﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963673</id><updated>2024-04-10T12:44:59Z</updated><additionalIndexing>Rüstungsindustrie;Privatisierung;Lohnkürzung;Arbeitsvertrag;Bundespersonal;Bern (Kanton);öffentliches Unternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2428</code><gender>m</gender><id>308</id><name>von Allmen Hansueli</name><officialDenomination>von Allmen Hansueli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4505</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020203</key><name>Rüstungsindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010306</key><name>Lohnkürzung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010301</key><name>Bundespersonal</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010201</key><name>Arbeitsvertrag</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010104</key><name>Bern (Kanton)</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-02-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2428</code><gender>m</gender><id>308</id><name>von Allmen Hansueli</name><officialDenomination>von Allmen Hansueli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3673</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. Mai 1996 hat der Bundesrat einer Absichtserklärung zwischen der SW und der Von Roll Maschinen- und Fördertechnik Bern zugestimmt. Beabsichtigt ist der Zusammenschluss der mechanischen Fertigung der beiden Unternehmen in der neuen Firma Von Roll Betec AG am SW-Standort Thun. An der Von Roll Betec AG soll sich die SW mit einer massgeblichen Minderheit am Aktienkapital beteiligen. Die neue Firma soll in Thun bei einem Umsatz von 80 Millionen Franken rund 380 Mitarbeiter beschäftigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wechsel vom öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in ein privates Anstellungsverhältnis wird per 1. Januar 1997 vollzogen und soll eine Anpassung der Löhne auf das in der Maschinenindustrie vorhandene Niveau unumgänglich machen. Die mit den Personalverbänden in der Zwischenzeit ausgehandelte Übergangsregelung - basierend auf den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen - soll eine zweijährige Besitzstandgarantie vorsehen. Danach soll die Lohnanpassung für die betroffenen SW-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen in vier Schritten bis Ende 2001 erfolgen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Es trifft zu, dass der Wechsel vom öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in ein privates Anstellungsverhältnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Firma Von Roll Betec AG in Thun, die früher im Dienst der SW standen, eine Anpassung der Löhne auf das in der Maschinenindustrie sozialpartnerschaftlich vereinbarte Niveau unumgänglich macht. Diese Anpassung erfolgt in verschiedenen Schritten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ab dem Jahr 2002 werden die durchschnittlichen Lohnkürzungen 15 Prozent betragen. Bis zu diesem Zeitpunkt leistet die SW Ausgleichszahlungen für die entstehende Lohndifferenz. Diese Zahlungen wurden mit den Personalverbänden ausgehandelt und auf deren Vorschlag wie folgt abgestuft: In den Jahren 1997 und 1998 wird die Differenz vollumfänglich ausgeglichen, so dass keine Lohnkürzung entsteht; im Jahr 1999 werden sodann noch 60 Prozent, im Jahr 2000 noch 40 Prozent und im Jahr 2001 noch 20 Prozent der Differenz ausgeglichen. Der Bund leistet auf diese Weise bis zum Jahr 2001 über 5 Millionen Franken Ausgleichszahlungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die beamtenrechtlichen Dienstverhältnisse der in den Dienst der Firma Von Roll Betec AG übergetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes wurden auf Ende der Wahlperiode 1993-1996 aufgelöst. Diese sind somit nicht mehr Bundesbedienstete und können nicht gleich wie Beamte und andere Bedienstete des Bundes behandelt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ob und, wenn ja, welche Massnahmen bei allfälligen weiteren Überführungen von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Dienstverhältnisse (um solche geht es wohl in der Interpellation) getroffen werden müssen bzw. können, lässt sich nicht generell beantworten. Von Fall zu Fall werden angemessene Lösungen zu treffen sein. Dabei kann, wenn nötig, die Frage der Errichtung eines Fonds zum Auffangen von Härtefällen geprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die in der Interpellation erwähnte Verordnung über die Überführung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse in den Betrieben der Gruppe Rüstung in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Personalverbänden und der Gruppe Rüstung. Das Vorverfahren zum Erlass dieser Verordnung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und das EMD hat dem Bundesrat auch noch keinen entsprechenden Antrag unterbreitet: Der Bundesrat kann deshalb die Frage bezüglich deren Anwendung im jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Immerhin kann folgendes festgehalten werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Falle der Änderung der Rechtsform der Rüstungsunternehmen geht es um eine Überführung bestehender Dienstverhältnisse in das Arbeitsrecht des Obligationenrechts. Gleichzeitig gehen sämtliche Aktiven und Passiven sowie die bestehenden Vertragsverhältnisse von den Rüstungsunternehmen des Bundes in die neu zu gründenden Aktiengesellschaften über. Der Bund wird voraussichtlich noch über Jahre Mehrheitsaktionär der neuen Gesellschaften sein. Bei der Von Roll Betec AG handelt es sich aber um eine Aktiengesellschaft, die massgeblich von privaten Dritten beherrscht ist. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Gleichbehandlung der in Frage stehenden Gruppen vormaliger Bundesbediensteter nicht auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Im Rahmen des Joint-venture haben sich die SW und die Firma Von Roll zur Einbringung produktiver Fertigungsstunden in die Von Roll Betec AG verpflichtet. Der Umfang dieser Fertigungsstunden wurde aufgrund der entsprechenden Fünfjahrespläne festgelegt. Das Verhältnis der einzubringenden Fertigungsstunden widerspiegelt sich zudem im Verhältnis des Aktienbesitzes.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Trifft es zu, dass die etwa 120 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schweizerischen Unternehmung für Waffensysteme (SW) ab 1999 bis Ende 2001 Lohnkürzungen im Umfang von 5 bis 25 Prozent bzw. im Durchschnitt 16 Prozent in Kauf nehmen müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn diese Angaben bezüglich Lohnkürzungen zutreffen, was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit nach dem "Prinzip der Gleichbehandlung" zu den übrigen Bundesdiensten (z. B. PTT-Beamte) der Lohn für die Amtsdauer 1997-2000 garantiert bleibt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes bei einer Überführung in privatrechtliche Dienstverhältnisse nicht mit solchen massiven Lohnreduktionen rechnen müssen? Wäre eine individuelle Problemlösung mittels eines vom Bundesrat errichteten Härte- und Sozialfonds, der partnerschaftlich verwaltet wird, möglich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Unter der Voraussetzung, dass das Bundesgesetz über die Unternehmen der Gruppe für Rüstung Rechtskraft erhält, stellt sich die Frage, ob für die in die Firma Von Roll Betec AG übergetretenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht sinngemäss die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Verordnung über die Überführung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse in den Betrieben der Gruppe Rüstung in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse zur Anwendung gelangen könnte. Welches ist die Haltung des Bundesrates zu dieser Frage?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welches Auftragsvolumen garantiert die SW/Gruppe Rüstung gegenüber der Von Roll Betec AG im Zeitraum von 1997 bis Ende 2000?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Gegenleistungen bzw. Garantien erbringt der Von Roll Konzern gegenüber seinem Partner SW/Gruppe Rüstung im gleichen Zeitraum?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Privatisierung schweizerischer Unternehmung für Waffensysteme (SW) in Thun und Bern</value></text></texts><title>Privatisierung schweizerischer Unternehmung für Waffensysteme (SW) in Thun und Bern</title></affair>