﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971044</id><updated>2025-06-24T22:52:52Z</updated><additionalIndexing>Privatisierung;Preisfestsetzung;staatliche Preisfestsetzung;Veröffentlichung der Preise</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4506</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1105030902</key><name>staatliche Preisfestsetzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050302</key><name>Preisfestsetzung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050312</key><name>Veröffentlichung der Preise</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-05-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1997-03-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-05-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2444</code><gender>m</gender><id>380</id><name>Hasler Ernst</name><officialDenomination>Hasler Ernst</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1044</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In Ergänzung seiner Antwort vom 19. Februar 1997 auf die ähnliche Einfache Anfrage Hasler Ernst vom 11. Dezember 1996 Administrierte Preise (96.1124; AB 1997 N 634) hält der Bundesrat folgendes fest:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der weltweite Trend zur Entstaatlichung und Privatisierung ist durch erhebliche Länderunterschiede geprägt; in demokratischen Staaten ist das Tempo des wirtschaftlichen Wandels von der rechtlichen und politischen Machbarkeit abhängig. Der Bundesrat verfolgt ein ehrgeiziges Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, das Privatisierungen miteinschliesst. Er ist bestrebt, dieses in der politischen Praxis umzusetzen. Davon zeugen z. B. die Liberalisierung der Post und der Telekommunikation sowie die weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Entstaatlichung der SBB, der Rüstungsbetriebe und anderer Bundesanstalten. Zudem steht eine umfassende Liberalisierung des Energiesektors an (Elektrizität, Gas).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Administrierte Preise werden vom Bundesrat nicht als unerwünscht erklärt. Solange es wettbewerbliche Ausnahmebereiche gibt - aus welchen politischen Gründen auch immer -, muss die fehlende Kontrolle des Marktes durch eine Kontrolle der öffentlichen Hand ersetzt werden. Es wäre somit nicht sinnvoll, Massnahmen "gegen" administrierte Preise ergreifen zu wollen. Vielmehr sind öffentliche Produktions- und Preisvorschriften durch Entstaatlichung und Privatisierung sowie Marktöffnung und Deregulierung auf das notwendige Minimum zu beschränken. Zudem ist die Effizienz in den verbleibenden wettbewerblichen Ausnahmebereichen zu verbessern. Dazu gehören auch wirkungsorientiertere Formen der Verwaltungsführung bei Bund, Kantonen und Gemeinden (New Public Management). Im übrigen werden die Empfehlungen des Preisüberwachers nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch durchgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Aktionslinien im Bereich der Staatstätigkeit sind zu unterscheiden von Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs. Das neue Kartellgesetz schiebt wettbewerbswidrigen Praktiken von Kartellen und marktmächtigen Unternehmen einen Riegel vor. Ebenso werden das Binnenmarktgesetz und das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse den Preissetzungsspielraum der Unternehmen reduzieren und damit sozusagen "branchenintern administrierte Preise" beseitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In der erwähnten Antwort vom 19. Februar 1997 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine gewisse Übersicht administrierter Preise aus den Jahresberichten des Preisüberwachers gewonnen werden kann. Diese kann aber nicht umfassend sein. Der grösste Teil administrierter Preise liegt zudem im Bereich kantonaler und kommunaler Zuständigkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat passt seine Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung laufend den sich stetig ändernden Anforderungen des Standortwettbewerbs an. Er hat die marktwirtschaftliche Erneuerung in seinen Regierungsrichtlinien 1995-1999 zur wirtschaftspolitischen Daueraufgabe erklärt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Mit der Inkraftsetzung des neuen Kartellgesetzes hat der Bundesrat seine wirtschaftspolitische Verantwortung in keiner Art und Weise an die Wettbewerbskommission delegiert. Diese kann zwar ordnungspolitische Empfehlungen abgeben; ihre Hauptaufgabe besteht jedoch im verwaltungsrechtlichen Vollzug der durch die Politik vorgegebenen Wettbewerbsgesetzgebung. Die Wettbewerbskommission stellt einen von politischen Einflüssen befreiten, strikten Vollzug des Kartellgesetzes sicher. Der Entscheid über Empfehlungen der Wettbewerbsbehörden obliegt nach wie vor den zuständigen politischen Behörden. Im übrigen kann der Bundesrat kartellgesetzwidrige Verhaltensweisen und Zusammenschlüsse von Unternehmen aus überwiegenden öffentlichen Interessen ausnahmsweise zulassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Berechnungen der OECD ("Financial Market Trend", 66, März 1997) haben die weltweiten Privatisierungen 1996 einen Rekordumfang erreicht. 1997 geht man von noch höheren Zahlen aus; ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie stellt sich der Bundesrat zur Entwicklung, dass im Ausland die Privatisierungswelle rollt, die Schweiz aber nur zögerlich Aktivitäten entfaltet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er nicht bereit ist, Massnahmen gegen die nach seiner Diktion "grundsätzlich nicht wünschenswerten" administrierten Preise zu ergreifen, sondern lediglich anführt, dass die Empfehlungen des Preisüberwachers bei den Behörden Beachtung finden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die angebliche Unmöglichkeit, eine Zusammenstellung über die administrierten Preise in der Schweiz zu erstellen, weist eher darauf hin, dass der Bundesrat nicht bereit ist, sich dieses Themas mit der notwendigen Intensität anzunehmen. Die Aussage des Bundesrates, dass die Abgrenzung zwischen regulierten und nicht regulierten Bereichen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, darf nicht überbewertet werden. Im übrigen ist das Argument, dass die Zusammenstellung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung veraltet ist, nicht stichhaltig. Es weist nichts darauf hin, dass sämtliche administrierten Preise nach kurzer Zeit wieder verschwinden. Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch, dass er die marktwirtschaftliche Erneuerung vorantreiben will, aber nicht bereit ist, Daten, die den Zielerreichungsgrad dokumentieren, zu veröffentlichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat der Ansicht, dass seine bisherigen Bemühungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung (Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, Gesetz über die technischen Handelshemmnisse) im international immer härter werdenden Standortwettbewerb als ausreichend betrachtet werden müssen? Ist er der Ansicht, dass er seine Verantwortung durch die Delegation dieser wichtigen Aufgabe an die Wettbewerbskommission wahrnimmt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Administrierte Preise</value></text></texts><title>Administrierte Preise</title></affair>