﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963582</id><updated>2025-11-14T08:28:25Z</updated><additionalIndexing>Klein- und mittleres Unternehmen;Kostenrechnung;Gesetzesproduktion;Vollzug von Beschlüssen;Vereinfachung von Verfahren;Deregulierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4505</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08070202</key><name>Gesetzesproduktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010205</key><name>Deregulierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-02-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-12-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-12-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2385</code><gender>m</gender><id>321</id><name>Föhn Peter</name><officialDenomination>Föhn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2330</code><gender>m</gender><id>228</id><name>Vetterli Werner</name><officialDenomination>Vetterli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2408</code><gender>m</gender><id>344</id><name>Oehrli Fritz Abraham</name><officialDenomination>Oehrli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2270</code><gender>m</gender><id>15</id><name>Binder Max</name><officialDenomination>Binder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2310</code><gender>m</gender><id>146</id><name>Maurer Ueli</name><officialDenomination>Maurer Ueli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2347</code><gender>m</gender><id>264</id><name>Weyeneth Hermann</name><officialDenomination>Weyeneth</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2419</code><gender>m</gender><id>356</id><name>Speck Christian</name><officialDenomination>Speck</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. 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Nicht selten wurden Verbesserungen auf einem Gebiet durch neue Regulierungen in einem anderen abgelöst. Gerade im Bereich des Arbeitsmarktes, der Umweltpolitik, der raumplanerischen oder baurechtlichen Gesetzgebung wurden neben Verbesserungen auch immer wieder Sündenfälle begangen. Gutgemeinte Selbstbeschränkungen reichen für eine massvollere Gesetzesarbeit nicht aus. Vielmehr sind auch drastische Massnahmen in Erwägung zu ziehen, um den Weg für einen schlanken Staat zu ebnen. Als im Ausland erfolgreich erprobte Massnahmen zur Einschränkung der Regulierungsflut(-wut) gelten das Regulierungsbudget und die Sunset-Legislation.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren im Rahmen seiner Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung bedeutende Schritte unternommen, um regulatorische Fesseln abzubauen, die unsere Wirtschaft und insbesondere die KMU in ihrer Entfaltung einschränken. Vorab zu nennen ist das Binnenmarktgesetz, das für die KMU von besonderer Bedeutung ist, indem es ihnen eine Ausweitung ihrer Aktivitäten über bestehende Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus erleichtern soll. Unterstützt wird dieses Gesetz durch das neue Wettbewerbsgesetz, das Gebietskartelle unterbindet, sowie durch das Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse, das Hindernisse bei Import und Export abbauen hilft. Mit der erfolgten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wurden zudem die Voraussetzungen für eine Vereinfachung, Beschleunigung und bessere Koordination der Baubewilligungsverfahren geschaffen. Von besonderer Bedeutung für den Detailhandel ist die Aufhebung der Bestimmungen über Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen. Wichtige Erleichterungen, die das in der Volksabstimmung gescheiterte neue Arbeitsgesetz gebracht hätte, sollten wieder aufgegriffen werden. Klare Zeichen für eine Belebung des Wettbewerbes im Binnenmarkt Schweiz und für den Abbau obsoleter Regelungen mit entsprechenden effizienzsteigernden Wirkungen sind vorhanden. Die schleppende Entwicklung der Binnennachfrage und der vom lange Zeit hohen Frankenkurs ausgehende Importdruck haben die eingeleitete Anpassung von Branchenstrukturen verstärkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit Beschluss vom 11. September 1996 hat der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der Entlastung der KMU anzunehmen hat. Diese Arbeitsgruppe hat in den verschiedensten Gebieten staatlicher Tätigkeit administrative Abläufe identifiziert, die sich straffen oder besser aufeinander abstimmen lassen. Entsprechende Änderungen wird der Bundesrat in diesen Monaten verfügen. Die vom Interpellanten angesprochene Erhöhung des oberen Schwellenwertes bei der pauschalen Abrechnungsmöglichkeit für die Mehrwertsteuer von 0,5 Millionen auf 1,5 Millionen Franken wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bereits beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat die Vereinfachung und Beschleunigung von Entscheidfindungs- und Vollzugsverfahren und den Abbau der Regelungsdichte zu einem Richtliniengeschäft in der gegenwärtigen Legislatur gemacht. Er sieht vor, unter Beizug externer Gutachter das bestehende Bundesrecht auf unnötige Belastungen für die Unternehmen zu überprüfen. Diese Arbeiten bedingen einen grossen Aufwand. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht beurteilen, in welchem Abstand erneut besondere Massnahmen zur Straffung administrativer Abläufe eingeleitet werden müssen. Wichtig ist deshalb, dass jedesmal, wenn ein Rechtserlass einer Revision unterzogen wird, eine Würdigung der abzulösenden Bestimmungen auch unter dem Gesichtspunkt möglichst schlanker Abläufe erfolgt. Analoger Anstrengungen bedarf es auch auf kantonaler und kommunaler Ebene, können sich doch auch deren Erlasse in unnötiger Weise belastend auf die Wirtschaft auswirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die methodologischen und statistischen Grundlagen für die Einführung eines Regulierungsbudgets müssten zuerst geschaffen werden. Bereits eine Bezifferung der Kosten für den Vollzug neuer Gesetze und Verordnungen stösst auf grosse Schwierigkeiten, ebenso die Quantifizierung des Aufwandes, wenn eine Anpassung an Rechtsänderungen erforderlich ist. Allein die Kostenseite zu betrachten wäre zudem falsch, ergibt sich die Berechtigung eines staatlichen Eingreifens doch erst aus der Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen. Auf der Nutzenseite ist es allerdings noch weit aufwendiger und schwieriger, Ansätze zu einer Quantifizierung zu finden. Indem Gesetze und Verordnungen gewisse Verhaltensweisen verbieten, fehlt es regelmässig an Beobachtungen zu den Folgen, die anfallen, würde dieses Verhalten nicht seitens des Staates unterbunden. Es ist auch schwer abzuschätzen, wieweit bei Aufhebung einer gesetzlichen Regelung rein private Organisationen staatliche Kontrollaufgaben übernehmen würden und ob sie dies mittels ihrer rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten mit der gleichen Effizienz tun könnten. Eine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen kann deshalb nicht flächendeckend, im Rahmen eines Regulierungsbudgets, geschehen. Sie muss fallweise erfolgen, wie dies Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe d des Geschäftsverkehrsgesetzes für Botschaften und Berichte des Bundesrates auch fordert. Eine stärkere Verbreitung solcher Kosten-Nutzen-Überlegungen ist erwünscht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das Bundesrecht kennt neben dem Erlass von Bundesgesetzen die Möglichkeit, rechtsetzende Bundesbeschlüsse zu erlassen, deren Kennzeichnung die zeitliche Befristung ist. Solchen allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen darf jedoch nicht der Ruf anhängen, dass es sich hier um minderes Recht handelt. Im Zeichen der Sunset-Legislation könnte dieses Instrument in Zukunft noch in weiterem Umfang zum Einsatz gelangen. Bisher findet es prominent im Bereich der Konjunkturpolitik Anwendung, wo wenigen gesetzlichen Grundlagen eine grosse Zahl befristeter Bundesbeschlüsse gegenübersteht, die in den letzten zwanzig Jahren abgestimmt auf die jeweilige Wirtschaftslage erlassen wurden. Auch das Haushaltrecht kennt viele befristete (Sanierungs-)Massnahmen. Das Subventionsgesetz verpflichtet die Behörden zu einer periodischen Evaluation getroffener Massnahmen, was auch ein Kennzeichen der Sunset-Legislation ist. Das Umweltrecht und die Bestrebungen zur Gleichstellung von Frau und Mann sind neuere Bereiche, in denen unter anderen auch der Erlass befristeter Massnahmen diskutiert wird (beispielsweise nur temporäre Einführung von Quotenregelungen). Die Idee ist hier, Massnahmen nur für die Zeit bis zur Erreichung eines bestimmten Zieles in Kraft zu setzen. Die weitere Einhaltung dieses Zieles soll dann nicht mehr gesetzlich erzwungen werden, weil man davon ausgeht, dass der neue Zustand Bestand haben wird. Wo diese Erwartung nicht begründet ist, dürften allerdings Gesichtspunkte wie die Rechtssicherheit oder die Gesetzeskontinuität weiterhin für die Schaffung dauerhafter Rechtsgrundlagen sprechen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie bilanziert der Bundesrat seine bisherigen Anstrengungen zum Abbau der regulatorischen Fesseln, die unsere Wirtschaft und insbesondere die KMU in ihrer Entfaltung einschränken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Vorkehrungen zur Deregulierung gedenkt der Bundesrat kurz-, mittel und langfristig in Angriff zu nehmen (z. B.: Erhöhung der pauschalen Abrechnungsmöglichkeit, Saldomethode, von 0,5 auf 1,5 Millionen Franken bei der MWSt)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, periodische Erfolgskontrollen zur Vereinfachung der Abläufe vorzulegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung eines Regulierungsbudgets, welches parallel zum ordentlichen Budget die finanziellen Folgen bzw. die Kosten des Vollzuges von neuen Gesetzen, Verordnungen und von vorgesehenen Änderungen beziffert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Inwieweit ist der Bundesrat bereit, Elemente der in den USA verbreiteten Sunset-Legislation aufzunehmen? Gesetze, welche als Sunset Law definiert sind, würden dann nur für eine gewisse Frist in Kraft bleiben; werden sie nicht erneuert oder bestätigt, gelten sie als aufgehoben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Neue Instrumente zur Eindämmung der Regulierungsflut</value></text></texts><title>Neue Instrumente zur Eindämmung der Regulierungsflut</title></affair>