﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971097</id><updated>2025-06-24T22:52:21Z</updated><additionalIndexing>Abfallwirtschaft;Subvention;Pfand;Batterie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2269</code><gender>m</gender><id>10</id><name>Baumberger Peter</name><officialDenomination>Baumberger Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4508</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1701010301</key><name>Batterie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K060102</key><name>Abfallwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1102030202</key><name>Subvention</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050702010101</key><name>Pfand</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-09-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-06-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-09-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2269</code><gender>m</gender><id>10</id><name>Baumberger Peter</name><officialDenomination>Baumberger Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1097</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorbemerkung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die hohen Quecksilber- und Cadmiumgehalte von Batterien führten Anfang der achtziger Jahre zu grossen Umweltbelastungen. So waren die damaligen Quecksilberemissionen der Kehrichtverbrennungsanlagen zum grössten Teil auf die gemeinsam mit den Siedlungsabfällen entsorgten Batterien zurückzuführen. Die Bundesbehörden riefen deshalb die Konsumenten auf, Batterien separat zu sammeln. 1986 trat die Stoffverordnung in Kraft, die unter anderem Hersteller, Importeure und Händler zur Rücknahme gebrachter Batterien verpflichtet. Verwertungsanlagen bestanden allerdings damals weder in der Schweiz noch im Ausland. Die Batterien wurden deshalb unbehandelt auf Sonderabfalldeponien abgelagert. Bis zur Schliessung im Jahr 1985 gelangten die schweizerischen Batterien vor allem auf die Sondermülldeponie Kölliken, nachher grösstenteils in die Deponie Schönberg in der damaligen DDR. Erst Dank dem Aufbau der beiden Verwertungsanlagen kann seit 1991 auf den Export von Altbatterien verzichtet werden. Das Buwal erlaubt denn auch seither keine Exporte von Batterien zur Deponierung mehr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schon Anfang der achtziger Jahre erachteten breite Kreise die direkte Deponierung von Batterien auf Deponien als ökologisch unbefriedigend. Dieser Entsorgungsweg belastet die Umwelt und führt zum Verlust der in den Batterien enthaltenen Rohstoffe. In der Folge suchte seit 1985 eine Projektgruppe "Batterieverwertung" unter Leitung des Buwal mit Unterstützung mehrerer Kantone, der Stadt Zürich, der Migros sowie der Batteriehersteller und -importeure nach besseren Entsorgungsmöglichkeiten. Für die angestrebte Verwertung von Batterien stand damals allerdings kein im industriellen Massstab erprobtes Verfahren bereit. Einzig die japanische Firma Sumitomo Heavy Industries bot Ende der achtziger Jahre eine Verwertungsanlage mit Funktionsgarantie an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus der erwähnten Projektgruppe ging nach längeren Vorarbeiten 1989 die Batrec AG hervor. Diese evaluierte verschiedene Behandlungsverfahren und entschloss sich schliesslich dazu, eine Verwertungsanlage nach dem Sumitomo-Verfahren zu bauen. 1988 gründeten private Investoren die Recymet SA, dies in Kenntnis des von vielen Kantonen und der Wirtschaft geförderten Projektes der Batrec AG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die Kosten der gegenüber der früheren Deponierung deutlich teureren Batterieverwertung zu finanzieren, gründeten 1991 Hersteller und Importeure von Batterien die Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation (Beso). Es handelt sich bei der Beso um eine private Organisation, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis vorgezogene Entsorgungsbeiträge auf Batterien zu erheben. Entsprechend ihren Statuten hat die Beso beschränkte Kompetenzen und einen relativ engen Handlungsspielraum. Insbesondere greift die Beso nicht in die Zuordnung der Altbatterien auf die beiden Anlagen ein, sondern beschränkt sich auf die Verwaltung der eingezogenen Beiträge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gestützt auf die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes subventionierte der Bund den Bau der beiden Verwertungsanlagen. Da zeitweise mehr als 6000 Tonnen alter Batterien gelagert waren, und da die beiden Behandlungsanlagen in den ersten Betriebsjahren beträchtliche technische Probleme und nur geringe Kapazitäten hatten, erachteten die Bundesbehörden den Bedarf beider Anlage als gegeben und subventionierten sowohl die Anlage der Batrec AG wie auch diejenige der Recymet SA. Gemäss den für Bundesbeiträge an Abfallanlagen geltenden Sätzen erhielten die Standortkantone je rund einen Fünftel der beitragsberechtigten Investitionskosten als Subventionen. Die Kantone Bern und Waadt leiteten diese Subventionen an die Anlagen weiter (Batrec AG: 7,1 Millionen Franken; Recymet SA: 5,4 Millionen Franken). Die Subventionierung durch den Bund war ein wichtiger Faktor, um der Batterieverwertung zum Durchbruch zu verhelfen. Immerhin handelt es sich bei diesen Verwertungsanlagen weltweit um eine Pionierleistung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Subventionen waren grundsätzlich als A-fonds-perdu-Beiträge gedacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wäre eine Rückerstattung durch die Kantone dann möglich, wenn die Subventionen zu Unrecht bezogen wurden. Eine theoretisch ebenfalls denkbare Rückerstattung wegen unverhältnismässiger Reingewinne ist angesichts der schlechten finanziellen Lage der beiden Anlagen kaum zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Batrec AG wurde seinerzeit bereits von einer breiten Trägerschaft gegründet. Die wichtigsten Investoren (als Subvenient oder Aktionär) der Batrec AG sind heute zwölf Kantone, das Fürstentum Liechtenstein, die Leclanché SA, die Migros, der Konsumverein Zürich, der Warenhausverband, die Schweizerische Munitionsunternehmung (SM), die PTT sowie die SBB. Die drei genannten Bundesbetriebe waren als Verbraucher von Batterien an deren umweltgerechter Entsorgung interessiert. Die Eidgenossenschaft, vertreten durch die SM, ist mit rund 26 Prozent am Kapital der Batrec AG beteiligt. Das Fabrikgebäude der Batrec steht im Baurecht auf dem Gelände der SM. Dieses Baurecht sowie andere von der SM erbrachte Dienstleistungen und Vermietungen werden von der Batrec AG zu Marktpreisen vergütet. Damit liegen aus unserer Sicht keine Wettbewerbsverzerrungen vor. Im übrigen untersucht die Wettbewerbskommission seit Mai 1997 die Verhältnisse auf dem Batterieentsorgungsmarkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Beide Anlagen haben in den letzten Jahren ihre Kapazität gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich erhöht. Im gleichen Zeitraum stagnierte der Verkauf von Batterien, so dass heute beide Verwertungsanlagen nicht ausgelastet sind und um ihren Anteil auf dem Altbatterienmarkt kämpfen. Hinsichtlich der Rückerstattungen an Sammler für die Entgegennahme und den Transport der Batterien bestehen zwischen den Verwertungsbetrieben und der Beso unterschiedliche Ansichten. Die Bestimmungen in den Verträgen zwischen Beso und Batrec AG bzw. Recymet SA sind diesbezüglich unklar und werden von den beiden Entsorgungsbetrieben auch unterschiedlich ausgelegt. Die Beso konnte jedoch ihre ablehnende Haltung gegenüber solchen Rückerstattungen nicht durchsetzen. Ob solche Vergütungen zu wettbewerbsrechtlich unzulässigen Wirkungen führen, wird die erwähnte Untersuchung der Wettbewerbskommission zeigen. Im übrigen ist der Einfluss der Bundesstellen auf das Geschäftsgebaren der beiden Verwertungsbetriebe sehr beschränkt. Mit der vorgesehenen Änderung der Stoffverordnung wird der Einfluss der Aufsichtsbehörden verstärkt (siehe Ziff. 5).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Beso bezahlt den Verwertungsbetrieben die vereinbarten Beträge bereits bei der Anlieferung der Batterien. Beide erhalten heute 4750 Franken pro Tonne. Soweit bekannt, erfolgen Rückstellungen nicht oder nur in geringem Ausmass. Die Standortkantone könnten grundsätzlich Rückstellungen verlangen, weil sie bei Zahlungsunfähigkeit einer der Firmen die Entsorgung der noch nicht behandelten Batterien bezahlen müssten. Das Buwal hat in Absprache mit den Standortkantonen solche Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Import von Altbatterien in die Firmen Batrec AG bzw. Recymet SA jeweils verlangt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Sumitomo-Verfahren der Batrec AG ergibt metallisches Zink, Quecksilber, eine Eisen-Mangan-Legierung, die in Stahlwerken direkt eingesetzt werden kann, und eine problemlos abzulagernde Schlacke. Das Quecksilber aus den Batterien fällt in einer sehr reinen und handelbaren Form wieder an. Die Sumitomo-Technik arbeitet mit recht hohen Temperaturen (bis etwa 1500 Grad Celsius). Die Batrec AG hat damit einen höheren Energieaufwand als die Recymet SA, deren Verfahren bei etwa 700 Grad Celsius arbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Recymet-Verfahren entsteht ein Gemisch von Zink- und Manganverbindungen, das seinerseits wieder als Sonderabfall zu spezialisierten metallurgischen Werken zur Weiterbehandlung geliefert werden muss. Weil es in der Schweiz kein solches Aufbereitungswerk (Wälzwerke) gibt, beliefert die Recymet SA Wälzwerke im Ausland, derzeit in Spanien. Die Exporte dieses als Sonderabfall geltenden Zink-Mangan-Gemisches werden vom Buwal gemäss der schweizerischen Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen bzw. dem internationalen Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung kontrolliert. Auch das bei der Recymet SA anfallende Quecksilber muss in einer externen Anlage weiter aufbereitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide Batterieverwerter mussten für den Bau und Betrieb ihrer Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen und erhielten von den zuständigen kantonalen Behörden die notwendigen Bewilligungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Höhe der effektiven Behandlungskosten pro Tonne Altbatterien sind den Bundesstellen nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass das weitergehende Verwertungsverfahren der Batrec AG tendenziell höhere Kosten verursacht, als das Verfahren der Recymet SA.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Batterieverwertung in der Schweiz ist heute als gesamtes gefährdet. Zudem vermag der ungenügende Rücklauf aus ökologischer Sicht nicht zu befriedigen. Von den jährlich rund 3700 Tonnen verkauften Batterien gelangen derzeit nur etwa 60 Prozent in die Verwertung. Dies ist nicht zuletzt deshalb problematisch, weil sich unter den nicht verwerteten Batterien auch ein beträchtlicher Anteil an cadmiumhaltigen Nickel-Cadmium-Akkumulatoren befindet. Eine Erhöhung des Batterierücklaufes allgemein und des Rücklaufes dieser Akkumulatoren im Besonderen ist deshalb aus ökologischen Gründen erwünscht. Mit der seit Juli 1997 in Vernehmlassung stehenden Änderung der Stoffverordnung schlägt das Eidgenössische Departement des Innern einerseits ein Pfand auf Nickel-Cadmium-Akkus und anderseits die Einführung von VEG auf Verordnungsstufe vor. Ziel der Massnahmen ist es, den Rücklauf der gebrauchten Batterien auf etwa 80 Prozent zu steigern. Dies soll insbesondere durch die mit der VEG im Gegensatz zur bisherigen freiwilligen Lösung besseren Finanzierung und dem damit ermöglichten Einbezug der Transportkosten erfolgen. Gerade die Finanzierung der Transportkosten dürfte einen höheren Rücklauf bewirken, hielten doch die relativ hohen Transportkosten kleinere Sammelstellen von einer Rückführung der Batterien ab. Auch die Batteriebranche wünscht und unterstützt die Einführung einer VEG. Die vorgeschlagene Änderung der Stoffverordnung gibt der mit der Verwaltung der obligatorischen VEG betrauten privaten Organisation eine handlungsfähigere Struktur, als dies heute bei der Beso der Fall ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei einem auf 80 Prozent gesteigerten Rücklauf ist mit einem jährlichen Anfall von rund 3000 Tonnen Altbatterien zu rechnen. Zusammen mit Importen von Altbatterien und einer zusätzlichen Diversifizierung zur Behandlung anderer Abfälle könnten damit beide Betriebe eine Chance zum Überleben erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die obligatorische VEG soll primär die effektiven Verwertungskosten decken. Um den Rücklauf gebrauchter Batterien zu erhöhen, soll mit der VEG auch ein Beitrag an die Kosten von Sammlung und Transport geleistet werden. Bei einem Rücklauf von 80 Prozent fallen in Zukunft wesentlich mehr Batterien zur Verwertung an, damit sind auch höhere Kosten zu erwarten. Vor allem aus diesem Grund ist mit einer gewissen Erhöhung der VEG gegenüber den heutigen Beträgen zu rechnen. Mit der Erhebung einer obligatorischen VEG auf Batterien ist ab Mitte 1998 zu rechnen. Die Höhe wird rund 6 Franken pro Kilogramm Batterien betragen. Die Festlegung der VEG wird entsprechend den Vorschlägen zur Änderung der Stoffverordnung transparent und unter Einbezug der Konsumenten erfolgen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Presse der Romandie hat kürzlich über Probleme bei der Entsorgung von verbrauchten Batterien in der Schweiz berichtet. Offenbar befinden sich die beiden Entsorgungsfirmen Batrec AG Wimmis und Recymet SA Aclens trotz erheblichen Subventionen in finanziellen Schwierigkeiten. Die Situation erweckt gerade auch im Lichte des kürzlich revidierten Umweltschutzgesetzes (USG) Bedenken. Ich frage deshalb den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Trifft es zu, dass beiden Firmen (und in welcher Höhe) Subventionen ausgerichtet worden sind? Ist mit einer Rückerstattung im Sinne von Artikel 49 USG zu rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bund direkt oder indirekt an der Firma Batrec beteiligt, und können sich daraus Wettbewerbsverzerrungen ergeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Trifft es zu, dass die (offenbar nicht ausgelasteten) Firmen für die Anlieferung von Altbatterien bezahlen? Sind die vorgezogenen Entsorgungsgebühren (VEG) für bereits angelieferte, jedoch noch nicht entsorgte Batterien zurückgestellt (oder schon verbraucht)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Batterieentsorgungsverfahren werden in den beiden Firmen angewendet und wie sind diese unter dem Gesichtspunkt des Preises (im Hinblick auf eine obligatorische VEG) und des Umweltschutzes zu beurteilen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wann und in welcher Höhe soll (auch im Lichte von Art. 41a USG) eine obligatorische VEG (eventuell Pfandpflicht) eingeführt werden? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass zu Lasten der Konsumenten nur die Kosten der Entsorgung gehen können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Altbatterieentsorgung</value></text></texts><title>Altbatterieentsorgung</title></affair>