﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971067</id><updated>2025-06-24T23:39:42Z</updated><additionalIndexing>Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;politische Zusammenarbeit;militärische Zusammenarbeit;NATO;Friedenspolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4508</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K150224</key><name>NATO</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040103</key><name>Friedenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010210</key><name>militärische Zusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010212</key><name>politische Zusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0803020102</key><name>Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-06-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1997-06-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-06-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1067</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Beim EAPR handelt es sich wie bei der Partnerschaft für den Frieden nicht um eine gegenseitig verhandelte Initiative, sondern um ein Angebot der Nato, das entweder angenommen oder nicht berücksichtigt werden kann. Deshalb sind auch nie formelle Beitrittsprozeduren zur Diskussion gestanden. Für die Ausgestaltung des Angebotes hat die Nato alle PfP-Partner seit Beginn des Jahres konsultiert, wobei immer klar war, dass sie das endgültige Angebot selber festlegen würde. Ursprünglich war geplant, den EAPR nach dem Gipfel von Madrid zu konstituieren. Mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Gründungsakte zwischen Russland und der Nato sind die Vorbereitungsarbeiten innerhalb der Nato jedoch beschleunigt worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den von der Nato geführten Konsultationen hat die Schweiz stets klargemacht, dass sie sich am EAPR nur beteiligen werde, wenn dieser für sie gegenüber dem PfP-Rahmendokument keine neuen Verpflichtungen bringe. Nach der Beschleunigung der Vorbereitungsarbeiten hat der Bundesrat in seinem Entscheid vom 21. Mai 1997 diese Bedingung bestätigt und festgelegt, dass eine schweizerische Beteiligung nur möglich sei, wenn:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- der EAPR keine neuen Verpflichtungen enthalte, die von den einzelnen Partnern nicht frei gewählt werden könnten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- der A-la-carte-Charakter des PfP-Rahmendokumentes erhalten bleibe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich stets bemüht und ist auch künftig bereit, die APK der Räte so umfassend wie möglich zu informieren. Im vorliegenden Falle ergaben sich zeitliche Probleme, weil die Arbeiten innerhalb der Nato nach dem Abschluss der Verhandlungen mit Russland beschleunigt wurden. Nachdem der Bundesrat die Bedingungen für die schweizerische Teilnahme klar festgelegt hatte, übergab er über die von ihm beabsichtigte Vorgehensweise den Präsidenten der APK beider Räte eine schriftliche Information, die anschliessend an alle Mitglieder verteilt worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorgängige Zustellung des Basisdokumentes war nicht möglich, weil dessen Inhalt erst an der Sitzung des Nato-Ministerrates vom 29. Mai 1996 genehmigt wurde und bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen des Angebotes möglich waren. Als die schweizerische Delegation am 30. Mai 1997 in Sintra feststellen konnte, dass die vom Bundesrat festgelegten Bedingungen erfüllt waren, hat sie die schweizerische Beteiligung am EAPR angekündigt. Im Anschluss daran ist der Text des Basisdokumentes vom Bundesrat umgehend an die Präsidenten der Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte übermittelt worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2a. Es ist nicht ersichtlich, wie dem Angebot der Nato, unter ihrem Vorsitz zweimal jährlich Konsultationstreffen auf Ebene der Aussen- und Verteidigungsminister durchzuführen, neue Verpflichtungen zu entnehmen sind. Die Schweiz hat in Sintra deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Bewahrung der grundlegenden Elemente des PfP-Rahmendokumentes, zu denen insbesondere das A-la-carte-Prinzip gehört, für sie von entscheidender Bedeutung sind. Dem ist von keiner Seite widersprochen worden. Inhaltlich stimmen die Themen, die für den Konsultationsprozess vorgesehen sind, mit den Zielsetzungen des PfP-Rahmendokumentes überein. Das Basisdokument bringt einzig die Möglichkeit, dass Partner individuell oder in Gruppen zu Themen, die für sie von besonderem Interesse sind, intensivere Konsultationen aufnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2b. Im EAPR sind ein Konsultationsforum, nämlich der vormalige Nordatlantische Kooperationsrat, und ein bilaterales Zusammenarbeitsprogramm, d. h. die Partnerschaft für den Frieden, zusammengeführt worden. Diese Zusammenführung und das von der Nato erweiterte PfP-Menü erlauben es, von einer qualitativen Weiterentwicklung der Partnerschaft zu sprechen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Bereitschaft der Nato, ihren Partnern Mitentscheidungsmöglichkeiten bei jenen Aktivitäten einzuräumen, an denen sie teilnehmen. Dies betrifft insbesondere friedenserhaltende Aktivitäten und ist von den Ifor- und Sfor-Truppen stellenden Nicht-Nato-Staaten seit langem gewünscht worden. Da jeder Partner nach wie vor das Ausmass seiner Beteiligung selber festlegt, kann nicht von einer Integrationsdynamik gesprochen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Schweiz hat in ihrem Präsentationsdokument, das der Nato am 11. Dezember 1996 anlässlich der Unterzeichnung des Rahmendokumentes übergeben worden ist, ausdrücklich festgehalten, dass sie eine Teilnahme von Truppenteilen an Feldübungen mit militärisch-verteidigungspolitischer Zielsetzung ausschliesst (vgl. Ziff. 4, in fine).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die schweizerische Luftwaffe führt seit 1990 jeweils während etwa drei Wochen pro Jahr über der Nordsee ein Luftkampftraining mit eigenen Mitteln durch. Als Trainingspartner haben dieses Jahr Flugzeuge der amerikanischen, englischen und holländischen Luftwaffe teilgenommen. Diese Zusammenarbeit basiert ausschliesslich auf bilateralen Vereinbarungen mit den einzelnen Staaten und steht weder in einem Zusammenhang mit der Partnerschaft für den Frieden noch mit der Nato. Es handelt sich bei diesen Trainingsflügen nicht um eine Teilnahme an gemeinsamen militärischen Übungen von Kampftruppen mit entsprechendem gegnerischem Szenario.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der beschränkten Trainingsmöglichkeiten in unserem kleinen und vor allem dichtbesiedelten Land und da wir nicht über eine Trainingsanlage mit den entsprechenden Führungs- und Auswertungsmöglichkeiten wie über der Nordsee verfügen, sind solche Flüge für die Überprüfung und Verbesserung des Ausbildungsstandes der Schweizer Piloten von grösster Bedeutung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Möglichkeit, sich dem EAPR nicht anzuschliessen, war vorhanden. Auch ein Rückzug ist jederzeit möglich. Das Basisdokument sieht vor, dass Mitglieder des Nordatlantischen Kooperationsrates und PfP-Teilnehmer automatisch Mitglieder des EAPR werden, sofern sie dies wünschen. Da die von der Schweiz gestellten Bedingungen erfüllt waren, sah der Bundesrat keinen Grund, sich dem EAPR nicht anzuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Es gibt keinen Beobachterstatus beim EAPR. Ein solcher bestand beim aufgelösten Nordatlantischen Kooperationsrat für PfP-Partner, die nicht dem früheren Warschauer Pakt angehörten (vgl. hierzu die Pressedokumentation des EDA und des EMD vom 22. Mai 1996). Weil der Blockansatz inzwischen überholt ist, wurde der Kooperationsrat aufgelöst. Im EAPR stehen jedem Teilnehmer die gleichen Möglichkeiten offen; er kann aber selbst bestimmen, inwieweit er von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Nato befindet sich seit Beginn der neunziger Jahre in einem Prozess der Anpassung ihrer internen Strukturen, ihrer Verteidigungsdoktrin und ihrer Aussenbeziehungen. Im Vorfeld der Osterweiterung wollte sie mit allen OSZE-Staaten ihre Aussenbeziehungen auf eine kooperative Grundlage stellen und dabei unterschiedlichen Situationen und Interessen Rechnung tragen. Der EAPR, die spezielle Vereinbarung mit der Ukraine und die Gründungsakte zwischen Russland und der Nato sind Ausdruck dieses Willens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von besonderer Bedeutung ist die mit Russland getroffene Vereinbarung, die es diesem Lande erlauben sollte, den ihm zustehenden Platz in der europäischen Sicherheitsarchitektur einzunehmen. Der Bundesrat hat stets die Haltung vertreten, dass es ohne Miteinbezug Russlands keine wirkliche Sicherheit in Europa gibt. Er begrüsst es deshalb, dass mit der Umsetzung der Gründungsakte die Beziehungen zwischen der Nato und Russland vertieft werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht zur Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren die Aufgabe gestellt, die Entwicklung der westeuropäischen Sicherheits- und Verteidigungsorganisationen intensiviert zu beobachten und die Zusammenarbeit mit diesen in konkreten sicherheitspolitischen Bereichen zu verstärken. Das Mitwirken am EAPR entspricht dieser Zielsetzung, ist also keine Neuausrichtung, sondern ein weiterer, wenn auch bescheidener Schritt der Öffnung unserer Aussen- und Friedenspolitik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Partnerschaft für den Frieden geht es wesentlich um die Förderung der Transparenz nationaler Verteidigungsplanungen, um die Gewährleistung der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte und um gemeinsame Ausbildung, mit der das Zusammenwirken verschiedener Armeen bei friedenserhaltenden Einsätzen, im Such- und Rettungsdienst sowie bei humanitären Aktionen verbessert werden soll. Zu diesem Zweck wird die Schweiz im EAPR nicht nur mit der Nato, sondern auch mit den übrigen Partnern aus Zentral- und Osteuropa zusammenarbeiten. Bundesrat Ogi hat am ersten Verteidigungsministertreffen des EAPC vom 13. Juni in Brüssel die Schwerpunkte der schweizerischen Mitwirkung deutlich umschrieben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die OSZE ist für den Bundesrat die umfassende Friedens- und Sicherheitsorganisation in Europa. Der Bundesrat ist gewillt, das intensive Engagement der Schweiz in dieser Organisation weiterzuführen und auszubauen. Als Vertreter der Schweiz hat Bundesrat Cotti in Sintra der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass künftig in Wien dem Sicherheitsmodell der OSZE wieder mehr Zeit gewidmet werden kann, weil es vor allem darum geht, geeignete Anworten auf die ständig zunehmende Zahl nichtmilitärischer Risiken zu finden. Auch bei der Unterstützung friedenserhaltender Massnahmen der Uno sind keine Abstriche vorgesehen. Der Bundesrat will diese weiterführen und im Rahmen des Möglichen verstärken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Bundesrat Cotti hat am 11. Dezember 1996 das Rahmendokument zur Nato-Partnerschaft unterzeichnet. Am 1. Mai 1997 hat der Bundesrat einen Entscheid über das individuelle Partnerschaftsprogramm (IPP) gefasst. Bereits am 30. Mai 1997 hat er in Sintra (Portugal) ohne vorangegangene Konsultation der Ausserparlamentarischen Kommission (APK) den Beitritt der Schweiz zum Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) bekanntgegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An die Mitglieder der zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte ist am 20. Mai 1997 lediglich eine schriftliche Kurzinformation zum EAPR, die viele Fragen aufwirft, abgegeben worden. Das Basisdokument zum EAPR ist den Mitgliedern der APK auch auf mehrfache Bitte hin bis zur erfolgten Unterzeichnung nicht ausgehändigt worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der unklaren aussen- und friedenspolitischen Absichten des Bundesrates und zur Aufklärung von Widersprüchlichkeiten in bezug auf die Partnerschaft für den Frieden (PfP) und den EAPR bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum ist dem Parlament und den Mitgliedern der APK das Basisdokument zum EAPR bis zur Beitrittserklärung des Bundesrates vorenthalten worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2a. Bundesrat Cotti hielt in einer Erklärung vom 30. Mai 1997 fest, dass sich mit dem Beitritt zum EAPR "keine neuen Verpflichtungen" ergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Basisdokument sind jedoch verschiedene neue Verpflichtungen ausdrücklich erwähnt (vgl. Ziff. 7: Verpflichtung zu mindestens vier jährlichen Treffen auf Ministerebene; Ziff. 8: Verpflichtung, unter dem Präsidium des Nato-Generalsekretärs zu tagen; Ziff. 10 und 11: Verpflichtung zur Bereitschaft, die Zusammenarbeit auch in allgemeinen politischen Fragen, die über den bisherigen Rahmen der PfP hinausgehen, zu vertiefen; erwähnt sind beispielsweise wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Besprechung ökonomischer Fragen und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2b. Bundesrat Ogi hat mehrfach erklärt, es gebe "keine Integrationsdynamik". Im Annex zum Basiskonzept zur EAPR wird jedoch im Vergleich zur PfP - nur vier Wochen nach der bundesrätlichen Genehmigung des IPP - von einer "neuen Qualitätsstufe der Zusammenarbeit", der "Konstituierung eines neuen Mechanismus der Zusammenarbeit mit einer erweiterten politischen Dimension" u. a. gesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie erklärt der Bundesrat diese Widersprüchlichkeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat mehrfach versprochen, dass "Feldmanöver mit der Nato" ausgeschlossen werden und er bereit sei, dies auch formell zu erklären (vgl. "Die Schweiz und die Partnerschaft für den Frieden", Unterlagen zur Sondersitzung der zuständigen parlamentarischen Kommissionen vom 20. August 1996). Leider hat er dies in keinem formellen Dokument festgehalten. Warum nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat sich, wie unter Frage 3 erwähnt, gegen gemeinsame militärische Übungen von Kampftruppen im Rahmen der PfP ausgesprochen und dabei neutralitätspolitische Überlegungen angeführt. Anfang Mai hat der Bundesrat jedoch verschiedene Abkommen, u. a. auch mit den USA, angekündigt, in deren Rahmen "erstmals Schweizer Kampfflugzeuge an einem Training einer fremden Luftwaffe teilnehmen" ("Tages-Anzeiger" vom 2. Mai 1997, S. 8).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie erklärt der Bundesrat diese Widersprüchlichkeit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Hätte für Mitglieder der PfP auch die Möglichkeit bestanden, sich dem EAPR nicht anzuschliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wird die Schweiz im neuen Rat tatsächlich nur einen "Beobachterstatus" einnehmen, wie dies der Presse zu entnehmen war?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie begründet der Bundesrat allenfalls diese Beschränkung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Zusammenhänge gibt es zwischen der Gründung des neu geschaffenen EAPR, der Nato-Osterweiterung und der Unterzeichnung einer Sicherheitsabkommen zwischen Russland und der Nato, die alle im gleichen Zeitraum erfolgten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Nach dem fruchtbaren Schweizer Präsidialjahr in der OSZE intensiviert der Bundesrat nun offensichtlich seine Beziehungen zur militärorientierten Nato, einem Bündnis, das sich mit seiner nuklearen Einsatz- und Abschreckungsdoktrin über das Völkerrecht hinwegsetzt (vgl. Entscheid des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996). Ist er bereit, seine Aussen- und Friedenspolitik zukünftig wieder verstärkt auf die umfassenderen Systeme kollektiver Sicherheit, wie sie die OSZE und die Uno darstellen, auszurichten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Von der "Partnerschaft für den Frieden" zum Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat</value></text></texts><title>Von der "Partnerschaft für den Frieden" zum Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat</title></affair>