{"id":19971179,"updated":"2025-06-24T21:32:31Z","additionalIndexing":"Wasserkraftwerk;Versicherungsprämie;Gesetz;Haftung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1997-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L04K17030202","name":"Wasserkraftwerk","type":1},{"key":"L04K05070202","name":"Haftung","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882313200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(887151600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"97.1179","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesamt für Wasserwirtschaft bearbeitet zurzeit zusammen mit Experten den Entwurf eines Stauanlagen-Haftpflichtgesetzes. Weder das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation noch der Bundesrat haben Kenntnis von den Vorschlägen zu einem der Einzelpunkte, die in der Einfachen Anfrage kritisiert werden. Der Bundesrat sieht daher im gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, zu den in der Einfachen Anfrage aufgeworfenen Fragen der Tarifierung Stellung zu nehmen. Er wird sich gesamthaft sowohl zum Inhalt der Gesetzesvorlage als auch zum weiteren Vorgehen dann äussern, wenn ihm vom zuständigen Departement ein entsprechender Antrag unterbreitet worden ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Stauanlagen-Haftpflichtgesetz (SHG) einem legitimen Bedürfnis der Wasserschlosskantone Rechnung trägt.<\/p><p>Kürzlich sind mir die \"Vorschläge für die Tarifierung bzw. Deckung der durch die Privatversicherungen respektive den Bund im Rahmen des SHG zu versichernden Risiken\" des Schweizer Pool für die Versicherung von Talsperren-Haftpflichtrisiken (SPT) zugetragen worden. Diese Vorschläge bedürfen dringend einer kritischen Hinterfragung.<\/p><p>Die Klassifizierung der Talsperren in nur vier Klassen, wobei alle Stauanlagen von über 100 000 Kubikmeter Nutzinhalt gleichsam in einen Topf geworfen werden, erscheint wenig durchdacht. Zur Illustration dieser Aussage sei folgendes Beispiel aus dem Wallis angefügt:<\/p><p>- Bortelsee: Nutzinhalt 3,6 Millionen Kubikmeter (davon 2 Millionen Kubikmeter natürlicher Bassin-Inhalt!)<\/p><p>- Mattmark: Nutzinhalt 100 Millionen Kubikmeter.<\/p><p>Die Grundversicherungsprämie wäre nach dem Vorschlag des SPT für beide Talsperren identisch, und die Gesamtversicherungsbelastung betrüge für den Bortelsee etwa 110 000 bis 120 000 Franken und für den Mattmarkstausee etwa 320 000 Franken, obwohl der Inhalt des Bortelsees etwa 28mal kleiner ist. Diese Zahlen belegen das Missverhältnis sehr deutlich.<\/p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine differenziertere und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasste Tarifierung eingeführt werden müsste, die u. a. auch folgenden Kriterien Rechnung tragen müsste:<\/p><p>- Bessere Abstufung der Nutzinhalte, wobei z. B. auch dem Verhältnis natürlicher Bassin-Inhalt\/aufgestauter Bassin-Inhalt Rechnung getragen werden müsste;<\/p><p>- Berücksichtigung und Gewichtung des effektiven Gefährdungsgrades;<\/p><p>- Berücksichtigung der installierten Sicherheitsmassnahmen;<\/p><p>- Berücksichtigung und Gewichtung der Dauer für die Entleerung eines Stausees.<\/p><p>Im übrigen wäre es zu begrüssen, wenn die zweite Vernehmlassung auch in bezug auf die Einteilung der Stauanlagen in Risikoklassen und auf die Prämienbelastung durchgeführt und diese Vernehmlassung sehr breit gestreut würde.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neues Bundesgesetz über die Haftpflicht für Stauanlagen"}],"title":"Neues Bundesgesetz über die Haftpflicht für Stauanlagen"}