{"id":19971045,"updated":"2025-06-24T23:12:56Z","additionalIndexing":"PTT;marktbeherrschende Stellung;Telecom;Beteiligung an Unternehmen","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4506"},"descriptors":[{"key":"L06K120202010701","name":"Telecom","type":1},{"key":"L05K1202020203","name":"PTT","type":1},{"key":"L05K0703010202","name":"Beteiligung an Unternehmen","type":2},{"key":"L05K0703010104","name":"marktbeherrschende Stellung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-05-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(858898800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(895010400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1045","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Anfang Dezember 1997 hat der Bundesrat entschieden, dass er der Swisscom (ehemals Telecom PTT) keine Weisung erteilt, ihre Beteiligung an der Cablecom zu verkaufen. Dabei galt es neben den wettbewerbspolitischen Anliegen auch andere, ebenso wichtige Interessen, wie etwa die Konkurrenzfähigkeit gegenüber wichtigen ausländischen Telekomgesellschaften, die ebenfalls im Kabelgeschäft tätig sind, und die Verantwortung als Eigentümer eines Unternehmens mit rund 20 000 Beschäftigten, in eine Gesamtbeurteilung einzubeziehen. Ferner galt es auch, die finanziellen Aspekte eines Verkaufes zu gewichten.<\/p><p>Zudem ist daran zu erinnern, dass sowohl die Übernahme der Rediffusion wie auch die Beteiligung der Swisscom an der Cablecom mit den jeweils anwendbaren Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes im Einklang stehen. Dabei ist zwischen der Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom und der Beteiligung der Swisscom an der Cablecom zu unterscheiden. Der Kauf der Rediffusion fand unter dem alten Kartellgesetz statt, welches keine Fusionskontrolle für derartige Übernahmegeschäfte vorsah. Deshalb ist unter diesem Titel eine Intervention der Kartellbehörde unterblieben. Bis Ende 1997 verfügten EFD und EVED jedoch über die Möglichkeit, zu Beteiligungsgeschäften der PTT mit einer gemeinsamen Empfehlung Stellung zu beziehen. Die beiden Departemente machten von dieser Möglichkeit Gebrauch und gaben aus der Sicht des Eigentümers eine positive Stellungnahme ab. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, es sei Sache der Wettbewerbskommission (Weko), damit im Zusammenhang stehende wettbewerbsrechtliche Aspekte zu prüfen. Gestützt auf das neue Kartellgesetz befasste sich die Weko in der Folge mit der Frage der Cablecom-Beteiligung der Swisscom und gab zuhanden des Bundesrates eine Verkaufsempfehlung ab. Eine solche Empfehlung setzt keinen Verstoss gegen das Kartellrecht voraus. Bei Verletzungen des Kartellrechtes sind nämlich die im Kartellgesetz vorgesehenen Verfahren und Massnahmen einzuleiten. Dazu ist es jedoch im vorliegenden Fall nicht gekommen, weshalb davon auszugehen ist, dass die Beteiligung nicht gegen das Kartellrecht verstösst. Dies ist wohl auch der Grund dafür, dass sich die Empfehlung der Weko auf wettbewerbspolitische Argumente abstützt.<\/p><p>Die vollzogenen und anstehenden Reformen im Bereich der \"staatlichen\" Unternehmen führen zu einer Trennung von politischer und unternehmerischer Verantwortung. Der Bundesrat beschränkt sich bei diesen Unternehmen auf strategische Vorgaben für eine bestimmte Periode. Hingegen sind Weisungen bezüglich konkreter Geschäfte obsolet. Dies gilt auch für Empfehlungen. Dies ist die Folge einer geänderten Gesetzgebung, weshalb dem Entscheid des Bundesrates auch keine präjudizierende Wirkung zukommen kann. In Zukunft werden Empfehlungen wie die vorliegende direkt an die autonomen Unternehmen zu richten sein. Ist jedoch der Bundesrat Adressat von Empfehlungen der Weko, so wird er auch weiterhin eine Abwägung nicht nur wettbewerbspolitischer, sondern sämtlicher in Frage stehender Interessen vornehmen müssen.<\/p><p>Im übrigen ist der Bundesrat der Überzeugung, dass mit dem Instrumentarium des neuen Fernmeldegesetzes, insbesondere mit der Pflicht zur Interkonnektion auf der Basis von kostenorientierten Preisen und der von Bundesrat und Verwaltung unabhängigen Kommunikationskommission, der Wettbewerb spielen wird. Verschiedene Konkurrenten bereiten seit einiger Zeit mittels intensiver Werbekampagnen ihren Markteintritt vor. Bereits sind erste Alternativangebote auf dem Markt, die auf regen Zuspruch stossen. Dabei ist die neue Marktordnung erst seit kurzem in Kraft. Dies bestärkt den Bundesrat in seinem Vertrauen auf die Wirksamkeit der Marktkräfte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Wettbewerbskommission empfiehlt bekanntlich dem Bundesrat, die Telecom PTT zu verpflichten, ihren Anteil von 32 Prozent an der Cablecom zu veräussern. Nach der Übernahme der Rediffusion durch die Cablecom Holding im vergangenen Jahr würde im Kabelnetzbereich eine Marktkonzentration im Umfang von knapp 50 Prozent geschaffen. Im Hinblick auf die per 1998 vorgesehene Marktliberalisierung würden durch ein solches Präjudiz andere Wettbewerber bereits vor der Marktöffnung erheblich tangiert.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er gemäss der Empfehlung der Wettbewerbskommission bereit ist, die Telecom PTT anzuweisen, von der Beteiligung an der Cablecom Holding zurückzutreten. Sofern der Bundesrat dazu nicht bereit ist, ersuche ich ihn darzulegen, wie er zukünftig Empfehlungen der Wettbewerbskommission im Zusammenhang mit staatlichen Anbietern handhaben wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Empfehlung der Wettbewerbskommission in Sachen Anteile der Telecom PTT an der Cablecom Holding"}],"title":"Empfehlung der Wettbewerbskommission in Sachen Anteile der Telecom PTT an der Cablecom Holding"}