{"id":19963561,"updated":"2025-06-25T02:11:47Z","additionalIndexing":"Spitalkosten;Krankenversicherung;Medizin;Spital;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-11-25T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L03K010502","name":"Medizin","type":1},{"key":"L05K0105051101","name":"Spital","type":1},{"key":"L05K0105050102","name":"Spitalkosten","type":2},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":2},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-02-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(848876400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054764000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2079,"gender":"f","id":103,"name":"Hafner Ursula","officialDenomination":"Hafner Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2366,"gender":"m","id":300,"name":"Alder Fredi","officialDenomination":"Alder Fredi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2083,"gender":"m","id":109,"name":"Herczog Andreas","officialDenomination":"Herczog"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3561","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Entwicklung der Spitalkosten hängt massgeblich von der Bettenkapazität im stationären Bereich ab. Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz sowohl bei der Anzahl Betten pro Einwohner (Spitalbettendichte) als auch bei der Aufenthaltsdauer im Spital einen Spitzenrang ein und weist ohne Zweifel zu viele Spitalbetten auf. Die Fortschritte in der Chirurgie und Anästhesie ermöglichen es heute, weit schonender als vor einigen Jahren zu operieren und stationäre Spitalaufenthalte wesentlich zu verkürzen oder gar zu vermeiden.<\/p><p>Eingriffe sollten - selbstverständlich unter Beachtung des sozialen Umfeldes einer Patienten oder einer Patientin, der Möglichkeiten der Pflege und der Schmerzbekämpfung sowie der Notwendigkeit der Nachbehandlung und der Polymorbidität (Nebendiagnosen) - grundsätzlich auf der volkswirtschaftlich kostengünstigsten Stufe durchgeführt werden.<\/p><p>Verlagerungen vom stationären in den teilstationären und ambulanten Bereich sind kostensenkend, in der Schweiz jedoch ein wenig genutztes Sparpotential.<\/p><p>Mit den oben beschriebenen Begehren liesse sich der Abbau unnötiger stationärer Spitalkapazitäten bei gleichzeitig bedarfsgerechterer Leistungserbringung für Patienten und Patientinnen fördern. Die Kantone und die Krankenkassen bekämen neue Anreize und zusätzliche Möglichkeiten, Spitalkosten zu senken. Der Anstieg der Krankenkassenprämien würde gebremst.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Entscheidung, ob ein chirurgischer Eingriff stationär durchzuführen ist oder die Möglichkeit einer teilstationären oder ambulanten Behandlung besteht, hat vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin getroffen zu werden. Artikel 49 Absatz 3 KVG erinnert indirekt an diesen Grundsatz. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang keine Kompetenzen.<\/p><p>Zu präzisieren gilt es ausserdem, dass die Kantone im Rahmen der Spitalplanung die Liste der für die bedarfsgerechte Spitalversorgung der Bevölkerung notwendigen Spitaleinrichtungen aufzustellen haben. Evaluiert wird zwar dabei von den Kantonen hauptsächlich der Bettenbedarf, um festzustellen, ob insbesondere bei der Bettenbelegung im stationären Bereich Überkapazitäten bestehen. Der Vollständigkeit halber hat diese Beurteilung ebenfalls die ambulanten oder teilstationären Behandlungen zu berücksichtigen, die vom Krankenhaus durchgeführt werden. Immer mehr medizinische Eingriffe können heute, obwohl die Infrastruktur eines Krankenhauses benötigt wird, ambulant oder an einem Tag (\"one day surgery\") durchgeführt werden. Dabei wird in letzterem Beispiel auch ein Spitalbett beansprucht. Man kann also nicht sagen, dass Teilbehandlungen, die im Krankenhaus durchgeführt werden, immer als Überkapazitätsfaktoren betrachtet werden können.<\/p><p>2. Artikel 49 KVG sieht vor, dass nur die Vergütung stationärer Behandlungen in öffentlichen und in öffentlich subventionierten Spitälern vom Kanton Subventionen erhalten.<\/p><p>Für die Krankenversicherer schafft dies aber keinen Anreiz, Spitalbehandlungen zu begünstigen, liegt es doch nicht in ihrem Kompetenzbereich, darüber zu entscheiden, ob eine Einlieferung in ein Spital medizinisch indiziert ist. Dies ist Sache des behandelnden Arztes.<\/p><p>Darüber hinaus stünde die Einrichtung eines Subventionssystems für in öffentlichen und in öffentlich subventionierten Spitälern durchgeführte ambulante und teilstationäre Behandlungen im Gegensatz zum Grundsatz der Gleichbehandlung in bezug auf die selben Behandlungen, die ausserhalb des Krankenhausbereichs durchgeführt werden (z. B. private Arztpraxis). Diese Ungleichbehandlung ist im ambulanten Bereich markanter als im stationären, denn ambulante Leistungen werden traditionsgemäss von unabhängigen, privaten Leistungserbringern erbracht. Für teilstationäre Heilanstalten besteht Grund zur Annahme, dass sie sich im privaten Sektor in befriedigender Weise entwickeln können, ohne dass staatliche Unterstützungsgelder notwendig zu sein scheinen. Schliesslich sei noch daran erinnert, dass aus tarifpolitischer Sicht die vom Motionär vorgeschlagene Lösung zu ungerechtfertigten Vorteilen führen würde, die im übrigen nicht mit dem Grundsatz des freien Wettbewerbes zwischen den verschiedenen Leistungserbringern in Einklang stehen. Ziel des Vorstosses ist es, primär eine bessere Koordination zwischen dem ambulanten und stationären Bereich im Rahmen eines subventionierten Krankenhauses zu begünstigen. Der Bundesrat ist bereit, diese Frage zu prüfen und mögliche notwendige Massnahmen in Betracht zu ziehen, ohne dass jedoch eine Gesetzesänderung vorgenommen werden müsste.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Bundesrat regelt auf dem Verordnungswege, dass stationäre Eingriffe, welche teilstationär oder ambulant durchgeführt werden könnten, nach Artikel 49 Absatz 1 KVG als \"Betriebskostenanteile aus Überkapazitäten\" definiert und verrechnet werden.<\/p><p>2. Teilstationäre und ambulante Spitaleingriffe sind grundsätzlich günstiger als stationäre. Da aber nur die stationären und nicht auch ambulante Spitaleingriffe von den Kantonen zu mindestens 50 Prozent subventioniert werden, ziehen die Krankenkassen die volkswirtschaftlich betrachtet teureren stationären Behandlungen vor. Um diesen kostentreibenden Anreiz zu brechen, sind auch teilstationäre und ambulante Eingriffe in öffentlichen und im öffentlichen Auftrag handelnden Spitälern von den Kantonen zu mindestens 50 Prozent zu subventionieren. Der Bundesrat wird gebeten, eine entsprechende Revision des KVG einzuleiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Förderung teilstationärer und ambulanter Behandlung"}],"title":"Förderung teilstationärer und ambulanter Behandlung"}