﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963436</id><updated>2024-04-10T09:20:16Z</updated><additionalIndexing>Gleichstellung von Mann und Frau;Submissionswesen;Sparmassnahme;Beschäftigungspolitik;Haushaltsausgabe;Beschäftigungsstruktur;Bundespersonal;Statistik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2436</code><gender>f</gender><id>350</id><name>Bernasconi Maria</name><officialDenomination>Bernasconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Frau</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-09-21T00:00:00Z</date><text>Punkt 1 der Motion wird als erfüllt abgeschrieben; Punkt 2 wird abgelehnt.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-03-10T00:00:00Z</date><text>Der BR beantragt, Punkt 1 der Mo abzuschreiben und Punkt 2 abzulehnen</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-09-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-09-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der BR beantragt, Punkt 1 der Mo abzuschreiben und Punkt 2 abzulehnen</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2251</code><gender>m</gender><id>229</id><name>Vollmer Peter</name><officialDenomination>Vollmer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2373</code><gender>m</gender><id>309</id><name>Cavalli Franco</name><officialDenomination>Cavalli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner 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In diesem Zusammenhang ist das Mass, in dem Frauen Gewinnerinnen oder Verliererinnen sind, auch von der Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit auf die Geschlechter abhängig. Daher müssen die Auswirkungen, die die Ausgaben und Sparmassnahmen der öffentlichen Hand auf die Beschäftigungssituation von Frauen und Männern haben, näher untersucht werden. Es muss herausgefunden werden, ob die öffentlichen Verwaltungen als Arbeitgeber besonders viel für Frauen tun und ob die Ausgaben für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen, die für 10 Prozent der in der Schweiz beschäftigten Erwerbstätigen (350.000 Personen!) Arbeit schaffen, mehr den Männern oder den Frauen zugute kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine wissenschaftliche Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS), die im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten und des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass der Staat die Teilnahme der Frauen am Erwerbsleben aktiv gefördert hat. Doch während die von Frauen besetzten Arbeitsstellen in den Krisenjahren 1991 -1994 sogar noch zunahmen, ging der Anteil der Frauen am Arbeitsvolumen in der gleichen Zeit leicht zurück. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Teilzeitstellen geschaffen wurden und dass diese Stellen mehrheitlich von Frauen besetzt sind. Bei den Frauen gingen die Vollzeitstellen um 3,7 Prozent zurück, bei den Männern nur um 0,9 Prozent. Die Frauen haben zwar einen Anteil von rund 34 Prozent am Arbeitsvolumen, ihr Anteil am Einkommen beträgt jedoch nur ungefähr 27 Prozent. Ein nicht unwesentlicher Unterschied, der sich dadurch erklärt, dass es mehr Frauen in den niedrigen und mehr Männer in den höheren Lohnklassen gibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Durchführung dieser Studie stellten die Autorinnen und Autoren sowie die auftraggebenden Organisationen fest, dass das verfügbare statistische Material nicht aussagekräftig genug ist, um die staatlichen Haushalte nach dem Kriterium des Geschlechts zu untersuchen. Daher beauftragen wir den Bundesrat, systematisch Statistiken zur Beschäftigungssituation bei den öffentlichen Verwaltungen zu erstellen, die nach dem Geschlecht aufgegliedert sind, und zwar für alle drei Verwaltungsebenen in der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn der Staat Ausgaben zum Kauf von Gütern oder Dienstleistungen tätigt, denken die politischen Entscheidungsträger nicht immer an die indirekten Auswirkungen, die diese Ausgaben auf die Beschäftigung haben. Um sie im Hinblick auf die von der Verfassung geforderte Gleichbehandlung von Männern und Frauen besser untersuchen zu können, wäre bereits eine Untersuchung nach Wirtschaftskreisen, die von diesen Ausgaben profitieren, sehr nützlich. Anschliessend müsste untersucht werden, wie viele Männer und Frauen in diesen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen arbeiten, welches ihre Erwerbsquote ist und wieviel sie verdienen. So könnte man genauer belegen, was die erwähnte Studie anhand der wenigen verfügbaren statistischen Daten bereits festgestellt hat: Gegenwärtig kommen 80 Prozent der Arbeitszeit, die auf Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen für Güter und Dienstleistungen zurückgeht, den Männern zugute.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Dem Bundesrat ist die Gleichstellung von Mann und Frau ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang hat er am 18. Dezember 1991 die Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung in Kraft gesetzt. Der Bundesrat ist mit der Motionärin einverstanden, dass die Sparpolitik des Bundes kein Grund dafür sein darf, dass v.a. Frauen die Folgen der Sparpolitik auf die Beschäftigung zu tragen haben. In diesem Sinne versteht er das Bedürfnis nach differenzierten Personalstatistiken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Für die allgemeine Bundesverwaltung liegen alle unter Punkt 1 aufgeführten Statistiken vor. In diesen Statistiken sind sämtliche Bundesbediensteten (inkl. Lehrtöchter und Lehrlinge, jedoch ohne Reinigungspersonal) enthalten: 7 Departemente, die Bundeskanzlei, die Rüstungsbetriebe, die eidgenössischen Gerichte, der ETH-Bereich mit angegliederten Anstalten und alle landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes. Das Eidgenössische Personalamt erstellt jährlich eine Zusammenfassung ("Personalpolitische Kennziffern") über die neusten Personalentwicklungen in der allgemeinen Bundesverwaltung, die auf diesen Daten aus dem Personalinformationssystem des Bundes basieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bedürfnis nach einer Personalstatistik der gesamten Bundesverwaltung (allg. Bundesverwaltung, SBB, PTT) wurde ebenfalls 1991 erkannt. Seit diesem Zeitpunkt veröffentlicht das Eidgenössische Personalamt alle drei Jahre einen Bericht ("Personalerhebung") mit Kommentar über die Struktur und den Einsatz des Bundespersonals. Darin sind ebenfalls alle unter Punkt 1 aufgeführten Detailstatistiken enthalten. Die reinen Zahlenstatistiken werden jährlich erstellt, so dass darüber stets Auskunft erteilt werden kann. Sie können beim Eidgenössischen Personalamt bezogen werden. Bis heute fehlen darin Auswertungen in Bezug auf Beförderungen, da diese Angaben nur mit grossem Aufwand erhoben werden können. Der Grund dafür liegt darin, dass sowohl die PTT wie die SBB eigenständige Personalinformationssysteme haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Motionstext wird die SUVA als Teil des Bundes aufgeführt. Sie gilt als eine sogenannte "halbstaatliche" Organisation, d.h. eine vom Bund subventionierte, beaufsichtigte oder mit einer Defizitgarantie versehene Körperschaft. Sie ist aber vom Bund unabhängig und kann nicht in die Personalstatistiken des Bundes miteinbezogen werden. Der Nationalfonds ist ebenfalls eine halbstaatliche Organisation, die nach der Form einer Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB organisiert ist. Ähnliches gilt für die Nationalbank.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generell ist im Zusammenhang mit den halbstaatlichen Organisationen auf den Bundesratsbeschluss vom 9. Oktober 1974 hinzuweisen, in welchem festgehalten wird, dass das Eidgenössischen Personalamt im Bereich der halbstaatlichen Organisationen nur Koordinationsfunktion bezüglich besoldungsrechtlichen Belangen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Begründungstext der Motion wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat damit beauftragt wurde, systematisch Statistiken zur Beschäftigungssituation bei den öffentlichen Verwaltungen zu erstellen, die nach Geschlecht für alle drei Verwaltungsebenen aufgegliedert sind. Im Hinblick auf den Ausbau der Personalstatistik im Sinne der Aufnahme des Verwaltungspersonals der Gemeinden und der Kantone muss hier auf den Föderalismus und die unterschiedlichen Lohnsysteme hingewiesen werden. Die Aufnahme dieser Daten in die bundesverwaltungsinterne Personalstatistik würde jedoch den Rahmen einer verwaltungsinternen Statistik sprengen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Eidgenössische Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich die "Beschaffungsstatistik des Bundes" in der Juli-Ausgabe der BIGA-Zeitschrift "Die Volkswirtschaft - Magazin für WirtschaftsPolitik". Darin sind sämtliche Materialkäufe im In- und Ausland aufgeführt, die von den Beschaffungsstellen des Bundes und seiner Regiebetriebe PTT und SBB getätigt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als reine Zahlungsstatistik kann die Beschaffungsstatistik keine Aussagen darüber machen, welche Personen im Endeffekt von den Beschaffungen des Bundes profitieren. Sie enthält auch keine Daten irgendwelcher Art über die Anbieter und die Anbieterinnen, welche vom Bund Aufträge bekommen haben. Eine Auswertung nach Wirtschaftsgruppen in Verbindung mit Personaldaten des Personalstamms der Anbieter oder Anbieterin hätte zur Folge, dass ungeahnter administrativer Mehraufwand anfiele.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation Delalay vom 21. März 1996 (96.3117, Öffentliche Beschaffungen der Eidgenossenschaft, Pt. 3) zugesichert, künftig die vergebenen Dienstleistungsaufträge ebenfalls in der Beschaffungsstatistik des Bundes auszuweisen. Er ist jedoch der Auffassung, dass infolge des immensen administrativen Aufwands und der knappen Personalressourcen nicht weitere zusätzliche Daten in die Beschaffungsstatistik aufgenommen werden sollten, die nicht das "Kerngeschäft Beschaffung" betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt jährlich die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), woraus u.a. die Verteilung der Geschlechter in den verschiedenen Wirtschaftsabteilungen ersichtlich ist. Die Verteilung der Frauen und Männer, die in den verschiedenen Wirtschaftszweigen beschäftigt sind, und deren Beschäftigungsgrad können der vierteljährlichen Beschäftigungsstatistik (BESTA) des BFS entnommen werden. Die entsprechenden Einkommen werden vom BFS über die Lohnstrukturerhebung und über SAKE nach Geschlechtern und nach Wirtschaftsbranchen erhoben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit sind die notwendigen Grundlagen vorhanden, um das Anliegen der Motionärin zu erfüllen. Zwar können die beiden Statistiken nicht direktkombiniert werden. Die gewünschte Analyse kann jedoch aufgrund der Hypothese vorgenommen werden, dass die Verteilung der beschäftigten Frauen und Männer in den einzelnen Wirtschaftszweigen auch für die Gesamtheit der vom Bund berücksichtigten Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gilt.&lt;/p&gt; Der BR beantragt, Punkt 1 der Mo abzuschreiben und Punkt 2 abzulehnen</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Personalstatistiken für den ganzen Bund (Departemente, Rüstungsbetriebe, eidgenössische Hochschulen und mit ihnen verbundene Anstalten, landwirtschaftliche Forschungsanstalten, SBB, PTT, Suva; Bundesgericht, Nationalbank, Nationalfonds) systematisch nach den folgenden Kriterien aufzugliedern:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. nach Geschlecht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- in bezug auf die Anzahl Arbeitsplätze von Frauen und Männern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- in bezug auf den Beschäftigungsgrad;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- in bezug auf die Gehaltsklasse;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- in bezug auf Beförderungen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. nach Wirtschaftskreis, wenn es sich um Ausgaben der Bundesverwaltung für Güter und Dienstleistungen handelt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Staatsausgaben und Sparmassnahmen. Auswirkungen auf die Beschäftigung</value></text></texts><title>Staatsausgaben und Sparmassnahmen. Auswirkungen auf die Beschäftigung</title></affair>