﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963642</id><updated>2024-04-10T12:51:34Z</updated><additionalIndexing>Bildungsplanung;Ausbildungsdauer;Schulkoordination;Unterrichtsprogramm;Volksschule</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2193</code><gender>m</gender><id>255</id><name>Zbinden Hans</name><officialDenomination>Zbinden Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4505</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K13010310</key><name>Unterrichtsprogramm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030104</key><name>Ausbildungsdauer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030116</key><name>Schulkoordination</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030107</key><name>Bildungsplanung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020506</key><name>Volksschule</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-18T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1997-02-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2251</code><gender>m</gender><id>229</id><name>Vollmer Peter</name><officialDenomination>Vollmer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2254</code><gender>f</gender><id>101</id><name>Haering Barbara</name><officialDenomination>Haering</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2429</code><gender>f</gender><id>365</id><name>Weber Agnes</name><officialDenomination>Weber Agnes</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2417</code><gender>f</gender><id>354</id><name>Semadeni Silva</name><officialDenomination>Semadeni</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2407</code><gender>f</gender><id>343</id><name>Müller-Hemmi Vreni</name><officialDenomination>Müller-Hemmi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2193</code><gender>m</gender><id>255</id><name>Zbinden Hans</name><officialDenomination>Zbinden Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3642</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Zum einen soll die Gemeinsamkeit in wesentlichen Elementen der Ausbildung der zunehmenden Desintegration der Kantone (z.B. Deutschschweiz-Romandie, verschärfter Standortswettbewerb) Einhalt bieten. Zum andern setzt ein hindernisfreier Binnenmarkt günstige Bedingungen für die berufliche Mobilität und die Gewährleistung einer gesamtschweizerisch hinreichenden Ausbildungsstandes voraus. Ein inhaltlich und umfangmässig minimal harmonisierter Volksschulunterricht stellt dabei eine gute Ausgangsbasis dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Zeit besteht die Tendenz, dass die Bestimmung der Lerninhalte immer mehr an die Peripherie (teilautonome Schulen) delegiert wird, ohne dass gleichzeitig als ausbalancierendes Korrektiv dazu ein einheitsstiftender zentraler Ausbildungsrahmen erstellt wird. Diese fehlende Ausgewogenheit zwischen dezentraler und zentraler Schulsteuerung zeigt sich beispielsweise darin, dass in einzelnen Kantonen (AI, GL, GR) ein Schulkind rund 9 000 bis 10 000 Schulstunden in seiner 9-jährigen Volksschulzeit absolviert, während es in andern Kantonen (ZG, OW, SH) nur rund 7 000 bis 8 000 Stunden in die Schule geht. Das sind Differenzen von rund 2 Schuljahren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Einschätzung, wonach grundsätzlich alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen und zu unterstützen sind, die den nationalen Zusammenhalt stärken und die innerschweizerische Mobilität fördern. Dass in diesem Zusammenhang gerade auch Massnahmen im Bildungswesen aller Stufen Wesentliches beitragen können, ist unbestritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Postulant verlangt, dass der Bundesrat zusammen mit der Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für die Volksschulstufe einerseits einen gesamtschweizerisch gültigen und damit verbindlichen Basislehrplan fixiert und anderseits auch die Gesamtunterrichtsdauer für diese Schulstufe gesamtschweizerisch einheitlich festlegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unabhängig von de I r inhaltlichen Beurteilung dieses Vorschlags stellt sich vorweg die Frage nach der rechtlichen Zuständigkeit für seine allfällige Verwirklichung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das schweizerische Bildungswesen gehört traditionell zu jenen Bereichen, in denen das föderalistische Element unseres Staatswesens besonders stark zum Ausdruck kommt. Und dort gilt dies in ausgeprägtem Masse für die Vorschulerziehung und den Volksschulbereich. Nach geltender Lehre und Praxis besitzt der Bund hier keine Handlungskompetenz. Die wenigen in Art. 27 verankerten Anforderungen an den Primarunterricht (Obligatorium, staatliche Leitung, Unentgeltlichkeit, konfessionelle Neutralität) sowie die Fixierung des einheitlichen Schuljahresbeginns sind abschliessend und lassen keinen Spielraum für die gesamtschweizerische Festlegung des verlangten Basislehrplans und der Unterrichtsdauer durch den Bund. Entgegen der Annahme des Postulanten könnten diese Punkte eindeutig auch nicht auf übergeordnete Verfassungsaufträge des Bundes in den Bereichen "gemeinsame Wohlfahrt", "Einheit der Nation" (Kohäsion) oder "Gleichbehandlung" abgestützt werden. Würde man den Rahmen so weit ziehen, dann könnte der Bund mit ähnlicher Begründung zweifellos in den verschiedensten Bereichen ohne ausdrückliche Verfassungskompetenz legiferieren und handeln. Dies entspricht nicht unserem geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Aus rechtlichen Überlegungen kann deshalb auf die Forderungen des Postulats rächt eingetreten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Inhalt des Postulats hält der Bundesrat indessen grundsätzlich für unterstützenswert. Angesichts der weltweiten Globalisierung sind vor allem auch innerstaatliche Mobilitätsmassnahmen zu fördern und noch bestehende Hindernisse möglichst zu beseitigen. Stark unterschiedliche kantonale Lehrpläne und Ausbildungszeiten können solche Hindernisse, darstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn der Bundesrat im vorliegenden Bereich keine rechtliche Zuständigkeit besitzt und dementsprechend das Postulat abzulehnen ist, ist der Bundesrat doch bereit, die EDK einzuladen, eine interkantonale Harmonisierung der Lehrplände und Ausbildungszeiten für die Volksschulen anzustreben.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und Direktorinnen (EDK)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. einen gesamtschweizerisch gültigen Basislehrplan für die Volksschule zu entwickeln, den die Kantone und Schulen jeweils mit ihren spezifischen kulturellen Eigenschaften ergänzen können und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. ein gesamtschweizerisch gültiges zeitliches Ausbildungsvolumen für die Volksschule festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anlehnung an die übergeordneten Verfassungsaufträge der gemeinsamen Wohlfahrt und der Einheit der Nation (Kohäsion) sowie des Gleichheitspostulates unabhängig vom Ort, sollen alle Kantone - trotz der Kantonszuständigkeit für den Primarunterricht in der Bundesverfassung (Art. 27 Abs. 2) - den Basisteil ihrer kantonalen Lehrpläne aufeinander abstimmen und ihre Ausbildungsvolumina harmonisieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesamtschweizerische Harmonisierung der Lehrpläne und Ausbildungszeiten</value></text></texts><title>Gesamtschweizerische Harmonisierung der Lehrpläne und Ausbildungszeiten</title></affair>