﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963669</id><updated>2024-04-10T09:03:40Z</updated><additionalIndexing>IV-Rente;Ausländer/in;Sparmassnahme;soziale Unterstützung;Behinderte/r;Invalidenversicherung;Arbeitslosigkeit;Arbeitsunfähigkeit;berufliche Wiedereingliederung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2046</code><gender>f</gender><id>63</id><name>Dormann Rosmarie</name><officialDenomination>Dormann Rosmarie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4505</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040103</key><name>Invalidenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010303</key><name>IV-Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010404</key><name>soziale Unterstützung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030501</key><name>berufliche Wiedereingliederung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070205020203</key><name>Arbeitsunfähigkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060102</key><name>Ausländer/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020304</key><name>Arbeitslosigkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040201</key><name>Behinderte/r</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-03-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-06-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2354</code><gender>f</gender><id>273</id><name>Gadient Brigitta M.</name><officialDenomination>Gadient</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2079</code><gender>f</gender><id>103</id><name>Hafner Ursula</name><officialDenomination>Hafner Ursula</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2124</code><gender>f</gender><id>156</id><name>Nabholz Lili</name><officialDenomination>Nabholz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2046</code><gender>f</gender><id>63</id><name>Dormann Rosmarie</name><officialDenomination>Dormann Rosmarie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3669</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern vom November 1996 zur 4. IV-Revision, der sich bis zum 20. Februar 1996 in Vernehmlassung befindet, zeigt die Entwicklung des finanziellen Ungleichgewichts der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) auf. Die Analyse der Gründe ergab insbesondere, dass die gestiegenen Rentenausgaben nur ungenügend durch entsprechende Beiträge der Versicherten und der Arbeitgebenden finanziert werden. Die gestiegenen Rentenausgaben sind zu etwa 50 Prozent durch die Zunahme der Anzahl Rentenbezüger und Rentenbezügerinnen erklärbar. Diese Zunahme ist zum grössten Teil begründbar. Zu nennen sind hier beispielsweise die Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung und die höhere Lebenserwartung von Behinderten. Auf der Basis der Zahlen von 1993 lässt sie sich nur zu einem unerwartet kleinen Teil (etwa 3 Prozent der Neuberentungen) direkt mit dem Problem der Arbeitslosigkeit verbinden, während rund 15 Prozent der Neuberentungen mit den vorliegenden Statistiken nicht erklärt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage, ob in der IV ungerechtfertigter Rentenbezug vorkommt, beschäftigte bereits 1976 die Expertenkommission Lutz, die die Organisation der IV zu überprüfen hatte. Diese nannte als typische Fälle von Missbrauch u. a. "den arbeitsmüden Gastarbeiter", "die Hausfrau mit den normalen altersbedingten Beschwerden", "der Selbständigerwerbende, der mit 60 Jahren den Betrieb seinem Sohn übergibt oder rezessionshalber aufgibt", "medizinische Massnahmen und Rentenleistungen bei Süchtigen" und "Arbeitnehmer, die mit 60 Jahren das Maximum der Pensionsansprüche erreicht haben". "Ihr Verhalten wird durch Arbeitgeber, die an überalterten Arbeitskräften nicht mehr interessiert sind, noch gefördert." (ZAK, 1978, S. 280).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Aussagen der Expertenkommission können heute weder belegt noch widerlegt werden. Anmeldungen für den Bezug einer IV-Rente erfolgen durch die versicherte Person oder durch dazu legitimierte Dritte. Dem Entscheid über das Begehren gehen zahlreiche Abklärungen voraus, wodurch sich auch das häufig als zu lang beklagte Verfahren erklären lässt. Unabdingbar ist in jedem Fall ein Arztbericht, der in der Regel bei komplexen Fällen durch eine "second opinion" oder durch eine polydisziplinäre medizinische Begutachtung ergänzt wird. Steht ein Gesundheitsschaden fest, werden dessen Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit ermittelt und der daraus resultierende Invaliditätsgrad festgelegt. Dabei wurde den IV-Organen vom Gesetzgeber bewusst ein Ermessensbereich zugestanden, um den besonderen Verhältnissen jedes Einzelfalles Rechnung tragen zu können, sei es bei der medizinischen Begutachtung, sei es bei den zu treffenden Überlegungen, wieviel eine versicherte Person ohne Gesundheitsschaden verdienen könnte. Es ist zu vermuten, dass das vorhandene Ermessen einer der Gründe (nebst anderen wie Bevölkerungsstruktur, medizinische Versorgung, Attraktivität des Angebots für Behinderte) für den unterschiedlichen Prozentsatz von Invaliden je nach Kanton ist. Der Gesetzgeber hatte sich vor wenigen Jahren klar für eine Kantonalisierung der IV-Stellen und gegen eine Bundeslösung entschieden. Das mit der administrativen und fachlichen Aufsicht beauftragte Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) muss im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten versuchen, für den Ermessensbereich eine möglichst umfassende gesamtschweizerische "unité de doctrine" zu erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Nationalität des Individuums ist und kann kein Kriterium bei der IV sein. Ausschlaggebend ist vielmehr die Frage, ob jemand versichert ist oder nicht. Der Anteil der invaliden Ausländer an der ausländischen Bevölkerung ist höher als dies bei der Schweizer Bevölkerung der Fall ist. Dies lässt sich u. a. dadurch erklären, dass Ausländerinnen und Ausländer in Erwerbsbranchen wie der Bauindustrie arbeiten, die bekanntlich ein hohes Risiko für einen Gesundheitsschaden aufweist. Die manchmal auch anzutreffende kulturelle Entwurzelung kann ebenfalls ein krankheitsauslösender Faktor sein, der, in Verbindung mit anderen Schädigungen, zu einem Gesundheitsschaden führen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Missbrauch von IV-Geldern ist auch als Folge einer Geltendmachung überhöhter Forderungen durch Leistungserbringerinnen und -erbringer denkbar. Für die Vereinbarung von Tarifen bestehen beim BSV folgende Leitplanken:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Versorgung der Versicherten muss gewährleistet sein;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Qualität der Versorgung muss angemessen sein;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Leistungserbringung hat wirtschaftlich zu erfolgen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- es soll möglichst viel Wettbewerb vorhanden sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Erreichung dieser Ziele bei den im heutigen Zeitpunkt zahlreichen Leistungserbringerinnen und -erbringern in den unterschiedlichsten Bereichen ist noch viel zu leisten. Der Zusammenarbeit mit der Medizinaltarifkommission UVG, der Wettbewerbskommission und dem Preisüberwacher wird grosses Gewicht beigemessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Verfahren bei der Abklärung von IV-Ansprüchen wirkt schwerfällig. Hier sind Verbesserungen und Vereinfachungen zu prüfen, ohne dass dadurch die Qualität der Entscheide leidet. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der 4. IV-Revision die Organisation und das Verfahren zu hinterfragen. Parallel dazu entwickelt das BSV in Zusammenarbeit mit den kantonalen IV-Stellen die Einführung von Elementen einer wirkungsorientierten Verwaltungstätigkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dort, wo Missbrauch auftritt und erkannt wird, muss er bekämpft werden. In der Praxis ist jedoch oft festzustellen, dass nicht konkrete Tatsachen betreffend Missbrauch vorgebracht werden, sondern dass es sich eher um ein nicht belegtes Gefühl handelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in der IV die statistischen Instrumente ausgebaut und Wirkungsanalysen vorgenommen werden müssen. Im Rahmen der 4. IV-Revision wird dafür die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage angestrebt. Alle weiteren Massnahmen - wie z. B. eine verstärkte Aufsichtstätigkeit des BSV - müssen im Rahmen der strukturellen Gegebenheiten der IV und der personellen Möglichkeiten des Bundes lokalisiert sein. Fest steht jedoch, dass das finanzielle Ungleichgewicht nicht durch das Ausschalten von Missbrauch behoben werden kann. Die IV bedarf dazu einer ganzheitlichen Sicht ihrer Rolle in unserem Sozialversicherungswesen. Die 4. IV-Revision sowie die Arbeiten betreffend Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen bieten die Möglichkeit zur Diskussion und Entscheidung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen kann wie folgt Stellung genommen werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Missbrauch&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a-c. Neben den versicherten Personen und den von ihnen ermächtigten Vertreterinnen und Vertretern haben auch Behörden und Dritte, welche Versicherte in Erfüllung einer konkreten Unterhaltspflicht regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen (z. B. Sozialhilfestellen), ein eigenes Anmelderecht zum Bezug von IV-Leistungen. Anderen Personen und Stellen (z. B. Arbeitgebenden) steht kein eigenes Recht zur Anmeldung zu; sie können aber Versicherten eine Anmeldung bei der IV nahelegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anmeldung hat die Abklärung allfälliger Ansprüche gegenüber der IV zum Zweck. Die Zahl der eingegangenen Anmeldungen wird bei den IV-Stellen registriert und für statistische Zwecke regelmässig dem BSV gemeldet. Aus dieser Statistik ist jedoch die Herkunft einer Anmeldung nicht ersichtlich, d. h., es bestehen keine statistischen Angaben darüber, woher respektive von welchen Behörden, Stellen oder Personen die eingegangenen Anmeldungen stammen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Demgegenüber ist der prozentuale Anteil der abgewiesenen erstmaligen IV-Anmeldungen bekannt. Dieser Anteil hat sich seit 1991, als sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechterte, geringfügig von 18,6 Prozent auf 19,7 Prozent erhöht. Somit kann nicht festgestellt werden, dass anteilmässig wesentlich mehr Personen ohne IV-relevanten Gesundheitsschaden an die IV-Stellen gelangt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Der internationale Konkurrenzdruck zwingt die hiesigen Unternehmen zu immer höherer Produktivität. Gefragt sind Mitarbeitende, die eine fundierte Ausbildung haben und/oder physisch und psychisch voll leistungsfähig sind. Als Folge davon nimmt die Bereitschaft ab, auch "schwächere" Mitarbeitende (weiter) mitzutragen. Eine relativ hohe Arbeitslosigkeit geht einher mit einem Angebotsüberhang von Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere bei den weniger qualifizierten Beschäftigungen. Trotz dieses schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes lassen sich auf dem Arbeitsmarkt immer wieder Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Behinderte finden. Zudem kann nicht übersehen werden, dass auch heute noch sehr viele Betriebe Behinderte beschäftigen und diese nicht einfach an die IV verweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Die von der IV erbrachten individuellen Leistungen lassen sich unterteilen in Geldleistungen (Renten, Hilflosenentschädigungen, Taggelder) und Eingliederungsmassnahmen. Tarifisch vergütete Leistungen gibt es in den Bereichen medizinische Massnahmen, pädagogisch-therapeutische Massnahmen, Massnahmen beruflicher Art und Abgabe von Hilfsmitteln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Medizinische Massnahmen: Medizin, Zahnmedizin, Chiropraxis, Physiotherapie, Ergotherapie, zahntechnische Arbeiten, ambulante Massnahmen in Heilanstalten, Helikoptertransporte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Psychotherapie, Psychologie, Neuropsychologie, Psychomotorik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laboruntersuchungen und Medikamente.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heilanstalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Pädagogisch-therapeutische Massnahmen: Logopädie; Heileurythmie; heilpädagogische Früherziehungsmassnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Berufliche Eingliederungsmassnahmen: Durchführungsstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Abgabe von Hilfsmitteln: Orthopädietechnik, Orthopädieschumacher, Hörgeräteakustik, Optikerverband (Kontaktlinsen), Mietstellen für Elektrobetten, Ausbildungsstätten für Blindenführhunde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Art der Tarifstruktur, die Zusammensetzung der Vertragsparteien und die Angemessenheit der Tarifhöhe ist höchst unterschiedlich. Das BSV ist derzeit daran, die Ist-Situation zu erheben und den allgemeinen sowie pro Bereich konkreten Handlungsbedarf aufzuzeigen. Parallel dazu werden schrittweise bestehende Tarife überprüft und zunehmend marktgerecht angepasst (z. B. Orthopädietechnik, Elektrobetten). Es ist nicht zu übersehen, dass die IV in einigen Branchen ein Nachfragemonopol oder eine starke Marktstellung hat, die sie bis anhin zu wenig zu ihren Gunsten genutzt hat. In bestimmten Fällen wird die Erfüllung des Ziels "möglichst viel Wettbewerb" Strukturbereinigungen bewirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Die IV-spezifische Ausbildung des Fachpersonals der IV-Stellen wird derzeit in neuer Form aufgebaut und ausgebaut. Durch eine verbesserte und gesamtschweizerische Schulung der über 1000 Mitarbeitenden der IV-Stellen kann eine korrekte Anwendung des IVG sichergestellt werden. Dabei ist die Kompetenzabgrenzung zwischen Kantonen (zuständig für personalrechtliche und organisatorische Belange) und dem Bund (zuständig für die fachliche und administrative Aufsicht) nicht immer einfach.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das grössere Gewicht der Aus- und Fortbildung wird zu einer Verteuerung der Durchführungskosten der IV führen (Ausbildungsinfrastruktur/Erhöhung des Personaletats zur Kompensation der Absenzen infolge Schulung), was jedoch im Vergleich zu den Durchführungskosten anderer Sozialversicherungen vertretbar ist (siehe auch Antwort zu Ziff. 3 Bst. c.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angezeigt wäre auch eine verstärkte Revisionstätigkeit des BSV bei den IV-Stellen, vor allem im Bereich Renten, sowie ein verstärktes Engagement des BSV in Tariffragen. Beides wäre mit einem zusätzlichen Stellenbedarf verbunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Leistungen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" wird auch in der heutigen Zeit im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen Strukturen mit Nachdruck praktiziert. Behinderte Jugendliche werden einer beruflichen Ausbildung zugeführt. Im Arbeitsprozess stehenden Behinderten wird nach Möglichkeit Arbeit vermittelt, eine Umschulung auf eine neue Arbeitstätigkeit finanziert oder durch die Gewährung einer Kapitalhilfe die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ermöglicht. Zudem wird den Behinderten bei einem invaliditätsbedingten Arbeitsplatzwechsel für die Einarbeitungs- bzw. Anlernzeit während 180 Tagen das Taggeld gewährt, womit der/die Arbeitgebende von finanziellen Verpflichtungen entlastet ist. Ebenso werden invaliditätsbedingte Hilfsmittel am Arbeitsplatz durch die IV finanziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Durchschnittskosten einer Abklärung sagen wenig aus. Abklärungen werden nicht nur durch Dritte durchgeführt, sondern im wesentlichen durch die IV-eigenen Organe sowie das BSV. An Dritte erteilte Abklärungsaufträge können sich auf das Einholen eines Arztberichtes (Kosten: Fr. 49.50) beschränken, aber auch mehrere zehntausend Franken kosten (Einbezug von medizinischen und beruflichen Abklärungsstellen mit anschliessenden mehrmonatigen Arbeitsversuchen unter Ausrichtung von Taggeldern).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Nein. Eine solche ist jedoch wünschbar und realisierbar. Falls innerhalb der 4. IV-Revision eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung von Auswertungen aus Mitteln der IV akzeptiert wird, wird nach Inkrafttreten der Revision eine solche Auswertung durchgeführt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Der Anteil der Hauptrenten (einfache und Ehepaarrenten, ohne Zusatz- und Kinderrenten), welche an ausländische Staatsangehörige ausgerichtet werden, beträgt ein Drittel aller in der Schweiz und ins Ausland ausgerichteten Renten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anzahl IV-Renten nach Rentenart und Staatsangehörigkeit der Rentenbezüger und -bezügerinnen im Januar 1996:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Einfache Renten: Schweiz 119 109, Ausland 59 852; total 178 961.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ehepaarrenten (Nationalität des Ehemannes massgebend): Schweiz 7958, Ausland 6540; total 14 498.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total Hauptrenten: Schweiz 127 067, Ausland 66 392; total 193 459.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total in Prozenten: Schweiz 66 Prozent, Ausland 34 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Die IV-Renten, welche an Rentenbezügerinnen und -bezüger mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausgerichtet werden, sind in der Regel betragsmässig tiefer als die entsprechenden IV-Renten für Schweizerinnen und Schweizer. Bei den ganzen IV-Renten, welche nahezu vier Fünftel aller Rentenleistungen betragen, liegt der Betrag der an ausländische Staatsangehörige ausgerichteten Renten im Durchschnitt um 30 Prozent tiefer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durchschnittliche Rentenhöhe in Franken nach Rentenbruchteilen, Staatsangehörigkeit und Rentenart im Januar 1996:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Viertelsrenten: Schweiz 369 Franken (einfache Renten) bzw. 620 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 316 Franken (einfache Renten) bzw. 529 Franken (Ehepaarrenten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Halbe Renten: Schweiz 759 Franken (einfache Renten) bzw. 1278 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 479 Franken (einfache Renten) bzw. 1098 Franken (Ehepaarrenten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ganze Renten: Schweiz 1477 Franken (einfache Renten) bzw. 2684 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 1014 Franken (einfache Renten) bzw. 1676 Franken (Ehepaarrenten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Feststellung hängt zweifellos mit den unterschiedlichen Beitragszeiten zusammen: Mehr als 90 Prozent der an Schweizerinnen und Schweizer ausgerichteten ordentlichen IV-Renten werden auf der Grundlage einer vollständigen Beitragsdauer berechnet; bei den Ausländerinnen und Ausländern beträgt dieser Anteil lediglich 20 Prozent aller ordentlichen IV-Renten. Werden nur die auf der Basis einer vollständigen Beitragsdauer errechneten IV-Renten betrachtet, so kann festgestellt werden, dass der durchschnittliche Betrag einer monatlichen IV-Rente bei Schweizerinnen und Schweizern und bei ausländischen Staatsangehörigen nahezu gleich hoch ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Die IV kann auf ein Team von Eingliederungs- und Arbeitsvermittlungsfachleuten mit langjähriger Erfahrung und guten Beziehungen zu Industrie, Gewerbe und Verwaltung zählen.  Dies ermöglicht auch im heutigen Umfeld immer wieder gute Eingliederungserfolge. Im Rahmen der 4. IV-Revision wird im Bereich der individuellen beruflichen Weiterausbildung eine Ausweitung des heutigen Leistungsspektrums vorgeschlagen. Mittels Finanzierung von beruflichen Neuorientierungen durch die IV soll eine Chancengleichheit Behinderter und Nichtbehinderter auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden. Es sollen auch weitere Massnahmen untersucht werden, welche für die Eingliederung Behinderter von grosser Bedeutung wären. Es sind dies vor allem solche, mit denen die Arbeitgeberschaft verpflichtet oder angeregt würde, behinderte Menschen zu beschäftigen. Die Kostenübernahme für allfällige arbeitsmarktliche Massnahmen wäre aber ausserhalb der IV zu regeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. In bezug auf die Anzahl der Rentenbezüger und -bezügerinnen bestehen Unterschiede zwischen den Kantonen. Das Verhältnis der Rentenbezüger und -bezügerinnen zur aktiven Bevölkerung (Personen, welchen im Falle einer Invalidität von mindestens 40 Prozent einen Rentenanspruch zustehen würde) variiert zwischen 6,3 Prozent (BS) und 2,7 Prozent (ZG), während der schweizerische Durchschnitt bei 3,8 Prozent liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im allgemeinen ist der Anteil invalider Personen an der aktiven Bevölkerung in der französisch- und der italienischsprechenden Schweiz höher als in den Deutschschweizer Kantonen. Die kantonalen bzw. regionalen Unterschiede lassen sich u. a. zurückführen auf die jeweiligen Besonderheiten des wirtschaftlichen Umfeldes, die Altersstruktur der Bevölkerung, die Attraktivität des Angebotes für behinderte Kinder, die vorhandenen Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung, die medizinische Versorgung usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;g. Aufgrund der unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme mit verschiedenen Definitionen von Invalidität ist ein internationaler Vergleich über den Anteil der IV-Rentnerinnen und -Rentnern gemessen an der jeweiligen Wohnbevölkerung nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum Verhältnis der bezogenen IV-Renten, die in der Schweiz und im Ausland ausgerichtet werden, lassen sich jedoch folgende Angaben machen: 17 Prozent aller IV-Hauptrenten werden ins Ausland ausgerichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anzahl IV-Renten nach Rentenart und Wohnsitz der Rentenbezüger und -bezügerinnen im Januar 1996:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Einfache Renten Schweiz: 148 659; einfache Renten Ausland: 30 302; total einfache Renten: 178 961.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ehepaarrenten Schweiz: 11 117; Ehepaarrenten Ausland: 3381; total Ehepaarrenten: 14 498.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total Hauptrenten Schweiz: 159 776 (83 Prozent); total Hauptrenten Ausland: 33 683 (17 Prozent); total Hauptrenten 193 459 (100 Prozent).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Ausland wohnende Rentenbezüger und -bezügerinnen können - im Gegensatz zu den in der Schweiz wohnhaften Bezügern und Bezügerinnen gleich welcher Nationalität - in der Regel keine weiteren Geldleistungen der IV beziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Beurteilung der erbrachten Leistungen an Ausländerinnen und Ausländer ist ein Vergleich mit deren AHV/IV-Lohnsummen notwendig. Durch eine Gegenüberstellung des Totals der AHV/IV-beitragspflichtigen Einkommen von Ausländerinnen und Ausländern und der an diese ausbezahlten Leistungen lässt sich feststellen, ob und in welchem Ausmass Geldmittel zwischen den beiden Rentnerkategorien - Schweizer und Schweizerinnen und Ausländer und Ausländerinnen - fliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus den aktuellen Angaben der Einkommensstatistik (Jahr 1993) und dem Anteil der Beiträge von Versicherten und Arbeitgebenden von Schweizern und Schweizerinnen respektive von Ausländern und Ausländerinnen ergibt sich folgender Vergleich der AHV/IV-Lohnsumme mit den Ausgaben der IV 1993/94:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- AHV/IV-Lohnsumme: Schweizer/Schweizerinnen 158 497 Millionen Franken (76 Prozent), Ausländer/Ausländerinnen 51 207 Millionen Franken (24 Prozent); total 209 703 Millionen Franken (100 Prozent).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ausgaben IV: Schweizer/Schweizerinnen 4153 Millionen Franken (78 Prozent), Ausländer/Ausländerinnen 1194 Millionen Franken (22 Prozent); total 5347 Millionen Franken (100 Prozent).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Hochrechnung der Geldleistungen (ohne Nachzahlungen), der individuellen Massnahmen und der kollektiven Leistungen zeigt, dass die Ausländer/Ausländerinnen und die Schweizer/Schweizerinnen anteilsmässig etwa gleichviel finanzieren, wie sie beziehen. Die Ausländer/Ausländerinnen haben gegenüber ihrem Lohnsummenanteil von 24 Prozent leicht unterdurchschnittliche Bezüge von 22 Prozent, was im Bereich der statistischen Schwankungen liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Verfahren&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die erstmaligen sowie die erledigten erstmaligen Anmeldungen haben sich wie folgt entwickelt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durchschnittliche jährliche Steigerungsrate nach Regionen 1990 bis 1995 (1990 ohne Versicherte der IV-Kommission für das Personal der Bundesverwaltung und der Bundesanstalten):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Romandie und Tessin (GE, VD, NE, JU, VS, FR, TI): erstmalige IV-Anmeldungen 7,1 Prozent, erledigte erstmalige IV-Anmeldungen 3,7 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Deutschschweiz: erstmalige IV-Anmeldungen 4,7 Prozent, erledigte erstmalige IV-Anmeldungen 4,0 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total kantonale IV-Stellen: erstmalige IV-Anmeldungen 5,5 Prozent, erledigte erstmalige IV-Anmeldungen 3,9 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- IV-Stelle für Versicherte im Ausland: erstmalige IV-Anmeldungen -0,3 Prozent, erledigte erstmalige IV-Anmeldungen 7,3 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Total Schweiz: erstmalige IV-Anmeldungen 4,2 Prozent, erledigte erstmalige IV-Anmeldungen 4,0 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Anteil der Zusprachen an sämtlichen Entscheiden hat sich im Zeitraum von 1990 bis 1995 von 81,4 Prozent auf 80,3 Prozent leicht reduziert (siehe auch Antwort zu Ziff. 1 Bst. a-c).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Betrachtung der erstmaligen Anmeldungen zeigt, dass die durchschnittliche Zuwachsrate von 1990 bis 1995 bei den erstmaligen Anmeldungen in der Romandie und im Tessin mit 7,1 Prozent deutlich höher liegt als in der Deutschschweiz (4,7 Prozent). Erstaunlicherweise haben die erstmaligen Anmeldungen bei der IV-Stelle für Versicherte im Ausland abgenommen, während die Zahl der erledigten Fälle um 7,3 Prozent angestiegen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen stellen an die Mitarbeitenden in den IV-Stellen tendenziell höhere fachliche Anforderungen; dies insbesondere im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Arbeitslosigkeit, Sucht, sozialen Missständen einerseits und Invalidität andererseits, in bezug auf die strikte Einhaltung des Prinzips "Eingliederung vor Rente" sowie im Hilfsmittelbereich (technische Kenntnisse).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Die neu geschaffenen IV-Stellen verfügen in der Regel über genügend Fachpersonal. Mit dem Instrument des Controlling werden die Lenkungs- und Vergleichsmöglichkeiten des BSV bezüglich des Personalbestandes der IV-Stellen verbessert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Qualität der Ausbildung des IV-Stellenpersonals betrifft, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden (siehe auch Antwort zu Ziff. 1 Bst. f).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen fällt auf, dass die IV - wie die gesamte erste Säule - trotz ihres sehr breiten Leistungsspektrums und des vorhandenen Ermessens tiefe Verwaltungskosten aufweist. Die Auswertung verschiedenster Quellen erlaubt auf der Basis der Zahlen von 1993 im Sinne einer Annäherung folgende Schätzung betreffend Verwaltungskostenanteil:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;AHV: 1,8 Prozent; EO: 2,1 Prozent; IV: 4,4 Prozent; Militärversicherung: 6,5 Prozent; Krankenkassen: 7,5 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Das BSV sorgt dafür, dass die Durchführungsstellen genügend personelle Ressourcen aufweisen. Die Qualität der fachlichen Arbeit kann durch die regelmässigen Geschäftsprüfungen überprüft werden (siehe auch Antwort zu Ziff. 1 Bst. f). Die Verantwortung für das Dienstleistungsverständnis (z. B. Leitbild, Öffentlichkeitsarbeit) obliegt der einzelnen IV-Stelle respektive dem jeweiligen Kanton.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Diese Frage wird im Rahmen des zweiten Teils der 4. IV-Revision konkret geprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Die Regelungsdichte ist in einzelnen Bereichen (z. B. bei den Hilfsmitteln) zu hoch. Hier gilt es, einen Weg zu suchen, der einerseits eine Gleichbehandlung der Versicherten, unabhängig von ihrem Wohnkanton, und andererseits eine effiziente Verwaltungsführung ermöglicht. Im administrativen Bereich strebt das BSV die Integration von Elementen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung an. Angesichts des breiten fachlichen Spektrums und des Ermessensspielraumes der IV sowie in Berücksichtigung der Aufteilung der Verantwortung auf Bund (fachlicher und finanzieller Bereich) und Kantone (personeller und organisatorischer Bereich) muss sich die wirkungsorientierte Verwaltungsführung vor allem auf den Budgetierungsprozess und das "reporting" beschränken. Das BSV hat eine diesbezügliche Arbeitsgruppe initiiert. Zudem ist vorgesehen, eine gesamtschweizerische Fachtagung für die IV-Stellen durchzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sparmöglichkeiten im Rahmen der heutigen Gesetzgebung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Einsparungen können nicht ohne vorausgehende fundierte Prüfung der Auswirkungen und Zusammenhänge erfolgen. Das vertretbare Einsparungspotential ist aber nicht als gross einzuschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auffällig ist jedoch, dass die Kostensteigerung in einzelnen Segmenten tiefer ist als bei vergleichbaren Versicherungen. So verzeichneten etwa die medizinischen Massnahmen 1996 (Januar bis November) eine unterdurchschnittliche Kostenzunahme von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Siehe Einführung sowie Antwort zu Ziffer 1 Buchstabe e.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. In der Vernehmlassung zu der per 1992 in Kraft gesetzten 3. IV-Revision zeigte es sich, dass einzig das Modell von kantonalisierten IV-Stellen unter Aufsicht des Bundes politisch mehrheitsfähig war. Man versprach sich davon insbesondere vermehrte Bürgernähe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen des letztjährigen Paketes zur Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen schlugen die Finanzdirektoren vor, die individuellen Leistungen der IV ganz in die Kompetenz des Bundes zu geben. Bei der nun folgenden vertieften Bearbeitung dieses Anliegens wird die Frage der Effizienz der Verwaltungsführung im Zusammenhang mit der Organisation (und Finanzierung) der IV zur Diskussion stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Allgemeines&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Das System der sozialen Sicherheit der Schweiz wird nebst der privaten Initiative durch die verschiedenen Sozialversicherungen, die kantonale Sozialhilfe sowie die Unterstützung von Institutionen und Organisationen durch Kantone und Bund getragen. Im Rahmen der 4. IV-Revision sollen vorhandene problematische Schnittstellen - insbesondere zwischen IV, ALV und KV - geprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Je nach Art einer abgebauten Leistung kommen aus heutiger Sicht folgende Kostenträger in Betracht: Kantone, die KV, private Trägerschaften, Leistungserbringer, die versicherten Personen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Schweizervolk ist informiert, dass die IV rote Zahlen schreibt. Es macht dafür die hohe Arbeitslosigkeit, einen wachsenden Missbrauch und einen zu hohen Anteil an ausländischen Rentenbezügerinnen und -bezüger verantwortlich. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Missbrauch&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Werden vermehrt Menschen in wirtschaftlicher Not zur Entlastung der Sozialbudgets durch die Sozialhilfe an die IV verwiesen, ohne dass eine Behinderung vorliegt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Werden Menschen, die an sich arbeitslos sind (Langzeitarbeitslose) vermehrt ohne ausgewiesene Behinderung an die IV verwiesen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Werden vermehrt arbeitsfähige Versicherte von Wirtschaftsbetrieben im Zusammenhang mit Restrukturierungsmassnahmen an die IV verwiesen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Welche Verantwortung nehmen die Arbeitgeber im heutigen wirtschaftlichen Umfeld im Bereich der Eingliederung wahr?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Welche Berufsgruppen (Ärzte, Juristen usw.), die für die IV Leistungen erbringen, werden über Tarife entschädigt, und entsprechen diese Tarife den heutigen Normen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Welche Massnahmen wurden und werden ergriffen, um allfällige Missstände zu bekämpfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Geldleistungen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Werden in der heutigen Zeit der Arbeitsmarktsituation die Rentengesuche mit der gleichen Sorgfaltspflicht abgeklärt? Wird der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" mit dem notwendigen Nachdruck praktiziert? Was kostet im Durchschnitt eine Abklärung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Existiert eine Auswertung über die Wirksamkeit des Prinzips "Eingliederung vor Rente"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Rentenbezügerinnen und -bezüger im Vergleich zu den Schweizern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Welche durchschnittliche Rentenhöhe haben Schweizer im Vergleich zu den ausländischen Staatsangehörigen in den einzelnen Rentenstufen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Welche zusätzlichen Eingliederungsbemühungen unternimmt die IV zur Eingliederung von Behinderten, die in Konkurrenz zu Arbeitslosen stehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Gibt es kantonale und regionale Unterschiede im Verhältnis der Anzahl der Rentenbezüger?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;g. Wie ist das Verhältnis der Rentenbezüger zum Ausland?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Verfahren&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Wie haben sich die Anmeldungen bzw. die Zusprachen von Leistungen gesamtschweizerisch und im regionalen Vergleich im Zeitraum von 1990 bis 1996 entwickelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Ist aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung eine Zunahme der Komplexität der Fragestellungen feststellbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Haben die neu geschaffenen IV-Stellen genügend ausgebildetes Fachpersonal, auch im Vergleich zu anderen Sozialversicherungszweigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Wie wird die Qualität der Dienstleistungen für die Versicherten sichergestellt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. Kann die Schaffung von ärztlichen Diensten mit Untersuchungskompetenz das Verfahren beschleunigen und vereinheitlichen, analog dem Suva-Modell?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. Entspricht die Regelungsdichte für die Durchführungsorgane einer effizienten und zweckmässigen Verwaltung bzw. einem Dienstleistungsbetrieb?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sparmöglichkeiten im Rahmen der heutigen Gesetzgebung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Werden alle Möglichkeiten, Kosten einzudämmen, realisiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Werden alle fraglichen Abmachungen mit Leistungserbringern auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft? Wäre der freie Markt im Bereich Hilfsmittel langfristig nicht kostengünstiger als die heutigen Kartelle?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Verhindern allfällige bestehende Strukturen ein effizientes Schaffen in der IV?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Allgemeines&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Bestehen im heutigen sozialen Netz Lücken für Behinderte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Welche anderen Kostenträger müssten für Leistungen aufkommen, sofern im Bereich der IV Leistungen abgebaut würden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Missbrauch Invalidenversicherung (IV)</value></text></texts><title>Missbrauch Invalidenversicherung (IV)</title></affair>