﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19971169</id><updated>2025-06-24T21:19:12Z</updated><additionalIndexing>Lohn;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Unternehmensleiter/in;öffentliches Unternehmen;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1997-12-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4510</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0703040103</key><name>Unternehmensleiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010103</key><name>Lohn</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030308</key><name>gemischtwirtschaftliche Gesellschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-04-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1997-12-09T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1998-04-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>97.1169</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die rechtlich verselbständigten Betriebe müssen parallel zur Gewährung vermehrter unternehmerischer Freiheit auch über ein auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmung zugeschnittenes Personalrecht verfügen. Nur damit sind sie in der Lage - im Gegensatz zu den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verwaltungsdepartemente des Bundes -, in der Konkurrenzsituation zu in- und ausländischen Anbietern selbständig sowie zeit- und sachgerecht auf die Marktverhältnisse reagieren zu können. Die eidgenössischen Räte haben mit der Verabschiedung des Postorganisationsgesetzes und des Telekommunikationsunternehmensgesetzes die Unternehmungen dazu ermächtigt; für die SBB ist die entsprechende Ermächtigung im Rahmen der Bahnreform vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat und die zuständigen Departemente haben sich unter dem bisherigen Recht verschiedentlich mit den Löhnen der Topkader befasst und Leitplanken gesetzt. Gegenwärtig wird abgeklärt, welche Leitplanken unter dem neuen Recht noch nötig sind. Die drei Unternehmen wurden deshalb aufgefordert, zuhanden des Bundesrates Entlöhnungskonzepte für das oberste Kader auszuarbeiten. Damit sollen die nötige Transparenz und nach Bedarf auch die notwendige Steuerung sichergestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei den in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Spitzengehältern handelt es sich um absolute, zahlenmässig eng begrenzte Ausnahmefälle, bei denen spezifische unternehmerische Bedürfnisse im Sinne von besonderen Anforderungen und Verantwortungen zu berücksichtigen waren. Im Fall der Wahl des neuen Güterverkehrsdirektors SBB haben sowohl das Eidgenössische Finanzdepartement als auch die Finanzdelegation den SBB-Verwaltungsrat zur Anstellung innerhalb des beantragten Besoldungsrahmens ermächtigt. Die Anstellung erfolgte nach OR; die Besoldung setzt sich aus einem Grundgehalt sowie mehreren leistungsabhängigen Komponenten zusammen und liegt wesentlich unter dem genannten Betrag. Von der Zurverfügungstellung eines Dienstwagens mit Privatchauffeur kann zudem keine Rede sein.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Gehälter der neuen Direktoren von Swisscom, SBB Cargo u.a. erreichen astronomische Höhen. Der Direktor der SBB Cargo zum Beispiel verdient jährlich 460 000 Franken und geniesst zudem zahlreiche weitere Vorteile (Wagen mit Privatchauffeur etc.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Eidgenossenschaft wird aufgrund des Versagens und der Schwäche der gegenwärtigen Regierung erpressbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie kann der Bundesrat diese skandalösen Gehaltsangebote im öffentlichen Dienst rechtfertigen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gehälter der neuen Direktoren</value></text></texts><title>Gehälter der neuen Direktoren</title></affair>