﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971116</id><updated>2025-06-24T23:01:40Z</updated><additionalIndexing>Judentum;Kriegsopfer;politische Moral;Gold;Zweiter Weltkrieg;Nationalbank;Diebstahl;internationales Treffen;Nationalsozialismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-09-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4509</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1101010301</key><name>Gold</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010202</key><name>Diebstahl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020418</key><name>Nationalsozialismus</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0201010409</key><name>Zweiter Weltkrieg</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020107</key><name>internationales Treffen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K040104</key><name>Kriegsopfer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030103</key><name>Nationalbank</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060208</key><name>Judentum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020221</key><name>politische Moral</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-10-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-09-23T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-10-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1116</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Zunächst möchte der Bundesrat vorausschicken, dass er wiederholt seinen Willen bekräftigt hat, im Rahmen der umfassenden Aufarbeitung der Rolle des Finanzplatzes Schweiz vor, während und unmittelbar nach er Naziherrschaft auch alle Aspekte der damaligen Goldtransaktionen zu untersuchen. Dafür ist die unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg zuständig. Der Bundesrat wird den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der von Professor Bergier geleiteten und auch nichtschweizerische, international ausgewiesene Fachleute umfassenden Kommission nicht vorgreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die rechtlichen Aspekte der Goldfrage angeht, so wurden sie durch das Washingtoner Abkommen von 1946 geregelt, welches rechtsgültig abgeschlossen und vollzogen wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat schon mehrfach erklärt, dass er bereit ist, an einer internationalen Konferenz von Historikern und anderen Experten mitzuwirken. Er ist überzeugt, dass eine entsprechende Konferenz, an welcher insbesondere Fakten zu den damaligen Goldgeschäften der Zentralbanken, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und der Geschäftsbanken mit dem nationalsozialistischen Deutschen Reich international ausgetauscht werden, einen Beitrag zur Beantwortung der noch offenen Fragen leisten kann. Bei der delikaten Abwägung der Schweizer Position dürfen indes neben diesen möglichen Chancen die Risiken nicht ausser acht gelassen werden. Insbesondere scheinen die Zielsetzungen der für den 2. bis 4. Dezember 1997 angesetzten Konferenz erweitert worden zu sein. Der Bundesrat hat die Teilnahme an der Konferenz trotzdem im Grundsatz beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat möchte bei dieser Gelegenheit wiederholen, dass gegen Bezahlung von 250 Millionen Franken in Gold die westlichen Alliierten beim Washingtoner Abkommen 1946 auf alle Ansprüche gegenüber der schweizerischen Regierung bzw. der SNB verzichteten, die sich auf das von der Schweiz während des Krieges vom Deutschen Reich erworbene Gold bezogen. Er möchte auch daran erinnern, dass anlässlich einer Pressekonferenz vom 16. September 1996 Dr. Hans Meyer, Präsident des Direktoriums der SNB, die Auffassung vertrat, dass die Goldgeschäfte der SNB während des Zweiten Weltkrieges kein Ruhmesblatt in der Geschichte der SNB seien: "Die damals Verantwortlichen haben die politischen Folgen ihres Handelns zuwenig bedacht. Der Deutschen Reichsbank begegneten sie in einer Art und Weise, die aus heutiger Sicht nicht verständlich ist." In der Botschaft vom 25. Juni 1997 betreffend die Beteiligung der SNB am Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Schoah hat der Bundesrat festgehalten: "Es wird Aufgabe der Kommission Bergier sein, eine vertiefte Analyse der Goldgeschäfte der SNB durchzuführen. Ohne die Schlussfolgerungen der Experten vorwegzunehmen, hält die SNB fest, dass, auch wenn ihre Geldpolitik dazu beigetragen hat, die Schweiz vor einer wirtschaftlichen und finanziellen Krise zu bewahren, deren Verantwortliche die moralischen und politischen Konsequenzen ihres Verhaltens zuwenig überdacht haben und der Reichsbank nicht genügend kritisch begegnet sind."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, auf die mit der Beantwortung der Einfachen Anfrage 97.1072 vertretene Auffassung zurückzukommen. Er möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass die alliierten Mächte immer davon ausgingen, dass es sich beim vom Deutschen Reich abgekauften Gold um monetäres Gold handelte. Im sogenannten Eizenstat-Bericht vom 7. Mai 1997 werden Belege vorgebracht, wonach während des Krieges vereinzelt Goldbarren, welche sogenanntes Totengold enthielten, in die Schweiz zur SNB gelangten. Der Bundesrat zeigte sich im Mai über diese bestürzende Aussage schockiert. Allerdings bestätigt der Eizenstat-Bericht, dass die damaligen Verantwortlichen der SNB nicht wissen konnten, dass in den fraglichen Goldbarren auch sogenannten Totengold eingeschmolzen war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Zu den Aufgaben der unabhängigen Expertenkommission gehört es, im Rahmen ihrer Untersuchungen zu den Goldtransaktionen der SNB auch die Frage nach dem niederländischen Gold zu stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat begrüsst die von der SNB in Aussicht gestellten 100 Millionen Franken Einzahlung an den Spezialfonds für Holocaustopfer. Dieser Betrag bedeutet ein Zeichen des Mitgefühls, mit dem bedürftigen Opfern des Holocaust rasch geholfen werden soll. Der Bundesrat hofft, dass im Interesse der Holocaustopfer möglichst rasch Auszahlungen aus dem Spezialfonds vorgenommen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Klärung der Raubgoldfrage ist Gegenstand der Untersuchung der unabhängigen Expertenkommission.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deren Ziel ist es, sich der historischen Wahrheit dort anzunähern, wo sie noch nicht gesichert ist. Ausser der Einsetzung der Kommission Bergier sind in der Schweiz weitere Massnahmen getroffen worden. Diese Massnahmen (Einsetzung des Volcker-Komitees, Schaffung eines Spezialfonds für Holocaustopfer, Veröffentlichung der nachrichtenlosen Vermögenswerte), die international einmalig sind, sollen auf eine konkrete Art zeigen, dass das Land zur Zusammenarbeit bereit ist. Diese Massnahmen entsprechen den Zielsetzungen des Engagements des Bundesrates, des Parlamentes und der ganzen Schweiz, welche man mit den drei Worten zusammenfassen kann: Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Solidarität.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, im Hinblick auf die Londoner Goldkonferenz die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Positionen wird die Schweiz an der Londoner Goldkonferenz vertreten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt der Bundesrat die (Raub-)Goldgeschäfte mit Nazideutschland unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. dazu z. B. die von Prof. Thürer in der "NZZ" vom 20. Februar 1997 vertretenen Thesen)? Wie unter moralischen Aspekten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Kann der Bundesrat die letztmals mit der Beantwortung der Einfachen Anfrage 97.1072 vertretene Auffassung, dass mit dem Washingtoner Abkommen eine endgültige Lösung für das von Nazideutschland übernommene Raubgold gefunden worden sei, im Hinblick auf das den Naziopfern, innerhalb und ausserhalb der KZ, abgenommene oder auch im Hinblick auf das Privaten z. B. durch Devisenschutzkommandos gestohlene Raubgold, noch aufrechterhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt der Bundesrat den Fall des holländischen Raubgoldes, bei dem die Tatsache, dass dieses durch die Nazi in die Schweiz verbracht worden war, erst nach Abschluss des Washingtoner Abkommens bekannt wurde (vgl. dazu den Artikel von Thomas Maissen in der "NZZ" vom 23./24. August 1997), unter rechtlichen Gesichtspunkten? Wie unter moralischen Aspekten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass man bei den Goldvorräten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Umfang des von Nazideutschland übernommenen Raubgoldes (bzw. bei dessen Gegenwert) nicht von Volksvermögen sprechen kann, soweit dessen Wert die im Rahmen des Washingtoner Abkommens bezahlten 250 Millionen Franken (und gegebenenfalls die Leistungen an den Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Schoah) übersteigt? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass eine Argumentation, welche allfällige Leistungen der Schweiz aus den Raubgoldgeschäften auf den mit diesen Geschäften erzielten Gewinn beschränkt (vgl. Ziff. 142.3 der Botschaft 97.051), zu kurz greift?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist der Bundesrat nunmehr bereit zu erklären, dass die Schweiz im Hinblick auf das von den Nazis übernommene Raubgold eine Lösung anstrebt, die moralisch und rechtspolitisch einem international wünschbaren Standard entspricht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die Schweiz und das Raubgold</value></text></texts><title>Die Schweiz und das Raubgold</title></affair>