﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963406</id><updated>2024-04-10T12:48:31Z</updated><additionalIndexing>Einfuhr;Grenzkontrolle;Fleisch;landwirtschaftliches Einkommen;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Förderung des Handels;Retorsionsmassnahme</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-09-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4504</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1401050104</key><name>landwirtschaftliches Einkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401040304</key><name>Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010502</key><name>Retorsionsmassnahme</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030305</key><name>Förderung des Handels</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K14020501</key><name>Fleisch</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701040402</key><name>Grenzkontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020303</key><name>Einfuhr</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-13T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-09T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1996-11-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-09-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-10-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2347</code><gender>m</gender><id>264</id><name>Weyeneth Hermann</name><officialDenomination>Weyeneth</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>96.3406</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat teilt die in der Interpellation vertretene Auffassung, dass die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft besorgniserregend ist. Bundesrat und Parlament sind jedoch nicht untätig geblieben. Mit der Einführung und dem konsequenten Ausbau der Direktzahlungen konnte vermieden werden, dass die anhaltenden Absatzschwierigkeiten auf den wichtigsten Märkten heute ungebremst auf die Einkommen durchschlagen. Der Bundesrat will den eingeschlagenen Weg weitergehen und hat deshalb dem Parlament am 26. Juni 1996 die "Botschaft zur Reform der Agrarpolitik: Zweite Etappe ('Agrarpolitik 2002')" unterbreitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Er hat ausserdem - in Kenntnis der prekären Lage auf den Rindfleisch- und Zuchtviehmärkten - am 16. September 1996 Beschlüsse gefasst, um die kurzfristigen wirtschaftlichen Folgen der BSE-Krise für die Bauern zu mildern. Einerseits hat er zuhanden der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF) für sofortige Marktentlastungsmassnahmen 25 Millionen Franken bewilligt. Andererseits beantragt er dem Parlament einen dringlichen Bundesbeschluss mit dem Ziel, bis 1999 den Status eines BSE-freien Landes zu erreichen. Damit werden gleichzeitig die Voraussetzungen für eine grundlegende Verbesserung der Verhältnisse im Schlacht-, Nutz- und Zuchtviehmarkt geschaffen, und das Vertrauen der Konsumenten wird wiederhergestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bezüglich der von traditionellen Abnehmerländern von Lebendvieh und Fleisch verfügten Importrestriktionen ist der Bundesrat nicht untätig geblieben. Wiederholte diplomatische Vorstösse erfolgten auf allen Stufen inklusive Regierungsebene, um die Behörden dieser Länder zur Aufhebung der Massnahmen zu bewegen. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, in seinen Anstrengungen nachzulassen, und will sich mit geeigneten Mitteln dafür einsetzen, dass die betroffenen Länder ihre Importrestriktionen für Schweizer Produkte aufheben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Massnahmen Deutschlands gegen die Schweiz sind Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen den beiden Ländern. Deshalb hält es der Bundesrat für nicht angebracht, in diesem Stadium Retorsionsmassnahmen zu ergreifen. Im Zusammenhang mit den Massnahmen, die der Bundesrat mit dem dringlichen Bundesbeschluss zu BSE dem Parlament vorschlägt, ist jedoch vorgesehen, dass angemessene Schutzmassnahmen betreffend die Einfuhr von Rindern, Rindfleisch und Rindfleischprodukten getroffen werden. Die Anordnung von Schutzmassnahmen ist nach Artikel 24 Absatz 2 des Tierseuchengesetzes Sache des Bundesamtes für Veterinärwesen. Das Amt hat die Schutzmassnahmen in differenzierter und nichtdiskriminierender Weise unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit anzuwenden. Sämtliche Massnahmen des Bundesamtes für Veterinärwesen werden in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen getroffen, insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen Konsultations- und Informationsmechanismen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ob die genannten Massnahmen Deutschlands und ebenfalls Österreichs eine Verletzung der einschlägigen WTO-Regeln darstellen, bleibt vorderhand offen. Bisher wurden sämtliche handelspolitischen und veterinärrechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit der EU und anderen Freihandelspartnern auf bilateralem Weg behandelt. Eine Änderung dieser Politik gegenüber unseren direkten Nachbarn ist zurzeit nicht angezeigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Grundsätzlich sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, Frischfleisch mit Hilfe von Exportsubventionen namentlich in Entwicklungsländer und Staaten Osteuropas zu exportieren. Damit würde die Schweiz ihre WTO-Verpflichtungen verletzen. Die Frage, ob es möglich wäre, im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe Rindfleisch zu exportieren, wird zurzeit geprüft. Zu prüfen gilt es insbesondere, ob solche Exporte unter dem Gesichtspunkt der Entwicklungshilfe gerechtfertigt sind. Anzufügen ist, dass subventionsfreie Exporte von Rindfleisch jederzeit möglich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Es fehlen die gesetzlichen Grundlagen, die es dem Bundesrat erlauben würden, den Export von Rindfleisch in Form von freiwilligen Gegengeschäften zu fördern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Artikel 37 und 38 des im Entwurf vorliegenden neuen Landwirtschaftsgesetzes beschränken sich ausschliesslich auf die Förderung des Inlandabsatzes und des Exportes von Milchprodukten. Hingegen würde Artikel 12 des erwähnten Gesetzes dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in ausserordentlichen Fällen Massnahmen zur Marktentlastung auch unabhängig von Selbsthilfemassnahmen der Produzenten oder der Branchenorganisationen zu ergreifen. Gestützt auf Artikel 25 des geltenden Landwirtschaftsgesetzes hat der Bundesrat im laufenden Jahr der GSF bereits insgesamt 80 Millionen Franken (davon 60 Millionen Franken à fonds perdu) zur Entlastung des Rindfleischmarktes zur Verfügung gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Möglichkeiten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die Einfuhrkontrollen zu verbessern, sind limitiert. Die EZV muss sich beim heutigen Verkehrsaufkommen (über 10 000 einfahrende Lastwagen sowie zwischen 200 000 und 300 000 Personenwagen täglich) und mit den vorhandenen Ressourcen auf Stichproben beschränken. Die Risiken, speziell bei "heissen Waren", sind erkannt; die Kontrollkonzepte werden darauf ausgerichtet. Das beweist auch der Umstand, dass im Jahre 1995 wegen illegaler Fleischeinfuhren über 7000 Bussen im abgekürzten Verfahren (kleinere Mengen im Reisendenverkehr) sowie etwa 150 Strafen im ordentlichen Verfahren (grössere Fälle) verhängt worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ergänzend ist festzuhalten, dass die von der EZV im Frühjahr 1996 vorgenommene Erhebung der Einfuhrmengen von Fleisch und Fleischwaren im Reisenden- und Grenzverkehr (Privatverbrauch) eine aufs Jahr hochgerechnete Menge von rund 11 000 Tonnen ergab. Ein Drittel dieser Menge betrifft Fleisch und Fleischwaren von Kaninchen, Geflügel, Wild, Fisch, Krusten- und Weichtieren. Stellt man diese Menge in Relation zu den 590 000 Tonnen Fleisch (= Durchschnitt der letzten fünf Jahre), die in der Schweiz pro Jahr konsumiert werden, so machen die Einfuhren im Reisenden- und Grenzverkehr einen Anteil von 1,9 Prozent aus.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1995 ist der Arbeitsverdienst der Bauern im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent gesunken. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgrösse von 19 Hektaren erwirtschaftete eine Bauernfamilie 1995 noch einen Tagesverdienst von Fr. 91.35 (der Mindestansatz eines Arbeitslosen beträgt pro Tag 130 Franken). Die Einkommenslage in der Landwirtschaft hat sich in den letzten Monaten noch einmal dramatisch verschlechtert, und ein weiteres Absinken der landwirtschaftlichen Einkommen scheint vorprogrammiert. Die Situation im Vieh- und Fleischmarkt ist katastrophal. Die Absatzmöglichkeiten in den beiden traditionellen Abnehmerländern, Deutschland und Italien, sind infolge fragwürdiger veterinärmedizinischer Grenzmassnahmen, die vorwiegend der Marktabschottung dienen, stark erschwert oder sogar verunmöglicht. Dies bringt einen zusätzlichen Anfall von über 10 000 Stück Vieh auf den Markt, wodurch die Preise für Zuchttiere ebenfalls massiv gefallen sind. Die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Einkommen wie sogar eine bedeutende Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft müssen in Kauf genommen werden, wenn die Lage auf dem Vieh- und Fleischmarkt nicht sofort wesentlich entschärft werden kann. Entsprechend haben sich nun alle Beteiligten zusammenzuraufen und Massnahmen zu ergreifen, die zur Stärkung des Vertrauens und so zu einer Förderung des Konsums von Schweizer Fleisch beitragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Einkommenslage in der Landwirtschaft? Was unternimmt er, um die existenzbedrohende Situation der Bauern zu verbessern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was hat der Bundesrat unternommen, und was wird er unternehmen, um die Aufhebung der gegen den Export gerichteten, offensichtlich ungerechtfertigten grenzsanitarischen Massnahmen der traditionellen Abnehmerländer zu erwirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wann und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Bundesrat Retorsionsmassnahmen gegenüber Deutschland und Italien ergreift?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Reicht der Bundesrat auf der Grundlage des WTO-Teilabkommens über den sanitarischen und phytosanitarischen Bereich eine Klage bei der WTO ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten des Exportes von Frischfleisch in unterversorgte Märkte? Ist der Bundesrat bereit, den Export von Fleisch in Entwicklungsländer und vornehmlich in die Staaten, die aus der ehemaligen Sowjetunion hervorgegangen sind, zu unterstützen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. In der 38. und 39. Woche werden 500 Tonnen Schweinefleisch importiert. Inwieweit ist der Bundesrat bereit, freiwillige Gegengeschäfte zu den boomenden Schweine-, Geflügel- und Schaffleischimporten zu fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gedenkt der Bundesrat vorzeitig Massnahmen im Sinne der Artikel 37 und 38 des neuen Landwirtschaftsgesetzes zur Förderung des Fleischkonsums im Inland zu ergreifen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Grenzkontrollen in bezug auf Fleischimporte zu verbessern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wirkungsvolle Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft</value></text></texts><title>Wirkungsvolle Sofortmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft</title></affair>