﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19963677</id><updated>2024-04-10T07:49:39Z</updated><additionalIndexing>Wellenbereich;Radio;Gleichbehandlung;audiovisuelles Programm;lokales Massenmedium;Sendekonzession;Solothurn (Kanton)</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion F</abbreviation><code>F</code><id>8</id><name>Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1996-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4505</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202030103</key><name>audiovisuelles Programm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050103</key><name>Radio</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010115</key><name>Solothurn (Kanton)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050104</key><name>lokales Massenmedium</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050111</key><name>Wellenbereich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050110</key><name>Sendekonzession</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-02-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1996-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1997-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2313</code><gender>m</gender><id>154</id><name>Moser René</name><officialDenomination>Moser René</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2292</code><gender>m</gender><id>91</id><name>Giezendanner Ulrich</name><officialDenomination>Giezendanner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion F</abbreviation><code>F</code><id>8</id><name>Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>96.3677</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Seit längerer Zeit lässt im Bezirk Gäu die Qualität der Verbreitung der Radioprogramme zu wünschen übrig. Besonders stark betroffen ist diesbezüglich der Raum Oensingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einem mobilen Radioempfänger, z. B. dem Autoradio, ist es dabei praktisch unmöglich, die Regionalprogramme Aargau/Solothurn von DRS 1 oder die Sendungen von Radio 32 zu empfangen. Lokale Verkehrsmeldungen sind demzufolge in der betroffenen Region oft nicht zu empfangen. Andererseits ist der Empfang anderer Radiostationen aus dem In- und Ausland problemlos möglich. Als Beispiel seien die Sender SWF1, SWF2, SWF3, Radio Regenbogen, RSR1 und RSR2, Couleur 3, RSI Rete 1, Radio 24, Radio Argovia und Radio ExtraBern erwähnt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hält es für wichtig, dass die Radioprogramme der SRG innerhalb ihrer Sprachregion überall und in guter Qualität empfangen werden können. Ebenso sollen die Lokalradioprogramme in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet in der erforderlichen Qualität gehört werden können. Diese Grundsätze hat der Bundesrat in seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung vom 31. August 1994 festgelegt. Für die Ausführung dieser Planungsgrundsätze sind das EVED und insbesondere die Telecom PTT zuständig. Doch der beste Sendernetzplan kann nur so gut sein, wie brauchbare Frequenzen zur Verfügung stehen. Die Kehrseite der erfreulichen Vermehrung der Radioprogramme ist denn auch die Verknappung der UKW-Frequenzen. Diese setzt den Bemühungen der Frequenzspezialisten zunehmend Grenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass der Empfang des DRS-Regionaljournals Aargau/Solothurn im Raum Oensingen nicht optimal ist. Festzuhalten ist indessen, dass DRS 1 (mit einem anderen Regionaljournal) dort in guter Qualität zu hören ist. Was Radio 32 betrifft, liegt das Gäu ausserhalb des Versorgungsgebietes der geltenden Versuchserlaubnis. Von der definitiven Konzessionierung wird dieses Gebiet jedoch auch erfasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zur Bedienung seines konzessionierten Versorgungsgebietes verfügt jedes Lokalradio über einen oder mehrere Sender. Dass damit auch Gebiete ausserhalb des eigenen Versorgungsgebietes erreicht werden, ist wegen der physikalischen Eigenschaften von Radiowellen unvermeidlich. Auch Radio 32 ist ausserhalb seines Versorgungsgebietes zu empfangen. Die Versorgungsleistung eines Senders bzw. einer Frequenz hängt im übrigen nicht nur von der abgestrahlten Leistung ab, sondern auch von weiteren Faktoren wie Topographie, Störeinwirkung benachbarter Frequenzen, Abstrahldiagramm, Höhe über Meer und anderen. Deshalb ist die vom Interpellanten verlangte Angabe der Sendeleistungen zur Beurteilung der Überreichweiten allein ohne Aussagekraft. Die Empfangsprobleme im Gäu könnten auch mit mehr Sendeleistung nicht behoben werden; sie sind in den Schwierigkeiten der Frequenzsituation und in der Topographie begründet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die abgestrahlte Leistung beträgt für Radio 24 (Uetliberg) 200 Watt, für Radio Z (Uetliberg) 300 Watt, für Radio Argovia (Chestenberg) 500 Watt, für Radio ExtraBern (Ostermundigenberg) 600 Watt und für Radio Basilisk (St. Chrischona) 4000 Watt. Auf die Leistung ausländischer Sender haben die schweizerischen Behörden keinen Einfluss, solange sich diese im Rahmen der internationalen Frequenzkoordination bewegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Jeder Konzessionär wird von den Behörden gleich behandelt. Die Zuteilung von Frequenzen und die Wahl von Sendestandorten hat allein zum Ziel, für jedes Programm die optimale Versorgung des ihm zugedachten Gebietes zu gewährleisten. Wo wegen der knappen Frequenzen nicht alle Bedürfnisse erfüllt werden können, werden die Prioritäten nach gesetzlichen und sachlichen Kriterien gesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der heutige Hauptsender von Radio 32 auf der Dornegg strahlt 500 Watt Leistung ab und liegt auf 739 Metern Höhe. Als Hauptsendestandort für das künftige Lokalradio im Gebiet Solothurn/Olten ist Weissenstein-Nesselboden auf 1088 Metern vorgesehen. Wegen des wesentlich höheren Standortes rechnet die Telecom PTT, dass auf dem Nesselboden eine Leistung von 100 Watt für eine befriedigende Abdeckung des vorgesehenen Versorgungsgebietes ausreichen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Mit der definitiven Konzessionierung eines Lokalradios im Gebiet Solothurn/Olten wird auch ein neuer Sendernetzplan in Kraft treten, der dem erweiterten Versorgungsgebiet gerecht wird. Wegen des akuten Frequenzmangels ist es allerdings unsicher, ob der Raum Oensingen bereits von Anfang an gut versorgt werden kann. Da die obenerwähnten Weisungen die Lokalradios gegenüber den DRS-Regionaljournalen bei der Frequenzvergabe bevorzugen, kann zu möglichen Empfangsverbesserungen für das Regionaljournal Aargau/Solothurn keine Aussage gemacht werden. Das Anliegen ist den zuständigen Behörden jedoch vertraut. Sie werden alles unternehmen, um die unbefriedigende Situation zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Diese Frage dürfte nach den obigen Ausführungen beantwortet sein: In den UKW-Sendernetzplänen gibt es keine ungerechtfertigten Bevorzugungen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit den neuen Frequenzzuteilungen und der Vergabe der definitiven Lokalradiokonzessionen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist dem Bundesrat die unhaltbare Situation betreffend Radioempfang in der Region Gäu bekannt? Wenn ja, was gedenkt er dagegen zu tun?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit welchen Sendeleistungen und von welchen Standorten aus strahlen die nachfolgend aufgeführten Lokalradios in den Kanton Solothurn:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Radio 24;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Radio Z;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Radio Argovia;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Radio ExtraBern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Radio Basilisk;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Radio Regenbogen (D)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Besteht eine unterschiedliche Bewilligungspraxis betreffend Festlegung der Sendeleistung und der Zuteilung bevorzugter Senderstandorte, und wie wird diese begründet? Handelt es sich hier nicht um eine einseitige Bevorzugung einzelner Anbieter?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Stimmt es, dass für Radio 32 gegenüber heute die Sendeleistung um den Faktor 10 auf 100 Watt reduziert werden soll? Wenn ja, werden die Sendeleistungen der eingangs erwähnten Radiostationen um den gleichen Faktor reduziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen sind vorgesehen, damit ein qualitativ hochstehender Empfang der Regionaljournale Aargau/Solothurn und von Radio 32 im gesamten Gebiet der Region 32 (auch mit mobilen Empfängern) sichergestellt ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Mit welchen Massnahmen und bis zu welchem Zeitpunkt stellt das Bakom sicher, dass weit entfernte Radiostationen nicht mehr in ungebührlicher Art und Weise bevorzugt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbreitung der Radioprogramme in Teilen des Kantons Solothurn</value></text></texts><title>Verbreitung der Radioprogramme in Teilen des Kantons Solothurn</title></affair>