﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971129</id><updated>2025-06-24T22:04:03Z</updated><additionalIndexing>Ursprungsbezeichnung;Europakompatibilität;Schwein;Schaf;Ziege;Registererhebung;Rind</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2379</code><gender>m</gender><id>315</id><name>Eberhard Toni</name><officialDenomination>Eberhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-10-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4509</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140108010105</key><name>Rind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401080103</key><name>Schaf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401080106</key><name>Ziege</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401080104</key><name>Schwein</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0202180301</key><name>Registererhebung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010310</key><name>Ursprungsbezeichnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020206</key><name>Europakompatibilität</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1997-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-10-02T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1997-11-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2379</code><gender>m</gender><id>315</id><name>Eberhard Toni</name><officialDenomination>Eberhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1129</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die lückenlose Erfassung des Verkehrs mit Klauentieren dient in erster Linie der Ermittlung der Herkunft verseuchter Tiere zur Seuchenbekämpfung. Sie ist auch eine Voraussetzung, um beim Export Garantien über die Tiergesundheit abzugeben. In zunehmendem Masse fragen ausserdem die Konsumentinnen und Konsumenten nach der Herkunft des Fleisches und verlangen, dass dem Endverbraucher Angaben gemacht werden, wo und wie das Schlachttier, von dem das Fleisch stammt, gehalten worden ist. Dies würde ein System der Rückverfolgbarkeit bedingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kontrolle des Tierverkehrs ist im Tierseuchengesetz umfassend geregelt und deckt die Bedürfnisse der herkömmlichen Tierseuchenbekämpfung ab. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung der Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) und die neuen Anforderungen des Konsumentenschutzes haben indessen den Bundesrat veranlasst, in der Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik eine Änderung des Tierseuchengesetzes vorzuschlagen, die eine zeitgemässe Tierverkehrskontrolle ermöglicht und die voraussichtlich in der Wintersession von den eidgenössischen Räten behandelt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf den Marktzutritt für das schweizerische Zuchtvieh ist sodann eine Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen der EU von grosser Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft wäre eine solche möglich gewesen. Inzwischen wurde jedoch vom Rat der EU eine Verordnung (Nr. 820/97 vom 21. April 1997) erlassen, welche die Kennzeichnung und Registrierung der Rinder und die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen bezüglich Herkunft neu und umfassend regelt. Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 1999 eine nationale Datenbank zu installieren, in welcher laufend der gesamte Verkehr mit Klauentieren registriert wird. Für die Einführung einer solchen Datenbank in unserem Land und für die Verpflichtung der Tierhalterinnen und Tierhalter, in diesem Zusammenhang die Bestandesveränderungen zu melden, wäre eine neue Bestimmung im Tierseuchengesetz erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beiden Fragen können wie folgt beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bereits mit der Totalrevision der Tierseuchenverordnung im Jahre 1995 hat der Bundesrat Vorschriften über ein kantonales Tierbestandesregister und über Tierverzeichnisse mit Angabe der Bestandesveränderungen durch die Tierhalterinnen und Tierhalter erlassen. Zudem koordinieren die zuständigen Bundesämter die Bestrebungen der Tierhalterorganisationen und der Vermarkter von Fleisch für eine Rückverfolgbarkeit. Nach Möglichkeit sollen die erzielten Vereinbarungen durch Weisungen technischer Art des Bundesamtes für Veterinärwesen unterstützt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine vollständige Angleichung des schweizerischen Systems an die im Frühjahr 1997 erlassenen Vorschriften der EU über die Kennzeichnung und Registrierung ist aus den dargelegten Gründen zurzeit nicht möglich. Die zuständigen Bundesämter wurden indessen von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates eingeladen, ihr einen Bericht zur Sachlage im Hinblick auf eine Beratung dieser Frage in der Wintersession zu unterbreiten. Unabhängig davon bemüht sich der Bund weiterhin, den Marktzutritt schweizerischen Zuchtviehs in die EU wieder zu erlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Finanzierung der Registrierung und Kennzeichnung (Markierung) der Klauentiere ist nach geltendem Recht und auch nach dem Entwurf der Botschaft für eine Änderung des Tierseuchengesetzes Sache der Tierhalter. Wir erachten dies unter dem Aspekt des Verursacherprinzips als vertretbar. Sollten die eidgenössischen Räte eine gesamtschweizerische Erfassung des Tierverkehrs in einer Datenbank beschliessen, wäre der Bundesrat bereit, eine teilweise Finanzierung der Entwicklungskosten und des Betriebes der Datenbank durch den Bund zu prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, die beiden folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was gedenkt der Bund für Anstrengungen zu unternehmen, dass die Registrierung der Klauentiere (Rind, Schaf, Ziege, Schwein) baldmöglichst generell eingeführt wird, damit die Rückverfolgbarkeit, die EU-Kompatibilität und der Marktzutritt in die EU erreicht werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gedenkt der Bundesrat die Finanzierung dieser Registrierung und Markierung zu regeln?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Registrierung und Markierung der Klauentiere</value></text></texts><title>Registrierung und Markierung der Klauentiere</title></affair>