{"id":19971131,"updated":"2025-06-24T22:50:49Z","additionalIndexing":"Ausschaffung;Jugoslawien;Demonstrationsrecht;Krieg;Menschenrechte","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2011,"gender":"f","id":11,"name":"Bäumlin Ursula","officialDenomination":"Bäumlin Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4509"},"descriptors":[{"key":"L04K03010204","name":"Jugoslawien","type":1},{"key":"L04K04010202","name":"Krieg","type":1},{"key":"L04K05020103","name":"Demonstrationsrecht","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1997-12-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(876088800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(880930800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2011,"gender":"f","id":11,"name":"Bäumlin Ursula","officialDenomination":"Bäumlin Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1131","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Fragestellerin über die Entwicklung in der Bundesrepublik Jugoslawien. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des mit der Regierung in Belgrad abgeschlossenen Rückübernahmeabkommens verfolgt er diese Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit. Dabei ist es sein Ziel, dass dieses Abkommen korrekt durchgeführt wird. Gegebenenfalls wird er bei den jugoslawischen Behörden entsprechend insistieren.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Das Ergebnis der serbischen Parlamentswahlen vom 21. September 1997 hat bisher keine klar erkennbaren Auswirkungen auf die Lage in Serbien gehabt.<\/p><p>Die Präsidentschaftswahlen in Serbien wurden am 21. September und 5. Oktober 1997 in zwei Wahlgängen durchgeführt. Am entscheidenden zweiten Wahlgang nahmen gemäss den offiziellen Angaben der Wahlkommission 48,97 Prozent der Stimmberechtigten teil, womit das nötige Quorum von über 50 Prozent verfehlt wurde. Daher wurden die Wahlen für ungültig erklärt und müssen wiederholt werden. Aussagen über den Ausgang der nunmehr auf den 7. Dezember 1997 angesetzten Wiederholung der Präsidentschaftswahlen in Serbien und dessen Folgen sind rein spekulativer Natur.<\/p><p>Der Sieger in der zweiten Runde der montenegrinischen Präsidentschaftswahlen vom 19. Oktober 1997, Milo Djukanovic, gehört wie der unterlegene Momir Bulatovic zur Demokratischen Partei der Sozialisten, der Schwesterpartei von Slobodan Milosevics Sozialistischer Partei Serbiens. Er war Ministerpräsident unter dem bisherigen Präsidenten Bulatovic. Es ist gegenwärtig verfrüht zu beurteilen, welche Politik Djukanovic inskünftig verfolgen wird.<\/p><p>2. Die Umsetzung des Erziehungsabkommens, das Slobodan Milosevic als Präsident Serbiens im September 1996 mit Ibrahim Rugova in seiner Funktion als Vertreter der international nicht anerkannten Republik Kosovo abschloss, konnte bisher wegen gegenläufiger Interpretation durch beide Vertragsparteien nicht erfolgen. Am 9. September 1997 wurden die Verhandlungen über das Bildungssystem im Kosovo wieder aufgenommen, um die Umsetzung des Abkommens voranzutreiben.<\/p><p>Das Erziehungsabkommen unterscheidet sich punkto Rechtsnatur und Vertragsparteien von internationalen Abkommen, weshalb daraus keine Rückschlüsse auf die Umsetzung namentlich des mit der Schweiz abgeschlossenen Rückübernahmeabkommens gezogen werden können. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen bei dessen Umsetzung besteht für den Bundesrat denn auch kein Anlass, an der Vertragstreue der serbischen Regierung zu zweifeln.<\/p><p>3. Die Sanktionen der Uno unterscheiden sich vom \"outer wall of sanctions\" gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien. Während die ersten von der internationalen Gemeinschaft verhängt wurden, beruht der sogenannte äussere Sanktionsring auf einer unilateralen Massnahme der USA. Die Sanktionen der Uno gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien, denen sich die Schweiz angeschlossen hatte, wurden mit Beschluss des Sicherheitsrats am 1. Oktober 1996 aufgehoben. Die Schweiz hat diesen Schritt am 25. November 1996 ebenfalls vollzogen. Ein Verstoss gegen die Uno-Sanktionen kann demzufolge nicht mehr vorliegen. Was den \"outer wall of sanctions\" betrifft, ist es nicht Angelegenheit der Schweiz, auf den Verkauf der serbischen Telekommunikationsgesellschaften an Dritte zu reagieren.<\/p><p>4. Bei den Verhandlungen über das Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien waren hinsichtlich des Lufttransports von ausreisepflichtigen jugoslawischen Staatsangehörigen in erster Linie Flugsicherheitsbestimmungen massgebend. Gemäss Artikel 6 Absatz 6 des Rückübernahmeabkommens vom 3. Juli 1997 wird der Transport von rückzuführenden Personen von den nationalen Fluggesellschaften des ersuchten Staates primär im Linienflugverkehr durchgeführt. Die anfallenden Flugkosten richten sich nach den international geltenden Tarifen des internationalen Luftverkehrsverbandes für Direktflüge zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien. Auf Linienflügen der jugoslawischen Gesellschaft JAT ist die Anwesenheit eines Sicherheitsbeamten vorgeschrieben. In besonderen Fällen können die kantonalen Vollzugsbehörden aus Gründen der Flugsicherheit bei der JAT zusätzlich amtliche Begleitung anfordern, die vom Bund pauschal entschädigt wird.<\/p><p>5. Gemäss Artikel 8 des Rückübernahmeabkommens trägt der ersuchende Staat die Rückführungskosten, einschliesslich der Kosten der notwendigen amtlichen Begleitung. Das Bundesamt für Flüchtlinge kontrolliert die von der Fluggesellschaft JAT in Rechnung gestellten Kosten für Transport und die notwendige amtliche Begleitung und verbucht dieses gesondert unter der entsprechenden Kreditrubrik. Diese unterliegt - wie alle anderen Rubriken - der parlamentarischen Finanzaufsicht.<\/p><p>6. Die schweizerische Botschaft in Belgrad ist für jede Person und somit auch für die Kosovo-Albaner frei zugänglich. Die Wachleute haben entsprechende Anweisungen. Die Fachdienste der Botschaft, inklusive der Visasektion, pflegen einen normalen und ungezwungenen Umgang mit Kosovo-Albanern. Das Lokalpersonal spricht kein Albanisch; Zuschriften auf albanisch werden aber gleich behandelt wie solche auf serbisch.<\/p><p>7. Gemäss Artikel 4 des Rückübernahmeabkommens stellen die zuständigen jugoslawischen Behörden auf Ersuchen hin die Staatsangehörigkeit der ausreisepflichtigen Personen fest und weisen ihre diplomatisch-konsularischen Vertretungen in der Schweiz an, die Passersatzdokumente auszustellen. Verfallene Reisedokumente können nötigenfalls erneuert werden. Der Ablauf der Gültigkeitsfrist der Passersatzdokumente bedeutet jedoch nicht den Verlust der jugoslawischen Staatsangehörigkeit.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die gegenwärtige bedrohliche Entwicklung in der Bundesrepublik Jugoslawien (BRY), wo in den Wahlen die Ultranationalisten zweitstärkste und mit Milosevic zusammenspannende Partei geworden sind und wo durch den absehbaren Sieg der Opposition in Montenegro eine neue Kriegsgefahr heraufzieht, welche den Kosovo kaum unbetroffen lassen wird?<\/p><p>2. Wie ist es um die Vertragstreue der serbischen\/BRY-Regierung bestellt, wenn ihrerseits das Abkommen über die Wiedereröffnung der kosovo-albanischen Schulen und Universitäten von 1996 nicht eingehalten wird und gewaltlose Demonstrationen von Studenten und Schülern in Prishtina von der serbischen Polizei brutal zusammengeknüppelt werden?<\/p><p>3. Wieso wurde Serbien respektive Präsident Milosevic entgegen dem vielzitierten \"outer wall of sanctions\" gestattet, die Telecom an eine italienische Unternehmung zu verscherbeln, damit den Staatsbankrott hinauszuschieben (und u. a. damit die Polizei- und Armeelöhne, siehe auch Ziff. 2, zu bezahlen)? Hat der Bundesrat diesen Sanktionsbruch stillschweigend akzeptiert oder dagegen international protestiert? Wie verhält sich dieses Wirtschaftsgebaren der BRY zum Ingress des Rückschiebevertrages, welcher \"getragen von dem Wunsch nach der Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und der allseitig gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten, auch im Wirtschaftsbereich\" vereinbart worden ist?<\/p><p>4. Wenn gemäss Bundesrat das Rückschiebeabkommen für das Belgrader Regime keinen Legitimationsschub bedeutet haben soll, so ist es andererseits vermutlich wirtschaftlich interessant (die Eidgenossenschaft bezahlt die mit serbischen Sicherheitskräften bestückten Charterflüge). Kann vom Bundesrat diese Vermutung widerlegt werden?<\/p><p>5. Wird der Bundesrat alle Rückschaffungskosten detailliert und offen abrechnen?<\/p><p>6. Der Bundesrat hat die Rückkehr in Sicherheit und Würde in die BRY damit gerechtfertigt, dass allfällige Probleme der Ausgeschafften bei der Schweizer Botschaft gemeldet werden könnten. Ist die Schweizer Botschaft in Belgrad für Kosovo-Albaner frei zugänglich? Welche Rolle spielt dabei das serbische Botschaftspersonal (z. B. Telefonbedienung und Bewachung)?<\/p><p>7. Was passiert nach Ablauf der kurzfristig gültigen Passersatz-Reisedokumente, besonders falls dann die jugoslawische Staatsangehörigkeit der Rückkehrer von der BRY bestritten wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entwicklung in der Bundesrepublik Jugoslavien"}],"title":"Entwicklung in der Bundesrepublik Jugoslavien"}