﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971102</id><updated>2025-06-24T23:25:50Z</updated><additionalIndexing>Armut;Einkommenspolitik;Einkommensumverteilung;Sozialpolitik;Vermögensumverteilung;Sozialversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2243</code><gender>f</gender><id>231</id><name>Weber Monika</name><officialDenomination>Weber Monika</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion U</abbreviation><code>U</code><id>5</id><name>LdU/EVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>1997-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4508</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0704050203</key><name>Einkommenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704050204</key><name>Einkommensumverteilung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L08K0704050205020101</key><name>Vermögensumverteilung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K010401</key><name>Sozialversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K010402</key><name>Sozialpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010203</key><name>Armut</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-09-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-06-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-09-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2243</code><gender>f</gender><id>231</id><name>Weber Monika</name><officialDenomination>Weber Monika</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion U</abbreviation><code>U</code><id>5</id><name>LdU/EVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1102</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Eine Gesamtsicht über die Umverteilungswirkungen der staatlichen Aktivitäten in der Schweiz ist nicht verfügbar. Die Durchführung entsprechender Berechnungen wäre mit grossen theoretischen und praktischen Schwierigkeiten verbunden und würde zu einem unverhältnismässigen Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen führen. Verschiedene sektorielle Studien, insbesondere im Rahmen der Nationalen Forschungsprogramme, liefern Informationen über das Ausmass sowie die Umverteilungswirkungen bestimmter Staatsaktivitäten. Kürzlich hat eine Forschergruppe ein Sozialbudget für die gesamte Schweiz erstellt. Die Untersuchungen von Wechsler und Savioz (1996) und der mit der Überprüfung der Finanzierung der Sozialversicherungen beauftragten interdepartementalen Arbeitsgruppe IDA-Fiso 1 haben sich mit den Umverteilungswirkungen im Bereich der sozialen Sicherheit und der Gesundheit befasst. Zurzeit wird an weiteren Untersuchungen gearbeitet, so u. a. über die Wirkung der revidierten Krankenversicherung. Ausserdem wird das Bundesamt für Statistik (BFS) gegen Ende dieses Jahres über ein Inventar der Sozialhilfe in der Schweiz verfügen. Im Anschluss daran plant das BFS gemeinsam mit den Kantonen die Erstellung einer Finanzstatistik der Sozialhilfe. Im gleichen Amt werden zudem anhand der Armutsdaten eines Nationalfondsprojektes die Wirkungen der verschiedenen Transferzahlungen näher untersucht (insbesondere auch im Zusammenhang mit der Umverteilung zwischen Einkommensklassen). Es ist auch vorgesehen, eine Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit zu erstellen, in der alle Aufwendungen und Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherheit erfasst werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Erstellung einer statischen Transferbilanz für ein Ehepaar mit zwei Kindern lässt sich nur schlecht mit den Grundsätzen unseres Systems der sozialen Sicherheit vereinbaren, die eine Solidarität zwischen Jungen und Alten, Berufstätigen und nicht Berufstätigen, hohen und tiefen Einkommen usw. verlangen. Eine dynamische Analyse wäre viel aussagekräftiger. Die zurzeit Berufstätigen zahlen auch für Leistungen, von denen sie in ihrer Jugend profitiert haben, und sie finanzieren auch bestimmte Leistungen für jene, die nicht mehr aktiv sind. Sie werden dann von diesem System wieder profitieren, wenn sie in den Ruhestand treten. Folglich ist es angemessen, dass ein Ehepaar, je nach Einkommen, während der aktiven Zeit zu den Nettozahlern gehört. Die Interpellantin wünscht zudem die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Steuerbelastung durch bestimmte sektorale Finanzhilfen, die andere, vom Gesetzgeber gewünschte Ziele verfolgen, wie z. B. in den Bereichen der Landwirtschaft und des Tourismus. Dabei wird vergessen, dass auch hier Familien mit Kindern leben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für eine Familie mit zwei Kindern kann als Beispiel eine kurze Bilanz erstellt werden. Ein Bruttoeinkommen von 60 000 Franken ergibt in der Stadt Zürich ein steuerbares Einkommen von 27 450 Franken. Damit würde die direkte Besteuerung im Kanton insgesamt 2550 Franken betragen, und für die direkte Bundessteuer wäre mit weniger als 200 Franken zu rechnen. Gemäss Schätzungen dürfte die Besteuerung über die Mehrwertsteuer bei einem Bruttoeinkommen von 60 000 Franken etwa 1350 Franken betragen, sofern die Konsumsteuer auf den Konsumenten überwälzt wird. Folglich würde die gesamte Belastung über direkte und indirekte Steuern auf ungefähr 4100 Franken zu stehen kommen. Sie würde in jenen Kantonen und Gemeinden etwas höher ausfallen, wo die Steuerbelastung über jener der im Beispiel berücksichtigten liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Lohnbeiträge an die AHV/IV, die berufliche Vorsorge und die Arbeitslosenversicherung entsprechen etwa 7000 Franken. Bei den beiden erstgenannten Bereichen handelt es sich aber um die Finanzierung zukünftiger Renten, weshalb diese Zahlungen in der Bilanz nicht zu berücksichtigen wären. Für die obligatorische Krankenversicherung ist in Kantonen mit hohen Prämien mit einer gesamten Belastung von über 6000 Franken zu rechnen. Allerdings zeigt ein kantonales Beispiel, dass die Beiträge zur Prämienverbilligung für Versicherte mit bescheidenem Einkommen diese Belastung um 75 Prozent reduzieren. Damit muss die Musterfamilie für die Krankenversicherung nur noch einen Betrag von monatlich 125 Franken aufbringen. Die Familienzulagen für die beiden Kinder dürften etwa 4500 Franken betragen. Weiter würde infolge des tiefen steuerbaren Einkommens ein Anspruch auf Stipendien entstehen, falls die Kinder eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Musterfamilie in einem von der öffentlichen Hand subventionierten Miethaus wohnt und somit von einer reduzierten Miete profitieren kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Diese Kurzbilanz zeigt, dass die Musterfamilie, die auch alle anderen öffentlichen Leistungen beanspruchen kann, im aktuellen Umverteilungssystem zu den Nettoempfängern gehört. Zur Frage der Steuervorteile für andere Gruppen, wie z. B. der Sparer der dritten Säule oder der Eigenheimbesitzer mit tiefem Eigenmietwert, wurden von der Steuerverwaltung Simulationsrechnungen durchgeführt. Dabei wurde bei der direkten Bundessteuer von Mehreinnahmen in der Höhe von 500 Millionen Franken ausgegangen, falls die Steuervorteile aufgehoben würden. Der Verzicht auf diese Einnahmen entspricht bei der Musterfamilie einer zusätzlichen steuerlichen Belastung von weniger als 30 Franken. Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass die direkte Bundessteuer vor allem die hohen Einkommen belastet. Bei den natürlichen Personen entfallen zwei Drittel des Steueraufkommens auf 10 Prozent der Steuerpflichtigen. Die Informationen über die Umverteilungswirkungen zwischen den Generationen im Bereich der Krankenversicherung werden voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres verfügbar sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Probleme der Familien bewusst. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 sollten zu Vorschlägen führen, die den Fortbestand und die Finanzierung des sozialen Netzes zu Beginn des neuen Jahrhunderts sicherstellen. Zusätzlich sollte die Klärung der Frage der sozialen Verantwortung, die im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs untersucht wird, zu einer besseren Zielorientierung und einer grösseren Effizienz bei den Sozialtransfers der öffentlichen Haushalte führen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Unser Staat hat mit Steuern, Sozialversicherungen, Subventionen und anderen Staatsinterventionen ein grosses Umverteilungssystem aufgebaut. Es ist zu befürchten, dass die Kombination dieser Vielzahl von Transfers zu perversen Resultaten führt, d. h., dass in gewissen Fällen von kleineren zu grösseren Einkommen umverteilt wird. Wenn an diesem komplexen System Veränderungen vorgenommen werden sollen, wäre es wichtig, über die effektiven Auswirkungen einzelner Massnahmen Klarheit zu haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage daher den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Besteht noch eine Übersicht darüber, welches die kombinierten Resultate des Transfersystems sind? Kann eine solche Übersicht mit vernünftigem Aufwand erreicht werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit einiger Zeit ist bekannt, dass junge Ehepaare mit Kindern - auch wenn sich keine zusätzlichen Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Invalidität realisiert haben - leicht in die Armut abgleiten können. Kann für das Beispiel einer Familie mit zwei Kindern und einem gesamten Arbeitsbruttoeinkommen von 5000 Franken im Monat eine Transferbilanz erstellt werden, bei der insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. der Anteil staatlicher Finanzhilfen an Wirtschaftszweige wie Tourismus oder Landwirtschaft und daraus resultierende Steuerbelastung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Steuervorteile für andere Gruppen (wie z. B. die Sparer der dritten Säule oder Eigenheimbesitzer mit tiefem Eigenmietwert) und daraus entstehende steuerliche Mehrbelastung der erwähnten Musterfamilie;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Umverteilung zwischen den Generationen in der Krankenversicherung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Sozialabgaben (Lohnprozente);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;e. durch Staatseingriffe erhöhte Preise (z. B. für Lebensmittel);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;f. zusätzliche Einnahmen für Musterfamilie aus dem Sozialsystem?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Falls sich ergibt, dass diese Familie zu den Nettozahlern gehört: Hält der Bundesrat diese Familie für einen geeigneten Nettozahler?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Effektive Auswirkungen des staatlichen Umverteilungssystems</value></text></texts><title>Effektive Auswirkungen des staatlichen Umverteilungssystems</title></affair>