﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963477</id><updated>2024-04-10T09:32:26Z</updated><additionalIndexing>Klein- und mittleres Unternehmen;Berufliche Vorsorge;Risikokapital</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2180</code><gender>m</gender><id>223</id><name>Thür Hanspeter</name><officialDenomination>Thür</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-10-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4504</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020109</key><name>Risikokapital</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-09T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1996-12-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-10-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-10-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2268</code><gender>m</gender><id>9</id><name>Baumann Ruedi</name><officialDenomination>Baumann Ruedi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2295</code><gender>f</gender><id>95</id><name>Gonseth Ruth</name><officialDenomination>Gonseth</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2117</code><gender>m</gender><id>147</id><name>Meier Hans</name><officialDenomination>Meier Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2346</code><gender>m</gender><id>261</id><name>Ostermann Roland</name><officialDenomination>Ostermann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2180</code><gender>m</gender><id>223</id><name>Thür Hanspeter</name><officialDenomination>Thür</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3477</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Da die Sicherheit der beruflichen Vorsorge langfristig von der wirtschaftlichen und der Entwicklung der Beschäftigung abhängt, ist es sinnvoll, einen Teil der Pensionskassengelder direkt demjenigen Wirtschaftssektor zukommen zu lassen, der den grössten Teil der Arbeitsplätze zur Verfügung stellt und vor allem auch unter den heutigen Umständen Arbeitsplätze schafft. 75 Prozent der Beschäftigten arbeiten in der Schweiz in KMU; die grossen Unternehmen haben in den letzten Jahren keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sondern vor allem in die Rationalisierung zur Senkung der Personalkosten investiert. Umgekehrt haben diese Betriebe wegen der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft und vor allem der Finanzmärkte vermehrt Schwierigkeiten, in unserem Bankensystem zu ausreichendem Risikokapital zu kommen. Dies behindert die Innovation in erheblichem Masse und ist zur langfristigen Absicherung der beruflichen Vorsorge ausserordentlich gefährlich. Im eigenen Interesse müssen die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge den KMU vermehrt Risikokapital zur Verfügung stellen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für die zukünftige Sicherstellung der Leistungen aus der beruflichen Vorsorge die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes von grosser Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang spielt die genügende Zurverfügungstellung von Risikokapital für KMU (vor allem auch in Form von Wagniskapital) eine wichtige Rolle. Die Errichtung von KMU-Fonds durch Private und das Bankensystem ist wünschbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der eidgenössischen Versicherung (AHV/IV) den Betagten, Hinterlassenen und Invaliden die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Um diesen Zweck der beruflichen Vorsorge zu erreichen, müssen die Vorsorgeeinrichtungen unter anderem jederzeit Sicherheit dafür bieten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können. Die Vorsorgeeinrichtungen verwalten ihr Vermögen dabei so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BVG will als Rahmengesetz den Vorsorgeeinrichtungen einen möglichst grossen Selbständigkeitsbereich belassen. Diese handeln im Rahmen des gesetzlichen Auftrages eigenverantwortlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Anlage der Vorsorgegelder spielt somit die Risikofähigkeit der einzelnen Vorsorgeeinrichtung eine wesentliche Rolle. Vorsorgeeinrichtungen mit einer Überdeckung können risikoreicher anlegen als solche mit einer Unterdeckung. Dies bedeutet, dass die einzelne Vorsorgeeinrichtung ihre optimale Anlagestrategie effektiv nur aufgrund ihrer individuellen Situation festlegen kann. Unter Beachtung der allgemeinen Anlagekriterien und der Risikofähigkeit können sich die Vorsorgeeinrichtungen bereits heute an schweizerischen Aktiengesellschaften und KMU-Fonds (somit an Risikokapital) beteiligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die geforderte zwangsweise Anlage in Risikokapital würde zu weit gehen. Sie widerspricht klar der eigenverantwortlichen Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Sie nimmt dabei keine Rücksicht auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen Einrichtung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erklärung des Bundesrates&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, ein Gesetzesprojekt vorzustellen, mit welchem die Pensionskassen zur Einrichtung und Aeufnung von Fonds für die Bereitstellung von Risikokapital (Eigenmittel) verpflichtet werden. Vorzusehen wäre, dass alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge als Zielgrösse ein Prozent ihrer Anlagegelder Risikokapitalfonds zuführen müssen, aus denen kleineren und mittleren Unternehmungen Risikokapital zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zweck liefern sie jährlich drei Prozent der Sparprämien an einen solchen Fonds ab, bis das Ziel erreicht ist. Im Rahmen der zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen ist die Bildung solcher Fonds frei, allenfalls haben sich solche KMU-Fonds für ihre Anlagen zu versichern. Die Verwaltung der Risikofonds ist unabhängig von den Vorsorgeeinrichtungen. Die Bedingungen für das Zurverfügungstellen von Risikokapital und die Aufsicht ist im Gesetz zu regeln.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fonds der Pensionskassen für die Bereitstellung von Risikokapital</value></text></texts><title>Fonds der Pensionskassen für die Bereitstellung von Risikokapital</title></affair>