{"id":19963597,"updated":"2024-04-10T12:52:03Z","additionalIndexing":"Ruhezeit;Nachtarbeit;Überstunde;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-05T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L06K070205030207","name":"Nachtarbeit","type":1},{"key":"L06K070205030203","name":"Ruhezeit","type":2},{"key":"L06K070205030209","name":"Sonntagsarbeit","type":2},{"key":"L06K070205030210","name":"Überstunde","type":2},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","text":"Bekämpft. Diskussion verschoben","type":27},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-02-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(849740400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"type":"controvert"},{"type":"author"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"speaker"}],"shortId":"96.3597","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Teilrevision des Arbeitsgesetzes ist am 1. Dezember 1996 massiv abgelehnt worden; dies zeigt deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung ein modernes Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer will - und nicht ein Gesetz, das nur den Schutz der Arbeitgeber anstrebt. Deshalb sind die Sozialpartner eingeladen, sich an einen Tisch zu setzen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Diese Lösungen müssen es ermöglichen, die folgenden Ziele zu realisieren:<\/p><p>- Wenn Nachtarbeit unvermeidbar ist, muss sie von Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und von Zeitkompensationen begleitet sein.<\/p><p>- Im Rahmen des Arbeitsgesetzes darf Gleichstellung von Mann und Frau nicht Nivellierung auf tieferer Stufe bedeuten.<\/p><p>- Das allgemeine Verbot der Sonntagsarbeit muss bestehen bleiben.<\/p><p>- Das Arbeitsgesetz darf nicht einer totalen oder fast totalen Liberalisierung der Leistung von Überstunden Tür und Tor öffnen. Die grosse Arbeitslosigkeit, die wir heute haben, muss auch über den massiven Abbau der Überstunden bekämpft werden.<\/p><p>Wie die Abstimmung vom 1. Dezember 1996 ebenfalls gezeigt hat, will die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht, dass der Zeitpunkt, an dem die Tagesarbeit endet und die Nachtarbeit beginnt, mitten in der Nacht liegt. Statt diese gerechte Grenze hinauszuschieben, sollten andere Lösungen gesucht werden: So könnte, wenn dies erforderlich ist, die Abendarbeit gestattet werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gesundheitsschutz und Freizeitkompensationen gewährleistet sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bereits in seiner Stellungnahme zur Abstimmung vom 1. Dezember 1996 wies der Bundesrat daraufhin, dass er eine Revision des Arbeitsgesetzes im Interesse unserer Wirtschaft nach wie vor als notwendig und zeitlich dringend erachte. Im weiteren führte er aus, der Bundesrat beabsichtige, im Hinblick auf eine Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten eine führende Rolle zu spielen und die Arbeiten zügig voranzutreiben. Dabei sei er jedoch auf die Kooperationsbereitschaft der Sozialpartner angewiesen, ohne oder gar gegen die in der Arbeitsgesetzgebung keine sinnvolle und mehrheitsfähige Lösung zu finden sei.<\/p><p>Am 17. Dezember 1996 traf sich der Bundesrat mit Spitzenvertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei gab er den Sozialpartnern seine Absichten in Zusammenhang mit der Revision des Arbeitsgesetzes bekannt und rief sie auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und den Dialog unter der Leitung des Bundes wiederaufzunehmen.<\/p><p>Am 19. Dezember 1996 fand sodann eine Sitzung der Eidgenössischen Arbeitskommission statt, in deren Mittelpunkt die Frage des weiteren Vorgehens in Sachen Arbeitsgesetz stand. Alle betroffenen Kreise äusserten sich positiv zu den Absichten des Bundesrates und zeigten sich bereit, die Revisionsarbeiten in sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit rasch wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck wurde ein Ausschuss gebildet mit dem Auftrag, eine Lagebeurteilung vorzunehmen, neue Lösungsmöglichkeiten zu eruieren und bis Mitte 1997 einen Vorschlag zu erarbeiten, der dem Resultat der Volksabstimmung Rechnung trägt, der also einerseits die Interessen der Wirtschaft nach Flexibilisierung, andererseits die Interessen der Beschäftigten nach Schutzmassnahmen ausgewogen berücksichtigt.<\/p><p>Was die rasche Wiederaufnahme der Revisionsarbeiten betrifft, ist die in der Motion enthaltene Forderung demnach also bereits erfüllt.<\/p><p>Die Motion geht aber noch einen Schritt weiter. Neben dem zeitlichen Element geht es ihr auch um die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Revisionsvorlage. So formuliert sie namentlich vier konkrete Ziele, die mit der Neuauflage erreicht werden müssen.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet diese inhaltliche Vorgabe als unzweckmässig. Mögliche neue Lösungen sollen nicht vorweggenommen, sondern im erwähnten Ausschuss der Eidgenössischen Arbeitskommission im sozialpartnerschaftlichen Einvernehmen erarbeitet werden. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die verbindliche Form der Motion ab, ist aber bereit den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rasch einen neuen Revisionsentwurf für das Arbeitsgesetz zu unterbreiten. Dieser Entwurf muss gemeinsam von den Sozialpartnern und der Verwaltung ausgearbeitet werden.<\/p><p>Diese Teilrevision muss den ausgewogenen Charakter des Arbeitsgesetzes weiterhin gewährleisten und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ein befriedigendes Niveau anheben. Konkreter gesagt, muss diese Revision vier Rahmenbedingungen erfüllen:<\/p><p>1. Für alle Personen, die trotz der gesetzlichen Einschränkungen in der Nacht arbeiten müssen, ist eine Ruhezeit von mindestens 10 Prozent einzuräumen.<\/p><p>2. Das Verbot der Sonntagsarbeit ist grundsätzlich beizubehalten. Personen, die trotzdem Sonntags arbeiten müssen, haben einen Anspruch auf zusätzliche Freizeit.<\/p><p>3. Die Problematik der Abgrenzung zwischen Tages- und Nachtarbeit muss erneut geprüft werden.<\/p><p>4. Der Umfang der bezahlten Überstunden muss massiv verringert werden, indem insbesondere unsere Gesetzgebung an die Richtlinie des Rates (der Europäischen Union) über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung angepasst wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitsgesetz. Sofortige Revision"}],"title":"Arbeitsgesetz. Sofortige Revision"}