﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971110</id><updated>2025-06-24T23:24:34Z</updated><additionalIndexing>flüchtige organische Verbindung;Umweltrecht;Lenkungsabgabe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump Doris</name><officialDenomination>Stump</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4508</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070501020801</key><name>flüchtige organische Verbindung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010403</key><name>Lenkungsabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010309</key><name>Umweltrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-09-10T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-06-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-09-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump Doris</name><officialDenomination>Stump</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1110</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit Bundesratsbeschluss vom 21. Mai 1997 ist die Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) auf den 1. Juli 1997 in Kraft gesetzt worden. Auf den gleichen Zeitpunkt war geplant, auch die Verordnung über die Einführung der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Abgabe) in Kraft zu setzen. Die erstmalige Erhebung der Abgabe sollte am 1. Januar 1998 erfolgen. An diesem Zeitplan konnte nicht festgehalten werden. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat Baumann Alexander vom 30. April 1997 (97.3220) die wichtigsten Gründe dafür genannt und den neuen Zeitplan bekanntgegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Verzögerung bei der Einführung der VOC-Abgabe ist auf das Ergebnis der Vernehmlassung zurückzuführen. Insbesondere Wirtschaftskreise, aber auch verschiedene Kantone haben Vereinfachungen bei der Ausgestaltung der Verordnung sowie eine Verschiebung der erstmaligen Erhebung der Abgabe um mindestens ein Jahr verlangt. Eine Vereinfachung wurde u. a. bei der Ausgestaltung der befristeten Befreiung von der Abgabe gefordert, wenn Unternehmen die VOC-Emissionen bereits erheblich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus begrenzt haben (Art. 35a Abs. 4 USG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Vereinfachungen sind geprüft worden, machten aber zusätzliche Abklärungen nötig. Die Verordnung konnte deshalb nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. Juli 1997 in Kraft gesetzt werden. Damit wurde aber auch die Frist von der Inkraftsetzung bis zur erstmaligen Erhebung der Abgabe zu knapp. Der betroffenen Wirtschaft und den Kantonen muss genügend Zeit eingeräumt werden, um sich nach der Festlegung der definitiven Ausgestaltung der Abgabe durch den Bundesrat sorgfältig auf den Vollzug der Verordnung vorbereiten zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat Baumann Alexander ausgeführt, dass die erstmalige Erhebung nicht vor dem 1. Januar 1999 erfolgen wird. Der Bundesrat hat die Absicht, an diesem Datum festzuhalten. Die Inkraftsetzung der Verordnung soll rund ein Jahr vor der erstmaligen Erhebung erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Handlungsbedarf zur Senkung der VOC-Emissionen ist nach wie vor sehr gross. Auch darauf hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Baumann Alexander klar hingewiesen. Damit muss die vom Parlament beschlossene Abgabe so ausgestaltet werden, dass sie einen wirksamen Anreiz zu einer substantiellen Senkung der VOC-Emissionen ausübt. Unter Beachtung dieses Ziels und des klaren parlamentarischen Auftrages wird der Bundesrat über die definitive Ausgestaltung der Abgabe im Verlaufe dieses Jahres entscheiden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wann kommt die VOC-Abgabe (Volatile Organic Compounds, flüchtige organische Verbindungen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das revidierte Umweltschutzgesetz tritt auf den 1. Juli 1997 in Kraft. Auf dieses Datum sollte nach der ursprünglichen Planung auch die vom Parlament beschlossene VOC-Abgabe in Kraft treten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Warum ist die Verordnung über die VOC-Abgabe noch nicht in Kraft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wer ist verantwortlich für diese Verzögerung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wann wird der Bundesrat diese Abgabe einführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wird er gegenüber den Kreisen, die die Verzögerung bewirkten, Konzessionen hinsichtlich der VOC-Abgabe machen müssen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>VOC-Abgabe</value></text></texts><title>VOC-Abgabe</title></affair>