﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963393</id><updated>2024-04-10T13:57:25Z</updated><additionalIndexing>Vermögensverteilung;Einkommensumverteilung;Recht des Einzelnen;Einkommenskumulierung;Zugang zur Bildung;Vermögen;soziale Schicht;Einkommensverteilung;Wirtschaftswachstum</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Pro-Kopf-Betrachtung erscheint die Schweiz mit 37 180 Dollar nach Luxemburg weltweit als Land mit dem zweithöchsten Einkommen. Ein Blick auf die Verteilung zeigt jedoch, dass dieser Durchschnittswert keineswegs die tatsächliche Situation in unserem Land wiedergibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Etwa 70 Prozent aller steuerbaren Vermögen sind in der Schweiz im Besitze der reichsten 10 Prozent der Bevölkerung. Während 44,6 Prozent aller Haushaltseinkommen den 20 Prozent der höchstverdienenden Haushalte zugute kommen, müssen sich die 20 Prozent der am wenigsten verdienenden Haushalte mit lediglich 5,2 Prozent der Haushaltseinkommen zufrieden geben. Steuerfreie Kapitalgewinne, versteckbare Einkommen von Selbständigerwerbenden und Steuerhinterziehungen, drei unbekannte Grössen, verschärfen die tatsächlich bestehende Ungleichheit noch wesentlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;International weist die Schweiz sowohl gemäss World Competitiveness Report 1995 (mit Zahlen von 1991) als auch gemäss Quellen der Weltbank und der OECD im Vergleich aller Industriestaaten eine der schlechtesten bzw. unterschiedlichsten Einkommens- und Vermögensverteilungen auf. In Europa hat nach neuesten Unterlagen lediglich die Türkei eine schiefere Einkommensverteilung als die Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf das beschränkte Zahlenmaterial und die Vergleichbarkeit von Ländern ist Vorsicht in der Interpretation geboten. Doch weisen die unterschiedlichsten Quellen und Masszahlen einhellig auf eine grosse Kluft zwischen Einkommen und Vermögen hin. Auch verschiedene kantonale Analysen, wie sie z. B. vom Büro für Arbeits- und politische Studien (BASS) in den letzten zwei Jahren erstellt worden sind, belegen alarmierende Ungleichheiten in der Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz und weisen auf entsprechende soziale Spannungen hin.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Ergebnisse von Untersuchungen über die Einkommens- und Vermögensverteilung sind abhängig von der Wahl der Methode und der statistischen Basis. Diese normativen Elemente sind bei Aussagen über die Einkommensungleichheit zu berücksichtigen. Eine kürzlich erschienene, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 29 "Wandel der Lebensformen und soziale Sicherheit" erstellte, umfassende Studie über die Lebensqualität und Armut in der Schweiz zeigt relativ grosse Einkommens- und Vermögensunterschiede in der Schweiz auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Brutto-Äquivalenzeinkommen (an die Haushaltgrösse und -zusammensetzung angepasstes Einkommen vor direkten Steuern und Transferzahlungen) ist in der Schweiz verhältnismässig ungleich verteilt. Die Umverteilung über Steuern und Sozialtransfers reduziert die Einkommensungleichheit zwar teilweise, dennoch bleiben auch bei den verfügbaren Einkommen erhebliche Unterschiede bestehen. Eine detaillierte Auflistung der Einkommens- und Vermögensverteilung anhand von Dezilen zeigt, dass die einkommensstärksten 10 Prozent der Bevölkerung zusammen über rund einen Viertel des gesamten Einkommens verfügen, während auf die ärmsten 20 Prozent der Haushalte lediglich 8 Prozent der Einkommen entfallen. Beim Nettovermögen bestehen noch grössere Unterschiede. Zwei Drittel der Vermögen sind im Besitze von 10 Prozent der Haushalte. Die unteren 80 Prozent halten nur gerade gut einen Sechstel des Vermögens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die erwähnte Studie zeigt zudem auf, dass bei den Einkommen die Altersgruppe der 50- bis 59jährigen und beim Nettovermögen jene der 60- bis 69jährigen über den höchsten Mittelwert verfügen. Das geringste Durchschnittseinkommen und Nettovermögen entfällt auf die 30- bis 39jährigen. Die über 80jährigen Rentner verfügen zwar über ein gleich niedriges Durchschnittseinkommen wie diese Altersklasse, ihr Durchschnittsvermögen ist jedoch rund fünfmal so hoch. Betrachtet nach Erwerbsstatus erzielen die Landwirte die tiefsten, die Angestellten die höchsten verfügbaren Einkommen. Über das geringste Nettovermögen verfügen die IV-Rentner; überdurchschnittlich sind die Vermögen der Landwirte, der Selbständigen und insbesondere der Altersrentner. Bezüglich Sprachregionen schneiden die Deutschschweizer beim Einkommen und Vermögen deutlich besser ab als die Romandie und besonders als die italienischsprachige Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz eine relativ grosse Einkommensungleichheit aufweist. Dies gilt auch im internationalen Vergleich. Bemerkenswert ist die Einkommenskonzentration in der Schweiz beim reichsten Dezil und insbesondere bei den reichsten 5 Prozent, wo sie den Spitzenrang einnimmt. In Ländern wie Australien, Belgien, Deutschland, Finnland, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen und Schweden ist die Einkommensverteilung gemäss der erwähnten Studie gleichmässiger. Ungleichmässiger ist hingegen die Einkommensverteilung in Irland, Italien, den USA und dem Vereinigten Königreich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Vergleich der Einkommensverteilung 1992 mit jener von 1982 zeigt, dass die Einkommensunterschiede zugenommen haben. Entfielen 1982 noch 9,2 Prozent der Einkommen auf die unteren zwei Dezile, so sank deren Anteil bis 1992 auf 8,6 Prozent. Die oberen zwei Dezile vereinigten 1982 36,1 Prozent der Einkommen auf sich und konnten ihren Anteil bis 1992 auf 37,4 Prozent steigern. Beim Mittelstand (3. bis 8. Dezil) blieb der Anteil mit 54,7 Prozent 1982 und 54 Prozent 1992 nahezu stabil.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zum Gesamteinkommen der Haushalte tragen die Vermögenseinkommen mit rund 9 Prozent bei. Sie spielen im untersten Quintil mit nur einem Prozent kaum eine Rolle. Ihre Bedeutung nimmt mit zunehmendem Einkommen zu und erreicht im vierten Quintil 6 Prozent und im obersten Quintil sogar 16,1 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bezüglich des Zusammenhanges zwischen Einkommensverteilung und Wirtschaftswachstum bestehen in der Theorie divergierende Ansichten. Eine der individuellen Qualifikation und Leistung entsprechende Entlöhnung, welche zu gewissen Einkommensunterschieden führt, ist notwendig als Anreiz, um wirtschaftlich tätig zu sein und sich anzustrengen. Die Verdienstmöglichkeiten beeinflussen die Nutzenfunktion jedes Individuums. Dabei wird ein Optimum zwischen Arbeit und Freizeit angestrebt. Zudem stellen ausreichende Ersparnisse eine wichtige Voraussetzung für Investitionen und damit für zukünftiges Wachstum dar. Reiche Bevölkerungsschichten sparen mehr als arme. Bei weitgehender Umverteilung könnte die gesamtwirtschaftliche Sparneigung zurückgehen, und damit könnten sich die Wachstumschancen verringern (so z. B. Kaldor, N.: "Capital Accumulation and Economic Growth", New York 1978).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei ausgesprochen grossen Einkommens- und Vermögensunterschieden oder einer deutlichen Zunahme der Differenzen im Zeitablauf besteht jedoch die Gefahr von sozialer Unrast, welche dem Wirtschaftswachstum abträglich ist. Von verschiedenen Ökonomen wird argumentiert, dass bei grossen Einkommensunterschieden die ärmeren Bevölkerungsschichten nicht genügend Kapital aufbringen können, um eine angemessene Ausbildung zu finanzieren. Die Investitionen in das Humankapital sind deshalb zu tief, was das Wachstumspotential einer Volkswirtschaft negativ beeinflusst. Deshalb kann eine Umverteilung über Steuern oder Bildungsausgaben wachstumsfördernd wirken (so z. B. Saint-Paul, G. und Verdier, T: "Education, Democracy and Growth", 1993, oder Benabou, R.: "Inequality and Growth", 1996).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht auch eine Wirkungskette vom Wachstum zur Einkommensverteilung. So hat z. B. Kuznets ("Economic Growth and Income Inequality", American Economic Review, 1955) empirisch festgestellt, dass sich die Einkommensunterschiede im Verlauf des Wachstumsprozesses einer Volkswirtschaft zunächst vergrössern und nachher wieder verringern. Dies wird begründet mit dem Wechsel von Arbeitskräften von Sektoren mit tiefer Produktivität zu solchen mit hoher Produktivität (und höheren Löhnen) in frühen Wachstumsstadien. Zunächst steigen dadurch die Lohnunterschiede. Beginnt der Sektor mit hoher Produktivität die Wirtschaft zu dominieren, so verringern sich die Lohnunterschiede wieder, und die Löhne stabilisieren sich insgesamt auf einem höheren Niveau. Die schweizerische Wirtschaft hat ein fortgeschrittenes Entwicklungsstadium erreicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abgesehen von ökonomischen Vorbehalten werden exzessive Unterschiede im Lebensstandard zwischen den ärmsten und den reichsten Gruppen der Bevölkerung als ungerecht empfunden und widersprechen den Anforderungen, welche an hochentwickelte Volkswirtschaften gestellt werden. Bei der Einkommens- und Vermögensverteilung gilt es deshalb, ein Optimum zu finden, welches je nach Gesellschaft und Mentalität unterschiedlich sein und sich entsprechend dem Entwicklungsstand der Volkswirtschaft verändern kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Starke Einkommens- und Vermögensunterschiede können zu sozialer Unrast führen und so in der Tat den für eine Demokratie notwendigen sozialen Konsens gefährden. Eine vollkommen freie Marktwirtschaft nach dem "Laisser-faire-Prinzip" wäre deshalb längerfristig nicht haltbar. Das andere Extrem, die zentral geregelte Umverteilung in einer staatlichen Planwirtschaft, entspricht hingegen ebensowenig den demokratischen Grundprinzipien und wirkt zudem, wie es das Beispiel Osteuropa gezeigt hat, wachstumshemmend. Die Schweiz hat sich mit der in der Verfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit für einen Mittelweg entschieden. Das gut ausgebaute soziale Sicherheitsnetz der Schweiz hat den Zweck, allen Bürgern einen ausreichenden Lebensstandard zu garantieren. Der Selbstverantwortung des einzelnen Individuums kommt dabei ein hohes Gewicht zu. Trotz der vorhandenen Einkommens- und Vermögensunterschiede werden daher unseres Erachtens unter der bestehenden schweizerischen Wirtschaftsordnung weder die verfassungsmässigen Grundrechte beschnitten noch die Demokratie beeinflusst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. In einer Marktwirtschaft gibt es keine Höchstgrenzen für Einkommen und Vermögen. Die Löhne bilden sich am Markt aufgrund von Angebot und Nachfrage. Dank der progressiven Ausgestaltung des Steuersystems und der sozialen Ausgestaltung der Abzüge tragen die reichen Bevölkerungsschichten überproportional zur Finanzierung der Staatsleistungen bei, welche allen zugute kommen. Wichtig ist, dass die Einkommen und Vermögen vorschriftsgemäss deklariert und steuerlich erfasst werden. Jegliche Form von Steuerhinterziehung ist energisch zu bekämpfen, und bestehende Schlupflöcher sind zu schliessen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat deshalb eine Expertengruppe beauftragt, das bestehende Steuersystem auf Lücken zu untersuchen und aufzuzeigen, wie diese Lücken beseitigt oder zumindest verringert werden können. In die Untersuchung werden insbesondere auch die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf Privatvermögen, die Steuerfreiheit gewisser Vermögenserträge sowie der unbeschränkte Schuldzinsenabzug einbezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Durch eine progressive Ausgestaltung der Einkommens- und Vermögenssteuern wird eine Umverteilung erzielt. Bei der direkten Bundessteuer beginnt die Steuerpflicht (wo sie nach dem System der einjährigen Gegenwartsbemessung erhoben wird) für Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern erst bei 27 400 Franken Einkommen. Für steuerbare Einkommen von 40 000 Franken beträgt der Steuersatz 0,377 Prozent, bei 80 000 Franken beläuft er sich auf 1,668 Prozent, bei 120 000 Franken auf 3,302 Prozent, bei 200 000 Franken auf 7,087 Prozent und bei 500 000 Franken auf 10,634 Prozent. Bei einem steuerbaren Einkommen von 788 400 Franken wird der in der Bundesverfassung festgeschriebene Höchstsatz von 11,5 Prozent erreicht. Neben dem Erwerbseinkommen sind auch die Vermögenserträge wie Zinsen oder Dividenden, welche vorwiegend von den reicheren Bevölkerungsschichten erzielt werden, der Steuer unterworfen. Auch über die Vermögenssteuer lässt sich eine Umverteilung erreichen. Diese Steuer wird jedoch nur von den Kantonen erhoben. Wie sich bei den Beratungen der Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" in den eidgenössischen Räten gezeigt hat, besteht auf Bundesebene kein Handlungsbedarf für eine noch progressivere Ausgestaltung der Einkommenssteuer. Wie erwähnt, kann sich eine zu weitgehende Umverteilung negativ auf die Wachstumschancen eines Landes auswirken. Zudem steigen bei starker Progression die Anreize zur Steuerhinterziehung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch mit den Ausgaben wird eine Umverteilungswirkung erzielt, indem die ärmeren Bevölkerungsschichten in den Genuss von Unterstützungsleistungen kommen, so z. B. im Rahmen der Ergänzungsleistungen bei der AHV und IV. Verstärkte Unterstützung wird den Bedürftigen mit der Sozialfürsorge zuteil, welche in den Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden fällt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Es ist sehr wichtig, dass der Zugang zu Gesundheits- und Bildungsinstitutionen allen Bevölkerungsschichten, unabhängig von Einkommen und Vermögen, offengehalten wird. Der Bund betreibt eine aktive Sozialpolitik. So gewährt er zum Beispiel den Kantonen Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Versicherte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Wieweit die anvisierten Bevölkerungskreise tatsächlich profitieren, wird gegenwärtig untersucht. Je nach Ergebnis wird der Bundesrat die Kantone zu einer Revision ihrer Verbilligungspolitik verpflichten müssen. Der Bund zahlt auch jährlich deutlich über 3 Milliarden Franken für Bildung und Grundlagenforschung aus. Er unterstützt die Bildungsinstitutionen insbesondere auf Hochschulstufe mit beträchtlichen Mitteln. Zudem erleichtern die Kantone Studierenden aus bescheidenen materiellen Verhältnissen den Zugang zur Hochschule, indem sie Stipendien gewähren. Die Festsetzung der Studiengebühren liegt, mit Ausnahme der bundeseigenen technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, im Kompetenzbereich der Kantone. Massive Erhöhungen, wie in der Interpellation angetönt, kann der Bundesrat nicht befürworten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, zu folgende Fragen Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die bestehende Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz insgesamt und in bezug auf einzelne Bevölkerungsgruppen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Trends und Entwicklungstendenzen erkennt er:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. in bezug auf das Verhältnis zwischen den Einkommen und Vermögen der reichsten und der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung, und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. in bezug auf den Mittelstand?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welches Gewicht kommt den Kapitalerträgen bzw. -gewinnen in der Erklärung von Einkommensunterschieden zu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht der Bundesrat Zusammenhänge zwischen der Einkommensverteilung und dem Wirtschaftswachstum? Welche?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Inwiefern werden durch Einkommens- und Vermögenskonzentrationen die verfassungsmässigen Grundrechte beschnitten bzw. unsere Demokratie beeinflusst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Gibt es für den Bundesrat ethische Grenzen von Höchsteinkommen und -vermögen? Wie definiert er diese?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Erkennt der Bundesrat im Hinblick auf die Kumulierung von Reichtum Handlungsbedarf? Welche Massnahmen zu einer ausgeglicheneren Wohlstandsverteilung gedenkt er zu ergreifen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Damit die schiefe Einkommensverteilung nicht zur Zementierung sozialer Schichten führt, sind insbesondere Gesundheits- und Bildungsinstitutionen unabhängig von Einkommen und Vermögen allen zugänglich zu halten. Teilt der Bundesrat diese Haltung, und wie bekräftigt er sie? Wird er zum Beispiel Hochschulgebühren von mehreren hundert oder gar tausend Franken pro Semester oder Studienjahr verhindern bzw. bekämpfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einkommens- und Vermögenskluft in der Schweiz</value></text></texts><title>Einkommens- und Vermögenskluft in der Schweiz</title></affair>