{"id":19963478,"updated":"2024-04-10T13:38:58Z","additionalIndexing":"Bürgschaft;Wohneigentum;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2348,"gender":"m","id":267,"name":"Schmid Samuel","officialDenomination":"Schmid Samuel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L04K01020110","name":"Wohneigentum","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L05K0507020101","name":"Bürgschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-03-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(844293600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(881103600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2269,"gender":"m","id":10,"name":"Baumberger Peter","officialDenomination":"Baumberger Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2330,"gender":"m","id":228,"name":"Vetterli Werner","officialDenomination":"Vetterli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2289,"gender":"f","id":77,"name":"Fehr Lisbeth","officialDenomination":"Fehr Lisbeth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Angesichts der stagnierenden Wirtschafts- und Einkommensentwicklung kann deshalb der systembedingte Mietzinsanstieg des WEG-Modells zurzeit zu Problemen führen. Es wurde deshalb schon vor einiger Zeit eine Reduktion und in Einzelfällen gar eine Sistierung der Erhöhungen vorgenommen. Auch der Mieterwechsel von älteren WEG-Bauten in billigere Neubauten kommt heute etwas häufiger vor. Dies ist bislang jedoch ein regionales Phänomen. Gemessen am Förderungsvolumen insgesamt hat er gemäss der bisher gemachten Erfahrungen noch keine grössere Bedeutung.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen ist folgendes zu sagen:<\/p><p>1. Angesichts der aktuellen Marktsituation ist eine auf die Erhöhung des generellen Angebotes ausgerichtete Wohnbauförderung nicht mehr notwendig. Folglich wurde das Förderungsvolumen der Bundeshilfe gemäss WEG seit 1995 sukzessive verkleinert. Es wird 1997 nicht einmal mehr die Hälfte des Durchschnitts der letzten Jahre ausmachen. Wohnbauförderung hat aber nicht nur eine quantitative Seite. Wirtschaftlich benachteiligte Familien, Betagte und Behinderte haben auch unter veränderten Marktverhältnissen Mühe, angemessenen und finanziell tragbaren Wohnraum zu finden. Die Eigentumsförderung ist weiterhin ein Anliegen. Zudem besteht im Wohnungsbestand ein grosser Erneuerungsbedarf. Die Erfahrung zeigt, dass die Wohnungsprobleme der Benachteiligten ohne staatliche Förderung nicht zu überwinden sind, und der Altbauerneuerung kommt im heutigen Zeitpunkt grosse konjunkturelle Bedeutung zu. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass eine selektive Wohnbauförderung weiterhin gerechtfertigt ist, und dass hierfür das WEG grundsätzlich noch immer einen brauchbaren Rahmen bietet. Die kritischen Stimmen zum WEG werden nicht überhört. Verschiedene Anpassungen wurden bereits gemacht. Dazu gehören die Senkung der Anlagekosten, die Verflachung des Mietzinsanstiegs, die Festlegung neuer Prioritäten oder die regelmässige Überprüfung der Anspruchsberechtigung der Beihilfeempfänger. Zur besseren Abstimmung auf die heutigen Marktverhältnisse wurde zudem die Anfangsmiete per 1. Januar 1997 auf 5,6 Prozent der Anlagekosten angehoben, was in den Folgejahren grössere Spielräume für die Reduktion oder Sistierung der Mietzinserhöhungen ergibt. Ferner wird eine Änderung der WEG-Verordnung geprüft, mit der die nicht rückzahlbaren Zusatzverbilligungen flexibler gestaltet und an restriktivere Bedingungen geknüpft werden sollen.<\/p><p>Die angestrebten quantitativen und qualitativen Anpassungen des WEG, insbesondere die verstärkte Ausrichtung auf den wachsenden Erneuerungsbedarf bei Altbauten, sind auch im Sinne der raumordnungspolitischen Vorstellungen des Bundes, wie sie der Bundesrat in den Grundzügen der Raumordnung Schweiz festgehalten hat. Mit den Aktivitäten der Wohnbau- und Eigentumsförderung kann damit ein Beitrag zu einer zweckmässigen Raumordnung geleistet werden.<\/p><p>Über die Weiterführung der Hilfe nach 1997 wird das Parlament in diesem Jahr anlässlich der Beratung der neuen Rahmenkredite, welche der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 19. Februar 1997 beantragt, zu befinden haben. In Abstimmung mit der Eidgenössischen Wohnbaukommission wird eine dreijähirge Übergangslösung ins Auge gefasst. Es ist vorgesehen, das Förderungsvolumen gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre massiv zu reduzieren. Die Bundeshilfe soll schwerpunktmässig auf die Förderung preisgünstiger Mietwohnungen für Familien, Alters- und Behindertenwohnungen, auf die Eigentumsförderung sowie die Altbauerneuerung konzentriert werden. In dieser Zeit sollten genauere Aussagen über die mittelfristige Entwicklung des Wohnungsmarktes und die weitere Zweckmässigkeit dynamischer Förderungsmodelle möglich sein. Ferner dürften im Zusammenhang mit der Neuregelung des Finanzausgleichs, welche die Übertragung der Wohnbauförderung auf die Kantone zur Diskussion stellt, weitere Erkenntnisse vorliegen.<\/p><p>2. Da Artikel 34sexies der Bundesverfassung den Bund zur Wohnbauförderung verpflichtet, stellt sich die Frage, ob eine Aufhebung des WEG eine Änderung der Verfassung bedingen würde, da den ausgewiesenen sozialen, wirtschafts- und staatspolitischen Bedürfnissen dieses Verfassungsauftrags nicht mehr entsprochen würde. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind heute für ein Förderungsmodell, wie das WEG es darstellt, sicher weniger günstig. Das WEG wurde vor zwanzig Jahren aber als Verbilligungsmodell gewählt, weil es die kostengünstigste Variante war. Alle anderen Förderungskonzepte, seien es personenbezogene Subjekthilfen oder nicht rückzahlbare Objekthilfen hätten mehr Geld gekostet. Bis heute hat sich daran, trotz der Verlustrisiken, nichts geändert. Die Erfahrungen mit den früheren Wohnbauhilfen des Bundes und der Förderungsaufwand im umliegenden Ausland belegen das. Aufgrund der obenerwähnten Übergangssituation wäre es wenig sinnvoll, einen abrupten Konzeptwechsel vorzunehmen. Wie gezeigt wurde, schliesst das aber weder quantitative noch inhaltliche Anpassungen aus.<\/p><p>3. Seit Inkrafttreten des WEG im Jahre 1975 bis Ende 1996 hat der Bund Bürgschaften für 5324 Millionen Franken zugesichert. Ferner ging er Schuldverpflichtungen im Betrag von rund 3100 Millionen Franken für Grundverbilligungsvorschüsse ein, von denen durch die Banken bisher rund 1700 Millionen Franken ausgerichtet wurden. Vielfach wurde die Bundeshilfe, vor allem von Wohnungseigentümern, vorzeitig abgelöst. Für die verbürgten Darlehen besteht ausserdem ein Amortisationszwang. Daher liegen die noch bestehenden Bürgschaften um etwa 1 Milliarde Franken unter den ursprünglichen Zusicherungen.<\/p><p>4. Die nachhaltige Krise auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt hat bei Investoren und Kreditgebern zu Verlusten im Ausmass von vielen Milliarden Franken geführt. Bei Eventualverpflichtungen von über 8 Milliarden Franken bleiben auch dem Bund Verluste nicht erspart. Die kurzfristigen finanziellen Probleme im WEG-Vollzug können bislang aber nur zum geringsten Teil einem \"Systemversagen\" angelastet werden. Verantwortlich sind vielmehr Bürgschaftsverpflichtungen aus der Förderung des vorsorglichen Landerwerbs, Darlehenspositionen von vereinzelten gemeinnützigen Bauträgern, die sich heute in Schwierigkeiten befinden, Probleme aus Liegenschaftskäufen sowie individuelle Schwierigkeiten von Anbietern und Eigentümerhaushalten. Die bis Ende 1996 realisierten Verluste belaufen sich auf rund 26 Millionen Franken. Im Verhältnis zum Total der ausstehenden Guthaben und Verpflichtungen dürfen diese zwar nicht dramatisiert werden. Hingegen zeichnen sich insbesondere in einigen der obenerwähnten Förderungskategorien kurz- und mittelfristig Verluste ab, die je nach Ausgang der laufenden Sanierungsbestrebungen und der weiteren Wirtschaftsentwicklung aus heutiger Sicht Beträge in der Grössenordnung von 200 bis 250 Millionen Franken erreichen könnten. Ein Grossteil dieser Summe beruht auf Engagements, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren und damit kurz vor dem Einbruch des Liegenschaftsmarktes eingegangen wurden. Für deren Regelung wird zurzeit nach vertretbaren Lösungen gesucht. Neben diesen Altlasten fallen beim hohen Ausmass der bestehenden Bürgschaften und Schuldverpflichtungen aus dem normalen WEG-Vollzug unvermeidlicherweise Verluste und Nachfinanzierungen an, deren Höhe im langfristigen Ablauf schwierig zu prognostizieren ist. Für die Deckung dieser Ausfälle sind im Budget 1997 je 15 Millionen Franken in der betreffenden Verlustrubrik und für die Sapomp AG enthalten, die als Auffanggesellschaft des Bundes fungiert und verhindert, dass Objekte mit Aussicht auf mittelfristige Werterhaltung im Moment tiefster Liegenschaftswerte mit hohen Verlusten zwangsverwertet werden müssen. Zudem prüft der Bundesrat, ob im Hinblick auf die in 15 Jahren allenfalls nötige Nachfinanzierung für die Grundverbilligung Reserven gebildet werden sollen.<\/p><p>5. Wie dargelegt wurde, hat der Bundesrat die Notwendigkeit zu Anpassungen am WEG-System erkannt. Für grundlegend andere wohnungspolitische Massnahmen ist der Spielraum des Bundes gegenwärtig beschränkt. Einerseits gilt es im Hinblick auf die Neuregelung des Finanzausgleichs nichts zu präjudizieren. Andererseits ist der finanzielle Rahmen begrenzt, was insbesondere den häufig postulierten Wechsel zu einer Subjekthilfe, zurzeit auch aus der Sicht der Eidgenössischen Wohnbaukommission, chancenlos macht. Als längerfristige Option muss sie jedoch im Rahmen der Diskussion über die künftige Wohnungspolitik im Auge behalten werden. Dabei wird auch die Frage der weiteren Wohnbaufinanzierung von Bedeutung sein, da viele Bankinstitute in diesem Kreditsegment immer grössere Zurückhaltung zeigen. Im Mietrecht stehen neue Diskussionen bevor. Im Interesse der Erhaltung des Wohnfriedens erscheint es in diesem Bereich als unerlässlich, dass die sich aus der Reduktion der Hypothekarzinsen ergebenden Spielräume für Mietzinssenkungen genutzt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf die bundesrechtliche Wohneigentumsförderung wurden in den letzten Jahrzehnten Tausende von neuen Wohnungen erstellt. Die Konzeption des WEG beruht darauf, dass die Mietzinse bei Fertigstellung verbilligt und dann später stufenweise an das bei entsprechender Inflation höhere übrige Mietzinsniveau angehoben werden. Daneben gewährt der Bund bei der Erstellung derartiger Wohnbauten Bürgschaften.<\/p><p>Die heutige Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich aus verschiedenen Gründen verändert. Selbst wenn nach wie vor regionale Unterschiede bestehen, ist doch allgemein die Beurteilung heute vorherrschend, dass neue Wohnbauten nur noch an speziell guten Lagen zu erstellen sind. Damit stellt sich die Frage einer grundsätzlichen Änderung der bestehenden WEG-Unterstützung, um so mehr, als gefährliche Entwicklungen festgestellt werden.<\/p><p>So kommt es vor, dass die Mieter aus subventionierten Mehrfamilienhäusern mit - WEG-bedingt - steigenden Mietzinsen ausziehen und in subventionierte Neuwohnungen umsiedeln; die sich entleerenden Wohneinheiten dürften mindestens teilweise in absehbarer Zeit beim Bund entsprechende Bürgschaftsverpflichtungen auslösen.<\/p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer Fortführung der WEG-Gesetzgebung und wo und allenfalls in welchen Bereichen und in welchen Etappen müssten Anpassungen vorgenommen werden, um in diesem Umfeld nicht falsche und kostspielige Anreize aufrecht zu erhalten?<\/p><p>2. Kann das WEG allenfalls sogar aufgehoben werden?<\/p><p>3. Wie hoch ist die Verpflichtung des Bundes in bezug auf die unter diesem Titel erteilten Bürgschaften?<\/p><p>4. Wie hoch sind die heute bereits bezahlten Bürgschaftsverpflichtungen in den letzten fünf Jahren?<\/p><p>5. Sieht sich der Bundesrat veranlasst, der veränderten Situation auf dem Wohnungsmarkt allenfalls in anderer Weise als über eine Anpassung der WEG-Gesetzgebung zu begegnen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufhebung des Wohneigentumsförderungsgesetzes. Konsequenzen"}],"title":"Aufhebung des Wohneigentumsförderungsgesetzes. Konsequenzen"}