{"id":19970423,"updated":"2024-04-10T13:23:03Z","additionalIndexing":"Ladenöffnungszeiten;Arbeitszeit;Nachtarbeit;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;Arbeitssicherheit","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L06K070205030207","name":"Nachtarbeit","type":1},{"key":"L06K070205030209","name":"Sonntagsarbeit","type":2},{"key":"L05K0702050302","name":"Arbeitszeit","type":2},{"key":"L06K070105010109","name":"Ladenöffnungszeiten","type":2},{"key":"L05K0702050202","name":"Arbeitssicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-11-17T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"1997-06-18T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4509"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(866584800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(879721200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"}],"sequentialNumber":50,"shortId":"97.423","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit Monaten verhandelt ein Ausschuss der eidg. Arbeitskommission nun schon über einen neuen Revisionsentwurf. Laut Zeitungsberichten sind weder die im Ausschuss vertretenen Sozialpartner bereit, sich zu einigen, noch das BIGA in der Lage, einem Kompromisspaket zum Durchbruch zu verhelfen, das dem Resultat der Volksabstimmung vom 01.12.1996 Rechnung trägt. Deshalb muss das Parlament die Neuauflage der Arbeitsgesetzesrevision an die Hand nehmen und dafür sorgen, dass der Volkswille umgesetzt wird.<\/p><p>Die Parlamentsvorlage vom 22.03.1996 wurde vom Volk mit 67 Prozent der Stimmen wuchtig abgelehnt. Gemäss Vox-Analyse lehnte die Mehrheit (86 Prozent der Stimmenden) die Vorlage ab, weil sie eine vernünftige Revision des Arbeitsgesetzes verlangte, die sowohl Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerinteressen berücksichtigte. Unvernünftig fanden die Stimmenden in erster Linie<\/p><p>- die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbotes<\/p><p>- die fehlende Kompensation für die belastende Nacht- und Sonntagsarbeit (86%)<\/p><p>- die hohen Ueberzeiten im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit (79%).<\/p><p>Mit unserer parlamentarischen Initiative schlagen wir eine Gesetzesrevision vor, die dem überdeutlichen Resultat der Volksabstimmung vom 01.12.1996 Rechnung trägt.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:<\/p><p>Das Arbeitsgesetz wird gegenüber der Referendumsvorlage vom 22.03.1996 in folgenden Punkten abgeändert:<\/p><p>1. Die Tagesarbeit darf nicht bis 23 Uhr ausgedehnt werden. Die Zeit von 20 Uhr bis 23 Uhr soll als bewilligungsfreie, aber zuschlagspflichtige Abendarbeit gelten.<\/p><p>2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dauernd oder regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freitag pro zwölf geleistete Nachteinsätze.<\/p><p>3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dauernd oder regelmässig wiederkehrend Sonntagsarbeit leisten, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freitag pro fünf Arbeitssonntage.<\/p><p>4. Die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Sonntagsverkauf an sechs Sonntagen ist zu streichen.<\/p><p>5. Die gesetzlich zulässige Ueberzeit beträgt bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche maximal 90 Stunden pro Jahr. Bei einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche ist keine Ueberzeit erlaubt.<\/p><p>6. Die Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten ohne Ausnahme.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Revision des Arbeitsgesetzes"}],"title":"Revision des Arbeitsgesetzes"}