﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963563</id><updated>2024-04-10T10:36:38Z</updated><additionalIndexing>Globalbudget;Leistungsauftrag;Bundesverwaltung;Verwaltungsreform;parlamentarische Kontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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Kontrolle</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-02-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-11-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2067</code><gender>m</gender><id>84</id><name>Frey Walter</name><officialDenomination>Frey Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2385</code><gender>m</gender><id>321</id><name>Föhn 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April 1996 zwei neue Steuerungsinstrumente vor: den Leistungsauftrag und das Globalbudget. Sie basieren auf outputorientierten Leistungsvorgaben und nehmen Einfluss auf den Leistungserstellungsprozess der Verwaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den über Leistungsauftrag und Globalbudget geführten Verwaltungsstellen wird mehr Eigenständigkeit im Sinne einer grösseren betrieblichen Autonomie zugestanden. Sie umfasst jeweils im Leistungsauftrag verbindlich geregelte Freiräume in finanzieller und personalpolitischer Hinsicht (z. B. die Voraussetzungen unter welchen eine Übertragung von Kreditresten und Einnahmeüberschüssen auf die nächste Rechnungsperiode möglich sind, die Bedingungen der Entlassung der Verwaltungsstelle aus der Stellenplafonierung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In jedem Fall bleiben die über Leistungsauftrag und Globalbudget geführten Verwaltungsstellen in die Departementsstrukturen und die Verwaltungsrechnung eingebunden. Sie verfügen insbesondere über keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterscheiden sich damit klar von den Betrieben und Anstalten des Bundes bzw. den gemischtwirtschaftlichen und privaten Unternehmungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Im bundesrätlichen Konzeptbericht werden die Kompetenzen zur Formulierung von Leistungsvorgaben und zur Festlegung des Globalbudgets geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Leistungsvorgaben an eine Verwaltungsstelle werden im vierjährigen Leistungsauftrag auf Antrag des jeweiligen Departementes vom Bundesrat beschlossen. Sie unterstehen damit dem gewohnten verwaltungsinternen Konsultations- und Mitberichtsverfahren. Die Departemente konkretisieren die Leistungsaufträge über eine einjährige Leistungsvereinbarung. Dem Bundesrat steht es offen, ausserhalb der Leistungsvereinbarungen Aufträge zu erteilen. Die Leistungsvorgaben betreffen im wesentlichen den Leistungsumfang nach Produktgruppen sowie Vorgaben bezüglich Qualität und Wirksamkeit der zu erbringenden Leistungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Verwaltungsstellen formulieren ihre jährlichen Globalbudgets auf der Basis des vierjährigen Leistungsauftrages. Sie unterbreiten das Globalbudget dem Parlament im Rahmen des Voranschlages (vgl. Voranschlag 1997, Globalbudgets für die Schweizerischen Meteorologische Anstalt und das Bundesamt für Landestopographie). Die abschliessende Kompetenz zur Festlegung des Globalbudgets liegt beim Parlament. Es beschliesst den anbegehrten Zahlungskredit pro Produktgruppe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Leistungsauftrag werden die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen geregelt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In Rubrik 1 "Rechtliche Grundlagen" werden die Rechtserlasse aufgeführt, welche die Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten der Verwaltungsstelle festhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In Rubrik 2 "Allgemeine Leistungsvorgaben" sind ausgehend von den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erwartungen und Herausforderungen sowie gestützt auf eine zusammenfassende Interpretation der Rechtsgrundlagen die Ziele und die Mission der Verwaltungsstelle definiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In Rubrik 3 "Spezifische Ziele und Strategien der Leistungsauftragsperiode" werden Schwerpunkte für die Vereinbarungsperiode aus den allgemeinen Leistungsvorgaben abgeleitet. Sie betreffen Aspekte wie Umfang des Leistungsangebotes, Produktemarktziele, Qualitätsziele, Sparziele, Forschungs- und Entwicklungsziele usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In Rubrik 4 "Leistungen" werden die jeweiligen Produktegruppen beschrieben, die Leistungsempfänger definiert, die finanziellen, qualitativen und quantitativen Leistungsvorgaben wie Mengen, Qualitäten, Fristen, Kosten, Wirkungen, Kundenzufriedenheit usw. festgehalten sowie die Indikatoren (Messgrössen zur Beurteilung der Leistungserfüllung) vereinbart.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- In Rubrik 5 "Betriebliche Rahmenbedingungen" werden Grundsätze zu kommerziellen Dienstleistungen, Angaben zu allfälligen Transferzahlungen, die Bedingungen zur finanziellen Führung und zur Führung im Personalbereich festgehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im weiteren werden unter Rubrik 6 besondere Regelungen (z. B. zentraler Einkauf) sowie unter Rubrik 7 die Bedingungen für die Leistungssteuerung und Qualitätssicherung definiert. In Rubrik 8 "Änderung und Auflösung des Leistungsauftrages" behält sich der Bundesrat die Kompetenz vor, den Leistungsauftrag jederzeit abzuändern oder aufzulösen, z. B. aufgrund einer wesentlichen Änderung der Rahmenbedingungen oder durch die jährliche Festsetzung des Globalbudgets.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In erster Linie unterstehen die mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführten Verwaltungsstellen der Kontrolle der Departemente. Die Verwaltungsstellen sind hierzu gehalten, ein Leistungs-, Finanz- und Personalcontrolling einzurichten und dem Departement alle vier Monate zu berichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Querschnittsämter übernehmen die Aufgabe, zuhanden des Bundesrates die Einhaltung von Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich, so etwa in den Bereichen Finanzmanagement, Personalmanagement, Controlling-Instrumentarium, Informatikstandards usw. zu überwachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Eidgenössische Finanzkontrolle übt die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Sie prüft auch bei den mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführten Verwaltungsstellen, ob&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Bücher in Ordnung gehalten werden und das Kreditrecht respektiert wird,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die internen Kontrollsysteme vorhanden sind,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- das Controlling funktioniert und die verwendeten Zahlen verlässlich sind,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Amtsleitung den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gebührend Beachtung schenkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem bleiben spezielle Abklärungen des Bundesrates oder der Finanzdelegation vorbehalten. Schliesslich unterliegen die Verwaltungsstellen der Überwachung durch die Verwaltungskontrolle des Bundesrates.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Abschluss des Rechnungsjahres erfolgt eine Rechenschaftsablage im Rahmen der Staatsrechnung, in welcher sowohl über die Einhaltung der Kreditvorgaben als auch über die Erreichung der Leistungsziele der Verwaltungsstellen mit Leistungsauftrag und Globalbudget berichtet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Rahmen der Budgetbotschaft des Bundesrates werden dem Parlament im Zahlenteil die Produktegruppenbudgets der über Leistungsauftrag und Globalbudget geführten Verwaltungsstellen unterbreitet. Als zusätzliche Information über Leistung und beanspruchte Ressourcen werden im Begründungsteil neben einem Auszug aus dem Leistungsauftrag, welcher einen Überblick über die angestrebten Ziele und Strategien vermittelt, eine qualitative und mengenmässige Umschreibung der einzelnen Leistungen und Produktgruppen und der hierfür beanspruchten Mittel aufgeführt. Im Vergleich zu bisher wird damit die Transparenz über die Mittelverwendung wesentlich verbessert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter stehen die bekannten Informationsquellen wie Regierungsrichtlinien und Finanzplan zur Verfügung. Die "Flag"-Verwaltungsstellen unterstehen zudem wie die übrigen Bundesämter den Kontrollinstanzen des Parlamentes (GPK, FK).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Parlament über die Globalbudgetierung grundsätzlich bessere Steuerungsmöglichkeiten erhält. Dennoch stellen sich zur konkreten Ausgestaltung des Zusammenspiels zwischen Legislative und Exekutive noch verschiedene Fragen. Eine Zielsetzung des "Flag"-Projektes besteht gerade darin, im Sinne eines pragmatischen Lernprozesses auch Erfahrungen über das günstige Zusammenwirken zwischen Parlament und Exekutive im Hinblick auf die Steuerung der Verwaltungsstellen zu finden. Es sollte hierzu aber auf eine vorzeitige, den mit dem Projekt "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" bereits klar begrenzten Experimentierraum zusätzlich einschränkende Reglementierung verzichtet werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Medienberichten hat der Bundesrat ersten Bundesämtern versuchsweise grössere Eigenständigkeit gegeben. Dies wird auf der einen Seite mit Leistungsvorgaben und auf der andern Seite mit Globalbudgets definiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang stellen sich für mich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wer formuliert die Leistungsvorgaben, und wer legt die Globalbudgets fest?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie werden die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten formuliert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie sieht die Kontrolle aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie kann das Parlament die Oberaufsicht bei diesen neuen Formen wahrnehmen und mit welchen Instrumenten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Grössere Eigenständigkeit von verschiedenen Bundesämtern</value></text></texts><title>Grössere Eigenständigkeit von verschiedenen Bundesämtern</title></affair>