{"id":19963419,"updated":"2024-04-10T10:17:35Z","additionalIndexing":"Landesversorgung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1996-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L05K0402010402","name":"Landesversorgung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1996-11-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1996-11-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(843084000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(848962800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2442,"gender":"m","id":376,"name":"Respini Renzo","officialDenomination":"Respini Renzo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2359,"gender":"m","id":275,"name":"Maissen Theo","officialDenomination":"Maissen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2339,"gender":"m","id":90,"name":"Gemperli Paul","officialDenomination":"Gemperli Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2259,"gender":"m","id":189,"name":"Schallberger Peter-Josef","officialDenomination":"Schallberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2207,"gender":"m","id":53,"name":"Danioth Hans","officialDenomination":"Danioth Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2239,"gender":"m","id":204,"name":"Seiler Bernhard","officialDenomination":"Seiler Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2236,"gender":"m","id":195,"name":"Schmid-Sutter Carlo","officialDenomination":"Schmid-Sutter Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2434,"gender":"m","id":375,"name":"Paupe Pierre","officialDenomination":"Paupe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2208,"gender":"m","id":59,"name":"Delalay Edouard","officialDenomination":"Delalay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2222,"gender":"m","id":126,"name":"Küchler Niklaus","officialDenomination":"Küchler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2438,"gender":"m","id":379,"name":"Wicki Franz","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2218,"gender":"m","id":116,"name":"Iten Andreas","officialDenomination":"Iten Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3419","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Pflichtlagerhaltung ist im Gesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung geregelt. Das Gesetz aus dem Jahre 1982 ist in der Vergangenheit mehrmals angepasst worden.<\/p><p>In den letzten Jahren wurden die Pflichtlagerbestände aufgrund einer Neubeurteilung bei den Hauptbereichen zum Teil bis zu 50 Prozent reduziert. Trotzdem entstehen für die Bevölkerung Produkteverteuerungen infolge Abschöpfungen bei den Importen zur Finanzierung der Lagerhaltung. Änderungen der Verbrauchsgewohnheiten, veränderte wirtschaftliche Verhältnisse (Inlandanteil der Produktion) sowie eine aktuelle Beurteilung der möglichen Versorgungsengpässe verlangen eine Überprüfung der Pflichtlagerhaltung.<\/p><p>Es gibt Produktegruppen, bei denen eine obligatorische Pflichtlagerhaltung nicht mehr als zwingend erscheint. Dabei ist an Kohle zu denken, wo der Anteil am Gesamtenergieverbrauch unter einem Prozent liegt. Bei anderen technischen Produkten (z. B. Schmierstoffen) oder bei Lebensmitteln (Kaffee, Tee) könnte ein Wegfall ohne Schaden verkraftet werden, da die Versorgung auf andere Weise gesichert werden kann.<\/p><p>In einer richtigen Lagebeurteilung steckt auch ein erhebliches Potential, Kosten für den Staat und die Volkswirtschaft zu sparen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Pflichtlager sind ein wesentliches Element der Sicherstellung der Versorgung der Schweiz bei Krisen, in denen schwere Mangellagen entstehen können. Die daraus entstehenden Kosten für den Staat und die Konsumentinnen und Konsumenten und damit für die Volkswirtschaft wurden in den Jahren 1991 und 1995 überprüft. Es wurden Massnahmen beschlossen, die jährliche Einsparungen von rund 200 Millionen Franken erbrachten. Anschlussmassnahmen werden bis 1999 jährlich weitere Einsparungen von 100 Millionen Franken erlauben.<\/p><p>Die Risiken, welche die Versorgung der Schweiz gefährden können, haben sich zwar verändert, jedoch nicht abgenommen:<\/p><p>- Die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes ist in den Hintergrund getreten; die Versorgung der Schweiz kann eher durch politische Interventionen (z. B. ein Embargo), durch natur- oder technische Katastrophen (Missernten, nukleare Verseuchung usw.), durch Sabotage oder Terror ernsthaft gestört werden. Langfristig nehmen die Risiken einer Energie- oder Getreideverknappung tendenziell zu.<\/p><p>- Unsere Auslandabhängigkeit ist nach wie vor sehr hoch (100 Prozent bei Erdöl und Erdgas sowie bei zahlreichen industriellen Rohstoffen, ungefähr 40 Prozent bei den Lebensmitteln).<\/p><p>- Die Minimierung der Vorräte (\"just in time\") hat die Verwundbarkeit unserer Versorgung empfindlich erhöht.<\/p><p>Nun zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Der Verfassungsauftrag, die Versorgungssicherung zu gewährleisten, kann auch nach dem Abbau in verschiedenen Hauptbereichen noch erfüllt werden, obwohl gesamthaft betrachtet die untere Grenze des Vertretbaren erreicht ist. Dem beschlossenen Abbau und den damit verbundenen Kosteneinsparungen liegt der Grundsatz zugrunde, das Notwendige vom Wünschbaren zu trennen.<\/p><p>2. Im Pflichtlagerpolitik-Bericht 1995 wird die Aufhebung der obligatorischen Pflichtlagerhaltung an Kohle in Betracht gezogen. Entsprechende vertiefte Abklärungen sind im Gange. Bereits Mitte 1996 konnten die Geschirrspülmittel gesamthaft aus der Pflichtlagerhaltung entlassen werden, weil es in Zusammenarbeit mit der Industrie gelungen war, ein Konzept für die Notproduktion auf der Basis verfügbarer Rohstoffe zu erarbeiten.<\/p><p>Es wird geprüft, ob in weiteren Bereichen der Pflichtlagerhaltung Aufhebungen oder weitere Reduktionen zu veranlassen sind, so z. B. bei Tee und Kaffee.<\/p><p>3. Aufgrund einer vertieften Lagebeurteilung (Pflichtlagerbericht 1995-1999) gibt es im Moment keine Produktegruppen, die neu in die Pflichtlagerhaltung aufgenommen werden sollten. Selbstverständlich ist den neuen Entwicklungen der Märkte Rechnung zu tragen.<\/p><p>4. Die Kosten für die Pflichtlagerhaltung betrugen für die Konsumentinnen und Konsumenten im Jahr 1995 406 Millionen Franken (im Vorjahr 590 Millionen Franken), während die Bundespflichtlager im selben Zeitraum 5,7 Millionen Franken an Kosten verursachten. Weitere Kosten können dem Bund aus der Finanzierung der Pflichtlagerwaren (Wechselübernahme bei Konkurs oder Nachlassstundung) entstehen. In den Jahren 1990 bis 1995 bezifferte sich der Durchschnitt der garantierten Darlehen pro Jahr auf 1,564 Milliarden Franken, bei einem Totalverlust im Zeitraum von 1990 bis 1995 von 0,7 Millionen oder 0,12 Millionen Franken pro Jahr, was 0,01 Prozent des Jahresdurchschnitts der garantierten Darlehen entspricht.<\/p><p>5. Sparpotential besteht in zweifacher Hinsicht:<\/p><p>- Die permanent zu stellende Frage der Lebensnotwendigkeit verschiedener Pflichtlagerwaren kann zu Abbaumassnahmen wie 1991 und 1995 führen.<\/p><p>- Bei den Verwaltungskosten verschiedener Pflichtlagerorganisationen bestehen, wenn auch in geringerem Ausmass, noch Sparmöglichkeiten. So werden beispielsweise durch die Gründung der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (Nachfolgeorganisation der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel und der Genossenschaft der Feldsamenimporteure) und die Übertragung der Geschäftsführung derselben an die Treuhandstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure Kosteneinsparungen in der Grössenordnung von jährlich 800 000 Franken erreicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Ist der Verfassungsauftrag, die Versorgungssicherung zu gewährleisten, nach dem Abbau bei verschiedenen Hauptbereichen auch für die Zukunft gesichert?<\/p><p>2. Auf welche Produktegruppen könnte in Zukunft bei der Pflichtlagerhaltung verzichtet werden?<\/p><p>3. Gibt es aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung neue Produkte, die in die Pflichtlagerhaltung aufgenommen werden sollten (nicht mehr in der Schweiz produzierte Güter, neue Bedürfnisse)?<\/p><p>4. Wieviel kostet die Pflichtlagerhaltung die Volkswirtschaft, die Konsumentin und den Konsumenten sowie die Eidgenossenschaft je Jahr?<\/p><p>5. Welche Sparmöglichkeiten sieht der Bundesrat bei der Pflichtlagerhaltung, ohne dass dabei der verfassungsmässige Auftrag verletzt wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Pflichtlagerhaltung"}],"title":"Pflichtlagerhaltung"}