{"id":19963686,"updated":"2024-04-10T12:20:34Z","additionalIndexing":"elektrische Energie;Elektrizitätsindustrie;Beteiligung an Unternehmen;Markt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1996-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4505"},"descriptors":[{"key":"L03K170303","name":"Elektrizitätsindustrie","type":1},{"key":"L04K07010307","name":"Markt","type":1},{"key":"L04K17030301","name":"elektrische Energie","type":2},{"key":"L05K0703010202","name":"Beteiligung an Unternehmen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-03-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(850431600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(858812400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2442,"gender":"m","id":376,"name":"Respini Renzo","officialDenomination":"Respini Renzo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2359,"gender":"m","id":275,"name":"Maissen Theo","officialDenomination":"Maissen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2339,"gender":"m","id":90,"name":"Gemperli Paul","officialDenomination":"Gemperli Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2259,"gender":"m","id":189,"name":"Schallberger Peter-Josef","officialDenomination":"Schallberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2207,"gender":"m","id":53,"name":"Danioth Hans","officialDenomination":"Danioth Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2239,"gender":"m","id":204,"name":"Seiler Bernhard","officialDenomination":"Seiler Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2236,"gender":"m","id":195,"name":"Schmid-Sutter Carlo","officialDenomination":"Schmid-Sutter Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2206,"gender":"m","id":49,"name":"Cottier Anton","officialDenomination":"Cottier Anton"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2222,"gender":"m","id":126,"name":"Küchler Niklaus","officialDenomination":"Küchler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2438,"gender":"m","id":379,"name":"Wicki Franz","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"96.3686","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ende 1996 haben zwei bedeutsame Verkäufe von schweizerischen Bankbeteiligungen an einheimischen Elektrokonzernen stattgefunden: Zum einen hat die SBG je 20 Prozent der Aktien der Motor Columbus (MC) an die beiden ausländischen Elektrizitätsgesellschaften Electricité de France (EdF) und Rheinisch-Westfälische Energie AG (RWE) verkauft. Zum anderen hat die CS Holding den Grossteil ihres Aktienpakets an der Watt AG an ein Konsortium, bestehend aus der Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) und drei deutschen Elektrizitätsgesellschaften, veräussert. Diese Transaktionen sind ein Zeichen dafür, dass sich die schweizerische und die europäische Stromversorgung im Umbruch befinden. Die Allianzbildung hat nicht zu einer grossen schweizerischen Stromhandelsgesellschaft, sondern zu zwei Blöcken mit schweizerischer Dominanz und ausländischer Minderheitsbeteiligung geführt. Der Vorsteher des EVED war über die geplanten Verkäufe informiert und hat zum Ausdruck gebracht, dass die zwei neuen Gesellschaften schweizerisch beherrscht sein müssen und die schweizerische Mehrheitsbeteiligung auch in Zukunft erhalten bleiben muss.<\/p><p>1. Die Beteiligung ausländischer Elektrizitätsgesellschaften an schweizerischen Unternehmungen steht im Zusammenhang mit der Öffnung des europäischen Elektrizitätsmarktes. Bald werden sich die grossen industriellen Stromkunden ihre Lieferanten selber aussuchen können. Die Lieferanten stellen sich dieser Herausforderung, indem sie Abkommen schliessen und Gruppen bilden. Dabei sind selbstverständlich neue Angebotsmonopole zu vermeiden.<\/p><p>2. Der Einstieg ausländischer Gesellschaften in den schweizerischen Elektrizitätsmarkt ermöglicht eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Es ist davon auszugehen, dass im künftigen europäischen Binnenmarkt der Konkurrenzkampf unter den Gesellschaften zunehmen wird. Bestehen kann nur, wer robust genug ist, d. h., wer Allianzen mit starken (in- und ausländischen) Partnern eingeht. Bei allen Kooperationen ist aber wichtig, dass die Landesinteressen gewahrt bleiben. Ob diese mit der vorgenommenen Bildung zweier Blöcke besser vertreten werden als mit einer einzigen Gruppe, ist offen. Der Bundesrat erwartet jedoch, dass die schweizerische Mehrheit an den beiden Gesellschaften erhalten und auch für andere Gesellschaftsgründungen in unserem Land Grundsatz bleibt. Bei den MC- und Watt-Transaktionen wäre zudem aus Schweizer Sicht zu begrüssen gewesen, wenn - statt dem jetzt gewählten Weg mit einseitiger ausländischer Beteiligung - eine gegenseitige Beteiligung und damit eine Öffnung ausländischer Gesellschaften für unsere schweizerischen Unternehmen stattgefunden hätten.<\/p><p>3. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Bildung der vorstehend erwähnten Stromallianzen kurzfristig Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Schweiz haben wird. Die ausländischen Firmen sind seit langer Zeit Partnerinnen der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft, die ihrerseits Bezugsrecht vor allem in Frankreich erworben hat. Längerfristig ist zu hoffen, dass die neuen Abkommen die Versorgungssicherheit eher erhöhen werden. Eine Beteiligung schafft üblicherweise eine engere Verbindung als ein blosser Liefervertrag. Weiter ist zu erwarten, dass die Marktöffnung im Elektrizitätsbereich einen zunehmend grösseren internationalen Austausch zur Folge haben wird. Das dürfte die Frage einer Kapazitätserhöhung der Hochspannungsleitungen aufwerfen.<\/p><p>4. Die schweizerische Gesetzgebung kennt im Elektrizitätsbereich verschiedene Nationalitätsvorschriften. So muss nach dem bisherigen Artikel 40 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz, SR 721.80) bei der Erteilung einer Konzession an eine juristische Person die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz haben, und mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Verwaltung müssen aus Schweizer Bürgern mit Wohnsitz in der Schweiz bestehen. Nach dem revidierten, allerdings noch nicht in Kraft stehenden Wasserrechtsgesetz wird diese Bestimmung aufgehoben. Das Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 (SR 734.0) enthält keine solche Vorschrift. Eine dem Wasserrechtsgesetz vergleichbare Regelung findet sich in Artikel 5 Absatz 3 des Atomgesetzes vom 23. Dezember 1959 (SR 732.0); danach kann der Bundesrat die Erteilung einer Bau- oder Betriebsbewilligung für eine Kernanlage an eine juristische Person davon abhängig machen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat und dass mindestens zwei Drittel des Verwaltungsrates Schweizer Bürger sind, die in der Schweiz wohnen. Etwas anders ist die rechtliche Regelung bei der Bewilligung neuer Kernanlagen: Nach Artikel 3 Absatz 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz (SR 732.01) wird die Rahmenbewilligung nur Schweizer Bürgern mit Wohnsitz in der Schweiz sowie schweizerisch beherrschten, juristischen Personen des schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz erteilt. Weiter gehende Vorschriften, insbesondere eine behördliche Zustimmung für ausländische Mehrheitsbeteiligungen an schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften, bestehen auch im neuen Kartellgesetz nicht, da der fragliche Sachverhalt keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt.<\/p><p>5. Wenn der Bundesrat eine Öffnung des Strommarktes grundsätzlich unterstützt, so tut er dies in der Erwartung, dass die Elektrizitätswirtschaft ihre Verantwortung gegenüber der schweizerischen Bevölkerung und Wirtschaft weiterhin wahrnimmt und bei ihren Entscheiden die Landesinteressen berücksichtigt. Dazu gehören wichtige Grundsätze der Energiepolitik wie die Versorgungssicherheit sowie die Förderung der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien. Sehr sorgfältiger Prüfung bedarf zudem die Gewährleistung der Grundversorgung (Service public), welche im Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzgebung zur Marktöffnung im Elektrizitätsbereich zu regeln sein wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweizerische Bankgesellschaft hat je 20 Prozent ihrer Anteile an Motor Columbus (MC), ihrerseits Mehrheitsaktionärin der Aare-Tessin AG (Atel), an die staatliche Monopolgesellschaft Electricité de France (EdF) und die deutsche Rheinisch-Westfälische Energie AG (RWE) verkauft. Die Atel verfügt mit ihrem Übertragungsnetz im Zentrum von Europa über eine starke Nord-Süd-Transitachse. Vieles deutet darauf hin, dass auch Teile der von der CS Holding kontrollierten Elektrowatt-Gruppe, Mehrheitsaktionärin der beiden Verbundunternehmen Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) und Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW), ebenfalls verkauft werden sollen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat ganz allgemein die eingetretenen oder absehbaren Strukturänderungen des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz?<\/p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat insbesondere den Einstieg marktstarker ausländischer Gesellschaften in den schweizerischen Elektrizitätsmarkt?<\/p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat den Einfluss marktstarker ausländischer Gesellschaften auf die inländische Energieversorgung, auf den internationalen Stromverbund und die Marktöffnung in Europa?<\/p><p>4. Bedarf eine allfällige ausländische Mehrheitsbeteiligung der behördlichen Zustimmung, insbesondere aus der Sicht der Wasserrechts- und Elektrizitätsgesetzgebung sowie des Kartellrechts?<\/p><p>5. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat aus der jüngsten Stellungnahme der Kartellkommission zu den Diskussionen über die Öffnung des Elektrizitätsmarktes?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entwicklungen auf dem Schweizer Strommarkt"}],"title":"Entwicklungen auf dem Schweizer Strommarkt"}