{"id":19963509,"updated":"2025-06-25T02:11:51Z","additionalIndexing":"Wohneigentum;Wohnungsbau;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2269,"gender":"m","id":10,"name":"Baumberger Peter","officialDenomination":"Baumberger Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L04K01020604","name":"Wohnungsbau","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L04K01020110","name":"Wohneigentum","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Bekämpft. Diskussion verschoben","type":27},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-03T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-03-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(844380000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(881103600000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(960415200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2395,"gender":"m","id":332,"name":"Imhof Rudolf","officialDenomination":"Imhof"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2398,"gender":"m","id":335,"name":"Kofmel Peter","officialDenomination":"Kofmel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2284,"gender":"m","id":60,"name":"Dettling Toni","officialDenomination":"Dettling"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2348,"gender":"m","id":267,"name":"Schmid Samuel","officialDenomination":"Schmid Samuel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2053,"gender":"m","id":71,"name":"Engler Rolf","officialDenomination":"Engler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2379,"gender":"m","id":315,"name":"Eberhard Toni","officialDenomination":"Eberhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2316,"gender":"m","id":170,"name":"Raggenbass Hansueli","officialDenomination":"Raggenbass"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. Alexander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2420,"gender":"m","id":357,"name":"Straumann Walter","officialDenomination":"Straumann Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2406,"gender":"m","id":342,"name":"Müller Erich","officialDenomination":"Müller Erich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2098,"gender":"m","id":127,"name":"Kühne Josef","officialDenomination":"Kühne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2378,"gender":"m","id":314,"name":"Durrer Adalbert","officialDenomination":"Durrer Adalbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2343,"gender":"m","id":254,"name":"Steiner Rudolf","officialDenomination":"Steiner Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2269,"gender":"m","id":10,"name":"Baumberger Peter","officialDenomination":"Baumberger Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3509","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Bereits im Rahmen früherer parlamentarischer Vorstösse habe ich darauf hingewiesen, dass das WEG-System zwar Verdienste um den Wohnungsbau erworben hat, dass es aber (weil auf einer als kontinuierlich vorgestellten Kaufkraftsteigerung beruhend) bei wirtschaftlicher Stagnation nicht mehr finanzierbar ist. Damit sind heute die planmässigen Mietzinserhöhungen durch das Marktgeschehen nicht mehr sichergestellt, was zu entsprechenden Kündigungen führt und die Rückzahlung der Grundverbilligungsvorschüsse gefährdet.<\/p><p>2. Die Erfahrungen mit dem WEG (vgl. u. a. Schriftenreihe \"Wohnungswesen\", Band 59) haben gezeigt, dass die Grundverbilligungen als Objekthilfe allzuwenig jenen zugute kommen, welche sie wirklich nötig hätten. Zahlreich sind die Fälle des blossen Mitnahmeeffektes durch Investoren, weil so höhere Bruttorenditen erzielt werden konnten. Andererseits ist das Auslaufen der Subjekthilfe\/Zusatzverbilligungen (heute, nach elf Jahren) für tatsächlich Minderbemittelte bei gleichzeitig stufenweiser Anhebung der Mieten sozial kaum vertretbar.<\/p><p>3. Nach dem Gesagten drängt sich - im Hinblick auf die Bereitstellung neuer Kredite - ein Umbau des WEG in jene Richtungen auf, wo das WEG-System Erfolge aufweisen kann und wo der Einsatz von Bundesmitteln sozial- und staatspolitisch (auch in Zeiten der Finanzknappheit) vertretbar bleibt.<\/p><p>Gleichzeitig müssen Sofortmassnahmen im Interesse der Schadenminderung getroffen werden (Sistierung der Grundverbilligungsbevorschussung, längere Auszahlung von Zusatzverbilligungen, Auffanggesellschaft für \"Altlasten\" usw.). Auch mit der Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in Stockwerkeigentum kann ein erheblicher Beitrag zur finanziellen Sanierung geleistet werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es trifft zu, dass in der heutigen Wirtschaftslage der im Grundverbilligungsmodell des WEG vorgesehene zweijährliche Mietzinsanstieg zu Problemen führen kann. Bei laufenden Geschäften wurden die Mietzinserhöhungen daher bereits in den Jahren 1996 und 1997 auf 3 Prozent reduziert. Wenn die Umstände es erfordern, kann eine Erhöhung sogar sistiert werden, wobei es dank sinkender Hypothekarzinsen deswegen nicht automatisch zu einer Verlängerung der Fristen für die Rückzahlung der Grundverbilligungsvorschüsse kommen muss. Auf Jahresbeginn 1997 wurde ausserdem bei neuen Geschäften der Anfangssatz für die grundverbilligten Mietzinse von 5,3 Prozent auf 5,6 Prozent der Anlagekosten erhöht, was in den Folgejahren grössere Freiräume für die Reduktion oder Sistierung der Mietzinsanstiege erlaubt. Ferner wird zurzeit eine Revision der Verordnung zum WEG geprüft, mit der die Laufzeit der Zusatzverbilligung I verlängert und der mit dem Wegfall der Subvention verbundene Mietzinssprung gemildert würde. Daneben haben bereits in der Vergangenheit zahlreiche Eigentümer von mit Bundeshilfe gefördertem Wohneigentum von der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung der Grundverbilligungsvorschüsse Gebrauch gemacht. Diese Umfinanzierungsmöglichkeit könnte je nach Förderungsjahrgang inskünftig vermehrt auch bei Mietobjekten sinnvoll werden, was die weiteren Mietzinserhöhungen ebenfalls dämpfen würde, ohne dem Bund zusätzliche Lasten aufzubürden. Eliminieren lässt sich das Risiko späterer Nachzahlungen im Grundverbilligungsmodell aber nicht bzw. nur mit Aufwendungen, die im heutigen Zeitpunkt unvertretbar wären. Um so wichtiger ist es, dass bei Neugeschäften in Zukunft höhere Anfangsmieten festgelegt werden.<\/p><p>Für notleidende Geschäfte besteht im Sinne der vom Motionär empfohlenen Auffanggesellschaft mit der Sapomp AG bereits eine entsprechende Institution. Sie gründet auf der Erfahrung, dass Bürgschaftsverpflichtungen meistens im ungünstigsten Moment, d. h. bei tiefsten Liegenschaftspreisen, eingelöst werden müssen. Ihre Aufgabe besteht darin, notleidende Geschäfte innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen zu ersteigern und so lange im eigenen Portefeuille zu verwalten, bis eine Wiederveräusserung Aussicht auf die Abwendung oder Minimierung von Bürgschaftsverlusten des Bundes bietet. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, können bei Objekten, die mittelfristig Aussicht auf Werterhaltung haben, die Verluste im Vergleich zur sofortigen Einlösung der Bürgschaften reduziert werden. In Anbetracht der vom Bund eingegangenen substantiellen Bürgschaftsverpflichtungen ist es unerlässlich, die Sapomp AG zu einem wirksamen Instrument auszubauen. Zur Verbesserung ihrer finanziellen Basis ist deshalb im Voranschlag 1997 ein Betrag von 15 Millionen Franken aufgenommen worden.<\/p><p>2. Zu dem vom Motionär geforderten Abbau der Objekthilfe zugunsten einer Intensivierung der Subjekthilfe ist zu bemerken, dass im Vergleich zur jetzigen Bundeshilfe mit ungleich höheren Aufwendungen zu rechnen wäre. In Anbetracht der Haushaltlage des Bundes ist ein solcher Mehraufwand für die Wohnbauhilfe nicht vertretbar. Vor zwanzig Jahren wurde das WEG deshalb als Verbilligungsmodell gewählt, weil es im Vergleich zur Subjektförderung oder zu Objekthilfen mit nichtrückzahlbaren Beiträgen die kostengünstigste Variante war. Bis heute hat sich daran, trotz der heute bestehenden Verlust- und Nachfinanzierungsrisiken, nichts geändert. Alle Erfahrungen mit früheren Wohnbauhilfen des Bundes und mit den Wohnbausubventionen im Ausland belegen das. Die Eidgenössische Wohnbaukommission hat daher erst kürzlich wieder festgestellt, dass die Subjekthilfe auf Bundesebene heute keine zweckmässige Alternative ist. Dank der gezielteren Einsetzbarkeit ist die Subjekthilfe allenfalls auf kantonaler oder kommunaler Ebene ein Instrument, das sich als Ergänzung zur Bundeshilfe anbietet. Auch vor dem Hintergrund der in Aussicht genommenen Neuregelung des Finanzausgleiches, welche eine Übertragung der Wohnbauförderung in die ausschliessliche Zuständigkeit der Kantone zur Diskussion stellt, ist auf Bundesebene ein kurzfristiger Systemwechsel zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, ist ein Ausbau der Zusatzverbilligung I zur Milderung sozialer Härten für wirtschaftlich schwache Haushalte jedoch wünschenswert. Durch einen solchen Ausbau darf aber der bisherige Kostenrahmen für die Zusatzverbilligungen nicht überschritten werden. Im Gegenzug soll daher die Laufzeit der Zusatzverbilligung II von 25 auf 20 Jahre verkürzt werden.<\/p><p>Entgegen der Auffassung des Motionärs haben die im Auftrag der Bundesverwaltung und der parlamentarischen Kontrollorgane des Bundes erfolgten Untersuchungen zum WEG ergeben, dass die sogenannten Mitnahmeeffekte sowohl im Bereich der Eigentumsförderung als auch bei der Mietwohnungsförderung schon in der Vergangenheit erstaunlich gering waren. Seither wurden die Kostengrenzen für WEG-Objekte gesenkt, und im Rahmen der geplanten Verordnungsänderung werden restriktivere Anforderungen für die Gewährung von Zusatzverbilligungen geprüft.<\/p><p>Über die Weiterführung des WEG wird das Parlament bei der Beratung der Botschaft vom 17. Februar 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung zu beraten haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass angesichts der heutigen Wohnungsmarktlage mit zunehmenden Leerständen eine an quantitativen Zielen orientierte Wohnbauförderung, im Unterschied zur ersten Hälfte der neunziger Jahre, nicht nötig ist, dass hingegen eine selektive Wohnbauförderung weiterhin gerechtfertigt ist und dass hierfür das WEG nach wie vor einen geeigneten Rahmen bietet. Wie aus den Darlegungen hervorgeht, wurde auf die veränderten Verhältnisse bereits mit verschiedenen Anpassungen reagiert, und weitere Änderungen sind in Prüfung. Als Übergangslösung für die Jahre 1998 bis 2000 ist deshalb vorgesehen, das Förderungsvolumen gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre massiv zu reduzieren. Die Bundeshilfe soll dabei schwerpunktmässig auf die Förderung preisgünstiger Mietwohnungen für Familien, von Alters- und Behindertenwohnungen, auf die Eigentumsförderung sowie die Altbauerneuerung konzentriert werden. Nach drei Jahren sollten genauere Aussagen über die Entwicklung des Wohnungsmarktes und die weitere Zweckmässigkeit dynamischer Finanzierungsmodelle möglich sowie weitere Erkenntnisse in bezug auf die Neuregelung des Finanzausgleiches verfügbar sein.<\/p><p>3. Wie die vorstehenden Ausführungen belegen, wird den Anliegen des Motionärs nach verstärkter Eigentumsförderung und sozialverträglicherer Ausgestaltung der Mietzins- und Lastenpläne Rechnung getragen. Die Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in Stockwerkeigentum wird ebenfalls seit jeher praktiziert und gefördert.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag zu stellen für die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) und den Einsatz allfälliger neuer WEG-Bundesmittel in folgenden Richtungen:<\/p><p>1. sozialverträgliche Regelung der als Folge des WEG-Systems im veränderten Markt finanziell notleidend gewordenen Objekte und Bürgschaften;<\/p><p>2. Abbau der Objekthilfe und Intensivierung der Subjekthilfe im Mietwohnungsbau, d. h. Abbau der Grundverbilligungen und Ausbau der Zusatzverbilligungen;<\/p><p>3. Verstärkung des Mitteleinsatzes zugunsten der Eigentumsförderung, insbesondere auch Unterstützung der Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in WEG-Stockwerkeigentum.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umbau des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG)"}],"title":"Umbau des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG)"}