{"id":19971040,"updated":"2025-06-24T23:12:22Z","additionalIndexing":"Steuerabzug;Schmiergelder;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L06K050102010401","name":"Schmiergelder","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-06-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(866412000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1040","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p><\/p><p>1. Bekanntlich setzte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) im Rahmen der parlamentarischen Initiative Carobbio eine Expertengruppe \"Schmiergelder\" unter dem Vorsitz von Professor P. Locher von der Universität Bern ein. Der Bericht der Expertengruppe vom 8. Februar 1996 unterscheidet zwischen Schmiergeldern und Bestechungsgeldern. In beiden Fällen handelt es sich um geldwerte Leistungen, welche den Empfänger zu eine pflichtwidrigen Verhalten im Interesse des Leistenden veranlassen sollen. Bei Schmiergeldern ist der Kreis der Leistungsempfänger offen, während von Bestechungsgeldern gesprochen wird, wenn es sich beim Empfänger um eine Amtsperson handelt.<\/p><p><\/p><p>Die Expertengruppe schlägt in ihrem Bericht vor, nur die Zahlung von Bestechungsgeldern die zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder Einziehungsverfügung aufgrund einer schweizerischen Strafrechtsnorm geführt hat, als steuerlich nicht abzugsfähig zu erklären. So lange das schweizerische Strafgesetzbuch bloss die Bestechung inländischer Beamter ahndet, wäre gemäss diesem Vorschlag auch die Bezahlung von Bestechungsgeldern an ausländische Beamte weiterhin steuerlich abzugsfähig. Sollte später das Strafrecht im Zuge der internationalen Entwicklungen angepasst werden, so würde automatisch auch die steuerliche Abzugsfähigkeit entsprechend eingeschränkt. Wegleitend für diese Disposition ist der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Ferner sieht die Expertengruppe eine Meldepflicht der Steuerbehörden an die Strafverfolgungsbehörden vor, wenn sie bei ihrer Tätigkeit von der Zahlung von Bestechungsgeldern Kenntnis erhalten haben.<\/p><p><\/p><p>2. Der Bericht der WAK-N vom 29. Januar 1997 zur parlamentarischen Initiative Carobbio will Zahlungen von Bestechungsgeldern im Sinne des schweizerischen Strafrechtes an Personen die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind in Zukunft nicht mehr zum Steuerabzug zulassen. Im Bericht wird beantragt, die entsprechenden Artikel des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung anzupassen. Der Bericht der WAK-N weicht namentlich in drei Punkten von jenem der Expertengruppe ab: Nicht nur die Bestechung inländischer, sondern auch jene ausländischer Beamter soll schon von Anfang an zu einer Verweigerung des Abzuges als geschäftsmässig begründetem Aufwand führen. Zudem soll der Abzug bereits dann verweigert werden, wenn der Steuerbeamte eine Bestechung feststellt. Schliesslich will die WAK-N auf eine Meldepflicht der Steuerbehörden an die Strafbehörden verzichten.<\/p><p><\/p><p>3. Die WAK-N hat ihren Bericht inzwischen, wie dies Artikel 21quater Absatz 3 und 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes vorsieht, dem Nationalrat vorgelegt und auch dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen. Der Bundesrat wird seine Stellungnahme in allernächster Zeit verabschieden und an den Nationalrat weiterleiten. Das Parlament hat es damit in der Hand, die beabsichtigten Gesetzesänderungen rasch zu beschliessen.<\/p><p><\/p><p>4. Anlässlich der Ministerkonferenz der OECD vom 26. Und 27. Mai 1997 haben die Minister die revidierte Empfehlung über die Bekämpfung der Bestechung in internationalen Geschäftstransaktionen genehmigt. Sie haben gefordert, die aus dem Jahre 1996 stammende Empfehlung über die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Bestechungszahlungen rasch umzusetzen. Ferner haben sie die weltweite Verbreitung der Bestechung in internationalen Geschäftstransaktionen hervorgehoben und die Nichtmitgliedstaaten aufgerufen, sich den Bemühungen zu ihrer Bekämpfung anzuschliessen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wir erfahren aus der Presse, dass in schweizerischen Unternehmen mehrere Schmiergeldfälle aufgedeckt worden sind: Die Unternehmen mussten teuer zahlen, um sich Marktanteile im Ausland zu sichern. So hat zum Beispiel das Unternehmen ABB Strafanzeige erstattet, weil für Verträge mit der Firma VW beträchtliche Schmiergeldzahlungen verlangt worden waren.<\/p><p>In der Schweiz werden sowohl die einheimischen Schmiergeldempfänger als auch die -zahler bestraft. Im Gegensatz dazu ist es aber erlaubt, die (z. B. im Ausland) gezahlten Schmiergelder in der Steuererklärung abzuziehen. Diese Praxis stützt sich in erster Linie auf ein Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 1946, das besagt, dass die für Arbeiten oder Aufträge gezahlten Schmiergelder von der direkten Bundessteuer abgezogen werden dürfen, sofern sie belegt sind.<\/p><p>Diese Praxis fördert die aktive Bestechung, ja legitimiert sie sogar. Soll es etwa auch hierzulande, wie das in anderen Ländern der Fall ist, gang und gäbe werden, dass Schmiergelder gezahlt werden?<\/p><p>1993, vor fast vier Jahren also, hat Nationalrat Carobbio eine parlamentarische Initiative zu diesem Problem eingereicht, nachdem schon vorher mehrere parlamentarische Vorstösse zum selben Thema eingegangen waren. Im März 1995 hat der Bundesrat entschieden, dieser Initiative Folge zu geben. Kann uns der Bundesrat über den Stand der betreffenden Arbeiten informieren und sagen, wann er vor dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen beantragen will?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schmiergelder. Steuerabzüge"}],"title":"Schmiergelder. Steuerabzüge"}