﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971083</id><updated>2025-06-24T21:09:09Z</updated><additionalIndexing>Arbeitslose/r;Lohnkürzung;Arbeitslosenversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2294</code><gender>f</gender><id>94</id><name>Goll Christine</name><officialDenomination>Goll</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4508</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010306</key><name>Lohnkürzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202010401</key><name>Arbeitslose/r</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-06-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-06-12T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-06-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2294</code><gender>f</gender><id>94</id><name>Goll Christine</name><officialDenomination>Goll</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1083</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Ausgangslage&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kompensationszahlungen gestützt auf Artikel 24 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) werden dann ausgerichtet, wenn die versicherte Person während ihrer Arbeitslosigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht, deren Entgelt tiefer liegt als die ihr zustehende Arbeitslosenentschädigung (Zwischenverdienst). Damit soll die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gefördert werden. Zudem erwirbt sich die arbeitslose Person neue Beitragszeiten, die einen unmittelbaren erneuten Bezug von Arbeitslosenentschädigung ermöglichen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass durch eine minimale Arbeitsleistung ein nahezu unbeschränkter Bezug von Arbeitslosenentschädigung möglich wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Absicht des Gesetzgebers war die Förderung der Aufnahme von schlechter bezahlten Arbeiten zwecks Verkürzung der Arbeitslosigkeit, nicht aber die Schaffung eines Systems, das einen unbeschränkten Bezug auf hohem Niveau zulässt, wodurch auch das Interesse an der Reintegration in den Arbeitsmarkt sinkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Erreichung des ursprünglichen Zieles muss somit die vorgängig dargelegte Missbrauchsmöglichkeit verhindert werden, indem entweder die Höhe der Anspruchsberechtigung der effektiv erbrachten Arbeitsleistung angepasst wird oder aber die Anspruchsberechtigung bei minimaler Arbeitsleistung generell verneint wird. Ursprünglich wurde die Anspruchsberechtigung bei minimaler Arbeitsleistung generell verneint. Im Lichte der zweiten Teilrevision des Avig wurde jedoch die Anpassung der Anspruchshöhe an die effektiv geleistete Arbeit gewählt, womit die Berechnung des Taggeldes einer wiederholt arbeitslosen Person gleich wie bei erstmaliger Arbeitslosigkeit erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Antwort auf die Fragen im einzelnen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Biga stützt sich auf die geänderten Gesetzesartikel (Art. 23 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Avig) sowie auf die neueste EVG-Rechtsprechung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Angesichts der Vielfalt der möglichen Sachverhaltskonstellationen, die einen erneuten Anspruch (neue Rahmenfrist für den Leistungsbezug) auslösen, kann die Anzahl der von der neuen Praxis betroffenen Versicherten nicht beziffert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Dieser Feststellung kann nicht beigepflichtet werden. Betroffen von der neuen Massnahme werden nur Versicherte, die minimalste Arbeitseinsätze erbringen, um eine Verlängerung der Bezugsberechtigung zu erwirken. Derartige Minimaleinsätze sind jedoch nicht geeignet, um den Anschluss an den Arbeitsmarkt und die Reintegration zu sichern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es wird auf Ziffer 3 verwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die neue Praxis ergibt sich aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 23 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Avig) und der EVG-Rechtsprechung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kürzlich hat das Biga eine neue Berechnungsart des versicherten Verdienstes unter Anrechnung von Kompensationszahlungen bekanntgegeben. Diese führt dazu, dass Versicherte, welche die Anspruchsvoraussetzungen für eine neue Rahmenfrist erfüllen, zum Teil massive Einbussen in Kauf nehmen müssen. Ich frage deshalb den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich das Biga bei diesen krassen Abbaumassnahmen von Taggeldern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele versicherte Arbeitslose sind von dieser Massnahme betroffen, und wie hoch sind die Taggeldeinbussen, welche Versicherte dadurch erleiden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Werden damit nicht gerade diejenigen Versicherten bestraft, die sich durch die Annahme von Arbeitsstellen im Zwischenverdienst darum bemühen, den Anschluss zum Arbeitsmarkt und damit ihre Wiedereingliederung zu sichern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bewirken solche sozial unverantwortlichen Abbaumassnahmen nicht, dass Zwischenverdienstmöglichkeiten dadurch aus Angst vor Einbussen nicht mehr genutzt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Genügen neuerdings Weisungen des Biga, um drastische Taggeldkürzungen anzuordnen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abbau von Arbeitslosentaggeldern durch die Hintertüre</value></text></texts><title>Abbau von Arbeitslosentaggeldern durch die Hintertüre</title></affair>