{"id":19971072,"updated":"2025-06-24T21:19:59Z","additionalIndexing":"UNO (speziell);Interessen der Schweiz im Ausland;Geschichtswissenschaft;Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Diebstahl;internationales Treffen;Nationalsozialismus","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-06-03T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4508"},"descriptors":[{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":1},{"key":"L05K1101010301","name":"Gold","type":1},{"key":"L06K050102010202","name":"Diebstahl","type":2},{"key":"L04K11030103","name":"Nationalbank","type":2},{"key":"L04K08020418","name":"Nationalsozialismus","type":2},{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":2},{"key":"L04K10020107","name":"internationales Treffen","type":2},{"key":"L03K100106","name":"Interessen der Schweiz im Ausland","type":2},{"key":"L03K150402","name":"UNO (speziell)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-06-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(865288800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(867189600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1072","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat sieht beim derzeitigen Stand der Forschung keinen Anlass, die von der Schweizerischen Nationalbank erstellte Buchhaltung des Goldhandels mit der deutschen Reichsbank und anderen Zentralbanken während des Zweiten Weltkrieges in Frage zu stellen. Es obliegt der von Professor Dr. J.-F. Bergier geleiteten unabhängigen Expertenkommission \"Schweiz\/Zweiter Weltkrieg\", die von der Schweizerischen Nationalbank aufgearbeiteten Zahlen genau zu überprüfen, die Begleitumstände dieser Goldtransaktionen nochmals zu untersuchen und darauf gestützt etwaige neue Erkenntnisse mit dem bisherigen Forschungsstand zu vergleichen.<\/p><p>2. Es kann nicht von Raubgold gesprochen werden, das einerseits durch das Washingtoner Abkommen abgegolten und andererseits nicht abgegolten worden wäre. Gegen die Bezahlung von 250 Millionen Franken in Gold verzichteten die Alliierten im Bewusstsein ihrer ursprünglich weit höheren Begehren auf alle Ansprüche gegenüber der schweizerischen Regierung bzw. der Schweizerischen Nationalbank, die sich auf das von der Schweiz während des Krieges von Deutschland erworbene Gold bezogen. Das 1946 abgeschlossene und, was die Goldfrage betrifft, 1947 vollzogene Washingtoner Abkommen ist völkerrechtlich rechtsgültig und hält auch nach heutigen Kriterien einer rechtlichen Überprüfung stand. Die alliierten Verhandlungsdelegationen verhandelten in Kenntnis aller massgebenden Elemente.<\/p><p>Es wäre weder unter völkerrechtlichen noch politischen Gesichtspunkten verständlich, wenn einer der Vertragsstaaten besagtes Vertragswerk 51 Jahre nach dessen Abschluss, 50 Jahre nach dessen Vollzug bzw. 45 Jahre nach dessen Ablösung einer neuen Lösung zuzuführen beabsichtigte, die anderen Kriterien als den damals gültigen genügen sollte.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat wiederholt seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Schweiz an einer von Historikern und anderen Fachleuten beschickten internationalen Expertenkonferenz zum Goldhandel im Zweiten Weltkrieg vertreten zu lassen. Einen diesbezüglichen Entscheid wird er indes erst in Kenntnis der Zielsetzungen und Modalitäten einer solchen Konferenz fällen. Soweit eine solche Konferenz darauf abzielt, Wissen und Forschungsergebnisse über die damaligen Goldgeschäfte der Zentralbanken, der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und der Geschäftsbanken mit dem nationalsozialistischen Deutschland international auszutauschen und gemeinsam zu vertiefen, wird die Schweiz daraus Nutzen ziehen können. Eine internationale Historikerkonferenz wird naturgemäss Experten aller betroffenen Länder, die damals neutral bzw. kriegführend waren, offenstehen. Ausserdem könnte an diesem Anlass die besondere Problematik der Zuteilung des am Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland konfiszierten Goldes durch die sogenannte Tripartite Goldkommission und die Verwendung der noch im Besitze dieser Kommission verbliebenen restlichen Goldbestände zur Diskussion gestellt werden. Indem diese Fragen in einen internationalen historischen Rahmen gestellt werden, können die Goldtransaktionen der Schweiz mit dem Dritten Reich endlich in einem multilateralen Kontext analysiert werden, was dazu beitragen dürfte, die für eine objektive, faktenbezogene und nüchterne Untersuchung der Problematik erforderlichen Perspektiven und Proportionen wiederherzustellen.<\/p><p>Was die über die spezifische Goldthematik weit hinausreichende Frage des Raubgutes anbelangt, so misst die vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Expertenkommission der Untersuchung auch dieser komplexen Problematik Priorität bei. Diese ist selbstverständlich ebenfalls in einen internationalen Kontext zu stellen, betrifft sie doch sowohl damalige kriegführende wie neutrale Staaten. Mit Blick auf den in mancher Hinsicht noch ungenügenden Forschungsstand in der Schweiz und die schwierigen politischen und rechtlichen Fragen, welche sich auf internationaler Ebene bezüglich der Raubgutfrage stellen, hält der Bundesrat eine schweizerische Initiative im Sinne der Fragesteller nicht für angebracht, zumal die Mitwirkung der betroffenen Staaten nicht gesichert ist.<\/p><p>4. Die Erkenntnis, dass tragfähige Lösungen für grenzüberschreitende Probleme einen internationalen Rahmen erfordern, ist nicht neu und hat schon lange vor den Erfahrungen der letzten Monate bestanden. Diesbezüglich besteht keine Notwendigkeit, die Rolle der Schweiz in der internationalen Staatenwelt neu zu reflektieren. Der Bundesrat ist seit langem der Ansicht, dass ein Uno-Beitritt ein wichtiger Schritt wäre, um bestehende Mitwirkungsdefizite abzubauen und Möglichkeiten zu schaffen, die schweizerischen Interessen gleichberechtigt im multilateralen Rahmen zu vertreten und zu verteidigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, in dem das Ziel eines Uno-Beitrittes klar umrissen wurde.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Aufarbeitung der Geschichte verlangt nicht nur die sorgfältige Untersuchung der Fakten, sondern auch die politische Bewertung zentraler Erkenntnisse. Der politischen Diskussion und Bewertung dieser gesicherten Fakten kann und soll nicht mit dem Hinweis darauf ausgewichen werden, dass die Untersuchung betreffend viele Fragen noch im Gange ist (und womöglich noch viele Jahre dauern wird). Zum Beispiel war die politische Auseinandersetzung mit dem Judenstempel nötig, auch wenn andere Aspekte der Flüchtlingspolitik erneut untersucht werden müssen.<\/p><p>Im Zusammenhang mit dem Raubgold sind viele Fragen offen und müssen gründlich untersucht werden. Dies gilt namentlich für den Vorwurf der Übernahme von sogenanntem Totengold (Gold, das den KZ-Opfern abgenommen wurde) und für den Goldhandel der Geschäftsbanken und Privater mit den Nazis. Hinsichtlich des Raubgoldes, das die Nationalbank der deutschen Reichsbank abgenommen hatte, sind die wesentlichen - und beunruhigenden - Fakten seit der Studie von Werner Rings (1985) aber gesichert. Der weitaus grösste Teil des Nazi-Raubgoldes wurde über die Schweizer Nationalbank verschoben. Das übernommene Gold überstieg die deutschen Vorkriegsbestände bei weitem. Spätestens ab Mitte 1942 konnten die Nationalbank und der Bundesrat über die Fakten nicht mehr im unklaren sein (erste alliierte Warnungen, Artikel des Wirtschaftsjournalisten Wolff in der \"NZZ\" vom 15. August 1942 usw.). Nach dem Krieg kam die Schweiz im Rahmen des Washingtoner Abkommens mit einer Zahlung davon, die den Wert eines Viertels des übernommenen Raubgoldes nicht überstieg.<\/p><p>Die SP-Fraktion ist der Auffassung, dass es für die demokratische und an Grundrechten orientierte Schweiz unerträglich ist, wenn ihr vorgeworfen werden muss, schweizerische Institutionen hätten sich am Raubgut der Nazis bereichert oder gar eine Hehlerrolle eingenommen. Die Schweiz muss deshalb bereit sein, auch für den Teil des Raubgoldes, der nicht durch das Washingtoner Abkommen abgegolten wurde, eine Lösung zu finden. Diese kann aber - wie überhaupt die Lösung der mit dem Raubgold dieser Zeit verbundenen Fragen - letztlich nicht nationalstaatlich, sondern nur auf internationaler Ebene gefunden werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Schweiz nicht in der Defensive (oder einer nach PR-Gesichtspunkten definierten Politik) verbleibt, sondern wie bei der Einsetzung der Historikerkommission selber die Initiative ergreift.<\/p><p>Nachdem es um eine Stellungnahme von grosser Tragweite geht, die nicht der Task force überlassen werden darf, ersuchen wir den Bundesrat aus grundsätzlichen und aktuellen Überlegungen (Eizenstat-Bericht und bevorstehende Konferenzen), dem Parlament folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die gesicherten Fakten im Zusammenhang mit der Übernahme des Nazi-Raubgoldes durch die Nationalbank (unter Einschluss des Ergebnisses der Washingtoner Verhandlungen)?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit zu erklären, dass die Schweiz im Hinblick auf das von den Nazis übernommene Raubgold, soweit dieses nicht durch das Washingtoner Abkommen abgegolten ist, eine Lösung anstrebt, die internationalen und grundrechtlichen Ansprüchen genügt?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Einberufung einer internationalen Expertenkonferenz anzuregen und zu fördern, welche international gültige Regeln für den Umgang mit dem Raubgold der Nazis entwickeln und vorschlagen soll?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen und der Erkenntnis, dass es für tragfähige Lösungen einen internationalen Rahmen braucht, bereit, die Rolle der Schweiz in der internationalen Staatenwelt neu zu reflektieren? Ist er auch der Ansicht, dass es eine neue Uno-Debatte braucht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Schweiz und das Raubgold"}],"title":"Die Schweiz und das Raubgold"}