{"id":19971001,"updated":"2025-06-24T23:04:54Z","additionalIndexing":"Gleichstellung von Mann und Frau;Evaluation;Arbeitsvermittlungsstelle;Beschäftigungspolitik;Arbeitslosenversicherung;Stellung der Frau;Frauenarbeit;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L04K07020303","name":"Beschäftigungspolitik","type":2},{"key":"L05K0702020304","name":"Arbeitsvermittlungsstelle","type":2},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und Frau","type":2},{"key":"L03K010104","name":"Stellung der Frau","type":2},{"key":"L05K0702030205","name":"Frauenarbeit","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(857343600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(864165600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1001","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Biga verlangt, dass jede arbeitslose Person, die Leistungen aufgrund des AVIG bezieht, durch den\/die RAV-Personalberater\/in in der Datenbank AVAM (Arbeitsvermittlung - Arbeitmarktstatistik) erfasst wird. Alle RAV sind daran angeschlossen. Der Anwendungsbereich des AVAM wird zur Zeit erweitert, damit die Leistungen der RAV evaluiert und die Wirkungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen gemessen werden können.<\/p><p><\/p><p>Da die RAV und die arbeitsmartklichen Massnahmen sich zur Zeit noch in der Einführungsphase befinden, sind die statistischen Daten, die sich mittels AVAM erheben lassen, noch nicht für alle Kantone aussagekräftig. Sie geben nur einen Überblick über die Möglichkeiten von AVAM. Folgende Zahlen sind beispielsweise bereits verfügbar oder werden spätestens ab 1998 zur Verfügung stehen:<\/p><p><\/p><p>- Statistische Daten über die Art und die Dauer von Massnahmen, an denen bei den RAV gemeldete Mönner und Frauen teilgenommen haben, werden ab November 1997 zur Verfügung stehen;<\/p><p>- die Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen;<\/p><p>- die Anzahl der bei den RAV gemeldeten Männer und Frauen und die durchschnittliche Dauer der Stellensuche aller abgemeldeten Stellensuchenden sind bereits verfügbar. Die Anzahl und die durchschnittliche Dauer der Stellensuche aller abgemeldeten Männer und Frauen die eine Stelle gefunden haben, werden ab Januar 1998 bekannt sein.<\/p><p>- Der ausgeübte Beruf der bei den RAV gemeldeten Personen ist bekannt. Das AVAM-Datenfeld in bezug auf den Beruf der gefundenen Stelle ist fakultativ und wird zur Zeit noch zu oft nicht ausgefüllt. Aus diesem Grund enthalten die entsprechenden Statistiken nur Näherungswerte.<\/p><p><\/p><p>2. Im Rahmen des Aufbaus der RAV wurden bis heute über 1'500 Stellen für Personalberater\/innen und RAV-Leiter\/innen geschaffen. Hinzu kommen 350 administrative, technische oder andere Stellen. Der voraussichtliche Personalbestand für 1998 wird rund 2'500 Mitarbeiter\/innen umfassen.<\/p><p><\/p><p>Die genaue Verteilung zwischen Männern und Frauen innerhalb dieser Personalkatagorien wird erst ab 1998 bekannt sein. Eine kleine Erhebung aufgrund der von den Kantonen für das Jahr 1997 eingereichten Budgets erlaubt jedoch die Schätzung, dass der Frauenanteil bei den Personalberatern und den Personalberaterinnen rund 50 Prozent beträgt  und beim administrativen Personal bei rund 90 Prozent liegt.<\/p><p><\/p><p>Die Lohnklasse für jede in den RAV ausgeübte Funktion wird durch die Kantone festgelegt. Die wichtigsten Einstufungskriterien in der Lohnklasse sind das Ausbildungsniveau un die Berufserfahrung.<\/p><p><\/p><p>3. die Kantone sind für die Auswahl der RAV-Personalberat\/innen zuständig. Um sicherzustellen, dass für die RAV kompetente Miarbeiter\/innen ausgewählt werden, hat das Biga ein Mindestanforderungsprofil ausgearbeitet: Folgende berufliche Qualifikationen werden darin verlangt:<\/p><p>- industrielle, soziale oder kaufmännische Berufslehre, idealerweise mit einer Weiterbildung auf der Stufe Handelsschule, Technikum, Höhere Fachschule, Universität oder im Personalwesen;<\/p><p>- mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise in verschiedenen Funktionen und Branchen sowie in der Beratung im Bereich des Arbeitsmarktes;<\/p><p>- Interesse an sozialen Fragen.<\/p><p><\/p><p>Bevorzugt werden Kandidaten mit:<\/p><p>- ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten<\/p><p>- grosser psychischer Belastbarkeit<\/p><p>- anerkanntem Verhandlungsgeschick mit ihren Partnern.<\/p><p><\/p><p>Jeder Kanton kann dieses Anforderungsprofil verfeinern und es seinen Bedürfnissen anpassen.<\/p><p><\/p><p>Von den RAV-Leitern werden weitere Kompetenzen verlangt, insbesondere in den Bereichen Personalführung und Projektmanagement.<\/p><p><\/p><p>Um sicherzustellen, dass die Personalberater\/innen sowie die RAV-Leiter\/innen sich rasch die weiteren Kenntnisse und Kompetenzen aneignen können, die für die Ausübung ihrer neuen Aufgabe notwendig sind, wird ihnen während der Einarbeitungszeit eine 25-tägige Erstausbildung angeboten. Sie werden insbesondere in den Bereichen Wirtschaft (Makroökonomie, Regionalwirtschaft), Recht (Sozialversicherungsrecht, AVIG) und Personalwesen (Beratung-Vermittlung) ausgebildet.<\/p><p><\/p><p>4. Die in den Kantonen Waadt und Solothurn durchgeführten Pilotprojekte haben aufgezeigt, dass ein Verhältnis von einem Personalberater zu 125 Stellensuchenden notwendigt ist, um die Qulität der Beratung und Vermittlung sicherzustellen. Das Biga hat in seinen Weisungen den Kantonen ein Verhältnis im Bereich von 1:150 und 1:75 (anrechenbares Maximum) vorgegeben. Im weiteren können die Kosten für einen administrativen Miarbeiter pro 300 Stellensuchende angerechnet werden. Jeder Kanton kann im Rahmen dieser Vorgaben seine Miarbeiter\/innen in eigener Kompetenz rekrutieren. Einige Kantone fördern Teilzeitarbeitsverhältnisse. Andere stossen dagegen auf Schwierigkeiten, dem Anforderungsprofil entsprechendes Personal zu finden und sehen sich gezwungen, die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit einzuschränken.<\/p><p><\/p><p>5. Die Abteilung Arbeitsmarkt des Biga plant zum jetzigen Zeitpunkt nicht, für den Bereich \"Arbeitsmarktliche Massnahmen\" eine Fachperson in Gleichstellungsfragen einzustellen.<\/p><p><\/p><p>Der Leistungsauftrag an die Logistikstellen für arbeitsmartkliche Massnahmen der zur Zeit ausgearbeitet wird, sieht jedoch vor, dass die Bedürfnisse der Versicherten regelmässig in Zusammenarbeit mit den RAV ermittelt werden. Das Biga ist beauftragt, den Erfolg dieser Massnahmen zur raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der Versicherten zu überprüfen. Es wird darüber wachen, dass die Effektivität dieser Massnahmen für beide Geschlechter sichergestellt ist.<\/p><p><\/p><p>Es ist wichtig zu betonen, dass die Mehrheit der arbeitsmarktlichen Massnahmen den Männern und den Frauen in gleicher Weise zugänglich sind. Einige Kantone organisieren im übrigen Massnahmen, die nur Frauen offenstehen. Der Kanton Tessin beispielsweise bietet eine Standortbestimmung an, deren Methode die spezifischen Bedürfnisse der Frauen berücksichtigt. Der Kanton Bern hat ein Beschäftigungsprogramm gestartet, das die Wirkungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen auf die Frauen untersucht. Einige Kantone stellen stellensuchenden Eltern ein Dienstleistungsangebot, d. h. insbesondere Kinderkrippen, zur Verfügung, das es ihnen erlaubt, an den ihnen vorgeschlagenen arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen.<\/p><p><\/p><p>6. Im Laufe ihrer Erstausbildung werden die RAV-Personalberater\/innen im Hinblick auf die Schwierigkeiten sensibilisiert, welchen Stellensuchende begegnen können. Einige Kantone vertraten die Ansicht, dass die spezifischen Schwierigkeiten der Frauen und der Minderheiten im Rahmen der Weiterbildung der RAV-Personalberater\/innen in RAV-Leiter\/innen weiter vertieft werden sollten. Das Biga wird den Kantonen empfehlen, spezifische Weiterbildungsangebote zu diesem Thema aufzubauen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Eines der Hauptziele des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) liegt in der Verstärkung der sogenannten aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen (vgl. die Art. 59 ff. AVIG). Die Umschulung, die Weiterbildung und die Eingliederung der Versicherten müssen durch die Versicherung gefördert werden. Das neue AVIG schreibt den Kantonen die Einrichtung regionaler Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) vor, welche für die aktiven arbeitsmarktlichen Massnehmen verantwortlich sind.<\/p><p>Die RAV sind gehalten, arbeitslosen Personen möglichst rasch eine dauerhafte Arbeit, die deren Fähigkeiten und Ausbildung entspricht, zu verschaffen. Gleichzeitig müssen sie diese Personen so vorbereiten, dass sie ihre künftigen Aufgaben zur Zufriedenheit des Arbeitgebers wahrnehmen können. Es handelt sich hier also um eine neue Rolle, die das Personal der RAV zu spielen hat.<\/p><p>Die Studie \"An den Frauen sparen\", die von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten sowie vom Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) herausgegeben wurde, hat übrigens gezeigt, dass die allgemeinen Staatsmittel ungleichmässig auf Frauen und Männer verteilt sind.<\/p><p>Die Frauen werden durch die indirekten Auswirkungen der Ausgaben für den Kauf von Güter und Dienstleistungen auf die Beschäftigung benachteiligt; die Männer werden bei den laufenden Beschäftigungsprogrammen bevorzugt. Zudem ist der Anteil der Arbeitslosen bei den Frauen höher als bei den Männern. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>- Was für statistische Erhebungen lässt das BIGA über die Wirkungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen von den Kantonen durchführen? Sammelt das BIGA Daten insbesondere zu folgenden Fragen:<\/p><p>Was für Massnahmen werden von den Männern und Frauen genutzt?<\/p><p>Welches ist die Dauer der von den Männern und Frauen genutzten Massnahmen?<\/p><p>Wie hoch sind die Kosten dieser Massnahmen?<\/p><p>Wieviele Männer und Frauen haben nach der Betreuung durch eine RAV eine Arbeit gefunden, und in welcher Zeit?<\/p><p>Welchen Beruf übten Männer und Frauen vor und nach der Betreuung durch eine RAV aus? <\/p><p>Gibt es Statistiken über Arbeitsplätze, die aufgrund der Einrichtung der RAV geschaffen wurden? Wie sind diese Arbeitsplätze auf Männer und Frauen verteilt?<\/p><p>Welcher Lohnklasse gehören diese Männer und Frauen an?<\/p><p>Welches ist das Anforderungsprofil für das Personal der RAV?<\/p><p>Wie weit will das BIGA die Rahmenbedingungen verbessern, um die Kantone davon zu überzeugen, dass sie eine grosse Anzahl Personen zur Erfüllung der Aufgaben der RAV anstellen (Teilzeitanstellung usw.)?<\/p><p>In welcher Form garantiert das BIGA, dass die Anforderungen an die Gleichstellung von Frau und Mann im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen umgesetzt werden? Hat man sich überlegt, eine Expertin oder einen Experten anzustellen?<\/p><p>Werden den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der RAV während ihrer Ausbildung die Kenntnisse vermittelt, die sie benötigen, um den spezifischen Problemen der arbeitslosen Frauen begegnen zu können (doppelte Belastung durch Familie und Beruf, Betreuung der Kinder usw.)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"AVIG. Arbeitsmarktliche Massnahmen. Benachteiligung der Frauen"}],"title":"AVIG. Arbeitsmarktliche Massnahmen. Benachteiligung der Frauen"}