{"id":19963535,"updated":"2024-04-10T14:02:39Z","additionalIndexing":"Flughafen;Basel (Kanton);Grenzverkehr;Zollamt;Fussgänger\/in;Grenzkontrolle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2341,"gender":"m","id":168,"name":"Plattner Gian-Reto","officialDenomination":"Plattner Gian-Reto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1996-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4504"},"descriptors":[{"key":"L05K0701040402","name":"Grenzkontrolle","type":1},{"key":"L05K0701040404","name":"Zollamt","type":1},{"key":"L04K18010102","name":"Grenzverkehr","type":2},{"key":"L06K180102010102","name":"Fussgänger\/in","type":2},{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":2},{"key":"L05K0301010103","name":"Basel (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-02-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(844380000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(858726000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2341,"gender":"m","id":168,"name":"Plattner Gian-Reto","officialDenomination":"Plattner Gian-Reto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3535","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für regionale Fragen in den Grenzgebieten am Oberrhein hat im Frühjahr 1996 den zuständigen Regierungsstellen empfohlen, das Projekt \"Allgemeiner Grenzübertritt für Fussgänger im Flughafen Basel-Mülhausen\" rasch voranzutreiben. Die von der Regierungskommission eingesetzte und aus Vertretern der zuständigen Behörden und der Flughafendirektion zusammengesetzte Arbeitsgruppe prüfte die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme eines Grenzübergangs und legte einen Bericht vor, welcher empfiehlt, dass aus Kapazitätsgründen und aus Gründen des Passagierflusses (Rücksichtnahme auf die aus einem Schengen-Land einreisenden Schweizer Passagiere) der allgemeine Grenzübergang für Fussgänger wie folgt realisiert werden müsste:<\/p><p>- Grenzübergang Schweiz\/Frankreich innerhalb des Gebäudes, Niveau 3 (Abflug);<\/p><p>- Grenzübergang Frankreich\/Schweiz ausserhalb des Gebäudes, jedoch direkt am Gebäude, Niveau 2 (Ankunft).<\/p><p>Eine Einigung mit der Flughafendirektion bezüglich der räumlichen Organisation der Grenzkontrolle ist zurzeit noch ausstehend. Die Verwaltung des Flughafens setzt sich aus Gründen der engen Raumverhältnisse vehement für eine Lösung ein, welche teilweise Grenzübertritte ausserhalb des Flughafengebäudes vorsieht. Dieser Vorschlag würde aber einen zusätzlichen Personal- und Finanzaufwand seitens der Grenzkontrollorgane bedingen. An der Sitzung zur Realisierung des Vorhabens vom 30. September 1996 wurde von der französischen Zollverwaltung vorgebracht, sie verfüge nicht über genügend Personal für eine Kontrolle ausserhalb des Flughafengebäudes. Die Kantonspolizei Basel-Stadt ist aus Kostengründen ebenfalls nicht bereit, die grenzpolizeilichen Personenkontrollen vor dem Flughafengebäude durchzuführen. Aus der Sicht der Eidgenössischen Zollverwaltung steht der Errichtung der erwähnten Grenzübergänge nichts entgegen, vorausgesetzt, dass die grenzpolizeiliche Personenkontrolle - wie auf den Flughäfen üblich - durch die Kantonspolizei Basel-Stadt durchgeführt wird. Zurzeit laufen Verhandlungen über die Frage, ob auch der Grenzübergang Frankreich\/Schweiz innerhalb des Flughafengebäudes auf dem Niveau 3 (Abflug) plaziert werden könnte.<\/p><p>2. Der Grenzübertritt innerhalb des Flughafens ist für Flugpassagiere mit gültigem Flugticket seit geraumer Zeit möglich. Die Öffnung eines generellen Übergangs für Fussgänger hängt nun wesentlich davon ab, ob die bisher erarbeitete Lösung zum Tragen kommt und die Kantonspolizei Basel-Stadt die zusätzlichen Kosten übernimmt oder ob allenfalls eine kostengünstigere Lösung auf dem Niveau 3 gefunden werden kann. Die Kantonspolizei Basel-Stadt ist der Auffassung, dass die Eidgenossenschaft die Grenzkontrolle übernehmen sollte.<\/p><p>3. Die rechtliche Grundlage für die Eröffnung eines generellen Grenzübergangs im Flughafen Basel-Mülhausen besteht im Notenaustausch vom 19. Oktober 1992\/26. Januar 1993 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Begrenzung der Sektoren im Flughafen Basel-Mülhausen (AS 1993 II 1338ff.). Die Zuständigkeit für die Errichtung der Grenzübergangsstelle liegt bei der Regionalzolldirektion in Mülhausen und den zuständigen französischen Polizeibehörden einerseits und der Direktion des I. schweizerischen Zollkreises in Basel und der Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt andererseits. Die zuständigen Ämter der Bundesverwaltung sind weiterhin bereit, die Errichtung einer Grenzübergangsstelle auf dem Flughafen zu unterstützen. Die vom Bundesrat ernannte Schweizer Delegation in der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission für regionale Fragen in den Grenzgebieten am Oberrhein verfolgt die Angelegenheit aufmerksam mit und wird die zuständigen Stellen in der Schweiz und in Frankreich allenfalls auffordern, die Realisierung des Grenzübergangs zu beschleunigen.<\/p><p>4. Eine genaue Zeitangabe für die Eröffnung des generellen Grenzübergangs ist derzeit nicht möglich.<\/p><p>Das Haupthindernis, welches einer raschen Verwirklichung des Grenzübergangs für Fussgänger im Flughafen Basel-Mülhausen entgegensteht, ist die fehlende Bereitschaft der Kantonspolizei Basel-Stadt, die anfallenden Kosten für die grenzpolizeiliche Personenkontrolle zu übernehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Bezug auf den seit langem geplanten, aber bisher im Gestrüpp der bilateralen Bürokratie hängengebliebenen Grenzübergang für Fussgänger im trinationalen Flughafen Basel\/Mülhausen\/Freiburg i. B. bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>- Was ist der Stand der Verhandlungen mit Frankreich? Wo liegen gegebenenfalls die Schwierigkeiten?<\/p><p>- Wäre die Schweiz in der Lage, ihrerseits sofort einen Fussgängerübergang zu eröffnen? Wenn nein: Welche Massnahmen fehlen noch?<\/p><p>- Welche Schritte gedenkt der Bundesrat als Vertreter der schweizerischen Benützerinnen und Benützer des Flughafens zu unternehmen, damit diese alte, wirtschaftlich wie ökologisch sinnvolle und für die Region wesentliche Forderung endlich verwirklicht werden kann?<\/p><p>- Wann kann die Region Oberrhein nach Ansicht des Bundesrates die Eröffnung dieses Grenzübergangs erwarten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Grenzübergang für Fussgänger im Flughafen Basel\/Muhlhouse\/Freiburg"}],"title":"Grenzübergang für Fussgänger im Flughafen Basel\/Muhlhouse\/Freiburg"}