{"id":19963432,"updated":"2024-04-10T14:37:39Z","additionalIndexing":"nuklearer Unfall;Wasserkraftwerk;Moratorium;nukleare Sicherheit;Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen;Energiebedarf;Stromerzeugung;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L05K1703030102","name":"Stromerzeugung","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":2},{"key":"L05K1703010601","name":"nuklearer Unfall","type":2},{"key":"L05K0804070101","name":"Hauptabteilung für die 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Nach der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erfüllt das KKL zurzeit eine der technischen Bedingungen für die Freigabe der Leistungserhöhung nicht. Bis die erwähnten technischen Schwierigkeiten behoben sind, kann das Gesuch um Leistungserhöhung nicht weiterbehandelt werden.<\/p><p>Die erhöhte Korrosion betrifft aus heutiger Sicht hauptsächlich Brennstäbe mit einer Einsatzzeit von mehr als vier Betriebsjahren. Anlässlich der Revision des KKL im August 1997 wurde für den laufenden Betriebszyklus deshalb die Einsatzzeit des betreffenden Brennelementtyps auf maximal vier Jahre eingeschränkt.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Auf Verlangen der HSK wurden im KKL während dem Jahresstillstand 1996 sechs gedämpfte Rückschlagventile anstelle der bisher eingesetzten sechs Rückschlagklappen (je drei in jeder der zwei Speisewasserleitungen) eingebaut. Die Rückschlagventile sind zwischen dem Reaktorgebäude und dem Maschinenhaus installiert. Sie müssen im Fall von Speisewasserpumpenausfall oder grossen Leckagen und Rohrleitungsbrüchen dicht schliessen, um einen Wasserverlust aus dem Reaktor und einen Aktivitätseintrag aus dem Reaktorgebäude in das Maschinenhaus zu verhindern.<\/p><p>Die Dichtheit der Armaturen wurde im Herstellerwerk geprüft. Alle sechs Armaturen entsprachen den vorher festgelegten Dichtheitsanforderungen. Bei der ersten Dichtheitsprüfung der Armaturen nach dem Einschweissen in die Speisewasserleitung im KKL erfüllten die Armaturen die Dichtheitsanforderungen nicht. Ursache dafür waren geringe Massabweichungen, die infolge der Schweissarbeiten entstanden waren. Nach einer mechanischen Nachbearbeitung erfüllten fünf der sechs Armaturen alle Anforderungen. Die noch undichte Armatur wurde im Jahresstillstand 1997 nachbearbeitet, und die geforderte Dichtheit wurde erreicht.<\/p><p>2.\/5. In den Entscheiden betreffend KKW Mühleberg (Verlängerung der Betriebsbewilligung und Leistungserhöhung) vom 14. Dezember 1992 und KKW Beznau II (Verlängerung der Betriebsbewilligung) vom 12. Dezember 1994 hat der Bundesrat festgestellt, dass der Betrieb von Kernkraftwerken verfassungsmässig ist. Der HSK als Aufsichtsbehörde in bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz von Kernanlagen sind keine ungelösten Betriebsprobleme bekannt.<\/p><p>Über besonders wichtige Aspekte der Kernenergie informiert der Bundesrat in seinem Geschäftsbericht. Die HSK äussert sich zum Zustand und Betrieb aller schweizerischen Kernanlagen regelmässig in ihren Jahresberichten und orientiert bei wichtigen Ereignissen (z. B. ungeplante Abschaltung in einem KKW) die Öffentlichkeit umgehend über die Sicherheits- und Strahlenschutzaspekte des Vorfalls. Auf Teletext des Schweizer Fernsehens (SF DRS, TSR, TSI) wird zudem seit Jahren eine Seite (S. 652) mit Informationen betreffend die Radioaktivität in der Schweiz (Nadam) sowie in der Umgebung der Kernkraftwerke (Maduk) aufgeschaltet und täglich aktualisiert. Seit Mitte Mai 1996 besteht im weiteren ein umfangreiches Informationspaket der HSK auf Internet. Diese Darstellung zeigt, dass die Bundesbehörden offen und umfassend über Sicherheitsfragen beim Betrieb der schweizerischen Kernanlagen informieren.<\/p><p>In der Schweiz beschäftigen sich nebst den Aufsichtsbehörden des Bundes mehrere ausserparlamentarische Kommissionen mit nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz. Die Berichte aller dieser Stellen stehen dem Parlament und seinen Kommissionen auf Wunsch jederzeit zur Verfügung. Es wäre jedoch nicht zweckmässig, den Mitgliedern der UREK sämtliche Unterlagen und Informationen über sicherheitsrelevante Feststellungen automatisch zukommen zu lassen.<\/p><p>3. Betreffend der besonderen Vorkommnisse im KKL in den Jahren 1994 bis 1996 wird auf die entsprechenden Jahresberichte der HSK verwiesen. 1997 wurden bis zum Revisionsstillstand vom August die einleitend geschilderten Probleme mit den Brennelementen festgestellt, und am 4. Juli 1997 erfolgte eine ungeplante Turbinenabschaltung. Diese war auf ein Fehlsignal zurückzuführen. Das Problem wurde erkannt und behoben. Störfälle mit einer Gefährdung der nuklearen Sicherheit sind nicht aufgetreten.<\/p><p>4. Leistungserhöhungen bei bestehenden Kernkraftwerken sind inhärent mit einer mindestens proportionalen Zunahme des Risikos verbunden; beim KKL beträgt diese Zunahme etwa 25 bis 30 Prozent bei einer Leistungserhöhung von 14,7 Prozent.<\/p><p>Die HSK hat die durch eine Leistungserhöhung bedingte Risikozunahme ausführlich untersucht (vgl. Gutachten vom März 1996). Sie kommt zum Schluss, dass das Risiko auch nach einer Leistungserhöhung im internationalen Vergleich sehr gering bleibt und die Risikozunahme aus ihrer Sicht verantwortbar ist.<\/p><p>Im KKL sind seit der Inbetriebsetzung 1984 mehrere risikoreduzierende Massnahmen durchgeführt worden (z. B. Containment-Druckentlastungssystem, Saugkörbe im Kondensationsbecken). Das Risiko des KKL wäre nach einer allfälligen, zurzeit allerdings nicht zur Diskussion stehenden Leistungserhöhung geringer als bei der Inbetriebsetzung.<\/p><p>6. Es trifft nicht zu, dass Wasserkraftwerke in der Schweiz nicht mehr modernisiert werden. In der Zeit von September 1990 bis Anfang 1997 wurde die Wasserkraftproduktion durch Um- und Neubauten um 885 GWh erhöht. Nimmt man die am 1. Januar 1997 im Bau befindlichen Anlagen dazu (+303 GWh), beträgt der zu erwartende Produktionszuwachs bis 2000 insgesamt 1188 GWh. Bezogen auf das Wasserkraftziel von \"Energie 2000\" (Ausbau der Wasserkraft bis 2000 um 5 Prozent, entsprechend 1650 GWh) ergab sich am 1. Januar 1997 ein Zielerfüllungsgrad von 72 Prozent.<\/p><p>Nach den Zielnormen von Artikel 24octies der Bundesverfassung setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte und sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ein (Abs. 1). Gemäss den Kompetenznormen in den Absätzen 2 und 3 hat der Bund u. a. Grundsätze für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien zu erlassen sowie die Entwicklung von Energietechniken zu fördern, insbesondere im Bereich des Energiesparens und der erneuerbaren Energien. Diese Verfassungsbestimmungen beauftragen den Bund, die Nutzung der erneuerbaren Energien verstärkt zu fördern. Eine Vorrangstellung lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, zumal die Zielnorm ausdrücklich das Postulat einer breitgefächerten Energieversorgung verankert. Dabei handelt es sich um eine Aufforderung an Bund, Kantone, Gemeinden und Energiewirtschaft, bei ihren Entscheidungen einseitige Abhängigkeit zu vermeiden. Eine breite Fächerung der Energieversorgung bedeutet auch, nicht von vornherein auf einzelne Energieträger und Technologien zu verzichten (vgl. Botschaft vom 21. August 1996 zum Energiegesetz, BBl 1996 IV 1082).<\/p><p>7. Ob ein zusätzlicher Bedarf nach Strom aus Kernkraftwerken besteht, entscheidet der Bundesrat im Einzelfall.<\/p><p>8. Mit der Annahme der Moratoriums-Initiative am 23. September 1990 hat der Souverän verlangt, dass in den nächsten zehn Jahren keine Bewilligung für neue Kernkraftwerke erteilt werden, aber auch akzeptiert, dass die bestehenden Anlagen weiter betrieben werden können. In der entsprechenden Botschaft hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass eine gewisse Leistungserhöhung mit dem Moratorium vereinbar ist (BBl 1989 II 58). Zudem ist eine Leistungserhöhung der bestehenden KKW um durchschnittlich 10 Prozent eines der Ziele von \"Energie 2000\". Mit Entscheid vom 14. Dezember 1992 hat der Bundesrat für das KKW Mühleberg eine Leistungserhöhung um 10 Prozent gutgeheissen. Über die Vereinbarkeit einer Leistungserhöhung um 15 Prozent für das KKL mit dem Moratorium wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.<\/p><p>9. Am 26. August 1997 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden, dass das atomrechtliche Bewilligungsverfahren nach schweizerischem Recht (abschliessende Kompetenz des Bundesrates) mit der EMRK vereinbar ist, und eine entsprechende Beschwerde der Kernkraftwerkgegner abgewiesen. Die vorgesehene Totalrevision der Atomgesetzgebung gibt Gelegenheit, die Überprüfung atomrechtlicher Bewilligungen durch ein Gericht zur Diskussion zu stellen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Risiken der immer älter werdenden Atomkraftwerke in der Schweiz beunruhigen weite Teile der Bevölkerung im In- und Ausland. Bekanntlich behandelt der Bundesrat derzeit das Gesuch der Betreiberschaft des Atomkraftwerks Leibstadt, die nukleare Wärmeleistung um 15 Prozent zu erhöhen.<\/p><p>1. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat die Installation von Notventilen in Leibstadt verordnet. Laut Angaben der \"SonntagsZeitung\" (15. September 1996) konnten die Lecks technisch nicht einwandfrei behoben werden. Wie steht es um die Notventile, und welche anderen Beanstandungen der HSK wurden bisher erfüllt?<\/p><p>2. Atomanlagen verletzen wegen der möglichen räumlichen und zeitlichen Schädigungen nach dem Empfinden weiter Kreise der Bevölkerung das verfassungsmässige Grundrecht auf persönliche Integrität. Weshalb informiert der Bundesrat nicht von sich aus über die Betriebsprobleme des AKW Leibstadt? Welche weiteren Betriebsprobleme sind derzeit ungelöst?<\/p><p>3. In Leibstadt sind in den letzten drei Jahren immer wieder Störfälle aufgetreten. Welche Probleme, Zwischenfälle und Beanstandungen wurden in Leibstadt von den Aufsichtsbehörden des Bundes seither registriert, und welche Korrekturen wurden daraufhin einverlangt, erfüllt oder bleiben offen (mit der Bitte um detaillierte Angaben)?<\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht vieler Experten, dass eine Leistungserhöhung in Leibstadt das Betriebsrisiko überproportional erhöht? Welche Studien wurden eingeholt, um dieses Zusatzrisiko abzuklären, und wieviel Zusatzrisiko will der Bundesrat der Bevölkerung noch zumuten?<\/p><p>5. Atomkraftwerke fallen in die Aufsichtspflicht des Bundes. Weshalb wird man als gewähltes Mitglied der zuständigen Kommission (UREK) nicht automatisch über den aktuellen Stand der Gefährdung und die Anordnungen des HSK informiert? Weshalb werden die Berichte der Kontrollorgane des Bundes (HSK, KSA, KUER, KNE, AGNEB) den Mitgliedern der UREK nicht automatisch zugestellt?<\/p><p>6. Wegen den Fehlplanungen der Elektrowirtschaft werden heute selbst Wasserkraftwerke nicht mehr modernisiert, obschon z. B. in bestehenden Rheinkraftwerken eine erhebliche Mehrproduktion ohne grössere Eingriffe in die Natur und ohne Gefährdung der Bevölkerung möglich wäre.<\/p><p>Der Energieartikel der Bundesverfassung postuliert ausdrücklich, dass die erneuerbaren Energien Vorrang vor anderen Energiequellen erhalten sollen. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass auf Leistungserhöhungen in Atomkraftwerken so lange zu verzichten ist, bis die möglichen Leistungserhöhungen in bestehenden Wasserkraftwerken (z. B. Rheinfelden) realisiert worden sind?<\/p><p>7. Gemäss Atomgesetz bedürfen Atomkraftwerke eines Bedarfsnachweises. Ist der Bundesrat der Meinung, dass derzeit ein zusätzlicher Bedarf nach Atomstrom besteht?<\/p><p>8. Das Volk hat vor zehn Jahren ein Moratorium für neue Atomkraftwerke beschlossen. Ist sich der Bundesrat im klaren darüber, dass eine Leistungserhöhung in Leibstadt dem Sinn und Geist des Moratoriums diametral widersprechen würde?<\/p><p>9. Gemäss einem kürzlich erlassenen Urteil verletzt das schweizerische Bewilligungsverfahren für Atomanlagen die Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Was tut der Bundesrat, um im Falle der Bewilligung der geplanten Leistungserhöhung in Leibstadt rechtsstaatliche Voraussetzungen herzustellen, wie sie die EMRK verlangt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Atomkraftwerk Leibstadt"}],"title":"Atomkraftwerk Leibstadt"}