{"id":19963629,"updated":"2024-04-10T08:05:07Z","additionalIndexing":"Versicherungsvertrag;Gleichstellung von Mann und Frau;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Gleichbehandlung;Versicherungsprämie;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L04K11100113","name":"Versicherungsvertrag","type":1},{"key":"L05K1110011201","name":"Zusatzversicherung","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und Frau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1997-02-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(850258800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2171,"gender":"m","id":210,"name":"Spielmann Jean","officialDenomination":"Spielmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2011,"gender":"f","id":11,"name":"Bäumlin Ursula","officialDenomination":"Bäumlin Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2094,"gender":"f","id":120,"name":"Jeanprêtre Francine","officialDenomination":"Jeanprêtre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2018,"gender":"m","id":23,"name":"Bodenmann Peter","officialDenomination":"Bodenmann Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2374,"gender":"m","id":310,"name":"Chiffelle Pierre","officialDenomination":"Chiffelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2392,"gender":"f","id":329,"name":"Hilber Kathrin","officialDenomination":"Hilber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2263,"gender":"f","id":130,"name":"Leemann Ursula","officialDenomination":"Leemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2089,"gender":"m","id":114,"name":"Hubacher Helmut","officialDenomination":"Hubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2100,"gender":"m","id":129,"name":"Ledergerber Elmar","officialDenomination":"Ledergerber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2083,"gender":"m","id":109,"name":"Herczog Andreas","officialDenomination":"Herczog"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3629","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) unterstehen die Zusatzversicherungen nun den Bestimmungen über den privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Die äusserst kurze Übergangsfrist (1 Jahr) sowie die brutale Marktlogik der Krankenkassen, haben zu untragbaren Situationen geführt. Zur Verhinderung solcher Situationen sollte der Gesetzgeber eine minimale gesetzliche Regelung treffen. Die freiwilligen Zusatzversicherungen sind nicht unerlässlich, da die obligatorische Versicherung allen einen ausreichenden Schutz bietet. Dies schliesst allerdings ein Minimum an Solidarität unter den Versicherten nicht aus.<\/p><p>Viele ältere Menschen haben ihr Leben lang Krankenkassenbeiträge einbezahlt, um in fortgeschrittenem Alter einmal von einem Spitalzusatz profitieren zu können. Nun sehen sie sich aber vor enorme Prämienerhöhungen gestellt, die sie nicht mehr bezahlen können. Aus diesem Grund sehen sie sich gezwungen, diese Art von Versicherung zu kündigen. Der Verlust von wohlerworbenen Rechten ist unannehmbar und bedeutet beinahe schon eine Verletzung von Treu und Glauben.<\/p><p>Das KVG verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten Versicherungsverträge anzubieten, die mindestens den bisherigen Umfang des Versicherungsschutzes gewähren. Ausserdem verlangt es, dass die nach früherem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten bei der Festsetzung der neuen Prämien angerechnet werden. Die Krankenkassen wenden diese gesetzlichen Bestimmungen jedoch willkürlich an. Sie richten ihr .Produkteangebot. konkret an die .guten Risiken., d.h. an junge Männer. Diese zögern nicht, aus den Krankenversicherungssystemen auszutreten, die allen Versicherten die wohlerworbenen Rechte gewährleisten und aus diesem Grund noch bis zu einem gewissen Grad solidarisch sind. Der Austritt dieser jungen Männer führt dazu, dass die Prämien der solidarischen Krankenkassen enorm steigen.<\/p><p>Zwar versuchen gewisse Krankenkassen sozialere Versicherungen anzubieten als andere, aber die harte Konkurrenz unter den Versicherern führt dazu, dass sie dies nicht sehr lange tun können. Es gilt folglich den Unterschied, der zwischen den Prämien für ältere Menschen und denjenigen für junge Leute besteht, zu verkleinern.<\/p><p><\/p><p>Durch die .risikokonformen Prämien. werden auch die Frauen diskriminiert: Ihre Risikoprämien können bis zu viermal so hoch sein, wie diejenigen der Männer. Die Prämienunterschiede entstehen durch Mutterschaftskosten, die somit die Frau alleine zu tragen hat.<\/p><p><\/p><p>Auch Arbeitslose und Personen, die eine handwerkliche Tätigkeit ausüben, werden benachteiligt. Die Versicherer erachten sie als .schlechte Risiken. und verlangen derart hohe Prämien, dass sie austreten müssen.<\/p><p>Das VVG ermächtigt die Versicherer bei Eintreten des Versicherungsfalles vom Vertrag zurückzutreten. Bei Sachversicherungen ist dies normal und annehmbar, nicht jedoch im Gesundheitsbereich. Die Versicherten fühlen sich hintergangen und werden um ihre wohlerworbenen Rechte gebracht. Zahlreiche Krankenkassen geben an, von diesem Recht nicht mehr Gebrauch zu machen. Eine Revision ihrer Reglemente genügt jedoch, um diese Situation auf Kosten der Versicherten zu ändern.<\/p><p>Die unterschiedlichen Kündigungsfristen zwischen der obligatorischen Krankenversicherung und den Zusatzversicherungen machen es den Versicherten schwer und schränken sie in ihrer Wahlmöglichkeit ein.<\/p><p>Bis vor kurzem hatten 40 Prozent der Bevölkerung Zusatzversicherungen. Diese Versicherungen stellten und stellen auch für Spitäler (einschliesslich Kantonsspitäler) eine wichtige Einnahmequelle dar. Eine Verbesserung der Situation der Versicherten, käme auch den kantonalen Finanzhaushalten zugute.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wollte der Gesetzgeber mit Absicht eine klare Trennung zwischen sozialer, obligatorischer Krankenversicherung einerseits und nach rein privatrechtlichen Grundsätzen ausgestalteter Zusatzversicherung andererseits herbeiführen. Damit sollen u.a. Kostenwahrheit und Kostentransparenz geschaffen werden, z.B. durch die Tatsache, dass die Zusatzversicherungen selbsttragend und ohne staatliche Subventionen finanziert werden müssen oder durch die Möglichkeit, in der Zusatzversicherung nach Risikogruppen bzw. Risikoursachen abgestufte Tarife zu berechnen. Transparenz in der Kostenstruktur und das Wissen darum, wer mit welchen Leistungsansprüchen welche Kosten verursacht, sind unerlässliche Voraussetzungen, um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.<\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die insbesondere im Bereich der Zusatzversicherung aufgetretenen Prämiensteigerungen für viele Versicherte zu einer finanziellen Belastung geworden sind. Der Bundesrat versteht auch, warum ein Teil der Bürgerinnen und Bürger sich ihrer zusätzlichen Vorsorgeanstrengungen beraubt sieht, wenn plötzlich die bisherigen Zusatzversicherungen aus finanziellen Gründen nicht mehr weitergeführt werden können.<\/p><p><\/p><p>Andererseits hat durch das Inkrafttreten des KVG die angestrebte und notwendige Strukturbereinigung bei den Leistungserbringern bereits eingesetzt, z.B. durch den Abau überhöhter Kapazitäten bei Spitälern, Ärzten usw. Staatliche Eingriffe, welche letztlich auf eine Strukturerhaltung hinauslaufen, dürfen diese Entwicklung nicht vorzeitig abbremsen und damit einem Hauptanliegen des KVG zuwiderlaufen. Die Kosteneindämmung, die im öffentlichen Interesse dringend  ist, wird sonst in Frage gestellt.<\/p><p><\/p><p>Mit der Unterstellung der Krankenzusatzversicherung unter das Versicherungsaufsichtsgesetz wollte der Gesetzgeber den Versicherern zumindest die Möglichkeit geben, ihre Produktepolitik nach den Grundsätzen der Privatversicherung zu definieren. Das bedeutet u.a., dass die Versicherer frei sind, nach eigenen Kriterien Risikogruppen und darauf abgestimmte Tarifstrukturen zu bilden. Er hat auch mit voller Absicht auf eine Prämiengarantie für die Übergangsgeneration verzichtet, indem er im Übergangsrecht des KVG festlegte, dass zwar die bisherigen Leistungen angeboten werden müssen, dass aber für die Tarife lediglich die bisherigen Versicherungsjahre anzurechnen sind. Tarifbestimmungen im Sinne der Motion weisen jedoch eindeutig sozialpolitischen Charakter auf, was den Absichten des KVG im Bereich der Zusatzversicherung widerspricht.<\/p><p><\/p><p>Einzelne Forderungen der Motion könnten sogar die gegenteilige Wirkung erzielen als beabsichtigt. Beispielsweise lässt sich die verlangte Alterssolidarität bei den Zusatzprämien relativ leicht umgehen, indem junge und Alte in rechtlich getrennten Krankenkassen separat versichert werden. Das angestrebte Kündigungsverbot müsste konsequenterweise den Krankenversicherern das Recht zu risikogerechten Prämienerhöhungen zugestehen, sonst wird die Solvenz durch die Pflicht gefährdet, ungünstige Risiken mit langfristig ungenügenden Prämien abdecken zu müssen. Der Versuch, solche unerwünschten Auswirkungen zu verhindern, würde eine Kette weiterer staatlicher Interventionen nach sich ziehen, im völligen Widerspruch zu der vom KGV gewollten privatrechtlich geordneten Krankenzusatzversicherung.<\/p><p><\/p><p>Zur Forderung nach gleichen Prämien für Mann und Frau in der Zusatzversicherung werden keine wesentlich neuen Argumente gegenüber den parlamentarischen Beratungen zum neuen KGV und zur gleichlautenden seinerzeitigen Motion Gonseth angeführt. Die Prämiengleichheit Mann und Frau in der Zusatzversicherung wurde beide Male vom Parlament verworfen, im Falle der Motion Gonseth erst letztes Jahr.<\/p><p><\/p><p>Der Bundesrat vertritt nach Abwägung aller Aspekte die Meinung, dass eine Revision im Sinne der Motion abzulehnen ist. Zunächst ist jetzt abzuwarten, ob das Gesetz die beabsichtigten Wirkungen im Interesse unseres Gesundheitswesens erreicht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu unterbreiten, welche die Situation der Personen mit Zusatzversicherung verbessert. Die Revision soll folgende Punkte umfassen:<\/p><p>- Die Prämie für ältere Versicherte darf höchstens doppelt so hoch sein wie für junge Versicherte;<\/p><p>- gleiche Prämien für Frauen und Männer;<\/p><p>- das Verbot, die Versicherten aufgrund ihrer sozialen Stellung (insbesondere Arbeitslosigkeit) zu diskriminieren;<\/p><p>- die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für die Zusatzversicherung und die obligatorische Krankenversicherung;<\/p><p>- das Verbot für die Versicherer, den Versicherungsvertrag zu kündigen (ausser bei Nichtbezahlung der Prämien).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Krankenversicherung. Schutz der Personen mit Zusatzversicherung"}],"title":"Krankenversicherung. Schutz der Personen mit Zusatzversicherung"}