascal","officialDenomination":"Couchepin Pascal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-09-16T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L04K11060111","name":"Finanzlage","type":1},{"key":"L05K0703010102","name":"Dumping","type":2},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-12-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(842824800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2038,"gender":"m","id":50,"name":"Couchepin Pascal","officialDenomination":"Couchepin Pascal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3390","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das mit der Genehmigung der Prämien der Krankenversicherer für das Jahr 1997 beauftragte Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) prüft zuerst anhand der Rechnung 1995 und der Budgets 1996 und 1997, ob die genannten Institutionen das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben für eine Finanzierungsperiode von zwei Jahren sicherstellen (Art. 78 Abs. 1 KVV), und ob sie über die notwendigen Reserven und Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle, wie im Gesetz vorgesehen, verfügen. Mit dieser Massnahme kann ihre längerfristige Zahlungsfähigkeit garantiert werden. Die Versicherer haben ihrerseits aufgrund der dafür bestimmten Formulare (Erfolgsrechnungen 1995 bis 1997 für die Schweiz und die Kantone) nachzuweisen, dass ihre kantonal abgestuften Prämien den Realkosten jedes einzelnen Kantons entsprechen. Das BSV stützt sich einerseits auf die Durchschnittskosten der Versicherten pro Kanton, andererseits auf die kantonalen Durchschnittsprämien.<\/p><p><\/p><p>Die detaillierte Rechnung berücksichtigt ebenfalls den Risikoausgleich, d.h. sowohl die Zahlungen der Kasse an die Risikoausgleichsstelle für junge Versicherte als auch die Beiträge dieser Einrichtung an die Kasse für ältere Versicherte.<\/p><p><\/p><p>Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die finanzielle Sicherheit der Versicherer genehmigt das BSV keine deutlich tieferen Prämien als die kantonalen Durchschnittsprämien. Der Vergleich vom Ergebnis je versicherte Person in den verschiedenen Kantonen für jede Kasse und die Anfrage bezüglich der Tarifanpassung in den Kantonen, wo dieses Ergebnis zu stark vom Durchschnittsergebnis je versicherte Person der Kasse abweichen würde, erlauben es, zu grosse Verzerrungen zwischen den Kantonen und der Anwendung von Dumping-Tarifen zu vermeiden. Der Vergleich mit der kantonalen Durchschnittssprämie stellt im übrigen nur eines der Kriterien bei der Beurteilung der Prämie dar. Die finanzielle Situation der Kasse und insbesondere der Stand ihrer Reserven und Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle werden ebenfalls bei der Prüfung des Prämienniveaus berücksichtigt. Unzureichende Reserven und Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle werden ebenfalls bei der Prüfung des Prämienniveaus berücksichtigt. Unzureichende Reserven und Rückstellungen haben eine Aufforderung zur Prämienanpassung seitens des BSV zur Folge. Dieses trägt natürlich auch der Sondersituation von Versicherten mit einem sehr eingeschränkten Betätigungsfeld Rechnung (z.B. Gemeindekrankenkassen).<\/p><p><\/p><p>Unbestritten ist, dass Prämien, die deutlich zu tief sind, die Existenz des betroffenen Versicherers gefährden könnten. Dank der Regelung über die volle Freizügigkeit, die mit dem neuen Gesetz eingeführt wurde, ist es ebenfalls wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Versicherten gegen finanzielle Risiken weitgehend geschützt sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass einzelne Krankenkassen ein geringeres Kassenvermögen aufweisen, als gesetzlich vorgeschrieben ist?<\/p><p>2. Weiss der Bundesrat, dass gewisse Kassen in einigen Kantonen Dumpingtarife anwenden, die deutlich unter den Durchschnittskosten pro versicherte Person liegen?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, für die Einhaltung des Gesetzes zu sorgen und das Bundesamt für Sozialversicherung aufzufordern, Tarife nicht anzuerkennen, wenn es Dumpingtarife sind oder wenn sie es den Versicherern nicht erlauben, ein Vermögen zu bilden oder wiederaufzubauen, das den Vorschriften in Gesetz und Verordnungen entspricht?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Dumpingtarife mittelfristig auch für die versicherten Personen selber gefährliche Wettbewerbsinstrumente darstellen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Krankenkassen. Finanzlage und Tarifdumping"}],"title":"Krankenkassen. Finanzlage und Tarifdumping"}