{"id":19971166,"updated":"2025-06-24T21:14:15Z","additionalIndexing":"Bankgeheimnis;Stellenabbau;Kapitalgewinnsteuer;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Fusion von Unternehmen;Wirtschaftsstandort Schweiz","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-08T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L06K070301020103","name":"Fusion von Unternehmen","type":1},{"key":"L05K1104010104","name":"Grossbank","type":1},{"key":"L05K0702030106","name":"Stellenabbau","type":2},{"key":"L05K0704030111","name":"Wirtschaftsstandort Schweiz","type":2},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2},{"key":"L04K11070406","name":"Kapitalgewinnsteuer","type":2},{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-01-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(881535600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(885164400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1166","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.1 Die Besteuerung der Banken unterscheidet sich nicht von jener anderer Unternehmen. Bekanntlich wurde das Unternehmenssteuerrecht auf den 1. Januar 1998 revidiert und umfasst namentlich die:<\/p><p>- Neuregelung der Holdingbesteuerung durch Ausdehnung des Beteiligungsabzugs auf Beteiligungsgewinnen;<\/p><p>- Einführung einer proportionalen Gewinnsteuer von 8,5 Prozent;<\/p><p>- Abschaffung der Kapitalsteuer;<\/p><p>- Senkung der Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten von 2 auf 1 Prozent und die Ausdehnung der Freigrenze.<\/p><p>Der Bundesrat und das Parlament haben diese Massnahmen beschlossen, um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Vorab der Bereich der Holdinggesellschaften, in welchem die Globalisierung der Wirtschaft besonders stark zu spüren ist, sowie neue kleine und mittlere Unternehmungen kommen in den Genuss von steuerlichen Erleichterungen. Allgemein profitieren Unternehmen mit guter Renditeentwicklung (infolge Übergangs zur proportionalen Gewinnbesteuerung) sowie Unternehmen ohne Reingewinn (infolge Abschaffung der Kapitalsteuer) von der Unternehmenssteuerreform ebenfalls.<\/p><p>Generell ist darauf hinzuweisen, dass eine Besteuerung der Banken, die sich von jener anderer Unternehmen unterscheidet, unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit fragwürdig wäre.<\/p><p>1.2 Was die Kapitalgewinnbesteuerung betrifft, so werden auf dem Geschäftsvermögen erzielte Kapitalgewinne zusammen mit den übrigen Gewinnen mit der Gewinnsteuer erfasst. Dies sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer. Auch Gewinne auf dem unbeweglichen Privatvermögen sind nicht steuerfrei. Zwar wird auf Bundesebene keine Grundstückgewinnsteuer für den privaten Bereich erhoben, wohl aber in den Kantonen. Steuerfrei sind hingegen die Kapitalgewinne auf dem beweglichen Privatvermögen. Dazu gehören namentlich auch die Aktiengewinne von natürlichen Personen.<\/p><p>Die Steuerfreiheit dieser Kapitalgewinne ist ein Problem, das schon seit einiger Zeit angepackt worden ist. Ende 1996 beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Expertenkommission, das System der direkten Steuern auf Lücken zu überprüfen und aufzuzeigen, wie diese beseitigt oder zumindest verringert werden können. Untersuchungsgegenstand der Kommission ist namentlich auch die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen. Sie hat ihren Bericht dem EFD bis Ende April 1998 vorzulegen. Der Bundesrat wird den Bericht prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.<\/p><p>2.1 Der Finanzplatz Schweiz verdankt seine vorteilhafte Position dem Zusammenspiel verschiedener Ursachen. Zum einen besteht eine jahrhundertelange Tradition. Damit hängen das grosse Know-how und das erarbeitete Vertrauen zusammen. Einen Einfluss haben auch die geographische Lage der Schweiz und die Qualität ihrer Infrastruktur. Schliesslich ist das rechtliche Umfeld zu nennen, wobei das Bankgeheimnis das hervorstechendste Merkmal ist.<\/p><p>Zunächst gilt es aber zu betonen, dass das in den dreissiger Jahren unseres Jahrhunderts ins Bankengesetz aufgenommene Bankgeheimnis nicht zum Schutz der Banken, sondern zum Schutz der Bankkunden besteht. Eine Lockerung oder gar Aufhebung des Bankgeheimnisses würde somit primär die Bankkunden tangieren. Schon im Falle einer Lockerung würde sich ein Teil derselben sicher fragen, ob sie weiterhin die Dienste der Schweizer Banken in der Schweiz in Anspruch nehmen wollen. Als Folge davon wäre mit einem massiven Abzug von Geldern aus unserem Land zu rechnen.<\/p><p>Eine solche Entwicklung wäre nicht nur für den Bankenplatz Schweiz, sondern auch für das wirtschaftliche Wohlergehen der Bevölkerung in der Schweiz einschneidend. Von wenig durchdachten Eingriffen ins Bankgeheimnis muss der Bundesrat deshalb dringend abraten.<\/p><p>Das Bankgeheimnis soll in keiner Weise dazu dienen, kriminelle Machenschaften zu schützen. Die von der Schweiz getroffenen Vorkehren beweisen dies. So hat unser Land seit 1981 die internationale Rechtshilfe in Strafsachen stark verbessert und gewährt namentlich auch bei Steuer- und Abgabebetrug Rechtshilfe. Bei begründetem Verdacht auf Steuer- und Abgabebetrug wird das Bankgeheimnis auch ohne internationalen Kontext gelüftet. Mit dem bestehenden Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei hat unser Land überdies Massnahmen getroffen, die einen Vergleich mit denjenigen anderer Staaten durchaus standhalten.<\/p><p>2.2 Die Schweiz ist bei weitem nicht das einzige Land, welches ein Bankgeheimnis kennt. Etliche andere Staaten haben ein Bankgeheimnis eingeführt, welches über weite Strecken mit dem unsrigen vergleichbar ist. Dazu gehören auch Staaten, die wie die Schweiz keineswegs als Steueroasen bezeichnet werden können. So haben mehrere EU-Staaten, nämlich Grossbritannien, Deutschland, die Niederlande, Luxemburg, Belgien und Österreich, im Rahmen der in der EU in Gang befindlichen Steuerdiskussion unlängst gegenüber der EU-Kommission auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Bankgeheimnis zu schützen. Die EU hat denn auch am 1. Dezember 1997 im Ecofin-Rat ein Steuerpaket verabschiedet, das den Schwerpunkt der Steuerharmonisierung auf einen Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung und eine Erklärung zur Besteuerung von Zinserträgen legt und nicht auf eine Eliminierung des Bankgeheimnisses.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nun liegt die Bestätigung vor: Die UBS und der SBV fusionieren zur United Bank of Switzerland UBS.<\/p><p>Begründet wird diese Fusion u. a. mit der Stärkung des Finanzplatzes Schweiz, was aber auch gleichbedeutend ist mit einer Schwächung des Arbeitsplatzes Schweiz.<\/p><p>Einige Feststellungen drängen sich auf:<\/p><p>- Wieder gehen gegen 8000 Arbeitsplätze verloren, nachdem die Grossbanken in den letzten Jahren schon Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut haben.<\/p><p>- Die Aktien der beiden Banken UBS und SBV sind in der letzten Woche um 25 Prozent gestiegen, ein Trend, der sich diese Woche fortsetzen wird. Über Nacht werden Milliardengewinne zum Nutzen einiger weniger Reicher geschaffen. Der Fiskus geht dabei leer aus, im Gegenteil, die sozialen Kosten von Entlassungen und Stellenabbau werden - das mag zynisch klingen - sozialisiert!<\/p><p>- Die Risiken der Banken werden zudem über die hohen Realzinsen von den Bankkunden und nicht - wie es eigentlich sein sollte - von den Aktionären getragen, wobei man allerdings die zwischen 1991 und 1996 gemachten Abschreibungen von über 42 Milliarden Franken nicht verschweigen darf.<\/p><p>- Das herrschende Klima der nur sehr restriktiv gewährten Kredite und der hohen Realzinsen ist ein veritabler Arbeitsplatzkiller.<\/p><p>- Das jahrelange schäbige und hochnäsige Verhalten der Grossbanken in Sachen nachrichtenlose Vermögen hat dem Werkplatz Schweiz, dem Tourismusland Schweiz und somit der gesamten Schweiz einen kaum wieder gutzumachenden Schaden angerichtet. Der Standort Schweiz hat darunter zu leiden und weniger die Grossbanken.<\/p><p>- Das Vertrauen der Bevölkerung in die Grossbanken ist dahin, sie kommt sich missbraucht vor, missbraucht als Schutzmantel allenfalls zum Schutz der Gelder aus Steuerhinterziehung und von Fluchtgeldern zweifelhafter Herkunft.<\/p><p>Ist der Bundesrat angesichts einer solchen Situation nicht auch der Meinung:<\/p><p>- dass das gesamte Besteuerungssystem der Banken (Aktiengewinnbesteuerung, Kapitalgewinnsteuer, Abschreibung von Risikokapital usw.) neu und vor allem gerecht geregelt werden müsste;<\/p><p>- dass das vielzitierte und oft zu Recht gescholtene, für das Ausland oft kaum verständliche und in unserer Bevölkerung je länger, je mehr umstrittene Bankgeheimnis nachhaltig revidiert werden müsste?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fragen zur Fusion UBS\/SBV"}],"title":"Fragen zur Fusion UBS\/SBV"}