{"id":19963551,"updated":"2025-06-25T02:15:29Z","additionalIndexing":"Berufliche Vorsorge;Mitbestimmung;Gesetz;Verantwortlichkeit der Verwaltung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"95.067-NR","id":212,"name":"Kommission 95.067-NR","abbreviation1":"95.067-N","abbreviation2":"95067-NR [212]","committeeNumber":212,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":3},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010102","name":"Berufliche Vorsorge","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L06K070204010104","name":"Mitbestimmung","type":2},{"key":"L04K08060303","name":"Verantwortlichkeit der Verwaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-10T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"1996-11-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(844639200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(850172400000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(960415200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":19950067,"priorityCode":"S","shortId":"95.067"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"95.067-NR","id":212,"name":"Kommission 95.067-NR","abbreviation1":"95.067-N","abbreviation2":"95067-NR [212]","committeeNumber":212,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":3},"type":"author"}],"shortId":"96.3551","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat erklärt sich zur Annahme des Postulates betreffend Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber Aufsichtsbehörden nach Artikel 61 BVG bereit.<\/p><p>Immerhin gibt er dem Parlament dazu heute bereits folgendes zu bedenken: Der Antrag der Kommission zielt darauf ab, im BVG eine Verantwortlichkeit der mit der Aufsicht befassten Personen zu verankern. Gegenüber geschädigten Drittpersonen würde der Rechtsschutz damit im Vergleich zum Verantwortlichkeitsgesetz (VG; SR 170.32) nicht verbessert. Nach dem VG kommt eine Kausalhaftung zum Zuge. Haftbar nach aussen ist aber ausschliesslich der Bund (Art. 3 VG). Der Rückgriff auf die fehlbaren Beamten ist nur möglich, wenn diese ihre Dienstpflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt haben (Art. 7 VG). Der Antrag der PUK PKB bedeutet zweierlei:<\/p><p>1. Eine Verschärfung der Haftung der fehlbaren Personen, sofern der Bund geschädigt worden ist (Art. 8 VG).<\/p><p>2. Eine Verschärfung der Rückgriffmöglichkeit auf die fehlbaren Personen, sofern Drittpersonen geschädigt worden sind und der Bund nach aussen haftet (Art. 7 VG).<\/p><p>Mit der Verwirklichung des Antrages der Kommission würde man für den Bereich des BVG ein nach Auffassung des Bundesrates nicht gerechtfertigtes Sonderrecht schaffen. Wenn schon, müsste die Haftungsverschärfung zulasten der fehlbaren Personen für die Aufsichtstätigkeiten allgemein Platz greifen. Doch käme dies einem höchst fragwürdigen Einbruch in die heutige Architektur des Staatshaftungsrechts gleich. Es wäre nicht einzusehen, weshalb fehlbare Personen für Aufsichtstätigkeiten strenger angefasst werden sollten als für andere Verwaltungstätigkeiten. Der Bund dürfte diesfalls Mühe haben, Personen für Aufsichtstätigkeiten zu rekrutieren.<\/p>  Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, darüber Bericht zu erstatten, ob das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ergänzen sei, dass für die Aufsichtsbehörden nach Art. 61 BVG eine Art. 52 BVG entsprechende gesetzliche Grundlage für die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen geschaffen wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber BVG-Aufsichtsbehörden"}],"title":"Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber BVG-Aufsichtsbehörden"}