{"id":19971189,"updated":"2025-06-24T23:27:10Z","additionalIndexing":"Telekommunikationsindustrie;Wettbewerbsbeschränkung;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Telekommunikation","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1997-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4510"},"descriptors":[{"key":"L04K12020201","name":"Telekommunikation","type":1},{"key":"L04K12020308","name":"Telekommunikationsindustrie","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2},{"key":"L04K07030308","name":"gemischtwirtschaftliche Gesellschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(882399600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(888361200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"97.1189","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Inkraftsetzung der einschlägigen Erlasse auf den 1. Januar 1998 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vollständige Marktöffnung im Bereich der Telekommunikation gegeben. Die von Bundesrat und Verwaltung unabhängige Kommunikationskommission sowie das Bakom sind zuständig für den Vollzug der neuen Marktordnung und die rechtsgleiche Behandlung aller Marktteilnehmer. Verschiedene Konkurrenten bereiten seit einiger Zeit mittels intensiver Werbekampagnen ihren Markteintritt vor. Bereits sind schon erste Alternativangebote auf dem Markt, die auf regen Zuspruch stossen. Im Unterschied zu anderen Anbietern hat die Swisscom jedoch während fünf Jahren die Kosten für eine flächendeckende Grundversorgung allein zu tragen.<\/p><p>1. Ad Sondermarke<\/p><p>Post und Swisscom gehen ab 1. Januar 1998 getrennte Wege. Die \"neue\" Post würdigt und kommuniziert dieses denkwürdige Ereignis mit der Herausgabe je einer Sondermarke \"Die Post\" und \"Swisscom\". Dieses Anliegen ist legitim. Keineswegs ist damit eine Absicht der Post verbunden, unzulässige Werbung für die Swisscom zu betreiben. Die Sondermarke erscheint zudem in bescheidener Auflage, die schon nach wenigen Wochen vergriffen sein wird.<\/p><p>2. Ad Kennschild<\/p><p>Seit 1. Januar 1998 sind die Fahrzeuge der Swisscom wie alle anderen privaten Fahrzeuge immatrikuliert und versichert. Alle Fahrzeuge sind bei der Privatassekuranz gegen die Risiken der Haftpflicht versichert und im Kanton ihres Standortes immatrikuliert. Die Umrüstung mit kantonalen Nummernschildern ist seit Mitte Januar 1998 praktisch vollständig vollzogen. Die Standortkantone verrechnen der Swisscom die üblichen Strassenverkehrsgebühren sowie Schwerverkehrsabgaben, und zwar in jedem Fall mit Stichdatum vom 1. Januar 1998. Die gesetzlichen Fahrzeugkontrollen erfolgen analog allen übrigen in Verkehr gesetzten und kantonal immatrikulierten Fahrzeugen. Die Fahrzeuge der Swisscom sind somit ab Jahresbeginn weder fiskalisch noch strassenverkehrsrechtlich gegenüber Dritten bevorteilt.<\/p><p>3. Ad Cablecom-Beteiligung<\/p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass mit dem Instrumentarium des neuen Fernmeldegesetzes (Inerkonnektionspflicht und unabhängige Kommunikationskommission) der Wettbewerb im Fernmeldebereich gewährleistet wird. Die erfolgreiche Aquisitionstätigkeit der neuen Anbieter bestätigt diese Haltung. Liberalisierung und Globalisierung der Telekom-Märkte führen dazu, dass sich die Swisscom gegenüber mächtigen ausländischen Konkurrenten wie British Telecom, Deutsche Telekom und France Télécom zu behaupten hat, die im Kabelnetzgeschäft keinen Restriktionen unterliegen, wie sie die Annahme der Empfehlung der Wettbewerbskommission für die Swisscom zur Folge gehabt hätte. Auch die jüngste Forderung der EU-Kommission verlangt lediglich eine rechtliche Ausgliederung der Kabelaktivitäten von Telekom-Unternehmen. Selbst eine gänzliche Beherrschung der neuen Kabelnetzfirma durch die Muttergesellschaft wäre mit dieser Forderung vereinbar. Auch unter diesem Gesichtspunkt bestand für den Bundesrat kein Grund für eine Benachteiligung der Swisscom.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Beginn des Jahres 1998 sollte gemäss dem Willen des Gesetzgebers auf dem schweizerischen Telekommunikationsmarkt der freie Wettbewerb Einzug halten. Diverse Anzeichen sprechen aber dafür, dass dem langjährigen Monopolbetrieb, der neu unter dem Namen Swisscom firmiert, weiterhin mit staatlicher Duldung Privilegien zustehen, die den Wettbewerb verfälschen; zum Beispiel:<\/p><p>1. Am 7. Januar lanciert die Post eine Sondermarke, worauf landesweit Gratiswerbung für die Swisscom gemacht wird.<\/p><p>2. Die Fahrzeuge der Swisscom zirkulieren nach wie vor mit dem Kennschild \"P\", das mit fiskalischen und strassenverkehrsrechtlichen Vorteilen verbunden ist.<\/p><p>3. Mit dem - trotz gegenteiliger Empfehlung der Wettbewerbskommission - vom Bundesrat gefällten Entscheid, wonach die Swisscom ihre 32prozentige Beteiligung am Kabelnetzbetreiber Cablecom behalten kann, stehen der Swisscom auf einem zweiten wichtigen Netz für die landesweite Grundversorgung sogenannte \"Last mile\"-Vorteile zu.<\/p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Privilegierung eines bundesnahen Marktteilnehmers gegenüber der privaten Konkurrenz?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Staatlich geduldete Wettbewerbsvorteile der Swisscom"}],"title":"Staatlich geduldete Wettbewerbsvorteile der Swisscom"}