﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971047</id><updated>2025-06-24T23:17:10Z</updated><additionalIndexing>Ausschaffung;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Datenbasis;Polizeikontrolle;Polizeigewahrsam</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-04-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4507</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05020513</key><name>Datenschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050205</key><name>Recht des Einzelnen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0504010202</key><name>Polizeigewahrsam</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K120301010301</key><name>Datenbasis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0403030401</key><name>Polizeikontrolle</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-05-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-04-28T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-05-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1047</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In Ripol sind unter anderem rechtskräftige Einreisesperren, Ausweisungen oder gerichtliche Landesverweisungen gegen Personen aus dem Ausland verzeichnet, die sich (noch oder wieder) in der Schweiz befinden. Diese Tatsache ist den zuständigen Behörden in einzelnen Fällen zwar bekannt; die Ausreise kann aber aus technischen Gründen blockiert sein (fehlende Papiere, Verweigerung der Rückübernahme, neues Asylgesuch usw.). Ist der Vollzug nur vorübergehend nicht möglich, wird die Fernhaltemassnahme nicht aufgehoben; sie bleibt rechtskräftig und damit auch in Ripol verzeichnet. Die Anwesenheit der ausgewiesenen Person wird in diesem Fall trotz der Fernhaltemassnahme geduldet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei hat sich folgendes Problem ergeben: Bei Kontrollen durch die Polizeibehörden wurden gelegentlich Personen ausländischer Herkunft - gestützt auf den Eintrag in Ripol - zur Abklärung der Anwesenheitsberechtigung unnötigerweise festgehalten. Aus diesem Grund haben das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Polizeiwesen die Weisung vom 10. Juli 1996 erlassen, welche die Bemerkung "Ausschaffung zurzeit nicht möglich" in Ripol vorsieht, falls die Fernhaltemassnahme voraussichtlich in den folgenden vier Wochen nicht vollzogen werden kann. Die zuständigen Stellen klären zurzeit ab, wie die Bemerkung noch klarer formuliert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus der Kombination des Eintrages der Fernhaltemassnahme mit der obengenannten Bemerkung geht hervor, dass sich die betroffene Person vorübergehend rechtmässig in der Schweiz aufhält; die Einträge sind nicht widersprüchlich. Die Polizeibehörden und Grenzkontrollorgane sind in den genannten Weisungen ausführlich über die Bedeutung dieser beiden Einträge informiert worden, was die in der Anfrage erwähnten unrechtmässigen Verhaftungen ausschliesst. Die Bemerkung in Ripol hat somit nicht zu den kritisierten Persönlichkeitsverletzungen geführt; sie soll im Gegenteil dazu beitragen, solche Fälle zu vermeiden und die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer vor unnötigen Festhaltungen auf dem Polizeiposten zu bewahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich der geforderten Löschung der gesamten Ausschreibung in Ripol ist folgendes anzumerken:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die Fernhaltemassnahmen trotz vorübergehend blockiertem Vollzug rechtskräftig bleiben, handelt es sich bei deren Ausschreibung in Ripol nicht um unrichtige Daten. Deren Eintrag bleibt auch in diesem Fall insbesondere für die Grenzkontrollorgane von erheblicher Bedeutung: Hat die betroffene Person die Schweiz freiwillig verlassen und will sie erneut einreisen, müssen die Grenzkontrollorgane aufgrund der bestehenden Fernhaltemassnahme die Einreise verweigern. Ist die Ausschreibung jedoch in Ripol nicht ersichtlich, können die Grenzkontrollorgane ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht mehr nachkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bestünde kein Eintrag in Ripol, würde dies ausserdem dazu führen, dass eine zu überprüfende Person - insbesondere wenn sie keine Papiere vorweisen kann - zwecks Feststellung ihrer Aufenthaltsberechtigung mangels Hinweis auf die rechtmässige Anwesenheit unnötig lange festgehalten würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bestehende Regelung ist somit notwendig, und sie entspricht gemäss der Auffassung des Bundesrates grundsätzlich auch den Anforderungen des Datenschutzes.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Auf Anfrage des "Vorwärts" hat der eidgenössische Datenschutzbeauftragte bestätigt, dass die Weisung vom 10. Juli 1996 des Bundesamtes für Ausländerfragen und des Bundesamtes für Polizeiwesen über die Ausschreibung von Fernhaltemassnahmen im Ripol-Fahndungsregister aus datenschützerischer Sicht zu korrigieren ist. Die Weisung sieht vor, dass bei Personen, die nicht ausgeschafft werden dürfen, der Vermerk "Fernhaltemassnahme" (Wegweisung, Einreisesperre) mit der Bemerkung "Ausschaffung zurzeit nicht möglich" ergänzt werden soll. Diese widersprüchlichen Einträge haben dazu geführt, dass Ausländer nach der Haftentlassung innert kurzer Zeit erneut verhaftet und wieder freigelassen werden. Solche unrechtmässigen Verhaftungen bilden massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Auskunft des Datenschutzbeauftragten sind Datenverarbeitungen unzulässig, wenn frühere, nicht (mehr) zutreffende Daten mitverarbeitet werden, obwohl sie nicht (mehr) benötigt werden. Daten sind unrichtig, wenn sie im rechtserheblichen Zeitpunkt Sachverhalte oder Rechtsfolgen so wiedergeben, dass daraus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit falsche Schlüsse gezogen werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus datenschützerischer Sicht folgt, dass der Vermerk "Fernhaltemassnahme" in Ripol gelöscht werden muss, wenn die Betroffenen nicht ausgeschafft werden dürfen. Solche Vermerke sind unzulässig, da sie als Befehl zur Ausschaffung oder zu entsprechenden vorbereitenden Vollzugsmassnahmen ausgelegt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, sofort dafür zu sorgen, dass die unrechtmässige Weisung über die Ausschreibung von Fernhaltemassnahmen in Ripol revidiert wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unrechtmässige Einträge im RIPOL</value></text></texts><title>Unrechtmässige Einträge im RIPOL</title></affair>