{"id":19963640,"updated":"2025-06-25T02:12:22Z","additionalIndexing":"Personalverwaltung;Vollzeitarbeit;Teilzeitarbeit;Jobsharing;Bundespersonal","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1996-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":1},{"key":"L05K0702030213","name":"Teilzeitarbeit","type":1},{"key":"L06K070203030301","name":"Jobsharing","type":2},{"key":"L05K0702030215","name":"Vollzeitarbeit","type":2},{"key":"L04K07020102","name":"Personalverwaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-02-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(850345200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(992296800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2180,"gender":"m","id":223,"name":"Thür Hanspeter","officialDenomination":"Thür"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2117,"gender":"m","id":147,"name":"Meier Hans","officialDenomination":"Meier Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2346,"gender":"m","id":261,"name":"Ostermann Roland","officialDenomination":"Ostermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"type":"author"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"speaker"}],"shortId":"96.3640","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Teilzeitarbeit entspricht einem Bedürfnis und ist zudem eine Möglichkeit, die Erwerbstätigkeit auf mehr Leute zu verteilen. Trotz hoher Erwerbslosigkeit erhöht sich aber heute der Druck in der Verwaltung, Vollzeitbeschäftigte anzustellen.<\/p><p>Das neue Eherecht sieht vor, dass Frauen und Männer gemeinsam die Verantwortung für den Familienunterhalt übernehmen. Eine echte Umsetzung dieser gemeinsamen Verantwortung ist jedoch nur mit Teilzeitarbeit möglich. Um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen, müssen Frauen und Männer zu gleichen Teilen an der Erwerbs- und an der Nichterwerbsarbeit beteiligt sein. Die Umverteilung der bezahlten Arbeit war auch Inhalt von mehreren Resolutionen des 5. Schweizerischen Frauenkongresses. Weil die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz immer noch sehr hoch ist, ist Teilzeitarbeit heute für viele die einzige Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren.<\/p><p>Es ist unbestritten, dass der Bund einiges unternommen hat, um die Teilzeitarbeit in der Bundesverwaltung zu fördern. Insbesondere die \"Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung\" vom 18. Dezember 1991 sehen in Punkt 8 vor, dass Vorgesetzte Gesuche um Teilzeitarbeit, insbesondere in höheren Funktionen, bewilligen sollen. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten am Bundespersonal hat sich denn auch in den letzten fünf Jahren von 10,7 Prozent (1991) auf 15,2 Prozent (1996) erhöht. Auch in den oberen Lohnklassen ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten zum Teil deutlich gestiegen. Dennoch sind ab Lohnklasse 24 mit 8,1 Prozent (Klasse 24 bis 29) respektive 2,1 Prozent (Klasse 30 und Überklasse) nur wenig Teilzeitbeschäftigte anzutreffen. Betrachtet man den Anteil der halben Stellen (50 Prozent und weniger), dann sind es in der allgemeinen Bundesverwaltung bloss knapp 7 Prozent der Beschäftigten, die halb oder im Jobsharing arbeiten.<\/p><p>Das Schaffen von mehr Teilzeitstellen und die Förderung des Jobsharing in der Bundesverwaltung sollen mithelfen, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben und die Erwerbsarbeit auf mehr Leute zu verteilen. Flankierende Massnahmen sollen bewirken, dass sich sowohl Frauen wie auch Männer auf Teilzeitstellen bewerben und dass Teilzeitarbeitende gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt sind (z. B. bei Weiterbildung und Beförderung).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Es ist richtig, dass die Teilzeitarbeit immer mehr auch in der allgemeinen Bundesverwaltung Einzug hält. Der Bundesrat beabsichtigt, diese positive Entwicklung nach Möglichkeit weiterzuführen. Dieses Vorgehen legen nicht nur die aktuelle Arbeitsmarktsituation nahe, sondern auch die Bemühungen des Bundes, Arbeitsplätze anzubieten, die es Frauen und Männern ermöglichen, ihre verschiedenen Lebensbereiche besser aufeinander abzustimmen.<\/p><p>Deshalb hat der Bundesrat bereits 1991 in der von den Motionären genannten Weisung die Absicht erklärt, insbesondere in höheren Funktionen die Teilzeitarbeit zu fördern. In diesem Rahmen steht der Bundesrat auch Initiativen von Bundesämtern, welche in ihrem Bereich das Jobsharing unterstützen wollen, positiv gegenüber. Einige Organisationseinheiten haben in der Zwischenzeit auch Kaderstellen im Jobsharing besetzt. Die Entwicklung dieser Form der Arbeitsorganisation wird verwaltungsintern mit Interesse weiterverfolgt.<\/p><p>Mit den Pilotversuchen zu den flexiblen Arbeitszeiten wurde im Jahre 1992 in der Form der Jahresarbeitszeit ein Arbeitszeitmodell eingeführt, das sehr elastisch auf saisonale Unterschiede im Arbeitsvolumen wie auch auf persönliche Präferenzen abgestimmt werden kann. Die Jahresarbeitszeit stellt deswegen eine geeignete Massnahme dar, um die Teilzeitbeschäftigung zusätzlich zu fördern.<\/p><p>Aufgrund der dezentralen Struktur der Bundesverwaltung sind in erster Linie die einzelnen Bundesämter in der Lage, den Anteil der Teilzeitstellen und der im Jobsharing geteilten Stellen zu erhöhen, da sie im konkreten Einzelfall die Vor- und Nachteile der Besetzung einer Stelle durch eine oder mehrere Teilzeitkräfte abzuwägen haben. Dabei ist zu beachten, dass sich bei Teilzeitangestellten oft erhebliche Produktivitätsgewinne erzielen lassen. So kommt beispielsweise die Unternehmensberatungsfirma McKinsey &amp; Company zum Schluss, dass die höhere Arbeitsleistung von Teilzeitbeschäftigten den Zusatzaufwand für unter anderem Kommunikation, Führung\/Organisation und Personaladministration häufig um ein Vielfaches aufwiegt. Besonders wird in der Bundesverwaltung darauf geachtet, die bei Teilzeitangestellten etwas höheren Infrastrukturkosten auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten.<\/p><p>Da insbesondere bei Stellenvakanzen Aufgabenbeschriebe zwecks Aufteilung in Teilzeitstellen überprüft werden können, in den letzten Jahren jedoch auch die Bundesverwaltung eine sehr tiefe Fluktuationsrate aufwies, hat sich die Zuwachsrate der Teilzeitstellen etwas verlangsamt. Trotz dieses erschwerenden Umstandes ist der Bundesrat bereit, die Motion in der Form eines Postulates entgegenzunehmen, und zu prüfen, inwiefern zur Förderung der Teilzeitarbeit weitere geeignete Unterstützungsinstrumente zu entwickeln sind und ob allenfalls zusätzliche rechtliche Vorgaben angezeigt erscheinen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mittels geeigneter rechtlicher Leitplanken den Anteil der Teilzeitstellen und der im Jobsharing geteilten Stellen in der Bundesverwaltung zu erhöhen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass vor der Ausschreibung einer 100-Prozent-Stelle ab Besoldungsklasse 18 (Stufe höhere Sachbearbeitung) geprüft wird, ob nicht zwei halbe Stellen oder eine im Jobsharing geteilte Stelle geschaffen werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr geteilte Stellen in der Bundesverwaltung"}],"title":"Mehr geteilte Stellen in der Bundesverwaltung"}