﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971122</id><updated>2025-11-14T07:33:50Z</updated><additionalIndexing>Pflanzenschutzmittel;Obstbau;Landschaftsschutz;Pflanzenkrankheit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4509</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1401010110</key><name>Obstbau</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010112</key><name>Pflanzenkrankheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010409</key><name>Landschaftsschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401080203</key><name>Pflanzenschutzmittel</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-11-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-09-29T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-11-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1122</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich des Ausmasses der schweren Schäden bewusst, die die Feuerbrandkrankheit in schweizerischen Kernobstkulturen (Äpfel, Birnen und Quitten) verursachen kann. Seit 1962 traf der Bundesrat erste Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung dieser Krankheit in unser Land, indem er diese Bakterie in die Liste der Quarantäneorganismen aufnahm. 1972 verbot er die Einfuhr sämtlicher Wirtspflanzen. 1982 erliess der Bundesrat die Verordnung über die Bekämpfung der San-José-Schildlaus, des Feuerbrandes und der gemeingefährlichen Obstvirose (Bekämpfungsverordnung). Diese Verordnung dient als rechtliche Grundlage für die von den Kantonen getroffenen Bekämpfungsmassnahmen zwecks Eindämmung der Verbreitung des Feuerbrandes. Aufgrund dieser Verordnung beteiligt sich der Bund an den Kosten der von den Kantonen durchgeführten Massnahmen zur Bekämpfung dieser Krankheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Aufgrund der grossen Artenzahl von Wirtspflanzen des Feuerbrandes ist es notwendig, vor einem Entscheid die Bedeutung jeder einzelnen Art bezüglich der Verbreitung dieser Krankheit zu hinterfragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Landwirtschaft überprüft gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wädenswil die Hypothese, wonach Cotoneaster salicifolius zu einer Vermehrung der Infektionsherde auf dem Gebiet beiträgt und somit als signifikant höhere Bedrohung für die Obstkulturen gewichtet wird als andere Wirtspflanzenarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Falls sich eine vorbeugende Vernichtung von Cotoneaster salicifolius als gerechtfertigt erweist, könnte der Bund in einer ersten Phase die Kantone ersuchen, die Bekämpfungsverordnung anzuwenden. Diese haben tatsächlich bereits die Kompetenz, die Vernichtung von stark anfälligen Wirtspflanzen in der Umgebung von Obstkulturen und Baumschulen anzuordnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die rechtliche Grundlage für eine vorbeugende Vernichtung von Cotoneaster salicifolius ist vorhanden. Artikel 64 des Landwirtschaftsgesetzes befugt den Bundesrat, die Vernichtung von Pflanzenmaterial anzuordnen, das vom Feuerbrand befallen werden kann. Da die in der Bekämpfungsverordnung vorgesehenen Bekämpfungsmassnahmen in die Kompetenz der Kantone fallen, erfordert die Koordination einer gesamtschweizerischen vorbeugenden Vernichtung von Cotoneaster salicifolius einen Entscheid des Bundesrates.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Einfuhr von Cotoneaster salicifolius ist bereits verboten. Der Entscheid, die Vermehrung dieser Pflanze in der Schweiz zu verbieten, hängt vom Resultat der unter Ziffer 2 erwähnten Arbeiten ab. Aufgrund der Bekämpfungsverordnung haben die Kantone bereits die Kompetenz, das Anpflanzen von stark anfälligen Wirtspflanzen in der Umgebung von Obstkulturen und Baumschulen zu verbieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Bis heute wurde bei den zuständigen Behörden noch kein Gesuch zwecks Erteilung einer Bewilligung für das Inverkehrbringen des Produktes Plantomycin eingereicht. 1996 hat sich eine Expertengruppe aus Vertretern der zuständigen Bundesämter mit der Frage einer solchen Bewilligung befasst. Diese erste Analyse hat zur Feststellung geführt, dass die Wirksamkeit von Plantomycin umstritten ist. Im übrigen waren die Daten für die Beurteilung der Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt bei einer Anwendung im Freien ungenügend. Ohne Gesuchsunterlagen, die diese Daten enthalten, kann die zuständige Behörde keinen Entscheid über die Bewilligung eines solchen Produktes für die Bekämpfung des Feuerbrandes treffen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist sich der Bundesrat der Gefährdung des schweizerischen Obstbaus und damit auch des Landschaftsbildes durch den Feuerbrand bewusst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch das Ausmerzen der Cotoneaster-Salicifolius-Sträucher das Gefahrenpotential des Feuerbrandes entscheidend reduziert werden könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie gedenkt der Bundesrat eine vorsorgliche Rodung der Cotoneaster-Salicifolius-Sträucher durchzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bestehen die nötigen Rechtsgrundlagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bundesrat bereit, für Cotoneaster salicifolius ein sofortiges Import- und Vermehrungsverbot zu erlassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist der Bundesrat bereit, die Bewilligung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Plantomycin zu unterstützen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau</value></text></texts><title>Bekämpfung des Feuerbrandes im Obstbau</title></affair>